Wie wir am Wochenende erfahren haben, wird Niedersachsen im kommendem Jahr ein
neues/geändertes Denkmalschutzgesetz bekommen.
Die Hauptänderungen wird es im Bereich "Suche nach Kulturdenkmalen" und
dem Schatzregal geben.
Gruß
niemand
Meinst du den Entwurf von den Grünen vom letzten Jahr ?
Zitat von: Pfälzer in 12. Oktober 2010, 21:28:19
Meinst du den Entwurf von den Grünen vom letzten Jahr ?
Nein,
den meint er nicht
Ohweh... so erfreut wie Ihr darüber schreibt wird es wohl nicht so erfreulich sein... :besorgt:
Find da aber nichts dazu im Web, gibts schon was zu lesen??
Gruß,
der Frechdachs
ZitatNein,
den meint er nicht
Danke Micha
Dann meint er wohl diesen ?
http://www.stk.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=1130&article_id=90342&_psmand=6
Ist der irgendwo schon verfügbar ?
Zitat von: Pfälzer in 13. Oktober 2010, 16:28:01
Danke Micha
Dann meint er wohl diesen ?
http://www.stk.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=1130&article_id=90342&_psmand=6
Ist der irgendwo schon verfügbar ?
Genau,
ich denke der Entwurf ist noch nicht Verfügbar da er nun bei den zuständigen Stellen liegt und diese nun eine gewisse Zeit haben auf diesen Entwurf zu reagieren.
Moin,
.... nicht bei den zuständigen Stellen, sondern bei den Verbandsanhörungen, d. h. die Verbände werden vor den Kulturausschuss des Landtages geladen und können dort ihre Anliegen und Änderungswünsche vortragen. Da hätten auch die Sondengänger dazu gehören können, aber wir wollen ja keinen eigenen Verband haben.
Viele Grüße
Walter
Zitat von: Belenos in 14. Oktober 2010, 07:05:54
Da hätten auch die Sondengänger dazu gehören können, aber wir wollen ja keinen eigenen Verband haben.
Da ist leider was wahres drann. Solange wir uns weiter im Deckmantel des Geheimnisvollen verbergen wird man dem Sondengehen immer mit Mißtrauen gegenüberstehen.
In diesem Fall macht Gemeinschaft wohl wirklich stark, ein Einzelner wird in unserem System vermutlich nie etwas Bewegen können... :besorgt:
Gruß,
der Frechdachs
:dumdidum:
Die Frage ist: was steht drinn; bzw. was wird von der Zertifizierung a la Schleswig-Holstein für Niedersachsen geändert oder wird 1 zu 1 übernommen so wie in Meck-Pom. ?
2weiteres wohl Hoffentlich nicht!
Gruß Stephan
Moin Stephan,
so detailiert wird es nicht in einem Gesetz stehen. Da angekündigt wurde, dass die Konvention von La Valletta eingearbeitet wurde, dürfte die Formulierung ähnlich sein wie in der Konvention, also die Suche nach archäologischen BD darf nur von qualifizierten Personen durchgeführt werden. Was sich dahinter dann verbirgt bzw. wie es ausgelegt wird, bleibt abzuwarten und wird ggf. in einer Richtlinie festgelegt, an die sich die DSchB zu halten hat.
Viele Grüße
Walter
Zitat von: Belenos in 14. Oktober 2010, 07:05:54
.... nicht bei den zuständigen Stellen, sondern bei den Verbandsanhörungen.
Hallo Walter,
was sind denn die Verbandsanhörungen und um welche Verbände geht es?
Ich weiß nur, dass der Entwurf den Unteren Denkmalbehörden zur Prüfung vorliegt.
Zitat von: Belenos in 14. Oktober 2010, 08:57:47
Moin Stephan,
so detailiert wird es nicht in einem Gesetz stehen.
Genau so ist es, es steht nicht drin.
Zitatwas sind denn die Verbandsanhörungen und um welche Verbände geht es?
Solche z.B. Micha:
http://www.landvolk.net/
http://www.vdw-online.de/
http://www.bvn.de/
http://niedersachsen.nabu.de/
http://www.nst.de/
http://www.f.u.s.v.fehlt leider :nixweiss: (konnte ich mir nicht verkneifen :zwinker: )
Dann wird es auch noch einige Ausschüsse durchlaufen.
