Der "Stein" kommt ins Rollen, das Land Hessen reagiert

Begonnen von Rheingauner, 12. Juli 2010, 17:41:56

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Rheingauner

@all

Das Land Hessen reagiert über seine untergeordnete Einrichtung HLG  (Hessische Landgesellschaft mbH)- als Eigentümer und Verpächter von Ländereien (Wiesen, Äcker). Die HLG weisst ihre Pächter schriftlich an, archäologische Nachforschungen auf den gepachteten Äckern durch Sondengänger, Hobbyarchäologen usw. nicht zuzulassen und zu untersagen.

Quelle hierzu: die Ausage einiger - nicht nur mir bekannten - Bauern, einer zeigte mir sogar das Schriftstück der HLG.

Ich bin mir nicht sicher ob an dieser Stelle erst mal ironischerweise ein "Danke" an Walter und Michael gehen soll. :ironie:

Gruss

Waldemar

Ja genau, da müßt ihr sofort Klagen, Walter & Michael !!! :belehr:

Schattengräber

Tjaja, das ist schon lustig. Zum einen gibt das Land eine NFG heraus und zum anderen verbieten sie jetzt
das suchen auf eigenem Grund u. Boden. Und das nur weil sie etwas gegen die hadrianische Fundteilung
haben. Das LfD will nicht teilen! Merkt Ihr was? :dagegen:
schönen Gruß
Micha

chrissangelhh

Wenn das kein klares Zeichen ist .

Da hat aber jemand einigen Leuten gehörig Angst gemacht mit seinen Funden  :super:.

So braucht sich ja nun keiner mehr wundern wenn die Geschichte in Vitrinen verloren geht.

Wie heißt es so schön:
         
                                   Wer nicht teilen will muss fühlen  :kopfkratz:

Rheingauner

@Schattengräber,
davon dass das Land Hessen nicht mit einer hadrianischen Fundteilung einverstanden ist, habe ich nicht geschrieben. Das ist Deine Interpretation und entbehrt jeglicher Grundlage.
Gruss

stratocaster

Zitat von: chrissangelhh in 12. Juli 2010, 20:03:03

So braucht sich ja nun keiner mehr wundern wenn die Geschichte in Vitrinen verloren geht.


Da wo ich wohne, geht die Geschichte in der ungeregelten Deponie des LDA verloren  :narr:

Gruß  :zwinker:
Das Sucherforum dankt all denen,
die zum Thema nichts beitragen konnten
und dennoch geschwiegen haben !

Belenos

Zitat von: Rheingauner in 12. Juli 2010, 20:10:39
@Schattengräber,
davon dass das Land Hessen nicht mit einer hadrianischen Fundteilung einverstanden ist, habe ich nicht geschrieben. Das ist Deine Interpretation und entbehrt jeglicher Grundlage.
Gruss

Leider nicht, das Landesamt hat an Michael geschrieben, dass es die Domänenverwaltung bitten will, Nachforschugen auf Domänengebiet nicht mehr zu gestatten.

Dass es die hadrian'sche Fundteilung nicht anerkennt, hat das Landesamt ebenfalls geschrieben. Sie haben mitgeteilt, dass sie alle Funde die von Michael nicht selbst ausgegraben wurden als ihr Eigentum ansehen.

Viele Grüße

Walter

Schattengräber

Danke Walter, wollte ich gerade schreiben!
Hinzu kommt das nach einschalten meines Rechtsanwaltes das Land eingeräumt hat das die Funde die ich selber geborgen habe auch
mir gehören, nur und das ist der Punkt, will man jetzt verhindern das ich noch mehr davon ausgrabe und somit in meinen Besitz bringe.
Es ist demnach besser das der Bauer alles weiter kleingepflügt, denn pflügen wird er und fast alles was ich fand ist schon beschädigt!
So sind die Leut!
schönen Gruß
Micha

chrissangelhh

Aber wenn ich bis jetzt alles richtig verstanden habe, hast du doch eine Genehmigung da zu suchen und auch zu graben wo du die Sachen gefunden hast. Kann man dir das einfach verbieten ?? Oder greift da die Sache mit den bekannten Bodendenkmälern ?

