Der "Stein" kommt ins Rollen, das Land Hessen reagiert

Begonnen von Rheingauner, 12. Juli 2010, 17:41:56

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Schattengräber

Hier nochmal ein posting von Rheingauner der hier den Thread eröffnet hat aus dem Detektorforum zu diesem Thema:



Rheingauner
Bürger



   

   

E-Trac, F75 Ltd., DEUS, GPP, Uniprobe


   
Re: Hessische Domänenverwaltung vs. Sondengänger
« Antworten #1: Heute um 14:59:19 »
     
Hallo Walter,
das Schreiben der HLG kenne ich und habe es auch gelesen (ein Pächter hatte es mir freundlicherweise gezeigt).

Das Threadthema finde ich etwas überzogen, hier geht es nicht gegen die Sondengänger, sondern darum dass die HLG auf die Eigentümerrechte ihrer verpachteten Ländereien hinweist.
Gruss

Linkback: http://www.detektorforum.de/index.php/topic,16099.msg124689.html#msg124689


schönen Gruß
Micha

Goatman

Zitat von: Schattengräber in 13. Juli 2010, 18:13:46
Außerdem ändert das jetzt auch nichts mehr an meiner Rechtslage, im Gegenteil, dies wird sich auf den Prozess positiv zu meinen Gunsten auswirken.

Hi Schattengräber,
(der Nick passt irgendwie zu dir Micha).
Und wenn das Recht nicht auf deiner Seite ist,
führst du dann wieder wie in Osburg dein Faustrecht
ein.
Ich drücke dir jedenfalls die Daumen, nein nicht für den Prozess
sondern das du deinen "Schatten" verlierst.

Denarius

Abend!

Nur kurz, nachdem ich die aktuelle Thematik oberflächlich-schweigend verfolgt habe: Ich selbst sehe Euer Bestreben mit sehr gemischten Gefühlen, obwohl ich zur Fraktion der Entschädigungsbefürworter gehöre.

Eure/Deine Proklamation sowie der formulierte Besitzanspruch auf weder (einzeln) geortete, noch in seinen Dimensionen & Ausdehungen auch nur annährend erfassbare Funde, sprengt irgendwo den moralisch und wissenschaftlich vertretbaren Rahmen. Hier geht es nicht um einen zerpflügten Hort- oder Schatzfund, bei dem ich mich euer Argumentation noch hätte anschliessen können, sondern um einen größeren Befundbereich, bei dem weder der Inhalt noch die Masse an (Be-)Funden, abgeschätzt werden kann. Hier liegt m. E. auch der Casus Knacksus begründet. Würde es sich um einen Befund handeln, - kein Problem. Es handelt sich hierbei aber sicherlich um 500 + x Befunde und hiermit seit ihr - bei aller Liebe - über's Ziel hinausgeschossen und habt dem Amt eine Steilvorlage geliefert, die es nun zu unser aller Nachteil nutzen kann (und vermutlich wird). Das Mythos-Urteil war eine feine und berechtige Sache. Ich danke Euch dahingehend für das Engagement. In diesem Fall jedoch, fehlt mir ein bissl der Weitblick, ebenso wie ich diplomatisches Geschick vermissen könnte.

Der Staat und all seine ausführenden Organe können hier nur NEIN sagen. Jeder Entdecker z. B. einer röm. Siedlungsstelle, Gräberfeldes, etc.  könnte hier Ansprüche auf alle zukünftig entdeckten Funde geltend machen. Das schlägt dem Fass einfach den Boden aus und geht klar über's Ziel hinaus, abgesehen davon, dass hiermit alle sorgsam gepflegten (mutmasslichen) Vorurteile "Sondengängern" gegenüber bestätigt werden. Oh weh, oh weh .....

Wie schon erwähnt, sehe ich den Fall bei Schatzfunden (sprich einem, oder max. zwei o. drei Fundkomplexen), resp. bedeutenden Einzelfunden z. B. aus dem Pflughorizont, anders. Aber die Formulierung eines Gesamtanspruches auf einen Befundkomplex, erscheint mir schon ein wenig dreist und der Sache unangemessen. Zumal man den "Rest" nichtmal selber bergen und somit "ent-decken" würde. Sorry.

