Seltsame Bronzebügel

Begonnen von gusti, 29. Oktober 2006, 10:30:00

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Harigast

Ein Richter verhandelt eigentlich nicht soetwas allgemeines. Da bedarf es schon einer bestimmten Tat zu einem bestimmten Zeitpunkt. Da wird wohl noch mehr gewesen sein.

der finder

moin, das ausschlaggebende war ein zeitungsartikel über mich. da ist ein acker drin erwähnt auf dem ich gewesen bin, mit foto meiner funde von dort. nichts interessantes für die aräologen. der acker ist ca. 500m von einer burg entfernt( das sollte reichen, denke ich) auf die frage zu den grenzen der anlage antwortete herr k. "auch auserhalb der anlage waren menschen tätig". darauf die richterin " das klingt schlüssig.und schwupp hatten wir einen tatbestand. 

auch mir sind positive berichte zur zusammenarbeit von der hildesheimer fraktion bekannt(aber nur von da) und so richtig gut hat das wohl auch nicht geklappt. meine kritk richtet sich auch nur gegen den umgang mit findern auserhalb der offiziellen. ansonsten hat herr k. prima arbeit geleistet siehe alleine die zahlreichen publikationen zu allenmöglichen themen der aräologie.außerdem ist der mensch KEIN unsympat, habe bei der grabung durchaus nette und informative gespräche mit im gehabt.

zu seinem ausstieg solltet ihr mal andere archäologen(diplom archäologen, da archäologe nichts anderes wie altertumsforscher heißt,und das sind wir alle)befragen, die werdens euch bestätigen.

im laufe der nächsten woche wird mir ein freund zeigen wie ich das ganze hier reinsetzen kann, dann könnt ihr das gesammte mal lesen.
gruß der finder

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Glaube kann Berge von Wissen ersetzen!

jupppo

Zitatmoin, das ausschlaggebende war ein zeitungsartikel über mich. da ist ein acker drin erwähnt auf dem ich gewesen bin, mit foto meiner funde von dort. nichts interessantes für die aräologen. der acker ist ca. 500m von einer burg entfernt( das sollte reichen, denke ich) auf die frage zu den grenzen der anlage antwortete herr k. "auch auserhalb der anlage waren menschen tätig". darauf die richterin " das klingt schlüssig.und schwupp hatten wir einen tatbestand.

Aha, klingt für mich wie eine eindeutige Ordnungfswidrigkeit und klingt ganz anders als in Deiner ersten Schilderung. Die Entfernung zur Burg ist vollkommen belanglos, da die dem Boden entnommenen Gegenstände höchstwahrscheinlich bewegliche Bodendenkmäler sind.

Ich glaube nicht mehr das es nötig ist das urteil hier zu posten, denn wenn Du mich fragst war das vollkommen in Ordnung. Ich kann wirklich nicht verstehen, wie man das noch in die Zeitung bringen kann, wenn man ohnehin schon ungenehmigt unterwegs ist.

Sorry, wenn das hart klingt, aber das bist Du selber schuld....

der finder

moin, das älteste bei den funden war eine pfennig von 1762 also ein gaaaanz tolles bewegliches denkmal, das kanns nicht gewesen sein der (der rest ist jünger als 1800 ) und mir wurde das sondeln auch nicht verboten (obwohl von herrn k. gefordert ( plus beschlagnahmung des detektors) )  es gab nur die empfehlung der richterin mir die plätze besser auszusuchen wo ich suche.
gruß der finder
Glaube kann Berge von Wissen ersetzen!

jupppo

Zitat von: der finder in 05. November 2006, 18:35:28
moin, das älteste bei den funden war eine pfennig von 1762 also ein gaaaanz tolles bewegliches denkmal, das kanns nicht gewesen sein der (der rest ist jünger als 1800 ) und mir wurde das sondeln auch nicht verboten (obwohl von herrn k. gefordert ( plus beschlagnahmung des detektors) )  es gab nur die empfehlung der richterin mir die plätze besser auszusuchen wo ich suche.
gruß der finder

Sag mal irgendwas scheint doch nicht zu stimmen. Erstens sind je nach Bundesland auch diese Funde Bodendenkmäler und Zweitens hat die Richterin Dir schließlich €1000.- aufgebrummt und Du weisst noch nicht mal wofür???

