Niedersachsen bekommt ein neues/geändertes DSchG

Begonnen von nobody, 12. Oktober 2010, 20:40:42

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nobody

Wie wir am Wochenende erfahren haben, wird Niedersachsen im kommendem Jahr ein
neues/geändertes Denkmalschutzgesetz bekommen.
Die Hauptänderungen wird es im Bereich "Suche nach Kulturdenkmalen" und
dem Schatzregal geben.

Gruß
niemand
Die Ewigkeit dauert lange, besonders gegen Ende

Pfälzer

Meinst du den Entwurf von den Grünen vom letzten Jahr ?

Jürgen

Sax

Zitat von: Pfälzer in 12. Oktober 2010, 21:28:19
Meinst du den Entwurf von den Grünen vom letzten Jahr ?



Nein,
den meint er nicht
Gruß Micha

Frechdachs

Ohweh... so erfreut wie Ihr darüber schreibt wird es wohl nicht so erfreulich sein... :besorgt:
Find da aber nichts dazu im Web, gibts schon was zu lesen??
Gruß,
der Frechdachs

Pfälzer

Jürgen

Sax

Zitat von: Pfälzer in 13. Oktober 2010, 16:28:01
Danke Micha

Dann meint er wohl diesen ?

http://www.stk.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=1130&article_id=90342&_psmand=6

Ist der irgendwo schon verfügbar ?


Genau,
ich denke der Entwurf ist noch nicht Verfügbar da er nun bei den zuständigen Stellen liegt und diese nun eine gewisse Zeit haben auf diesen Entwurf zu reagieren.
Gruß Micha

Belenos

Moin,

.... nicht bei den zuständigen Stellen, sondern bei den Verbandsanhörungen, d. h. die Verbände werden vor den Kulturausschuss des Landtages geladen und können dort ihre Anliegen und Änderungswünsche vortragen. Da hätten auch die Sondengänger dazu gehören können, aber wir wollen ja keinen eigenen Verband haben.

Viele Grüße

Walter

Frechdachs

Zitat von: Belenos in 14. Oktober 2010, 07:05:54
Da hätten auch die Sondengänger dazu gehören können, aber wir wollen ja keinen eigenen Verband haben.

Da ist leider was wahres drann. Solange wir uns weiter im Deckmantel des Geheimnisvollen verbergen wird man dem Sondengehen immer mit Mißtrauen gegenüberstehen.
In diesem Fall macht Gemeinschaft wohl wirklich stark, ein Einzelner wird in unserem System vermutlich nie etwas Bewegen können... :besorgt:
Gruß,
der Frechdachs
 

Weihen

 :dumdidum:
Die Frage ist: was steht drinn; bzw. was wird von der Zertifizierung a la Schleswig-Holstein für Niedersachsen geändert oder wird 1 zu 1 übernommen so wie in Meck-Pom. ?

2weiteres wohl Hoffentlich nicht!

Gruß Stephan
Ehrenamtlicher Bodendenkmalpfleger im Landkreis Osnabrück

Belenos

Moin Stephan,

so detailiert wird es nicht in einem Gesetz stehen. Da angekündigt wurde, dass die Konvention von La Valletta eingearbeitet wurde, dürfte die Formulierung ähnlich sein wie in der Konvention, also die Suche nach archäologischen BD darf nur von qualifizierten Personen durchgeführt werden. Was sich dahinter dann verbirgt bzw. wie es ausgelegt wird, bleibt abzuwarten und wird ggf. in einer Richtlinie festgelegt, an die sich die DSchB zu halten hat.

Viele Grüße

Walter

Sax

Zitat von: Belenos in 14. Oktober 2010, 07:05:54

.... nicht bei den zuständigen Stellen, sondern bei den Verbandsanhörungen.


Hallo Walter,
was sind denn die Verbandsanhörungen und um welche Verbände geht es?
Ich weiß nur, dass der Entwurf den Unteren Denkmalbehörden zur Prüfung vorliegt.

Zitat von: Belenos in 14. Oktober 2010, 08:57:47
Moin Stephan,

so detailiert wird es nicht in einem Gesetz stehen.


Genau so ist es, es steht nicht drin.
Gruß Micha

Pfälzer

Zitatwas sind denn die Verbandsanhörungen und um welche Verbände geht es?

Solche z.B. Micha:

http://www.landvolk.net/

http://www.vdw-online.de/

http://www.bvn.de/

http://niedersachsen.nabu.de/

http://www.nst.de/

http://www.f.u.s.v.fehlt leider  :nixweiss: (konnte ich mir nicht verkneifen  :zwinker: )

Dann wird es auch noch einige Ausschüsse durchlaufen.

Genau mit diesen Anhörungen wird die Zustimmung ausgelotet. Und weil es in unserem Hobby noch immer keine Vertretungen gibt, können wir auch leider keine Stellung (Einwände oder Vorschläge) dazu beziehen.

