Der "Stein" kommt ins Rollen, das Land Hessen reagiert

Begonnen von Rheingauner, 12. Juli 2010, 17:41:56

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Lojoer

Na ja,
ganz so einfach kann man es sich mit der Auslegung des Ehrenamts nicht machen.
So ist es z.B. in anderen Bereichen durchaus üblich im Ehrenamt Aufwandsentschädigungen geltend zu machen.
Was ja auch eine Art finanzielle Entschädigung darstellt. Bei der Ausübung eines Hobbies trägt man diese selbst.
Gruß Jörg

Daniel

@Jörg
Ich meine damit auch nicht solche "Kinkerlitzchen" wie Fahrgeld oder so.
Sondern um den finanziellen Ausgleich für die Funde selbst.
Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.

Belenos

Moin,

nur zur Erinnerung, es geht hier um Hessen!!! Wie das in anderen BL läuft spielt hier keine Geige.

Ich habe meine NFG leider nicht vorliegen, aber vielleicht hat sie ja jemand aus Hessen bei der Hand, daher kann ich den genauen Text nur sinngemäß wiedergeben.

>>Hiermit erteile ich ihnen für Ihr Forschungsvorhaben die Genehmigung gem. § 21 Denkmalschutzgesetz. <<

Die Betonung liegt auf "" Ihr Forschungsvorhaben"", ich forsche also nicht für die Behörde, sondern für meine eigene Forschung.  Der Hintergrund für diese Formulierung liegt im Urteil des VG Wiesbaden vom 03.05.2000.

Wir als Kläger haben uns nämlich auf den Art. 6 GG berufen, was vom Gericht bestätigt wurde.

Wer seine NFG zur Hand hat möge mal den Passus über die Unfallversicherung hier reinstellen. In dem Passus müsste auch etwas über ehrenamtliche Tätigkeit stehen. (heute abend, wenn ich zu Hause bin schaue ich gleich nach und stelle die genauen Formulierungen hier rein.

Viele Grüße

Walter

Schattengräber

#63
Zitat von: Daniel
So wirds wohl sein.
Diejenigen,die "Ehrenamt" mit unentgeltlich gleichsetzen,
favorisieren die Ansicht von Insurgent,während diejenigen,
die etwas nicht umsonst machen wollen,
die Ansicht von Schattengräber als einzig richtige ansehen.
Hier zumindest drehen wir uns diesbezüglich hier im Forum auf der Stelle.
Vielleicht sollte man eine Umfrage starten,könnte evtl. auch interessant sein?

Edit: Umfrage ist hier zu finden.
http://www.sucherforum.de/index.php/topic,43765.0.html

Gruß Daniel

@Schattengräber
"Fundteilung" stellt,zumindest in meinen Augen,auch eine Art von finanzieller Vergütung dar,
da die Funde ja auch einen teilweise auch relativ hohen finanziellen Wert haben.
« Letzte Änderung: Heute um 07:45:29 von Daniel »


Arbeite erstmal so viele Jahre unentgeltlich wie ich, gib einen großen Teil Deiner Funde im Museum ab wie ich und dann mache
mal einige große Entdeckungen und melde die unentgeldlich wie ich!





Daniel

Zitat von: Schattengräber in 15. Juli 2010, 11:38:06
Arbeite erstmal so viele Jahre unentgeltlich wie ich, gib einen großen Teil Deiner Funde im Museum ab wie ich und dann mache
mal einige große Entdeckungen und melde die unentgeldlich wie ich!

Mein Respekt vor dem von Dir bisher geleisteten. :super:
Aber ...
Was hat dies jetzt mit dem Thema zu tun?
Rechtfertigt eine langjährige,unentgeltliche Mitarbeit dieses jetztige handeln? :irre:
Bei solch einer Aussage,wie Du sie jetzt hiergebracht hast,könnte der geneigte Leser an das Sprichwort mit den getroffenen Hunden denken ...  :irre:

Gruß Daniel
Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.