Fakt ist das es ja wohl keine Alternative sein kann, dass alles kurz und klein gepflügt wird. Bist du da nicht sogar mal auf Knochen gestossen (war das nicht in dem Bericht zu hören oder liege ich da falsch) . Kann man an dem Punkt nicht ansezten (die Knochen betreffend ? ) ?

undertaker

Hallo,

da das Land Hessen Eigentümer dieser Grundstücke ist kann es sein Hausrecht ausüben und das Betreten als Hausfriedensbruch bewerten und entsprechend strafrechtlich verfolgen lassen.
Und alle Sucher haben die Arschkarte gezogen. :heul:

Undertaker


Gut Fund

Undertaker

Schattengräber

Hallo Chriss,
die NFG habe ich für den ganzen Wetteraukreis, auch vom sehr kooperativem Bauern aus darf ich alles.
Allerdings ist er nur Pächter. Mit Bodendenkmal hat das hier auch rein gar nichts zu tun da das Verbot
ja wohl für alle HLG Flächen gilt. Sicher habe ich auch ein Skelett in der Beckengegend angegraben und ein
Fibelpaar zwischen den Oberschenkeln geortet. Habe es aber dort ungesehen zurückgelassen und das
Loch wieder verschlossen - zum Wohle der Allgemeinheit - Juchhu! Wie es hier rechtlich aussieht und
ob man dagegen klagen kann weiß ich nicht. Ich habe auch schon zwei laufen und denke das reicht erstmal.
Schade das wir keine Lobby haben.
schönen Gruß
Micha

chrissangelhh

Na das is ja ein schöner Scheiß. Klingt leider einleuchtend.

Dachte aber das man wegen der Knochen (wenn ich richtig informiert bin) wenigstens das pflügen stoppen kann wegen "der Toten" mal platt ausgedrückt.


chrissangelhh

Ah ok dann verstehe ich richtig , dass Hessen zu viel Angst davor hat das du noch andere Dinge irgendwo findest und deswegen darfst du nirgendwo mehr graben und was behalten ! ? Dachte das bezieht sich auf das besagte Feld bzw Acker.

Ok wenn man schon zwei Klagen laufen hat dann reicht das ja irgendwann mal. Ist ja auch nerven aufreibend soetwas.

Gruss aus Hamburg und ich hoffe das sich das zum guten wendet soweit das überhaupt noch geht.

Zur Not gibt es ja andere in Hessen die graben dürfen und was "für dich" finden können  :zwinker:




Schattengräber

#13
Tja das scheint erstmal Nebensächlich. Man riskiert ja auch schon seit 2007 die
Entdeckung durch andere. Das gilt nicht nur für den einen kleinen Acker sondern für alle
Liegenschaften der HLG in Hessen. Das heißt keiner darf mehr auf diesen
Flächen suchen ohne Ausnahme-Genehmigung.
schönen Gruß
Micha

chrissangelhh

Kennen uns zwar nicht aber tut mir wirklich leid für dich.

Schade das es immer die ehrlichen trifft.

Silex

Zitat von: Schattengräber in 12. Juli 2010, 21:12:34
..... Mit Bodendenkmal hat das hier auch rein gar nichts zu tun da das Verbot
ja wohl für alle HLG Flächen gilt. Sicher habe ich auch ein Skelett in der Beckengegend angegraben und ein
Fibelpaar zwischen den Oberschenkeln geortet. Habe es aber dort ungesehen zurückgelassen und das
Loch wieder verschlossen - zum Wohle der Allgemeinheit - Juchhu! .....

Wer weiß was Archäologen heute aus  unangetrichterten  Schichten herauslesen können (und eine solche muss es wohl gewesen sein wenn man ein Becken noch als solches erkennen kann) der wundert sich über die Dreistigkeit von  solchen selbsternannten "Rettern".
Man kann sich seine "Vorsicht" und "Allwissenheit"  auch selbstzufrieden zusammenschustern.
Mich wundert dass hier keiner von den  , mir bekannten, und sicherlich noch vorhandenen  Verantwortungsbewußten mal ein Wörtchen mit einbringt.
Ja jetzt kommt die alte Leier wieder: Kein Geld, keine Unterstützung, zwangsläufige Zerstörung durch die Landwirtschaft....
Ich durfte bei einer Grabung an einem Hallstattgrab mitwirken....vor 40 Jahren wurde dort ein Melonenarmreif aufgelesen (Augensucher)....und die Grabung war immer noch sehr ertragreich..... denn es waren Fachleute.... ich war der Steineputzer....und das war meine adäquate Stellung....weil ich , in sensiblen Bereichen,  immer noch keine Ahnung habe.
Diese Larmoyanz  gepaart mit  Besitzesanmaßung und Selbstüberschätzung  von selbsternannten "Schatzgräbern" ist einfach zum XXXXX
Zum Wohle der Allgemeinheit!!!!
Ich verneige mich vor Deiner Güte!
Die Hoffnung trübt das Urteil, aber sie stärkt die Ausdauer.