Gemeinhin ziehen wir (auch als Betroffene) wie immer die A-R-S-C-H- Karte. :heul:


Jürgen

nobody

Zitat von: Pfälzer in 14. Oktober 2010, 18:09:03
Gemeinhin ziehen wir (auch als Betroffene) wie immer die A-R-S-C-H- Karte. :heul:

Das glaube ich in nicht. Wenn das was man uns vorgestellt hat so kommt,
wird es nicht schlechter als das was wir haben. Ehr besser.
Ist natürlich Ansichtssache und liegt am Interesse jedes einzelnen.
Leute die gerne ein Nebeneinkommen haben möchten oder Besitzansprüche
an Gräberfeldern anmelden, werden sicherlich in die Röhre schauen.
 
Die Ewigkeit dauert lange, besonders gegen Ende

Pfälzer

Jürgen

nobody

Zitat von: Pfälzer in 14. Oktober 2010, 19:15:46
So was ?

http://www.recht-niedersachsen.de/22510/34,57707.htm

http://www.denkmalpflege.niedersachsen.de/download/31631


Nee, eigentlich nicht.
Das sind ja noch ungelegte Eier, darum erst mal abwarten und schauen.
Aber es geht in Richtung "Neue Suchmöglichkeiten" und "Neue Online-Möglichkeiten"
Die Ewigkeit dauert lange, besonders gegen Ende

Pfälzer

Zitat von: nobody in 14. Oktober 2010, 20:34:31
Nee, eigentlich nicht.
Das sind ja noch ungelegte Eier, darum erst mal abwarten und schauen.
Aber es geht in Richtung "Neue Suchmöglichkeiten" und "Neue Online-Möglichkeiten"

Dachte ich mir schon.  :zwinker:
Aber leider sind die Vergaben von NFG durch die unteren Denkmalschutzbehörden ein Dschungel voller Ungereimtheiten.  :nixweiss:
Jürgen


Bert

#17
Interessant, mit der Novellierung wird in einem Nebensatz das bisherige kleine Schatzregal durch ein großes Schatzregal ersetzt. Natürlich mit dem Feigenblatt einer Entschädigung des Finders nach der aktuellen Haushaltslage des Landes.

>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
§ 18 wird wie folgt geändert:
a)  Der bisherige Wortlaut wird Satz 1 und wie folgt geändert:
Nach dem Wort ,,Niedersachsen" werden das Komma und die Worte ,,wenn sie bei staat-
lichen Nachforschungen entdeckt werden" gestrichen.
b)  Es werden die folgenden Sätze 2 und 3 angefügt:
,,
2 Der Finder soll im Rahmen der verfügbaren Mittel des Landeshaushalts eine Beloh-
nung erhalten.
3 Über die Höhe entscheidet das Landesamt für Denkmalpflege unter Be-
rücksichtigung der Umstände des Einzelfalls."
>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>

Aufschlussreich auch der Kommentar:
"In § 18, der das Fundeigentum abweichend von § 984 des Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt, wird
ein umfassendes Schatzregal des Landes Niedersachsen eingeführt. Es löst das bisherige ,,kleine"
Schatzregal ab, das nur bei staatlichen Nachforschungen einschlägig ist.
Aufgrund der flexiblen Belohnungsregelung in § 18 besteht - entgegen den im Zuge der Verbands-
beteiligung teilweise artikulierten Befürchtungen - jedoch auch weiterhin ein Anreiz für den ,,ehrli-
chen Finder", entdeckte Kulturdenkmale ordnungsgemäß abzuliefern. Ein verpflichtender Finderlohn ist vor dem Hintergrund der Haushaltslage des Landes nicht finanzierbar.
Bei der Berücksichtigung des Einzelfalls sollen insbesondere die Umstände des Fundes und des-
sen Wert gewürdigt werden. Bei rechtswidrigen Nachforschungen, die also ohne vorherige Geneh-
migung erfolgt sind, dürfte eine Belohnung im Regelfall ausgeschlossen sein.
 "


Man muss eigentlich der CDU Niedersachsen Respekt zollen, wie sie so eine gravierende Beschneidung bürgerlicher Eigentumsansprüche (v.a. der Grundstückeigentümer) derart geräuschlos über die Bühne bekommen. Clever verpackt in vielen formalen Wendungen und Nebenschauplätzen.
Na da werden sich in Zukunft die Münzhortfinder beim LDA gegenseitig auf die Füsse treten, um einen Essensgutschein für die Amtskantine zu bekommen!

Adios, Bert

fafnir


Belenos

Zitat von: Bert in 27. Januar 2011, 22:30:32
Interessant, mit der Novellierung wird in einem Nebensatz das bisherige kleine Schatzregal durch ein großes Schatzregal ersetzt. Natürlich mit dem Feigenblatt einer Entschädigung des Finders nach der aktuellen Haushaltslage des Landes.