Robin Hood

Zitat von: Belenos in 15. Juli 2010, 10:39:44
Moin,

nur zur Erinnerung, es geht hier um Hessen!!! Wie das in anderen BL läuft spielt hier keine Geige.

Wer seine NFG zur Hand hat möge mal den Passus über die Unfallversicherung hier reinstellen. In dem Passus müsste auch etwas über ehrenamtliche Tätigkeit stehen. (heute abend, wenn ich zu Hause bin schaue ich gleich nach und stelle die genauen Formulierungen hier rein.

Viele Grüße

Walter

Auszug aus einer Hessischen NFG

5.) Wenn Sie aufgrund einer NFG in dem darin festgelegten Umfang tätig werden, dient Ihre Nachforschung auch den Interessen des Landes Hessen. Sie genießen deshalb gesetzlichen Unfallversicherungsschutz durch das Land Hessen, vertreten durch die Hessische Ausführungsbehörde für Unfallversicherung. Wir machen jedoch vorsorglich darauf aufmerksam, dass davon die Suche nach Relikten (z.B. Munition) des Ersten und Zweiten Weltkrieges ausgenommen ist.

Über Ehrenamtliche Tätigkeit kann ich leider nichts finden.
Würde mich jetzt schon interessieren ob man als Besitzer einer NFG auch gleichzeitig (so hab ich es zumindest vermittelt bekommen) ehrenamtlich für das Land Hessen Tätig ist? :kopfkratz:

LG

PS: Habe noch etwas interessantes in der NFG gefunden, das gehört aber besser in das Thema "Antikes Gräberfeld offenbart Mängel usw..", werde es dort mal erwähnen.

LG

Robin

Belenos

Zitat von: Robin Hood in 15. Juli 2010, 12:28:42
Auszug aus einer Hessischen NFG

5.) Wenn Sie aufgrund einer NFG in dem darin festgelegten Umfang tätig werden, dient Ihre Nachforschung auch den Interessen des Landes Hessen. Sie genießen deshalb gesetzlichen Unfallversicherungsschutz durch das Land Hessen, vertreten durch die Hessische Ausführungsbehörde für Unfallversicherung. Wir machen jedoch vorsorglich darauf aufmerksam, dass davon die Suche nach Relikten (z.B. Munition) des Ersten und Zweiten Weltkrieges ausgenommen ist.


LG

Robin

Moin Robin,

auch den Interessen - ganz genau. Wenn Du jetzt vielleicht noch den ersten Satz der NFG drauf hättest, da steht nämlich ... für das Forschungsvorhaben des Antragstellers ..., was ganz klar besagt, dass der Inhaber einer NFG diese für SEINE Forschungen hat und nicht für die Forschungen der Behörde oder gar in ihrem Auftrag tätig ist.

Viele Grüße

Walter

Schattengräber

Hallo Daniel, das hat etwas mit Deiner Formulierung zu tun! :frech:

,während diejenigen,
die etwas nicht umsonst machen wollen,
die Ansicht von Schattengräber als einzig richtige ansehen.

Robin Hood

Zitat von: Belenos in 15. Juli 2010, 14:05:14
Moin Robin,

Wenn Du jetzt vielleicht noch den ersten Satz der NFG drauf hättest, da steht nämlich ... für das Forschungsvorhaben des Antragstellers ..., was ganz klar besagt, dass der Inhaber einer NFG diese für SEINE Forschungen hat und nicht für die Forschungen der Behörde oder gar in ihrem Auftrag tätig ist.

Viele Grüße

Walter

Hallo Walter, da Du denn Satz eigendlich schon richtig dargestellt hast, habe ich ihn nicht noch mal geschrieben. Aber wenn Du Ihn gerne von mir hast, sollst Du Ihn gerne bekommen  :narr:

Sehr geehrter Herr xxxxx,

aufgrund Ihres Antrags erteile ich Ihnen die NFG für das oben genannte Vorhaben. Der Waldbereich ist in der vorliegenden Genehmigung ausgeschlossen, weil hier ungestörter Oberboden vorliegt und somit Bodendenkmäler nicht gestört sind.  :heul: Die Genehmigung ist bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres befristet.
Rechtsgrundlage der Genehmigung ist §21 des Hessischen Gesetzes zum Schutz der Kulturdenkmäler ...usw.....