Genau mit diesen Anhörungen wird die Zustimmung ausgelotet. Und weil es in unserem Hobby noch immer keine Vertretungen gibt, können wir auch leider keine Stellung (Einwände oder Vorschläge) dazu beziehen.
Gemeinhin ziehen wir (
auch als Betroffene) wie immer die A-R-S-C-H- Karte. :heul:
Zitat von: Pfälzer in 14. Oktober 2010, 18:09:03
Gemeinhin ziehen wir (auch als Betroffene) wie immer die A-R-S-C-H- Karte. :heul:
Das glaube ich in nicht. Wenn das was man uns vorgestellt hat so kommt,
wird es nicht schlechter als das was wir haben. Ehr besser.
Ist natürlich Ansichtssache und liegt am Interesse jedes einzelnen.
Leute die gerne ein Nebeneinkommen haben möchten oder Besitzansprüche
an Gräberfeldern anmelden, werden sicherlich in die Röhre schauen.
Hi Oli
Zitatwird es nicht schlechter als das was wir haben
So was ?
http://www.recht-niedersachsen.de/22510/34,57707.htm
http://www.denkmalpflege.niedersachsen.de/download/31631
Zitat von: Pfälzer in 14. Oktober 2010, 19:15:46
So was ?
http://www.recht-niedersachsen.de/22510/34,57707.htm
http://www.denkmalpflege.niedersachsen.de/download/31631
Nee, eigentlich nicht.
Das sind ja noch ungelegte Eier, darum erst mal abwarten und schauen.
Aber es geht in Richtung "Neue Suchmöglichkeiten" und "Neue Online-Möglichkeiten"
Zitat von: nobody in 14. Oktober 2010, 20:34:31
Nee, eigentlich nicht.
Das sind ja noch ungelegte Eier, darum erst mal abwarten und schauen.
Aber es geht in Richtung "Neue Suchmöglichkeiten" und "Neue Online-Möglichkeiten"
Dachte ich mir schon. :zwinker:
Aber leider sind die Vergaben von NFG durch die unteren Denkmalschutzbehörden ein Dschungel voller Ungereimtheiten. :nixweiss:
Hier der Gesetzentwurf
http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_16_5000/3001-3500/16-3208.pdf
Interessant, mit der Novellierung wird in einem Nebensatz das bisherige kleine Schatzregal durch ein großes Schatzregal ersetzt. Natürlich mit dem Feigenblatt einer Entschädigung des Finders nach der aktuellen Haushaltslage des Landes.
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§ 18 wird wie folgt geändert:
a) Der bisherige Wortlaut wird Satz 1 und wie folgt geändert:
Nach dem Wort ,,Niedersachsen" werden das Komma und die Worte ,,wenn sie bei staat-
lichen Nachforschungen entdeckt werden" gestrichen.
b) Es werden die folgenden Sätze 2 und 3 angefügt:
,,
2 Der Finder soll im Rahmen der verfügbaren Mittel des Landeshaushalts eine Beloh-
nung erhalten.
3 Über die Höhe entscheidet das Landesamt für Denkmalpflege unter Be-
rücksichtigung der Umstände des Einzelfalls."
>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
Aufschlussreich auch der Kommentar:
"In § 18, der das Fundeigentum abweichend von § 984 des Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt, wird
ein umfassendes Schatzregal des Landes Niedersachsen eingeführt. Es löst das bisherige ,,kleine"
Schatzregal ab, das nur bei staatlichen Nachforschungen einschlägig ist.
Aufgrund der flexiblen Belohnungsregelung in § 18 besteht - entgegen den im Zuge der Verbands-
beteiligung teilweise artikulierten Befürchtungen - jedoch auch weiterhin ein Anreiz für den ,,ehrli-
chen Finder", entdeckte Kulturdenkmale ordnungsgemäß abzuliefern. Ein verpflichtender Finderlohn ist vor dem Hintergrund der Haushaltslage des Landes nicht finanzierbar.