Man muss eigentlich der CDU Niedersachsen Respekt zollen, wie sie so eine gravierende Beschneidung bürgerlicher Eigentumsansprüche (v.a. der Grundstückeigentümer) derart geräuschlos über die Bühne bekommen. Clever verpackt in vielen formalen Wendungen und Nebenschauplätzen.

Adios, Bert

Moin,

ja, sie haben sich geschickter angestellt als die Kollegen in Hessen.

Viele Grüße

Walter

fafnir


Belenos

Moin,

.... und Widerstand gibt es keinen in NI ?


Viele Grüße


Walter

Mgrafzahn

Schön fand ich ja diese Aussage

Im Grunde handelt es sich beim Großteil der bisher gemachten Funde um Alltagsschrott."
Mgrafzahn
Retter von Bodenfunden aus Metall vor immissionsbedingter Schädigung

sludsen

Einfach unfassbar, der Artikel. "Lassen wir's doch verrotten, ist nix dolles"  :wuetend:
da wäre es ja echt noch vernünftiger die Fundobjekte für Schul- oder Uniprojekte zur Verfügung zu stellen als sie einfach im stillen Kämmerchen zu "vergessen" bis sie zerbröselt sind.
Allerdings sicher keine Seltenheit, dass so etwas passiert, und bei der knappen Kassenlage der Städte und Gemeinden werden sich solche Fälle häufen. Nur ob diese dann auch so an die Öffentlichkeit kommen...

Pfälzer

Zitat von: Belenos in 11. Februar 2011, 06:55:18
Moin,

.... und Widerstand gibt es keinen in NI ?


Viele Grüße


Walter

Wieso Widerstand. Die Sucher in Niedersachsen sind doch zufrieden. Denen geht es doch prächtig. Es ist doch alles bis ins Detail geregelt. Dort gibt es doch keinerlei Probleme.
Das sich das Blatt von jetzt auf nachher wenden kann....................ach was.  :ironie:



Jürgen

insurgent

Zitat von: Belenos in 11. Februar 2011, 06:55:18
Moin,

.... und Widerstand gibt es keinen in NI ?


Viele Grüße


Walter

Vielleicht nicht so Geldgeil  :smoke: :frech:
Meine Bodenfunde werden gemeldet

Pfälzer

Zitat von: insurgent in 11. Februar 2011, 12:42:25
Vielleicht nicht so Geldgeil  :smoke: :frech:

Seit wann geht es um Geld ?

Es gibt auch noch die Grundstückseigentümer. Auch die werden enteignet. Und diese Gruppe hätte nach meiner Meinung, in jedem Fall einen Teilanspruch auf die Funde, welche auf ihrem Grund und Boden entdeckt werden. Die werden ja zumeist schon jetzt bei den Vertragsabschlüssen für amtl. durchgeführte Grabungen beschi....en.

Du hast anscheinend den tatsächlichen Sinn/Unsinn hinter einem Schatzregal (aus staatlicher Sicht) noch immer nicht verstanden, sorry mein Fehler, du willst ihn einfach nicht verstehen.

Jürgen

insurgent

Zitat von: Pfälzer in 11. Februar 2011, 19:27:32

du willst ihn einfach nicht verstehen.


Dito  :zwinker: :prost:

PS: Ein totales wie in Hessen angedacht lehne ich absolut ab, aber eins mit entsprechender Entschädigung befürworte ich :belehr:
Meine Bodenfunde werden gemeldet

Pfälzer

Zitat von: insurgent in 11. Februar 2011, 20:03:33
Dito  :zwinker: :prost:

PS: Ein totales wie in Hessen angedacht lehne ich absolut ab, aber eins mit entsprechender Entschädigung befürworte ich :belehr:

Und schon nähern wir uns wieder an. :zwinker:
Jürgen

Weihen

Der neue Gesetzentwurf wird die momentane Praxis der Zusammenarbeit zwischen SG und Archäologen wohl nicht beeinflussen.
Jedenfalls nicht für die SG die die Zusammenarbeit mit der Archäologie suchen.

Die Zertifizierung werden wir in Niedersachsen definitiv bekommen !


Durch die neue Gesetzeslage werden sich auch neue Möglichkeiten für uns Sondengänger ergeben!

Einen kleinen Vorgeschmack hatten wir ja schon im letzten Jahr Oktober  :dumdidum:

Siehe: http://sondengaenger-hunte-weser.de/

Projekte - Landkreis Osnabrück - Prospektion Kalkriese



Warum also sollten wir gegen das Gesetz Wiederstand erheben ???

Gruß Stephan

Ehrenamtlicher Bodendenkmalpfleger im Landkreis Osnabrück