LG

Robin

ChristianH

#69
ZitatDas LfD will nicht Teilen. Merkt ihr was?


Um es auf den Punkt zu bringen, finde ich es unangemessen ein Bodendenkmal (welches zusätzlich ein Friedhof ist) wie einen Schatz "heben" und teilen zu wollen. Ungeachtet eurer hessischen Paragraphen erscheint mir dieses Ansinnen nicht nur absurd, sondern auch moralisch zweifelhaft, um es milde auszudrücken...

PS.: Paragraphen und die Reiterei auf selbigen sollte (auch wenn dies immer der Deutschen besondere Stärke war) nicht immer die Ultima Ratio sein. Es gibt zudem (besonders im Hessischen) genug "Gesetze", die schlichtweg Anachronismen sind, siehe z.B.:

Zitatim noch heute zu findenden Artikel 21 der Hessischen Verfassung vom 1. Dezember 1946 steht:

Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.


Schattengräber

Um es auf den Punkt zu bringen, finde ich es unangemessen ein Bodendenkmal (welches zusätzlich ein Friedhof ist) wie einen Schatz "heben" und teilen zu wollen. Ungeachtet eurer hessischen Paragraphen erscheint mir dieses Ansinnen nicht nur absurd, sondern auch moralisch zweifelhaft, um es milde auszudrücken...


Wenn Du schon mal im Museum warst wird Dir aufgefallen sein das Du dort, wenn überhaupt, nur Leichen siehst die z. B. eine Axt im Kopf haben
o. sonstige Besonderheiten aufweisen. Ansonsten landen diese in Plastiktüten und in Schuhkartoons verpackt im Lager.
Die Goldobjekte werden Publikumswirksam separat in Schauvitrinen präsentiert. Es gibt da z. B. Vitrinen mit ca. 20 großen goldenen Scheibenfibeln etc.

Hier interessieren nur die Beigaben und sonst nichts!
Was ist das für eine "Moral".

Robin Hood

#71
Zitat von: ChristianH in 16. Juli 2010, 09:34:50

Um es auf den Punkt zu bringen, finde ich es unangemessen ein Bodendenkmal (welches zusätzlich ein Friedhof ist) wie einen Schatz "heben" und teilen zu wollen. Ungeachtet eurer hessischen Paragraphen erscheint mir dieses Ansinnen nicht nur absurd, sondern auch moralisch zweifelhaft, um es milde auszudrücken...


Ob es Dir nun gefällt oder nicht, auch für solch einen Fund und für solch eine Sachlage, muss es eine eindeutige Regel geben, wie damit umzugehen ist und wie die zukünftigen Besitzansprüche zu regeln sind, und die gibt es und diese sind eindeutig!
Ist Dir die Handhabung wie es mit den alten Pharaonengräbern gemacht wurde lieber (Grabräuber)?
In diesem Fall soll der Friedhof auch nicht von Laien gierig ausgebudelt werden, wie Du es hier anklingen läßt, sondern von Archäologenhand, sorgfälltig und gewissenhaft (wenn sie den möchten). Unter anderem wurde der Fund gerade deshalb ordnungsgemäß und frühzeitig, bevor Raubgräber oder der Pflug diesen Fund zerstören, dem zuständigen Mitarbeitern des LDA gemeldet.