Bei der Berücksichtigung des Einzelfalls sollen insbesondere die Umstände des Fundes und des-
sen Wert gewürdigt werden. Bei rechtswidrigen Nachforschungen, die also ohne vorherige Geneh-
migung erfolgt sind, dürfte eine Belohnung im Regelfall ausgeschlossen sein. "
Man muss eigentlich der CDU Niedersachsen Respekt zollen, wie sie so eine gravierende Beschneidung bürgerlicher Eigentumsansprüche (v.a. der Grundstückeigentümer) derart geräuschlos über die Bühne bekommen. Clever verpackt in vielen formalen Wendungen und Nebenschauplätzen.
Na da werden sich in Zukunft die Münzhortfinder beim LDA gegenseitig auf die Füsse treten, um einen Essensgutschein für die Amtskantine zu bekommen!
Adios, Bert
Bauerntand in Landeshand!
Zitat von: Bert in 27. Januar 2011, 22:30:32
Interessant, mit der Novellierung wird in einem Nebensatz das bisherige kleine Schatzregal durch ein großes Schatzregal ersetzt. Natürlich mit dem Feigenblatt einer Entschädigung des Finders nach der aktuellen Haushaltslage des Landes.
Man muss eigentlich der CDU Niedersachsen Respekt zollen, wie sie so eine gravierende Beschneidung bürgerlicher Eigentumsansprüche (v.a. der Grundstückeigentümer) derart geräuschlos über die Bühne bekommen. Clever verpackt in vielen formalen Wendungen und Nebenschauplätzen.
Adios, Bert
Moin,
ja, sie haben sich geschickter angestellt als die Kollegen in Hessen.
Viele Grüße
Walter
http://www.cellesche-zeitung.de/website.php/website/story/174624 (http://www.cellesche-zeitung.de/website.php/website/story/174624) :irre: .
Moin,
.... und Widerstand gibt es keinen in NI ?
Viele Grüße
Walter
Schön fand ich ja diese Aussage
Im Grunde handelt es sich beim Großteil der bisher gemachten Funde um Alltagsschrott."
Einfach unfassbar, der Artikel. "Lassen wir's doch verrotten, ist nix dolles" :wuetend:
da wäre es ja echt noch vernünftiger die Fundobjekte für Schul- oder Uniprojekte zur Verfügung zu stellen als sie einfach im stillen Kämmerchen zu "vergessen" bis sie zerbröselt sind.
Allerdings sicher keine Seltenheit, dass so etwas passiert, und bei der knappen Kassenlage der Städte und Gemeinden werden sich solche Fälle häufen. Nur ob diese dann auch so an die Öffentlichkeit kommen...
Zitat von: Belenos in 11. Februar 2011, 06:55:18
Moin,
.... und Widerstand gibt es keinen in NI ?
Viele Grüße
Walter
Wieso Widerstand. Die Sucher in Niedersachsen sind doch zufrieden. Denen geht es doch prächtig. Es ist doch alles bis ins Detail geregelt. Dort gibt es doch keinerlei Probleme.
Das sich das Blatt von jetzt auf nachher wenden kann....................ach was. :ironie:
Zitat von: Belenos in 11. Februar 2011, 06:55:18
Moin,
.... und Widerstand gibt es keinen in NI ?
Viele Grüße
Walter
Vielleicht nicht so Geldgeil :smoke: :frech:
Zitat von: insurgent in 11. Februar 2011, 12:42:25
Vielleicht nicht so Geldgeil :smoke: :frech:
Seit wann geht es um Geld ?
Es gibt auch noch die Grundstückseigentümer. Auch die werden enteignet. Und diese Gruppe hätte nach
meiner Meinung, in jedem Fall einen Teilanspruch auf die Funde, welche auf ihrem Grund und Boden entdeckt werden. Die werden ja zumeist schon jetzt bei den Vertragsabschlüssen für amtl. durchgeführte Grabungen beschi....en.
Du hast anscheinend den tatsächlichen Sinn/Unsinn hinter einem Schatzregal (aus staatlicher Sicht) noch immer nicht verstanden, sorry mein Fehler,
du willst ihn einfach nicht verstehen.