Eine Entschädigung der bisher geborgenen Funde zu marktüblichen Preisen, zzgl. eine würdigen Berücksichtigung des Entdeckers, hätte hier ausreichend sein müssen. Es handelt sich hierbei auch m. E. nicht um einen klassischen Schatzfund lt. BGB, sondern um ein großflächiges Bodendenkmal mit einer unüberschaubaren Masse an Befunden.

Das dürfte daher nix werden, wird's mit Sicherheit auch nicht und so bleibt zu hoffen, dass die Konsequenzen dieses Rechtsstreites nicht allzu hohe Wogen schlagen werden.

Wo ist überhaupt unser alter Freund Masterthief dahin ...., dass er sich noch nicht dazu eingelassen hat ....

Gruss,
Denarius

P. S.: Ein anderes Thema in punkto geltender Entschädigungsverpflichtungen wäre wohl die Frage, inwieweit die Ämter in den letzten xx Jahren dahingehend ihren eigenen rechtl. Verpflichtungen bei eingereichten Funden (z. B. durch ehrenamtliche Mitarbeiter) nachgekommen sind. Die Fundchroniken sind voll davon. Sind in diesen zig Tausend Fällen die Grundstückseigentümer benachrichtigt und entschädigt worden ...? Eine Überprüfung wäre hier echt einfach. Wer im Glashaus sitzt .....  :friede:



Ich kam, sah und fand !

fafnir

Wie wäre das eigentlich, wenn die auf diesem Friedhof beerdigten Menschen noch (durch Gentest) nachweisbare Nachfahren hätten?  :kopfkratz:

Schattengräber

Wieder persönliche Meinungen ohne den Hintergrund, die Gesetze etc.pp zu kennen.
Wie schon gesagt - mir egal.
Lest erstmal den ganzen kram den ich seit drei - 4 mon. hier schreibe.
Mir bluten mittlerweile die Finger und ich möchte hier nicht meine ganze Zeit
damit verbringen. Bleibt im Sessel u. wartet ab, o. organisiert Euch.

schönen Gruß Micha

Denarius

#35
Abend Micha!

Keinen unnötigen Stress bitte ;-) .. und ich habe den Ablauf der Geschichte - soweit bekannt - schon im Hinterkopf.

Das entbehrt und negiert aber nicht meine sicherlich persönlich formulierte und auch subjektive Meinung.

§984 BGB: "Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war."

Weder ist hier nur "eine" Sache entdeckt worden (sondern xxx Grabstellen mit xx Funden), noch hast Du diese in ihrer Summe in Besitz nehmen können. Die Formulierung "eine Sache", bezieht sich meines Erachtens nach auf einen klassischen Schatz, ein singuläres Ereignis, temporär in sich geschlossen und in seiner Art klar definierbar. Dies alles gilt bei Deiner Entdeckung eben nicht! Das werden sie euch - so denke ich - glasklar auseinanderpflücken, differnzieren, untermauern und wenn nötig entsprechend neu gesetzlich formulieren. Wenn's denn überhaupt soweit kommen sollte.

Aber ich bin kein Rechtsexperte, oder -verdreher. Komme es, wie es kommen wird. In Anbetracht der Auswirkungen eines möglichen Zuspruchs und Titels für Dich & Euch, wären die finanziellen Konsequenzen für den Staat (Länder, Kommunen, Gemeinden) jedoch dermaßen gravierend, dass ein größtmöglicher Einsatz und Zusammenschluß GEGEN eure Bestrebungen wahrscheinlich erscheint.

Und jetz überleg doch bitte mal, wer dahingehend die größere Lobby und Interessengemeinschaft hinter sich hat?