Moralisch zweifelhaft.....? Warum das denn :kopfkratz: Weil Du Ihn nicht gefunden hast :kopfkratz:
Wie geht es den heutzutage ab, auf Friedhöfen, du kaufst ein Grab für ca. 20 Jahre, nach den 20 Jahren wird es mit dem Bager abgerisen und an den nächsten Mieter verkauft?
Die Toten hier durften also schon lage genug dort liegen EDIT Nebenbei ist der Platz durch den Landwirt und seine Feldbearbeitung sowieso mehr als gefährtet.
Und wenn Du was gegen das Teilen hast, also der Michael hätte bestimmt auch nichts dagegen, wenn man Ihne für seine Arbeit auch den ganzen Fund zugestehen würde, so wie ich Michael kenne würde er diesen selbstverständlich der Öffentlichkeit z.B. als dauer Leihgabe zur Verfügung stellen.  :narr: :super:
Wenn hier etwas unmoralisch ist, dann das verhalten des LDA, gerade in diesem Fall gehören dem Land Hessen als Grundbesitzer schon 50% des Fundes, das reicht aber noch nicht (Gier, gier, gier) man möchte auch noch die anderen 50% und das für Lau (Umsonst :narr:).
Wenn die Behörden in England genauso handeln würden, wären die schönen Funde der letzten Tage, dort bestimmt nicht gemeldet und in dunklen Kanälen verschwunden (wer das bestreitet hat keine Ahnung oder lügt).
Also Klopf mal bei den Damen und Herren des LDA an und beschwere Dich dort über die Moral und deren Verhalten in diesem Fall :super:

Zitat von: ChristianH in 16. Juli 2010, 09:34:50


PS.: Paragraphen und die Reiterei auf selbigen sollte (auch wenn dies immer der Deutschen besondere Stärke war) nicht immer die ultima ratio sein. Es gibt zudem (besonders im Hessischen) genug "Gesetze", die schlichtweg Anachronismen sind, siehe z.B.:


Also normalerweise sind es doch immer die Behörden, dennen man solches Vorwirft , und da würde ich dir auch sofort zustimmen, aber das jetzt gegen den Micha zu richten, weil er sich nun mal an die geltente Gesetzgebung hält, finde ich Moralisch schon bedänklich :kopfkratz: :narr:

LG

Robin

PS: Dies sind nur gegen Gedanken zu Deiner Meinung, selbstverständlich aktzeptiere ich Deinen anderen Standpunkt ( sollte er weiterhin bestehen), also nicht böse sein :friede:

LG

Robin

EDIT: Robin, du kannst gerne in deinen vier Wänden über Tote lachen oder Witze darüber machen. Hier wird sowas nicht geduldet.

ChristianH

Mein Beitrag konzentriert sich vorallem auf die Frage, inwieweit ein gesamtes Gräberfeld bzw. Bodendenkmal (im Gegensatz zum greifbaren Einzelfund) als Schatz aufgefasst werden kann, bzw. inwieweit es (unabhängig von eurer hessischen Gesetzeslage) sinnvoll erscheint, dass einzelne darüber in der hier angesprochenen Weise verfügen können sollten. Sich an das bestehende Gesetz sklavisch zu krallen mag (per Definition) legitim sein! Ob es aber gut ist und sich weiterhin in der Zukunft bewähren wird, ist damit noch nicht erwiesen. Bestehende Gesetze können in Frage gestellt werden, um darauf hin zu wirken, dass z.B. eine Gesetzesänderung erfolgt.  

Schattengräber

Friedhöfe stellen heutzutage eine gute Einnahmequelle der Gemeinden dar und diese Einnahmequelle ist geschützt durch
die Friedhofsverordnung. Diese schreibt unter anderem  vor wie sich jemand bestatten zu lassen hat was auch schon
viele Klagen nach sich gezogen hat. Der letzte Wunsch des Verstorbenen bleibt hier außen vor.

Wer hat denn das geschrieben und warum?
EDIT: Robin, du kannst gerne in deinen vier Wänden über Tote lachen oder Witze darüber machen. Hier wird sowas nicht geduldet.

Daniel

Zitat von: Schattengräber in 16. Juli 2010, 10:36:25
Wer hat denn das geschrieben und warum?
EDIT: Robin, du kannst gerne in deinen vier Wänden über Tote lachen oder Witze darüber machen. Hier wird sowas nicht geduldet.

Steht doch da,daß Nobody eine Änderung vorgenommen hat.
Wohl wegen dem lachenden Smiley.
Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.