Schattengräber

Dieses vorverurteilen schon wieder!
Ich habe über zwei in der Pflugschicht aus diesem Grab herausgerissenen Funden bis in ca. 40 cm. tiefe heruntergegraben
und bei Feststellung wieder verschlossen. Fakt ist das der Pflug auch hier schon durchgerauscht ist und ich jetzt darauf warte das die
Fibeln hochkommen. Mit Absicht habe ich da nicht reingegraben. Ich hätte aber öfter die Gelegenheit dazu gehabt. Mein suchen
der letzten Jahre verfolgt nur die Absicht alles heraus gepflügte zu bergen und einzumessen bevor jemand anderes darauf kommt.
Dann isses nämlich weg. So etwas nennt sich Fundstellen Betreuung. Für meine Dokumentation und Bergung bin ich sogar schriftlich gelobt worden.
schönen Gruß
Micha

Schattengräber

Fakt ist das diese Fibeln noch in situ liegen, wenn das auch keine neue Erkenntnis mehr bringen wird!

Silex

Zitat von: Schattengräber in 12. Juli 2010, 22:09:50
Dieses vorverurteilen schon wieder!
Ich habe über zwei in der Pflugschicht aus diesem Grab herausgerissenen Funden bis in ca. 40 cm. tiefe heruntergegraben
und bei Feststellung wieder verschlossen. Fakt ist das der Pflug auch hier schon durchgerauscht ist und ich jetzt darauf warte das die
Fibeln hochkommen. Mit Absicht habe ich da nicht reingegraben. Ich hätte aber öfter die Gelegenheit dazu gehabt. Mein suchen
der letzten Jahre verfolgt nur die Absicht alles heraus gepflügte zu bergen und einzumessen bevor jemand anderes darauf kommt.
Dann isses nämlich weg. So etwas nennt sich Fundstellen Betreuung. Für meine Dokumentation und Bergung bin ich sogar schriftlich gelobt worden.
schönen Gruß
Micha
Danke für Dein behutsames Rumwursteln in Bereichen unterhalb des Scham(bein)bereiches! Sprache und Duktus sind leider entlarvend.
Du bist ein  perfektes Beispiel für Fehlleistung und Anmaßung  in der Sondlerszene ....und die Auswirkungen Deiner "Rettungen" werden etliche "Vernünftige" um ihre jahrelange Arbeit bringen . Alles DEINES......aber jetzt nur noch SCHROTT .
Fundstellenbetreuung. "Fund", "Stelle", "Betreuung". Du hast NICHTS begriffen. Abgegriffen vielleicht!
SCHAM
vom
Edi
Die Hoffnung trübt das Urteil, aber sie stärkt die Ausdauer.

Lojoer

Na ja Silex,
genau das was jetzt passiert ist habe ich vorausgesehen, als ich im anderen Thread die Frage stellte bestand die Suchgenehmigung von dem Grundstückseigentümer. Sie ist mir damals nicht beantwortet worden.
Wer nur für fünf Pfennig nachdenken kann, musste mit diesem Schachzug des LfD rechnen. Damit stellt sich auch nicht mehr die Frage der Waldsuche, zumindest bei Staatsforsten.
Na da kann man doch hoffen, dass ihr beiden, da noch ein paar Asse im Ärmel habt, sonst habt ihr den Sondlern in Hessen einen Bärendienst erwiesen.
Gruß Jörg

Rheingauner

@Silex und Lojoer

Ihr sprecht mir aus der Seele.
Chapeau

Schattengräber

Na Silex, Du unterstellst mir hier öffentlich eine Straftat wg. Fundunterschlagung oder wie
soll ich das verstehen?

Abgegriffen vielleicht!

