Zitat von: Furchenhäschen in 13. November 2024, 17:18:28Hallo,
genau die Hadrianische Fundteilung stellt oft ein großes Problem dar, welches in der Diskussion bislang nicht angesprochen wurde.
Für die Schenkung eines Bodenfundes an das Landesamt müsste stets der Finder und Grundstückseigentümer gleichberechtigt ihr Einverständnis geben. Der Finder selbst kann nicht entscheiden den Fund dem Landesamt als Spende zu überlassen. Funde welche unter die Hadrianische Fundteilung fallen darf das Landesamt wegen der anderen, gleichberechtigten Hälfte des Besitzrechts bis zur endgültigen Klärung nur als Leihgaben annehmen, es sei denn der Grundstückseigentümer verzichtet auf einen monetären Ausgleich.
Grüße Peter
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