Zitat von: Pfälzer in 11. Februar 2011, 19:27:32
du willst ihn einfach nicht verstehen.
Dito :zwinker: :prost:
PS: Ein totales wie in Hessen angedacht lehne ich absolut ab, aber eins mit entsprechender Entschädigung befürworte ich :belehr:
Zitat von: insurgent in 11. Februar 2011, 20:03:33
Dito :zwinker: :prost:
PS: Ein totales wie in Hessen angedacht lehne ich absolut ab, aber eins mit entsprechender Entschädigung befürworte ich :belehr:
Und schon nähern wir uns wieder an. :zwinker:
Der neue Gesetzentwurf wird die momentane Praxis der Zusammenarbeit zwischen SG und Archäologen wohl nicht beeinflussen.
Jedenfalls nicht für die SG die die Zusammenarbeit mit der Archäologie suchen.
Die Zertifizierung werden wir in Niedersachsen definitiv bekommen !
Durch die neue Gesetzeslage werden sich auch neue Möglichkeiten für uns Sondengänger ergeben!
Einen kleinen Vorgeschmack hatten wir ja schon im letzten Jahr Oktober :dumdidum:
Siehe: http://sondengaenger-hunte-weser.de/
Projekte - Landkreis Osnabrück - Prospektion Kalkriese
Warum also sollten wir gegen das Gesetz Wiederstand erheben ???
Gruß Stephan
Hi Stephan :winke:
Es geht doch nicht nur um einige Sucher. Es geht um den Denkmalschutz im Ganzen. Die paar Sucher der Ostfalengruppe oder deiner "hunte-weser-gruppe" stellen nun mal nicht die Masse aller Sucher da. Aber um eine Bewustseinsänderung auf Dauer herbeizuführen (bei allen Bürgern) ist die Enteignung aus fiskalischen Gründen die schlechteste Lösung für alle. Eine Entschädigung nach Kassenlage ist auch für den Allerwertesten. Entweder es gibt eine klar vordefinierte Entschädigung oder Wischiwaschi. Und momentan läuft das auf Wischiwaschi hinaus. Nur darum geht es.
Da ist ja selbst das Schatzregal in Baden-Württemberg deutlicher ausgestaltet und das will was bedeuten. :zwinker:
- das Gesetz ist doch jetzt schon "wischiwaschi" :-D :friede: Warum deutlicher werden? :zwinker: - egal um welche Frage es geht! Ein "jain" ist doch was feines! :dumdidum: :irre: Da können die noch so viele Zertifizierungen einführen, wenn der einzelne Archäologe/ die einzelne Behörde "nein" sagt, sagt sie "nein" :-) Den er/sie kann momentan das Gesetz deuten wie er gerade möchte! Oder wird sich das wenigstens ändern???? ...mein Spezialgebiel ist NICHT deutsche Gesetzestexte deuten :zwinker:
Zitat von: Roskva in 12. Februar 2011, 11:58:14
- das Gesetz ist doch jetzt schon "wischiwaschi" :-D :friede: Warum deutlicher werden? :zwinker: - egal um welche Frage es geht! Ein "jain" ist doch was feines! :dumdidum: :irre: Da können die noch so viele Zertifizierungen einführen, wenn der einzelne Archäologe/ die einzelne Behörde "nein" sagt, sagt sie "nein" :-) Den er/sie kann momentan das Gesetz deuten wie er gerade möchte! Oder wird sich das wenigstens ändern???? ...mein Spezialgebiel ist NICHT deutsche Gesetzestexte deuten :zwinker:
Stimmt alles Rikke :zwinker:
Nur, ist es wirklich sinnvoll, etwas schon nicht so gutes, ohne jegliche Gegenwehr noch schlechter beschließen zu lassen. Die Hessen dachten auch, ach es ist ja schon alles in trockenen Tüchern.
Zitat von: Pfälzer in 11. Februar 2011, 19:27:32
Seit wann geht es um Geld ?
Zitat von: Pfälzer in 12. Februar 2011, 10:51:14
Eine Entschädigung nach Kassenlage ist auch für den Allerwertesten. Entweder es gibt eine klar vordefinierte Entschädigung ...