Hübsch vorsichtig sonst komm ich Dir anders!

schönen Gruß

Schattengräber

Leider ist es so das der Großteil aller Sucher Einzelgänger sind und jeder für sich nach seinen eigenen persönlichen Vorteilen sucht.
Kollegialität und absolutes Vertrauen sind seltene Phänomene, eher muss man seine Stellen geheim halten!
Es würde heute in den meisten BL noch keine NFG geben hätte damals Mythos diese nicht eingeklagt. Es sind schon viele
Versuche eine Lobby zu bilden, die wichtig für den Erhalt und der Erweiterung unserer Rechte ist, aus diesem Grund gescheitert.
Es herrscht eine völlige Ungerechtigkeit bei der Vergabe von NFG da niemals irgendwelche Richtlinien aufgestellt wurden. Ich
persönlich bräuchte mich diesbezüglich eigentlich nicht beschweren da ich eine für einen der größten Kreise Hessens habe.
Dennoch läuft von mir eine Klage bez. einer NFG für den Waldbereich die mit einer Lobby im Hintergrund schon vor Jahren
durchgesetzt worden wäre. Geht in einen Verein und wehrt Euch - oder schimpft weiter. So mache ich alles allein und kämpfe für
meine Rechte, wie auch immer dies ausgeht!

Belenos

Zitat von: Lojoer in 12. Juli 2010, 23:37:32
Na ja Silex,
genau das was jetzt passiert ist habe ich vorausgesehen, als ich im anderen Thread die Frage stellte bestand die Suchgenehmigung von dem Grundstückseigentümer. Sie ist mir damals nicht beantwortet worden.
Wer nur für fünf Pfennig nachdenken kann, musste mit diesem Schachzug des LfD rechnen. Damit stellt sich auch nicht mehr die Frage der Waldsuche, zumindest bei Staatsforsten.
Na da kann man doch hoffen, dass ihr beiden, da noch ein paar Asse im Ärmel habt, sonst habt ihr den Sondlern in Hessen einen Bärendienst erwiesen.
Gruß Jörg


Moin,

falsch ! Das hat etwas mit dem Urteil des OLG Dusseldorf zu tun, mit sonst gar nichts. Ich wiederhole mich zum mindestens 10. mal.

Das Urteil besagt, wer ein BD findet, aber die Funde NICHT in Besitz nimmt, weil sonst die Befunde zerstört werden würden, ist trotzdem Eigentümer der Halfte aller Funde, die von der Archäologiebehörde dort geborgen werden. DAS will die DSchB Hessen aber nicht anerkennen, deshalb der Stopp aller erlaubter Nachforschungen auf dem Gelände der Domainenverwaltungen landesweit für alle SG durch die Domänenverwaltung. In Hessen dürfen jetzt nur noch die illegalen SG dort suchen, weil die fragen ohnehin nicht.

Jetzt ist dazu aber wieder alles geschrieben, weil alles bereits in der Diskussion zum Bericht "Antikes Gräberfeld offenbart Mängel der hessischen Archäologie" geschrieben wurde. Bitte die Antworten auf alle Fragen dort nachzulesen.

Viele Grüße

Walter

Lojoer

Hallo Walter, hallo Micha,
Ich bitte Euch mir ganz einfach mit ja oder nein zu beantworten, ob eine Genehmigung durch den Grundstückseigentümer (sprich Gemeinde oder Land) bestanden hat.
Gruß Jörg


Lojoer

Micha, vergiss es.  :nono:
Aber vielleicht denkst Du mal selbst über den Grund meiner Frage nach.
Gruß Jörg

nobody

Die Ewigkeit dauert lange, besonders gegen Ende

Robin Hood

Zitat von: Rheingauner in 12. Juli 2010, 17:41:56
@all

Das Land Hessen reagiert über seine untergeordnete Einrichtung HLG  (Hessische Landgesellschaft mbH)- als Eigentümer und Verpächter von Ländereien (Wiesen, Äcker). Die HLG weisst ihre Pächter schriftlich an, archäologische Nachforschungen auf den gepachteten Äckern durch Sondengänger, Hobbyarchäologen usw. nicht zuzulassen und zu untersagen.

Quelle hierzu: die Ausage einiger - nicht nur mir bekannten - Bauern, einer zeigte mir sogar das Schriftstück der HLG.