Wenn Du das Urteil nicht posten kannst, sag uns doch wenigstens mal die Begründung oder gibts die auch nicht?

baldur

Zitat von: jupppo in 05. November 2006, 21:35:27
Erstens sind je nach Bundesland auch diese Funde Bodendenkmäler...

Diese Aussage ist falsch, jedenfalls für NRW! Nicht jedes historische Objekt stellt automatisch ein Bodendenkmal dar. Alle Bodendenkmäler werden in der Bodendenkmalliste geführt. Herausragende Einzelfunde können ebenfalls in diese Liste eingetragen werden (großer bürokratischer Aufwand) und werden dort dann als bewegliche Bodendenkmäler geführt. Der Besitzer muss in diesem Fall bestimmte Auflagen zur Pflege und Aufbewahrung des Fundes erfüllen.

Eine schröggelige Münze des 18. Jahrhunderts ist kein solches bewegliches Bodendenkmal. Dies mag von einigen Leuten zwar dauernd suggeriert werden, rein rechtlich ist dies aber inkorrekt.

Diese Tatsache schließt aber nicht die Fundmeldepflicht für diese Münze aus.

jupppo

Ich rede nicht von NRW sondern zB Schleswig Holstein!

baldur

Zitat von: jupppo in 06. November 2006, 14:16:29
Ich rede nicht von NRW sondern zB Schleswig Holstein!

Eigentlich müsste dies auch in den anderen Bundesländern rechtlich überprüft werden. Es steht niemanden zu (auch nicht den Denkmalpflegern) pauschal jedweden Bodenfund zu einem "Bodendenkmal" zu verklären. Diese Handhabe dient dann weniger dem ureigenen Schutz herausragender Fundstücke, als vielmehr der Wahrung persönlicher Interessen. Ich finde das dies nicht im Interesse der Öffentlichkeit ist und der Bürger hier übervorteilt und bevormundet wird.

jupppo


der finder

moin mädels
lieber jupppo du solltest schon richtig lesen. die strafe beträgt 400euro plus gerichtskosten von fast 100euro plus 500euro für anwalt so kommen wir bei 1000euro an. ich hab das urteil jetzt eingesdcannt muß nurnoch sehen wir ich das jetzt hier hin bekomme, ich denke das wird heute noch was. über die begündung wirst du dich warscheinlich sehr wundern.
gruß der finder
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Archaeos

Zitat von: der finder in 05. November 2006, 14:56:26
moin, das ausschlaggebende war ein zeitungsartikel über mich. da ist ein acker drin erwähnt auf dem ich gewesen bin, mit foto meiner funde von dort. nichts interessantes für die aräologen...

Es gibt kaum etwas, was Archäologen mehr ärgert als wenn ein Sondengänger sich in einem Zeitungsartikel mit Funden brüstet, zudem wenn diese 1. ohne Genehmigung getätigt wurden und 2. nicht gemeldet worden sind. Da spielt der gefundene Gegenstand bzw. der Fundort eher eine untergeordnete Rolle. Sie sind ganz einfach sauer. Desweiteren sind Archäologen allgemein nicht froh, wenn in der Presse irgendwelche blöden Artikelchen erscheinen, welche das Hobby "Schatzsuche" anheizen.
André


 

nobody

Die Ewigkeit dauert lange, besonders gegen Ende

Archaeos

Zitat von: nobody in 07. November 2006, 19:24:47
Im Namen des Volkes...  :engel:

Zitat:
ZitatGegen den Betroffenen wird wegen vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit «  Graben nach Kulturdenkmalen ohne Genehmigung » eine Geldbusse von 400,- €  festgesetzt.

Dieses richterliche Urteil bestätigt das Urteil des französischen Richters Gérard Launoy, dass sobald ein Metallsuchgerät im Spiel ist, der "Vorsatz" einer ungenehmigten Suche vorliegt: ein Metalldetektor ist dazu konzipiert worden, eine Suche durchzuführen. Insofern ist die französische Gesetzgebung nicht so weit von der deutschen entfernt  :belehr:
André

Ruebezahl

Ich weiß nicht, warum sich manche da aufregen?
Das haben wir doch nun schon x-mal hier oder auch in anderen Foren durchgekaut.