Gruss & weiterhin "jut Fund",
Denarius

P.S.: Zu bedenken wäre hierbei ebenfalls die ursprüngliche Intention des Gesetzes: Dieses bezieht sich wohl eher auf den "gemeinen=gemeinschaftlich gesinnten" Bürger, der zufällig beim Umgraben seines Gartenbeetes über alte "Schätze" stolpert, anstatt auf den gezielten Sucher von antiken Funden und Geschmeiden. Hierbei sollte und muss vor allen Dingen erstgenannten - sprich den Unbedarften Genüge getan werden, denn diese bilden immer noch die Majorität. Einer mutmasslich einseitigen "Ausbeutung" dieses Rechtsanspruches unter fragwürdiger Auslegung der gelt. Gesetze stehe ich selbst jedoch kritisch gegenüber. Dass die Ämter mitunter selbstherrlich und wenig bürgernah agieren können, ist mir aus eigener Erfahrung bekannt, aber nichtsdestotrotz: Dein Anspruch auf das hälftige (oder weiter reduzierte) Eigentum des von Dir lokalisierten, aber eben nicht entdeckten, Gräberfeldes, ist einfach fragwürdig.
Ich kam, sah und fand !

Schattengräber

Es wäre für mich ein leichte alle Funde zu bergen. Zum einen bin ich in der Lage eine Geomagnetik durchführen zu lassen (ist in
Planung) zum anderen werde ich ab August Regelmäßig mit einem Bekannten die Wetterau zum Zwecke Lufbildarchäologischer
Aufnahmen überfliegen, u. a. auch das Gräberfeld! Ganz Nebenbei führe ich ein Unternehmen im Garten- Landschaftsbau und bin mit
Erdarbeiten besten vertraut. Einen eigenen Bagger o. Radlader fahren - kein Problem - zumal der Bauer Anfangs sogar eingewilligt hätte
(ich habe ihn mal darauf angesprochen). Ich wäre zwangsläufig im Zuge der Grabung auf alle weiteren Funde gestoßen und hätte dafür alle Zeit der Welt gehabt!
Vor allem da diese im Zusammenhang stehen! Aber das hat mit diesem Thread nun nichts mehr zu tun und wurde auch schon woanders Diskutiert.
Nebenbei ein Zitat unserer stellvertretenden Landesarchäologin zum in der Nähe liegendem fränk. Gräberfeld/Berstadt:
Da sind Funde bei, die Hauen Sie aus den Schuhen!

Sax

Zitat von: Schattengräber in 13. Juli 2010, 21:07:38
Ganz Nebenbei führe ich ein Unternehmen im Garten- Landschaftsbau und bin mit
Erdarbeiten besten vertraut.

Spezialisten am Werk, da ist aber schon ein kleiner Unterschied ob man irgendwo ausschachtet um einen Hof zu pflastern oder ob man eine wissenschaftliche Ausgrabung macht.
Gruß Micha

Schattengräber

Sei beruhigt selbst wenn ich erfahren bin steht das nicht zur debatte. Es geht darum ob ich in der Lage wäre alles zu finden.
Aber mir reichts jetzt!

Belenos

Zitat von: Denarius in 13. Juli 2010, 20:49:12
Abend Micha!

§984 BGB: "Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war."

Weder ist hier nur "eine" Sache entdeckt worden (sondern xxx Grabstellen mit xx Funden), noch hast Du diese in ihrer Summe in Besitz nehmen können. Die Formulierung "eine Sache", bezieht sich meines Erachtens nach auf einen klassischen Schatz, ein singuläres Ereignis,

Moin,

Du hast Recht - im Grunde - der § 984 BGB fordert, dass die Sache in Besitz genommen sein muss.
Wir sind uns aber doch einig, dass diese Inbesitznahme, hätte sie durch einen Laien wie Michael stattgefunden, die meisten Befunde zerstört hätte.
Folge: Ein kaputtes Gräberfeld, aber eine klare Rechtslage und eine einfache Fundteilung gem. § 984 BGB.

Das OLG Düsseldorf - ich habe es jetzt schon mindestens 13-mal geschrieben - hat in genau so einem Fall, bei einem Gräberfeld - entschieden, dass in diesem Fall, wenn eine archäologische Befundlage dabei zerstört worden wäre, eine Inbesitznahme der Fundgegenstände NICHT nötig ist. Dass die Archäologiebehörde daher nach dem Ende der Ausgräbung KEINEN Anspruch auf alle von der Behörde ausgegrabenen Funde hat, sondern nur auf die Hälfte.
So, als wäre der gesamte Komplex vom Entdecker selbst ausgegraben worden.

Viele Grüße

Walter


emiore

Warum führt Hessen nicht einfach das Schatzregal ein? Dann wäre Probleme wie Fundteilung Geschichte.