Robin Hood

OHHHHHH Entschuldigt Euer Heiligkeit :friede: :friede: :friede: :friede: :friede: :friede:
Das sollte kein Lacher über die Toten sein, sondern genau das Gegenteil bedeuten, nämlich das das nicht ganz ernst gemeind sein soll, das die Toten ( mögen sie in Frieden Ruhen) dort schon lange genug gelegen hätten.

Also Ihr solltet auch mal gleichmäßiger Urteilen-Die Lebenden dürfen hier regelmäßig Beleidigt werden und bei Verstorbenen des 6-8 Jahunderts meint Ihr die Beschützer spielen zu müssen :kopfkratz:

Naja in diesem Fall ja wie bereits geschrieben völlig unnötig,  ICH RESPEKTIERE DIE TOTEN UND LEBENDEN.

War nur ein Missverständnis-Sorry also meinerseits :friede: :winke:

LG

Robin



Daniel

@Robin
Evtl. wäre der  :ironie: eher angebracht gewesen?
Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.

Robin Hood

Jau, das sehe ich jetzt genauso :winke:

Ich schreibe im Moment recht viel, und da das bei mir wegen der Rechtschreibung schon alles etwas länger dauert, hab ich mir wohl nicht genug Zeit gelassen das passendere Smily ( ich war ja der Meinung das gewählte würde passen ) zu suchen.
Wie schon gesagt  :sorry: :sorry: :sorry:
Im ernst ich respektiere jeden Menschen, egal ob Lebend oder Tot und ich denke das wir das Missverständnis hiermit vergessen können :super:

Auf gehts in die nächste Runde :narr: (war der Smily jetzt passend  :kopfkratz: ich denke schon :narr:)

LG

an alle

Robin

nobody

Dann ist ja alles geklärt, ohne böse Worte :super:

Gruß
nobody
Die Ewigkeit dauert lange, besonders gegen Ende

Schattengräber

Sind wohl trotzdem einige Kirchgänger hier unterwegs!

Robin Hood

Zitat von: nobody in 16. Juli 2010, 12:47:02
Dann ist ja alles geklärt, ohne böse Worte :super:

Gruß
nobody

Jau, so soll es doch auch sein.

Und die Kirche wollen wir in Zukunft alle im Dorf lassen  :narr: :narr: :narr:

LG

Robin

Robin Hood

Zitat von: ChristianH in 16. Juli 2010, 10:31:20
Mein Beitrag konzentriert sich vorallem auf die Frage, inwieweit ein gesamtes Gräberfeld bzw. Bodendenkmal (im Gegensatz zum greifbaren Einzelfund) als Schatz aufgefasst werden kann, bzw. inwieweit es (unabhängig von eurer hessischen Gesetzeslage) sinnvoll erscheint, dass einzelne darüber in der hier angesprochenen Weise verfügen können sollten. Sich an das bestehende Gesetz sklavisch zu krallen mag (per Definition) legitim sein! Ob es aber gut ist und sich weiterhin in der Zukunft bewähren wird, ist damit noch nicht erwiesen. Bestehende Gesetze können in Frage gestellt werden, um darauf hin zu wirken, dass z.B. eine Gesetzesänderung erfolgt.  

Hallo ChristianH, wegen dem blöden Missverständnis, ist Deine Antwort bei mir fast untergegangen. Das wäre schade, zum Glück hab ich den Beitrag doch noch endeckt.
Auch ein komplettes Gräberfeld besteht im Grunde doch nur aus vielen Einzelfunden, die natürlich zusammenhängend das Gräberfeld ausmachen. Dennoch kann es aufgrund der vielen Einzelfunde (meiner Meinung nach) auch als Schatz aufgefasst und entsprechend aufgeteilt werden. Selbstverständlich und da stimme ich dir voll zu (natürlich auch nüchtern :narr:), wäre es eine Schande so einen Fundkomplex aufzuteilen. Das muss man ja auch gar nicht, es gibt viele alternativen dazu, wenn man sich nur einig wird. Man könnte z.B. dem Finder seinen Teil abkaufen (wenn man nur das nötige Kleingeld hätte), oder man könnte den Finder seine 50% des Fundes zugestehen und ihn bitten, diesen Teil als Dauerleihgabe zur Verfügung zu stellen usw...