Gruss


Liebe Sondelgemeinschaft, diesen Schritt halte ich für einen absoluten Rückschritt, in der (schwierigen) Beziehung zwischen Archäologen und Sondengängern.
Nur weil es einen aktuellen Rechtsstreit gibt, in der zwei verschiedene Meinungen aufeinander treffen und man ohne Richter hier zu keiner Einigung kommt, kann man doch nicht im Vorfeld, entsprechende negative Maßnahmen treffen.
Wenn man eine NFG bekommt, kann man es doch nicht rechtfertigen, wenn man diesen Leuten die Suche auf Hessischen Länderreien (die keine BD sind) verbieten, wie sieht das denn für die Öffentlichkeit aus? Das heist eigentlich das das Land ab jetzt auch keine NFG mehr ausstellt (wenn sie konsiquent sind).
Was passiert wenn (wovon ich ausgehe) Micha den Rechtsstreit gewinnt?
Warum will sich das Land nicht an bestehendes Recht halten??? Sorry aber dann muss ich das ja auch nicht -also auf in den Wald- oder was soll das alles :wuetend: :wuetend: :wuetend:

@ Silex

Deine Argumentation ist voll für den Ar...ch.
Sorry aber Du müsstest in einer anderen Zeit leben, oder in einem anderen Land, wo es noch Diktatoren gibt.
Nach Deiner werten Meinung, dürfte es gar keine Hobbyarchäologen (Sondler) geben, weil die ja alle keine ordendliche Fundbergung machen können, oder gerade weil sie Funde bergen.
Man kann es immer und immer wieder sagen, wie wichtig ernsthafte Sondengänger, wie Micha und die vielen anderen hier, für die Archäologie sind. Wieviele Funde sind durch sie erst endeckt und ordnungsgemäß geborgen worden, bevor eine Autobahn oder ein neues Einkaufszentrum, diesen zerstörten.
Aber es gibt immer diese Tauben die das nicht hören wollen-schade.

Es ist wie beim Fußball-Argentinien spielt noch den alten Fußball, mit einem Star an der Spitze(Archäologe), sie hatten keine Chance, die Zeit dafür ist einfach um.
Heute gewinnen die Mannschaften die sich als Team darstellen, wo einer hinter und für den anderen steht, das sind die Teams die gewinnenn nur mit Archäologen und Sondengängern gemeinsam gibt es eine vernünftige Zukunft im Deutschen Denkmalschutz :belehr:

Dir Silex und allen die so denken wie Du, wird es hoffentlich so ergehen wie Maradonna und hoffentlich trettet ihr dann auch endlich kleinlaut ab :super: :super:

Lasst endlich das Gegeneinander, der hat mich geärgert, jetzt muss ich ihn auch ärgern.





Mit der jetztigen Maßnahme schadet sich das Land nur selber, eine Einladung für alle schwarzen Scharfe und die die es jetzt werden wollen, genau dort zu suchen (es gibt ja sowieso keine Genehmigung).
Hoffentlich kann man das bei der anstehenden Gerichtsverhandlung mit einfliesen lassen, damit der Richter sich gleich ein super Bild vom LDA machen kann :nono:

LG

Robin

PS: Silex ich meine nichts böse oder persöhnlich, ich gehe nur auf Deine Argumentation ein. :friede: :friede: :friede:

Schattengräber

Jörg, nenne mir doch bitte einen der bei der Domäneverwaltung vorher schriftlich anfragt, anders geht es nämlich nicht.
Es ist der Bauer dem wir einen Schaden zufügen können und mit dem muss man sich arrangieren. Der Domäneverwaltung war es bislang auch
völlig egal ob jemand dort sucht. Dies wurde jetzt vielleicht untersagt, so genau wissen wir es ja noch nicht, weil eine Behörde die andere darum gebeten hat.
Jeder hier hält sich an den Bauern o. an Privatbesitzer, aber als Eigentümer einer NFG des Landes Hessen frage ich doch Hessen nicht ob ich auf seinen
Acker darf. Weiterhin müsste der Bauer einen auch vorher darüber aufklären das es nur Pacht ist und man sich doch bitte an .... wenden soll.
Außerdem ändert das jetzt auch nichts mehr an meiner Rechtslage, im Gegenteil, dies wird sich auf den Prozess positiv zu meinen Gunsten auswirken.

schönen Gruß
Micha