Robin Hood

Zitat von: emiore in 14. Juli 2010, 09:24:55
Warum führt Hessen nicht einfach das Schatzregal ein? Dann wäre Probleme wie Fundteilung Geschichte.

Dann gäbe es auch kaum noch Funde die man teilen könnte-weil keine mehr gemeldet werden (siehe Fundmeldequote in Schatzregalländern) :belehr:
Das wäre auch ein Schuß der nach hinten los geht-wurde hier in anderen Themen auch schon ewig diskutiert.

LG

Robin

Belenos

Zitat von: emiore in 14. Juli 2010, 09:24:55
Warum führt Hessen nicht einfach das Schatzregal ein? Dann wäre Probleme wie Fundteilung Geschichte.

Moin,

so einfach ist das nicht. In Hessen ist die CDU an der Regierung, der Kulturstaatsminister, auch von der CDU, ist gegen ein Schatzregal, jedenfalls hat er dies schriftlich dem VDSH mitgeteilt. Die FDP, auch in der Regierung ist immer grundsätzlich gegen alles, was Bürgerrechte einschränkt. Das Schatzregal ist ein Relikt aus feudalherrlicher Zeit, nicht gerade ein Aushängeschild für eine FDP, wenn sie sich hierfür stark machen würde.

Die FDP-Fraktion des rheinland-pfälzischen Landtages hat nach einem Vortrag von Ralf Fischer zu Cramburg sogar beschlossen, das SR abzuschaffen.

Im Jahre 2000 ist die Einführung des SR vom Landtag in München abgelehnt worden. Es gibt - außerhalb der Archäologie - sehr viele Menschen die gegen ein SR sind.

Viele Grüße

Walter


Robin Hood

Ich kann nicht recht verstehen, warum hier so viele gegen Michael und seinen Rechtsstreit sind?
Alle die, die dagegen sind, sind scheinbar dafür, das nun alle Sucher, die eine interessante Fundstelle endeckt haben, diese versuchen zu 100% auszubeuten, damit ihnen auch kein Fund endgeht.
Sollten sie die Fundstelle ohne alle Funde vorher zu bergen, dem LDA melden, gehen die Funde die dann (nur auf Grund der Meldung des Suchers) vom LDA geborgen werden, auch in den Besitz der LDÄ über.
Wir haben hier in Hessen (zum Glück) die Regel der Schatzteilung/Fundteilung. Sollange es sich um Peanuts handelt/e scheint man sich bei den LDÄ daran zu halten, aber wehe es steckt mal ein richtiger Wert hinter einem Fund eines Hoppyarchäologen/Suchers, dann hört auch hier bei Geld die Freundschaft auf und man schießt mit allem ws man hat, gegen den ehrlichen Finder :nono: :besorgt:
Wie Walter bereits (für die chronischTauben auch schon mehrmals) erwähnt hat, haben die Denkmalämter es verpaßt für solche Ausnahmefälle, die nötigen Mittel (über Lotterie o.ä.)berreit zu halten.
Leider haben die LDÄ des öfteren versucht, Sondengänger in der öffentlichkeit schlecht aussehen zu lassen und ihnen die vom Gesetzgeber erlassenen Befügnisse, wieder zu nehmen durch z.B. eigene Gesetzes Kommentare (siehe 1648 Regel). Die Geschichte hier mit Micha, ist für mich nur wieder ein erneuter versuch von den LDÄ, sich mit allen Mitteln wieder mal quer zu stellen, gegen eine Regel, die vom Gesetzgeber eigentlich schon klar geregelt ist und zwar zum Schutz der Funde und Denkmäler(der Gesetzgeber hat sich ja etwas dabei gedacht).