Oft sind nicht die Gesetze schlecht, sondern nur die Auslegungen :belehr:

LG

Robin

ChristianH

Mir geht es aber gar nicht um das Problem der (gerechten) Aufteilung, sondern eigentlich will ich nur darauf hinaus, dass ich es missbillige, wenn Sondengänger komplexe und bedeutsame Bodendenkmäler einfach so "in Besitz nehmen" können. Oder anders formuliert: Wenn die hessischen Gesetzte zulassen, dass jmd. solch ausgedehnten Besitzrechte an einem Gräberfeld erwerben kann (nur weil er der erste war, der dieses aufgespürt hat) dann sind diese Gesetze meines Erachtens sch**** und gehören angepasst. Ich finde das einfach unangemessen. Mit dem Land ist es etwas anderes. Hier sind die Besitzansprüche mit einem Forschungsauftrag gekoppelt, keineswegs mit der Möglichkeit, sich zu bereichern. Kann der Forschungsauftrag nicht erfüllt werden, weil das Geld nicht vorhanden ist, so wird eben nicht gegraben. Im Gegenzug würden manche Sondegänger aber gerade dann graben, wenn kein Geld vorhanden ist  :engel:.

Schattengräber

Es ist ein Bundesdeutsches Gesetz u. kein hessisches!

Brian

Im Endeffekt macht es keinen Unterschied, es ist Michas Recht und nu lasst es doch mal gut sein! Er würde sogar die Funde als Dauerleihgabe hergeben, was wahrscheinlich besser ist als Sie im Archiv zu verstecken! Und früher oder später hätte jmd. anders geklagt mit dem selben Effekt, insofern ist das System und zu einem gewissen Teil das Amt der Schuldige und weniger Micha. 

(((schweiner)))

Zitat von: Brian in 16. Juli 2010, 16:51:01
und nu lasst es doch mal gut sein!

Hallo
:super:

lasst uns spaß haben und postet lieber nette funde und entsinnt euch mal ein paar jährchen zurück wie schön es doch war, ohne waldsuche, hast du überhaupt eine genehmigung ect  :winke:


Schattengräber

Ja erinnert Euch wie es war vor dem Jahre 2000 ohne NFG und alle immer Illegal unterwegs waren und man erst das Amt verklagen musste
um sein Bürgerrecht auch leben zu dürfen!

Robin Hood

Zitat von: ChristianH in 16. Juli 2010, 15:46:55
Mir geht es aber gar nicht um das Problem der (gerechten) Aufteilung, sondern eigentlich will ich nur darauf hinaus, dass ich es missbillige, wenn Sondengänger komplexe und bedeutsame Bodendenkmäler einfach so "in Besitz nehmen" können. Oder anders formuliert: Wenn die hessischen Gesetzte zulassen, dass jmd. solch ausgedehnten Besitzrechte an einem Gräberfeld erwerben kann (nur weil er der erste war, der dieses aufgespürt hat) dann sind diese Gesetze meines Erachtens sch**** und gehören angepasst. Ich finde das einfach unangemessen. Mit dem Land ist es etwas anderes. Hier sind die Besitzansprüche mit einem Forschungsauftrag gekoppelt, keineswegs mit der Möglichkeit, sich zu bereichern. Kann der Forschungsauftrag nicht erfüllt werden, weil das Geld nicht vorhanden ist, so wird eben nicht gegraben. Im Gegenzug würden manche Sondegänger aber gerade dann graben, wenn kein Geld vorhanden ist  :engel:.