ZitatGraben nach Kulturdenkmalen ohne Genehmigung

Unter den Begriff: Kulturdenkmal

der in den Gesetzen meist ,,unsauber" definiert ist, fällt nun mal fast alles, was in der Erde liegt!
Möglicherweise sogar schon die DM-Münzen, so zu sagen als künftiges KD.

Ich kann immer nur wieder sagen: Leute, holt euch wo es geht eine Genehmigung und arbeitet mit den Behörden zusammen.

In den Bundesländern wo noch die Betonköpfe an den Hebeln sitzen gilt:
Bei der Suche keinen Schaden anrichten und in Deckung bleiben bis ,,bessere Zeiten" kommen.
Grüße aus Ostfalen
Ruebezahl

"Große Erfolge sind weniger spürbar als persönliche Vorteile"
Napoleon Buonaparte

Der Wikinger

Zitat von: Ruebezahl in 07. November 2006, 20:15:31

Ich weiß nicht, warum sich manche da aufregen?
Das haben wir doch nun schon x-mal hier oder auch in anderen Foren durchgekaut.





Übrigens: Kennt ihr die berühmte Geschichte des deutschen Schriftstellers Michael Ende ?? 

Ich glaube sie heisst:


"Die unendliche Geschichte"

 


:zwinker:  :zwinker:  :zwinker:



der finder

moin,
§ 19 Bodendenkmäler

Bodendenkmäler im Sinne der folgenden Bestimmungen sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlichen, tierischen oder pflanzlichen Lebens handelt, die aus Epochen und Kulturen stammen, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind. Die Vorschriften des Naturschutzrechts bleiben unberührt.(2) Anzeigepflichtig sind der Entdecker, der Eigentümer des Grundstücks sowie der Leiter der Arbeiten, bei denen die Sache entdeckt worden ist.

(3) Der Fund und die Fundstelle sind bis zum Ablauf einer Woche nach der Anzeige im unveränderten Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise vor Gefahren für die Erhaltung des Fundes zu schützen. Die Denkmalfachbehörde soll der Fortsetzung der Arbeiten zustimmen, wenn ihre Unterbrechung unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht.

und das trifft nur auf sachen zu die vor dem dreisigjährigen krieg entstanden sind.
Glaube kann Berge von Wissen ersetzen!

Ruebezahl

Zitat von: der finder in 07. November 2006, 21:11:35
moin,
§ 19 Bodendenkmäler

In dem §§ geht es um BD, du bist laut Urteil wegen KD`s verknackt wurden.

Nur mal eine Frage: Warum bist du denn nicht gegen das Urteil vorgegangen?

Und irgendwie scheinen bei den ,,Papieren" ein paar Zeilen / Seiten zu fehlen?  :staun:

Das ganze schaut aus wie ein Zwitter von OWI-Bescheid und Urteil. Ich werde da jedenfalls nicht richtig schlau draus.  :irre:
Grüße aus Ostfalen
Ruebezahl

"Große Erfolge sind weniger spürbar als persönliche Vorteile"
Napoleon Buonaparte

Ruebezahl

Zitat von: Ruebezahl in 07. November 2006, 21:21:57
In dem §§ geht es um BD, du bist laut Urteil wegen KD`s verknackt wurden.

Hier noch mal eine der vielen KD-Definitionen:

ZitatSchutzwürdige Kulturdenkmäler sind Sachen, Sachgesamtheiten oder Sachteile, an deren Erhaltung aus künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht

Das ,,Wahlrecht", welche Definition nun zur Urteilsfindung zu Grunde gelegt wird, liegt nun mal im Regelfall beim Richter.  :frech:

Ausnahme:
Man nimmt genug Geld für einen sehr guten Anwalt (den man erst mal finden muss) in die Hand.
Grüße aus Ostfalen
Ruebezahl

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Napoleon Buonaparte

der finder

moin, aus kaufmänischer sicht gesehen, die anwaltskosten für die nächste instanz betragen mindestens das dreifache der strafe. und ausserdem ist das keine sicherheit zu gewinnen.
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Pfälzer

@der finder

Also wirklich. Bei Euch in Niedersachsen ist eine offizielle Suchgenehmigung nach
§ 12(1) möglich. Ablehnungsgründe nach § 12 (2) sind aufgeführt. Da es bei Euch genügend Leute gibt, die eine Genehmigung haben, wäre es Dir ebenfalls möglich gewesen, eine zu bekommen. Ansonsten hättest Du gegen eine Ablehnung vorgehen können.