Die jetzige Maßnahme des Landes Hessen(oder wer immer dafür verantwortlich ist), ist nur wieder ein eindeutiger Beweis dafür, das man wohl bisher (auch wenn man das immer versucht zu verneinen) nur zähneknirschend mit den ehrenamtlichen zusammen arbeitet, den man hat IHNEN das Suchen auf Hessischen Eigentum Verboten.
Wie blöd ist das denn  :wuetend: :nono: :nono: :wuetend:
Zuerst stelle ich einem Geschichtlich interessierten eine NFG aus, und damit das Vertrauen das dieser seine Such- und Grabungstätigkeiten gemäß den Hessischen DSchG ausführt und dann darf er dieses aber nicht auf in Hessischenbesitz stehenden Gelände tun (keine BD) sondern das soll er mal schön auf Privatbesitz von Bürgern tun. Ein tritt ins Gesicht für jeden ernsthaften ehrenamtlich tätigen Sucher :wuetend: :nono: :peinlich: :dagegen:
Ich kann demjenigen, der das zu verantworten hat (Nein es ist nicht Walter und Micha, die gehen nur einen normalen Weg einer Klage-das Recht hat jeder Bürger)nur eins Wünschen
:gute: :gute: :gute: :gute: :gute: :gute: :gute: :gute: :gute: :gute: :gute: :gute: :gute: :gute: :gute: :gute: :gute: :gute: :gute: :gute: :gute: :gute: :gute: :gute: :gute: :gute:

LG

Robin

insurgent

Zitat von: Robin Hood in 14. Juli 2010, 11:13:57

........................ nur zähneknirschend mit den ehrenamtlichen zusammen arbeitet..........................

................Ein tritt ins Gesicht für jeden ernsthaften ehrenamtlich tätigen Sucher...................
LG

Robin


Falsch, die Klage um Geld ist ein Schlag für alle ehrenamtlichen Sondengänger, denn Ehrenamt ist unentgeltlich!!!

Vielleicht sollte man in Zukunft zwei verschiedene Genehmigungen erteilen.

Einmal für die Ehrenamtlichen unentgeltlich und für die Sucher, die Entschädigungen haben wollen müssen eben für jeden Acker zahlen :belehr:
Meine Bodenfunde werden gemeldet

Robin Hood

Zitat von: insurgent in 14. Juli 2010, 11:22:34
Falsch, die Klage um Geld ist ein Schlag für alle ehrenamtlichen Sondengänger, denn Ehrenamt ist unentgeltlich!!!

Vielleicht sollte man in Zukunft zwei verschiedene Genehmigungen erteilen.

Einmal für die Ehrenamtlichen unentgeltlich und für die Sucher, die Entschädigungen haben wollen müssen eben für jeden Acker zahlen :belehr:

Natürlich wieder die selben Schlachtrufe, wie sie immer und immer wieder gegen Sucher gerichtet werden, die sich nur auf ihr nach gelt. Recht zustehenden Finderlohn berufen.
Der Gesichtliche Wert dieser Funde ist doch, wie so oft von Archäologen betont, viel viel höher einzuschätzen als der schnöde Materielle Wert. Also, wo ist die Freude der Archäologen über diesen tollen Fund???

Jeder Sucher kann selbst entscheiden ob er seinen zustehenden Finderlohn haben möchte oder ob er darauf verzichtet, das macht es ja so edel wenn ein Sucher wie z.B. insurgend oder Silex darauf verzichten :belehr:
Warum geht das LD nicht auf die Straße und demonstriert öffentlich gegen die Gesetzeslage, die ja so schlecht ist-nein sie machen das hintenrum und hier findet sie leider einige unterstützer dafür :cop:
Übrigens hat auch der Micha schon mehr als die meisten anderen hier, kostenlos und unendgeltlich für den Denkmalschütz gearbeitet und Funde übergeben, das möchten hier einige gerne verschweigen, da es ja nicht ins Konzept passt!

Es ist wieder wie so oft, der kleine ehrliche Finder wird zum Sündenbock gemacht, während die Obrigkeit eine Schandtat nach der anderen begehen darf ohne (aus Furcht oder sonstigen niederen Gründen) kritiesiert zu werden.

Wo bleibt denn mal ein negativ Statment zu dem neuen Verbot von den Befürwortern der Denkmalämter?, (auser von mir) hab ich noch keins gesehen. Dürfen die denn alles machen ohne kritiesiert zu werden?
Es gibt zum Glück auch noch die Gute zusammenarbeit von Archäologen und Hobbyarchäologen/Suchern, leider wurde auf diese, bei dem neuen Verbot, keine Rücksicht genommen-diese zarte Pflanze wurde damit leider auch zertreten-hoffentlich nimmt man diesen Schritt schnellstmöglich zurück.

