Zitat von: Danske in Heute um 17:25:09Die spinnen, die Römer![]()

Zitat von: Nanoflitter in Heute um 13:27:27Das gilt glaub ich sogar für Federn, aber lassen wir mal die Kirche im Dorf...LG
Übersicht mit KI
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Nein, das Mitnehmen von Federn von Wildvögeln ist in Deutschland generell verboten, da alle heimischen Vögel geschützt sind und der Besitz von Teilen geschützter Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz strafbar ist. Ausnahmen gelten für Federn von ,,Hausgeflügel" wie Hühnern oder Gänsen. Der Grund für das Verbot ist der Artenschutz, da sonst der Handel mit seltenen Federn und die Tötung von Vögeln für ihre Federn gefördert würden.
Was man wissen sollte
Allgemeines Verbot: Es ist illegal, Federn von Wildvögeln zu sammeln und zu besitzen, da alle heimischen Vogelarten als geschützt gelten.
Grund für das Verbot: Das Verbot soll illegalen Handel und die Tötung von Vögeln für ihre Federn verhindern. Es ist praktisch unmöglich nachzuweisen, ob eine Feder gefunden oder illegal erworben wurde.
Ausnahme Hausgeflügel: Federn von domestiziertem Geflügel wie Hühnern, Enten oder Gänsen sind von dem Verbot ausgenommen, da es sich nicht um wildlebende Tiere handelt.
Keine Ausnahme für den Zweck: Das Verbot gilt unabhängig davon, ob Sie die Federn für wissenschaftliche Zwecke, zur Dekoration oder aus anderen ......
Zitat von: Furchenhäschen in Heute um 14:10:00sorryFür? :)
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