Du schreibst das Du von Berufswegen mit Verfahrens u.- Rechtsangelegenheiten zu tun hast.

Wieso hast Du eine Begründung nach § 77 Ordnungswidrigkeitengesetz so einfach hingenommen, besonders bei der Höhe des Bußgeldes. Wenn ich an Deiner Stelle gewesen wäre und wie Du behauptest eine reine Weste gehabt hätte, würde ich jeden Rechtsweg ausnützen, welcher sich mir bieten könnte. Oder war die Annahme des Bußgeldes günstiger.........., als................. ?????

ZitatVorsätzliches Graben nach einem Kulturdenkmal

Vorsatz bedingt immer, dass Du wissentlich nach einem Kulturdenkmal gegraben hast.
Wo war Dein Grabungsplatz nochmal ? Wieso stehst Du in der Zeitung ? Und warum erfahren die Archäologen wahrscheinlich aus dieser von Deinen Funden.

Sorry, um es deutlich zu sagen: In die Scheisse hast Du Dich damals ebenfalls vorsätzlich reingeritten.

@ruebezahl

ZitatIn den Bundesländern wo noch die Betonköpfe an den Hebeln sitzen gilt:
Bei der Suche keinen Schaden anrichten und in Deckung bleiben bis ,,bessere Zeiten" kommen.

Leider inakzeptabel. Genau das ist das Problem in Baden-Württemberg. Viele Meldewillige, welche sich nicht melden. :besorgt: :besorgt: :besorgt:

Jürgen

der finder

das mit dem zeitungsartikel war  sehr dumm, das hab ich damals ja auch gleich eingesehen. hatte aber auch vorteile, die bauern in der gegend kennen mich seit dem und wundern sich nicht wenn ich über die acker streife sondern kommen interessiert um sich die funde anzuschauen. die sind da mehr auf unserer seite. in meinem umland brauch ich nicht mehr zu fragen(mach ich in der regel trotzdem), die winken mir immer freundlich zu wenn sie mich sehen. bei weiteren rechtwegen währen einfach zu hohe kosten auf mich zugekommen,die ich nicht aufbringen konnte, die anwälte wollen erstmal geld sehen bevor sie was tun. ausserdem hat sich die richterin nicht im geringsten mit der rechtslage vertraut gemacht sondern sich an die aussagen der aräologen gehalten, die übrigens zu zweit gekommen sind (welch verschwendung von steuergeldern). das urteil ist so vollständig besteht nur aus den 3 euch vorliegenden seiten. den rechtsanwaltsgehilfen übe ich schon lange nicht mehr aus. bin inzwischen mineralienhändler und opalschleifer.
gruß der finder
Glaube kann Berge von Wissen ersetzen!

Ruebezahl

Zitat von: Pfälzer in 07. November 2006, 21:45:01
@ruebezahl
ZitatIn den Bundesländern wo noch die Betonköpfe an den Hebeln sitzen gilt:
Bei der Suche keinen Schaden anrichten und in Deckung bleiben bis ,,bessere Zeiten" kommen.

Leider inakzeptabel. Genau das ist das Problem in Baden-Württemberg. Viele Meldewillige, welche sich nicht melden. :besorgt: 

Hallo Pfälzer,
mit gutem Gewissen, kann ich leider zurzeit keinen anderen Rat an Alle (Nicht-Märtyrer) in BW geben. Das Ankämpfen gegen diese Strukturen, die ja als Bonuswaffe über das legale staatliche Gewaltmonopol verfügen:
http://www.sucherforum.de/index.php/topic,19222.0.html
birgt, vor allem wenn man unser Hobby auch ausübt, ein beträchtliches Risiko.  :belehr:
Grüße aus Ostfalen
Ruebezahl