In diesem Fall (Michaels Fund) gehören schon 50% des Fundes dem Land Hessen, da es Grundstücksbesitzer ist, auch das soll übersehen werden, deswegen erwähne ich es hier noch mal :smoke:

Das währe eine super Gelegenheit für das Land und die Denkmalämter dem Finder seinen Finderlohn auszuzahlen, wie es vom Gesetzgeber vorgesehen ist, und dafür einen entsprächend hohen Gegenwert zu bekommen, der fast einmalig ist, da in situ. Nebenbei könnte man jetzt, die verseumnisse der letzten Jahre, nämlich woher nehme ich das Geld für den Findern zustehenden Finderlohn, wenn der Fund doch mal größer ist als ein kleiner Münzschatz oder eine Römische Fiebel. Nein stattdessen stellt man sich quer, drischt mal wieder auf den bösen Sucher ein und verschwändet Zeit und Geld für teure Gerichtsverhandlungen. :wuetend: :wuetend: :nono: :nono:
So wird das nix :belehr:

Es währe schön wenn jetzt alle Tauben endlich mal aufhöhren dem Micha zu sagen was er mit seinem Fund zu tun und zu lassen hat und das es ja so schlecht von ihm sei seinen Finderlohn einzufordern.
Das ist sein Fund und wenn er davon etwas ab haben möchte (im Gesetzlichen Rahmen), dann ist das sein gutes Recht und bedarf keinen weiteren Kommentar von Euch :cop: :belehr:

Macht Ihr mit Euren Funden was Ihr wollt- sollange es Gesetzkonform ist :belehr:

Ich für meinen Teil, arbeite weiterhin mit meinem Amtsarchäologen zusammen, da dieser mir noch keinen Grund zur Klage gegeben hat und wenn ich mal soetwas wie Micha finden sollte, dann hoffe ich das es mir nicht so geht wie Micha und das es bisdahin (wird bestimmt so um die 30-60 Jahre dauern bis ich so einen Fund mache :narr:) wieder friedlich geworden ist und es einen Topf mit Geldern für solche Funde gibt!

LG

Robin

Brian

Zitat von: Robin Hood in 14. Juli 2010, 12:36:49
Nein stattdessen stellt man sich quer, drischt mal wieder auf den bösen Sucher ein und verschwändet Zeit und Geld für teure Gerichtsverhandlungen. :wuetend: :wuetend: :nono: :nono:
So wird das nix :belehr:

Natürlich ist das bescheiden. Doch sieh es mal aus der Perspektive des Amtes. Wenn hier offen und bereitwillig gezahlt wird, dann wird es einen rasanten Anstieg an Leute geben, die gezielt suchen um Geld zu verdienen. Dann bräuchte man noch mehr Geld. OK. Wenn man sich früher organisiert hätte, gäbe es bestimmt Möglichkeiten so etwas zu finanzieren. Das ist jedoch nur die eine Seite. Die andere Seite ist die Aufarbeitung der Daten, die Grabungen, etc. Wenn plötzlich viel mehr Leute suchen, wird viel mehr gefunden. D.h. es werden mehr Archäologen, mehr Grabungstechniker, etc. benötigt. Doch schon heute hat man selten genügend Mitarbeiter um alles zu bewältigen und die Mittel in diesem Bereich werden eher gekürzt als angehoben. Desweiteren zwingt eine solche Entdeckung dazu, dass gegraben wird. Schon allein weil der Finder seinen Anteil kassieren möchte, aber nicht selber graben darf. Und eine Zwangsgrabung ist immer schlechter als eine, die unter einer wissenschaftlichen Frage durchgeführt wurde.


Belenos

Zitat von: insurgent in 14. Juli 2010, 11:22:34
Falsch, die Klage um Geld ist ein Schlag für alle ehrenamtlichen Sondengänger, denn Ehrenamt ist unentgeltlich!!!

Vielleicht sollte man in Zukunft zwei verschiedene Genehmigungen erteilen.