Hallo ChristianH, jetzt verstehe ich endlich um was es dir geht und was du für eine Einstellung hast. Kann ich aktzeptieren und verstehe dich jetzt :super:
Dennoch habe ich daszu eine andere Meinung ( nicht böse sein).
Also einfach so kann hier niemand ein BD in Besitz nehmen, aber ich denke das ist dir auch klar (wenn nicht hier im Forum nachlesen) und wo siehst du einen Unterschied zwischen einem Ehrenamtlichen Sucher mit NFG der 20-30 Jahre auf der Suche ist, bis er einen solchen Fundkomplex findet und in dieser Zeit eine unmenge an Erfahrung sammelt, zu einem Archäologen der diesen komplex findet?
Der Sucher wird, (so wie hier in diesem Fall ja auch geschehen) sobald er merkt, was er da eigendlich gefunden hat, dem LDA eine entsprechende Meldung machen, damit die/der Archäologe/en sich fachgerecht um den Fundkomplex kümmern können. Das ist der einzige Unterschied-das man eine Meldung an das LDA geben muss-sonst könnte alles gleich laufen. Den Funden passiert nichts durch den Sucher, im Gegenteil, durch dessen Suche wird der Fund zu dieser Zeit und in diesem Zustand ja erst endeckt. Der Archäologe wäre dort an dieser Stelle wohl die nächsten 100 Jahre nicht vorbeigekommen und bis dahin hätte der Pflug und das Wetter schon viel zerstört. Also ist doch so wie es jetzt ist alles gut.

Naja jeder hat da so seine eigene Meinung-lasst uns nett diskutieren und nicht Streiten :belehr: :prost:

LG

Robin

ChristianH

Zitatund wo siehst du einen Unterschied zwischen einem Ehrenamtlichen Sucher mit NFG der 20-30 Jahre auf der Suche ist, bis er einen solchen Fundkomplex findet und in dieser Zeit eine unmenge an Erfahrung sammelt, zu einem Archäologen der diesen komplex findet?
Dieser Unterschied liegt gar nicht so sehr in den Kompetenzen begründet, sondern in der Tatsache, dass der Archäologe keine Besitzansprüche erwirbt. Funde und Befunde werden zentral dokumentiert und verwaltet, mit einer höheren Garantie, dass sie nicht irgendwann von den Erben eines Privatiers verhökert werden, sondern als "kulturelles Erbe" (relativ) dauerhaft bewahrt werden und für die Allgemeinheit zugänglich bleiben. "Relativ" bezieht sich hierbei auf die Tatsache, dass nichts für die Ewigkeit ist :amen:.

ZitatDennoch habe ich daszu eine andere Meinung ( nicht böse sein).
Finde ich sehr nett, wie du das schreibst . Liebe Grüße  :winke:  

Belenos

Moin,

nehmen wir doch ,mal den umgekehrten Fall. Ein Archäologe hätte den Friedhof entdeckt nur dieser läge nicht auf Staatsgebiet wie im Falle von Michael, sondern in privater Hand, dann hätte das Land nach dem Ausgraben die Hälfte der Funde dem Eigentümer des Landes geben müssen oder es hätte ihn ausbezahlt dafür.

Eine Fundteilung hätte ebenfalls stattgefunden, weil das Parlament (und somit das Volk in einer paralentarischen Demokratie) genau diese Teilungsregel haben wollte. Ich habe es schon mehr als reichlich oft geschrieben, nur scheint es niemand zu lesen oder lesen zu wollen oder geflissentlich zu übergehen:

Es gibt genau zum Fall der Entdeckung zweier Gräberfelder (Friedhöfe) eines in NW eines in BY, Urteile von zwei OLG (Oberlandesgerichte) die aufgrund des § 984 BGB für alle Grabbeigaben die Anwendung des § 984 BGB (Teilung der Funde) als Recht erkannt haben. Der § 984 BGB unterscheidet nicht, welche Funktion ein Fund (Schatz) einmal hatte. Grabbeigaben sind dort nicht explizit ausgenommen, deshalb fallen auch sie unter den § 984 BGB.

Viele Grüße

Walter

Bis jetzt schein nur Robin verstanden zu haben, um was es hier geht, alle anderen haben nur Angst, das kommente Urteil könnte sich negativ auf ihre eigenen NFG auswirken. Könnte sich tatsächlich, dann müsste sich DIGS eben mal ins Zeug legen - ojhe - nur der Gedanke daran, hat eben einen heftigen Lachanfall ausgelöst. Sorry, also vergesst das mit DIGS wieder.