"Große Erfolge sind weniger spürbar als persönliche Vorteile"
Napoleon Buonaparte

jupppo

Zitat von: der finder in 07. November 2006, 22:06:22
das mit dem zeitungsartikel war  sehr dumm, das hab ich damals ja auch gleich eingesehen. hatte aber auch vorteile, die bauern in der gegend kennen mich seit dem und wundern sich nicht wenn ich über die acker streife sondern kommen interessiert um sich die funde anzuschauen. die sind da mehr auf unserer seite. in meinem umland brauch ich nicht mehr zu fragen(mach ich in der regel trotzdem), die winken mir immer freundlich zu wenn sie mich sehen.
Sorry, aber ich finde es nicht sehr clever von Dir dies alles zu posten. Ist quasi wieder wie in der Zeitung, in der Du öffentlich postest das Du wieder in der Gegend sondelst. Entweder bist Du sehr naiv oder das ist alles eine große verarsche, was ich eher denke.

Zitat von: der finder in 07. November 2006, 22:06:22
bei weiteren rechtwegen währen einfach zu hohe kosten auf mich zugekommen,die ich nicht aufbringen konnte, die anwälte wollen erstmal geld sehen bevor sie was tun. ausserdem hat sich die richterin nicht im geringsten mit der rechtslage vertraut gemacht sondern sich an die aussagen der aräologen gehalten, die übrigens zu zweit gekommen sind (welch verschwendung von steuergeldern). das urteil ist so vollständig besteht nur aus den 3 euch vorliegenden seiten. den rechtsanwaltsgehilfen übe ich schon lange nicht mehr aus. bin inzwischen mineralienhändler und opalschleifer.
gruß der finder

Soso, die Richterin hat sich nit mit der Rechtslage vertraut gemacht  :cop:

Pfälzer

@ruebezahl

Zitatkeinen anderen Rat an Alle (Nicht-Märtyrer) in BW geben

Himmel Herrgott. Ich bin bestimmt kein Märtyrer. Ich bin auch kein Selbstzerstörer.
Ich mache nichts weiter als meinem Hobby nachgehen. Da gibt es einiges zu beachten. Kein Problem. Aber dafür vor jedem der mich mit der Sonde sieht zusammenzucken; vergiss es; für den Scheiss bin ich zu alt. Die Bürgerinnen und Bürger in meiner Umgebung sollen ruhig sehen was ich da mache. Ich gehe mit gutem Gewissen Sondeln.

Aber, und das ist meine tiefste innere Überzeugung, um auch hier in Baden-Württemberg ein Umdenken anzustossen, bedarf es der Aktion der ehrlichen Sondengänger auf die Archäologen zuzugehen und nicht des versteckens.

Der Flyer ist ärgerlich, aber sagt auch nichts über die Realität aus. Über die Ohnmacht der Exekutive vielleicht. Über das  Denken von einigen - bestimmt-.  Na und ?

ZitatBei der Suche keinen Schaden anrichten und in Deckung bleiben bis ,,bessere Zeiten" kommen.

Und damit entsteht doch erst das Problem. Wer jetzt relevante Funde nicht abgibt, macht sich dann vielleicht  wirklich der Fundunterschlagung strafbar. Damit geht es doch erst recht vom Bußgeldbereich ins Strafgesetzbuch und zwar auf direktem Weg.

Das kann es doch wirklich nicht sein.

Gruss
Jürgen







Jürgen

Merowech

Die Sondler in den anderen Bundesländern sind ihren Weg gegangen und gehen ihn noch .
Und in BW werden die Sondler auch ihren Weg gehen ............ wie sagt man so schön " Wir können alles ausser Hochdeutsch "
Und da ist was drann das könnt ihr glauben.  :gn Denn der Weg ist das Ziel !
Grüße    MICHA   Und nutze den Tag - na ja ? - die Nacht auch !  :zwinker:

der finder

lieber jupppo du hast in deinem leben offensichtlich noch nie mit dem gericht zutun gehabt. in der regel hat der richter höchstens 15 min. zwischen den verhandlungen zeit, das reicht gerade mal um die akte zu überfliegen.alles andere ist sache der staatsanwaltschaft. ich empfehle dir, vor deinen nächsten kommentar mal ne verhandlung anzuschauen, besonders die nichtalltäglichen. hast du überhaupt schonmal ein gesetzbuch in der hand gehabt?da steht mehr drin wie in kopf paßt. glaubst du etwa das die richter abends vorm fehrnseher sitzen und sich mit ihren fällen beschäftigen? ich glaube du bist hier der naive.
Glaube kann Berge von Wissen ersetzen!