Einmal für die Ehrenamtlichen unentgeltlich und für die Sucher, die Entschädigungen haben wollen müssen eben für jeden Acker zahlen :belehr:

Moin Insurgent,

wie oft soll ich noch schreiben, dass es bei der Klage nicht um Geld geht, sondern um den Entdeckeranteil. Das ist die Hälfte der Funde - kein Geld.

Viele Grüße

Walter

Belenos

Zitat von: Brian in 14. Juli 2010, 13:04:29
Natürlich ist das bescheiden. Doch sieh es mal aus der Perspektive des Amtes. Wenn hier offen und bereitwillig gezahlt wird, dann wird es einen rasanten Anstieg an Leute geben, die gezielt suchen um Geld zu verdienen. Dann bräuchte man noch mehr Geld. OK. Wenn man sich früher organisiert hätte, gäbe es bestimmt Möglichkeiten so etwas zu finanzieren. Das ist jedoch nur die eine Seite. Die andere Seite ist die Aufarbeitung der Daten, die Grabungen, etc. Wenn plötzlich viel mehr Leute suchen, wird viel mehr gefunden. D.h. es werden mehr Archäologen, mehr Grabungstechniker, etc. benötigt. Doch schon heute hat man selten genügend Mitarbeiter um alles zu bewältigen und die Mittel in diesem Bereich werden eher gekürzt als angehoben. Desweiteren zwingt eine solche Entdeckung dazu, dass gegraben wird. Schon allein weil der Finder seinen Anteil kassieren möchte, aber nicht selber graben darf. Und eine Zwangsgrabung ist immer schlechter als eine, die unter einer wissenschaftlichen Frage durchgeführt wurde.


Moin,

lesen, lesen, lesen!

Es geht nicht um Geld, sondern um den Entdeckeranteil gem. § 984 BGB sowie die Publikationsrechte.

Viele Grüße

Walter


nobody

Zitat von: Belenos in 14. Juli 2010, 14:03:23
wie oft soll ich noch schreiben, dass es bei der Klage nicht um Geld geht, sondern um den Entdeckeranteil. Das ist die Hälfte der Funde - kein Geld.

Zitat von: Belenos in 14. Juli 2010, 14:12:27
Es geht nicht um Geld, sondern um den Entdeckeranteil gem. § 984 BGB sowie die Publikationsrechte.

Hallo Walter,
damit ich dich richtig verstehe, ihr zieht also vor Gericht um 50% der Funde als Eigentum zu erhalten?

Die Ewigkeit dauert lange, besonders gegen Ende

Brian

Wer entscheidet dann eigentlich welche Fundstücke Micha bekommt?

insurgent

Zitat von: Belenos in 14. Juli 2010, 14:03:23
Moin Insurgent,

wie oft soll ich noch schreiben, dass es bei der Klage nicht um Geld geht, sondern um den Entdeckeranteil. Das ist die Hälfte der Funde - kein Geld.

Viele Grüße

Walter

Was ist Ehrenamt eigentlich???

Aus WIKI

Ein Ehrenamt im ursprünglichen Sinn ist ein ehrenvolles und freiwilliges öffentliches Amt, das nicht auf Entgelt ausgerichtet ist. Man leistet es für eine bestimmte Dauer regelmäßig im Rahmen von Vereinigungen, Initiativen oder Institutionen und kann in einigen Fällen dazu verpflichtet werden.

D.h. man arbeitet für das entsprechende archäologische Amt ehrenamtlich, genauso wie die entsprechend angestellten Archäologen, Techniker und Grabungshelfer die aber dafür bezahlt werden.

Im Umkehrschluß müßten sie dann auch einen Entdeckeranteil bekommen :kopfkratz:

Mir geht es nur um das Wort "Ehrenamtlich" @Robin Hood, bitte erst lesen und nicht gleich nach "Schema F" loslegen.

Sondler, die eine Genehmigung haben und keine Ehrenamtler sind sollen selbst verständlich auch nach dem Gesetzt (Entdeckerecht) behandelt werden :belehr:
Meine Bodenfunde werden gemeldet

neptun08

Zitat von: insurgent in 14. Juli 2010, 11:22:34
Falsch, die Klage um Geld ist ein Schlag für alle ehrenamtlichen Sondengänger, denn Ehrenamt ist unentgeltlich!!!