Hallo Jürgen,
ich dachte es geht nicht ums Geld??? Um was geht es dann?
Ich lese immer nur: Entschädigung, Geld Geld Geld , mehr Geld.
Gruß
Olli
Die Frage ist doch, welche Verbesserungen sich durch die Einführung des Schatzregals für den Denkmalschutz ergeben?
ZitatHallo Jürgen,
ich dachte es geht nicht ums Geld??? Um was geht es dann?
Ich lese immer nur: Entschädigung, Geld Geld Geld , mehr Geld.
Servus Oli
Für einige von uns (mich eingeschlossen) geht es um die "Sache". Doch bisher dürfte auch keiner unter uns sein, der einen Millionenfund gemacht hat. Wenn es soweit ist, reden wir nochmal darüber. :friede: Allerdings dürfte die überwiegende Mehrzahl der Entdecker ( die wenigsten dürften Sondengänger sein ) für ihre Entdeckung etwas haben wollen. Selbst im BGB (§ 971) gibt es eine Regelung über Finderlohn (auch wenn das Zivilrecht ist und nichts mit dem Denkmalschutz zu tun hat ). Darauf sollte abgestimmt werden - wir reden hier immerhin von der gleichen Gesellschaft im gleichen Staat.
Das Hauptproblem (ausbleibende Fundmeldungen) kann nicht nur immer wieder auf die angeblich geldgeilen und kriminellen Sondengänger (weil am einfachsten) abgeschoben werden. Denn da beginnt es bereits zu wanken. Leute, welche mit historischen Gegenständen ihren Lebensunterhalt verdienen (die nutzen vielleicht Sonden - aber die als Sondengänger oder Feldbegeher zu bezeichnen - nee - ums verrecken nicht - die haben mit uns überhaupt nichts gemein), werden sich auch von einem Schatzregal nicht abschrecken lassen (Mörder gehen auch davon aus, daß sie nicht erwischt werden). Das sollte doch nun hinlänglich bekannt sein.
ZitatDie Frage ist doch, welche Verbesserungen sich durch die Einführung des Schatzregals für den Denkmalschutz ergeben?
Das ist die Frage schlechthin. Mehr muß überhaupt nicht beantwortet werden.
Nach meiner Meinung ergibt sich nicht der Ansatz einer Verbesserung. Zur wissenschaftlichen Auswertung muß der Staat ( hier die Länder ) nicht das Eigentum an der Sache erwerben.
Zur Information habe ich im Forum gefunden!
Zitat
"gestern - ein Tag nach dem Wahldebakel haben sich in Niedersachen CDU und FDP auf ein ,,großes" Schatzregal geeinigt. Diese Einigung ist hoffentlich vorläufig.
Das Schatzregal soll folgenden Inhalt erhalten. Es ersetzt den § 984 BGB.
§ 18 Schatzregal
Bewegliche Denkmale gemäß § 3 Abs. 5, die herrenlos oder so lange verborgen gewesen sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist,
werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes Niedersachsen,
wenn sie bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten gemäß § 16 entdeckt werden oder wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert besitzen. Der Finder soll im Rahmen der verfügbaren Mittel des Landeshaushalts eine Belohnung erhalten.
Über die Höhe entscheidet das Landesamt für Denkmalpflege unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls.
Das Land kann sein Eigentum an dem beweglichen Denkmal auf den Eigentümer des Grundstücks übertragen, auf dem der Fund erfolgt ist.
Diese Regelung ist rechtswidrig!
Diese Regelung fördert die Raubgräberei und die Verheimlichung aller Funde, die einen Marktwert haben, wie alte Münzen.
Denn der Grundstückseigentümer auf dessen Grundstück (Friedhof, Anwesen, Wald Bauernhaus) ein "Schatz" im Sinne des § 984 BGB von einer dritten Person entdeckt wird, geht im Prinzip leer aus. Über das Eigentum wird es viel Prozesse geben, auf die sich die Anwälte schon jetzt freuen können.
Wo bleiben bei dieser Regelung die Kirchen und Friedhöfe?
Wo bleiben die Gemeinden und Städte?"