Ruebezahl

Zitat von: Pfälzer in 07. November 2006, 23:29:55
Aber, und das ist meine tiefste innere Überzeugung, um auch hier in Baden-Württemberg ein Umdenken anzustossen, bedarf es der Aktion der ehrlichen Sondengänger auf die Archäologen zuzugehen und nicht des versteckens. 

Hallo Jürgen,
du hast in allen Punkten Recht. Aber bitte verstehe mich auch. Ich fühle mich als Mitbetreiber des Forums für die User hier und auch für das was hier verbreitet wird, verantwortlich.
Unser Hobby in BW zu betreiben, heißt zurzeit ein gewisses Risiko einzugehen. Wenn man dann noch öffentlich für das legale Suchen in BW eintritt, potenziert sich dieses eh vorhandene Risiko! Ich bitte das ernsthaft zu bedenken und nicht erst zu jammern, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Zitat von: Pfälzer in 07. November 2006, 23:29:55
Und damit entsteht doch erst das Problem. Wer jetzt relevante Funde nicht abgibt, macht sich dann vielleicht  wirklich der Fundunterschlagung strafbar. Damit geht es doch erst recht vom Bußgeldbereich ins Strafgesetzbuch und zwar auf direktem Weg.

Die Sucher in BW machen sich bereits strafbar, wenn sie die Sonde einschalten! Das ist eine OWI und die dafür vorgesehenen Geldbusen sind nicht ohne. Du hast aber recht, durch das nicht Melden der Funde kommt man in den Bereich der Straftat, also Unterschlagung.
Dieser Teufelskreis, bestehend aus Restriktionen und Drohungen, ist die Strategie wie in BW und auch anderen Bundesländern versucht wird, dem ,,Sondengängerproblem" zu begegnen.
Trotzdem und gerade wegen den unhaltbaren Zuständen in BW biete ich euch meine Hilfe zur Lösung der vorhandenen Probleme an und zwar als Mitstreiter von DIGS.
Bitte nutzt den ,,relativen Schutz", den diese Gemeinschaft bieten kann, arrangiert euch dort für euere Interessen und verzichtet auf unbedachte und ,,gefährliche" Einzelaktionen.
Grüße aus Ostfalen
Ruebezahl

"Große Erfolge sind weniger spürbar als persönliche Vorteile"
Napoleon Buonaparte

Pfälzer

Hallo Ruebezahl.

Zitat[Unser Hobby in BW zu betreiben, heißt zurzeit ein gewisses Risiko einzugehen. Wenn man dann noch öffentlich für das legale Suchen in BW eintritt, potenziert sich dieses eh vorhandene Risiko! Ich bitte das ernsthaft zu bedenken und nicht erst zu jammern, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist/quote]

Aus Deiner Sicht einverstanden. Aus meiner ein ganz klares -----Nein-----.

ZitatDie Sucher in BW machen sich bereits strafbar, wenn sie die Sonde einschalten! Das ist eine OWI

Leider absulut falsch. Das suggeriert genau das, was der Denkmalschutz gerne verbreiten möchte.

ZitatMitstreiter von DIGS

Bereits geschehen.

ZitatDieser Teufelskreis, bestehend aus Restriktionen und Drohungen, ist die Strategie wie in BW und auch anderen Bundesländern versucht wird, dem ,,Sondengängerproblem" zu begegnen.

Absulut richtig. Aber ein Teufelskreis muss durchbrochen werden, damit sich was ändert. Das die Archäologen von sich aus diesen Schritt gehen ist sehr unwahrscheinlich, deswegen habe ich damit angefangen. Ich habe ganz einfach gesagt keinen Bock zu warten bis Weihnachten und Ostern zusammenfallen.

Und glaub mir - es tut noch nicht mal weh-.  :narr:

Gruss
Jürgen



Jürgen

Loenne

Zitat von: der finder in 07. November 2006, 21:11:35und das trifft nur auf sachen zu die vor dem dreisigjährigen krieg entstanden sind.

Wo steht denn das?????

Gruß
Loenne
Mundus vult decipi, ergo decipiatur
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Sternensucher

Hi

Gibts schon was neues zu den bügeln ???


gruß
Sternensucher