Vielleicht sollte man in Zukunft zwei verschiedene Genehmigungen erteilen.

Einmal für die Ehrenamtlichen unentgeltlich und für die Sucher, die Entschädigungen haben wollen müssen eben für jeden Acker zahlen :belehr:

:super:und das bringt es auf den punkt, da gehe ich mit dir konform.

da bedarf es keiner weiteren klärung, und alle sind zufrieden oder?

Gruß Neptun

CptAhab

Ach ja? Das stempelt (endlich) das Sondeln zur (ehrenamtlichen) Arbeit. Das Hobby wäre nur noch Randerscheinung.
The world is full of crashing bores. - Mozer

Robin Hood

Zitat von: insurgent in 14. Juli 2010, 15:29:42
Was ist Ehrenamt eigentlich???



Mir geht es nur um das Wort "Ehrenamtlich" @Robin Hood, bitte erst lesen und nicht gleich nach "Schema F" loslegen.

Sondler, die eine Genehmigung haben und keine Ehrenamtler sind sollen selbst verständlich auch nach dem Gesetzt (Entdeckerecht) behandelt werden :belehr:

Tut mir leid wenn ich Dich falsch versatanden habe :friede: echt :friede:.
Ich dachte aber jeder der eine NFG bekommt ist damit automatisch ehrenamtlicher Sucher, hab ich da was falsch verstanden :kopfkratz:
Übrigens muss man, damit man überhaupt eine NFG bekommt und damit ehrenamtlich Suchen kann in einigen Bundesländern, ne Menge Kohle bezahlen, das sollte für ein Ehrenamt auch nicht so sein!!!

LG

Robin


PS:  Danke insurgent, das Du nicht gleich sauer reagierst :narr: :prost:

neptun08

da bedarf es keiner weiteren klärung, und alle sind zufrieden oder?

:winke:

Schattengräber

#56
Insurgent!
Es geht um die Fundteilung und um nichts anderes!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Du übrigens mit deinem Wikizitat -
habe gerade darüber nachgedacht ob ich den Text in Wiki vom Wortlaut etwas verändern soll.
Schließlich kann sich da ja Weltweit jeder einloggen und daran mitbasteln, falls Du verstanden hast was ich meine.
Das was in Wiki steht ist kein Gesetzestext sondern Interpretation!
Zum Studieren eignen Bücher sich immer noch besser.



insurgent

Zitat von: Schattengräber in 14. Juli 2010, 23:24:54
Insurgent!
Es geht um die Fundteilung und um nichts anderes!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Du übrigens mit deinem Wikizitat -
habe gerade darüber nachgedacht ob ich den Text in Wiki vom Wortlaut etwas verändern soll.
Schließlich kann sich da ja Weltweit jeder einloggen und daran mitbasteln, falls Du verstanden hast was ich meine.
Das was in Wiki steht ist kein Gesetzestext sonder Interpretation!
Ich hoffe das Du woanders studiert hast.




Hier mal von Juristen

http://www.juraforum.de/lexikon/ehrenamtliche-taetigkeit

Ist Dein Recht, was Du haben willst, OK.

Aber mit einem Ehrenamtler hast Du nichts gemeinsames.
Meine Bodenfunde werden gemeldet

Schattengräber


Daniel

#59
Zitat von: Schattengräber in 15. Juli 2010, 00:39:51
Persönliche Meinung!
So wirds wohl sein.
Diejenigen,die "Ehrenamt" mit unentgeltlich gleichsetzen,
favorisieren die Ansicht von Insurgent,während diejenigen,
die etwas nicht umsonst machen wollen,
die Ansicht von Schattengräber als einzig richtige ansehen.
Hier zumindest drehen wir uns diesbezüglich hier im Forum auf der Stelle. :irre:
Vielleicht sollte man eine Umfrage starten,könnte evtl. auch interessant sein? :zwinker:

Edit: Umfrage ist hier zu finden.
http://www.sucherforum.de/index.php/topic,43765.0.html


Gruß Daniel

@Schattengräber
"Fundteilung" stellt,zumindest in meinen Augen,auch eine Art von finanzieller Vergütung dar,
da die Funde ja auch einen teilweise auch relativ hohen finanziellen Wert haben. :kopfkratz:
Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.