Wieso ist Suchen im Wald Verboten?

Begonnen von Da_Smo, 17. Juli 2009, 20:55:35

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Da_Smo

Hi,

Wieso darf man nicht im Wald Sondeln?

Die Frage wurde bestimmt schon 1000mal gestellt aber vielleicht kann mir das ja doch nochmal jemand erklären.

Wäre echt nett.

Gruß Andi

Markus

Und hier auch nochmal ein "Schalom"

1.) Eventuelle Naturschutzgebiete....was man da alles kaputt machen würde
2.) Stell Dir nen kleinen Wald vor, der von 3 Sondengängern systematisch abgesucht wurde....sieht nicht wirklich ansehnlich aus.
3.) In Situ-Funde: Durch die fehlende Bodenbearbeitung gibt es hier eine höhere Chance auf Befunde/Funde die noch in Situ zu bergen/wissenschaftlich zu untersuchen sind. "Tresor Boden" ist hier ein Stichwort der Archäologen.

Tja....so isses leider. Gibt aber auch Ausnahmen! Das erfordert aber dann wieder vollstes Vertrauen vom Amt und langjährige, erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Außenstellen!

Gruß
Markus

Da_Smo

Ach hi du schon wieder  :winke:

Ok hast mir geholfen.

Das heißt wenn ich ein paar jahre dabei bin und gut mit meinem Amt zusammen arbeite könnte ich ne Wald genehmigung bekommen!?

Ist das nicht so das man in Wälder teilweise Interessanter Funde macht.Hab hier im Forum unter Blankwaffen schöne Schwerter gesehen die im Wald geborgen wurden.

Gruß Andi

chabbs

Na, gerade wenn Du Anfänger bist, ist das Suchen im Wald sowieso nicht zu empfehlen. Ob mit Genehmigung oder ohne.

Du wirst über Tage und Wochen nichts finden, manchmal nicht mal ein Signal haben. Funde können natürlich besser erhalten sein, Munition und Bomben aber auch.
Zecken, Bremsen, Tollwut und Fuchsbandwurm sind beinahe so gefährlich wie Wildschweine.

Lass es einfach erst mal. Und irgendwann, wenn Du die nötige Erfahrung hast, gibt Dir vielleicht auch das Amt eine Genehmigung. Dann weißt Du aber schon mit historisch bedeutsamen Funden umzugehen, richtig zu graben, bzw. wann das Graben einzustellen ist...

Silex

Danke chabbs!
Du erreichst so mehr als 1000 blumige  Warnungen von bigotten Hardcoredenkmalschützern wie ich einer bin!
Der Wald ist mir heilig.
Edi
Die Hoffnung trübt das Urteil, aber sie stärkt die Ausdauer.

chabbs

Zitat von: Silex in 17. Juli 2009, 23:12:41

Der Wald ist mir heilig.
Edi

Mir auch, Edi.

emce80  hat ja richtigerweise gesagt, dass In Situ Funde möglich sind, und man mehr durch seine Buddelei zerstören kann, als man gemeinhin glaubt. Das ist natürlich, für jeden auch nur im entferntesten an Geschichte interessierten Menschen, der wichtigste Grund: kleinste Bodeneingriffe im Wald, selbst wenn man "nur" Militaria sucht, können für eine archäologische Fundstelle komplette Zerstörung bedeuten.

Wen das nicht davon abhält, dem unterstelle ich einfach mal, sich nicht für Geschichte zu interessieren, sondern nur "geile" Funde haben zu wollen.


LG Chabbs


Belenos

Moin,

die Suche im Wald ist nicht verboten, es werden nur keine Genehmigungen (außer in RP und HE) für die Nachforschungen im Wald erteilt. Das angebliche Waldsuchverbot ergibt sich aus einer falschen Interpretation des Urteils vom OVG Lüneburg. In diesem steht nicht, dass die Suche im Wald verboten ist, sondern, dass die Denkmalschutzbehörden für die Suche im Wald keine NFG erteilen müssen - dürfen dürfen sie schon, siehe RP und HE.

Viele Grüße

Walter
IG Phoenix Rhein-Main

Schlumpfstampfer

Emce hat schon recht .

Auch wenn Grabungen im Wald von der Denkmalrechtlichen Seite erlaubt sind , gibt es noch viele Überschneidungen mit anderen Gesetzen und Vorschriften.
Zum Beispiel ist so ziemlich jedes Moos und jede Ameisenart in D geschützt und wenn du im Wald zu Buddeln anfängst zerstörst du schon mal nen kleinen Lebensraum.
Kaum zu glauben was man allein als Holzfäller für bürokartische Hürden meistern muss und das ist ja wohl ein ausgesprochener Waldberuf...

Egal was ich jetzt von der Waldsuche halte, meine Empfehlung ist auf dem Acker zu suchen, da ist idr die Funddichte auch höher.

VIel Spass

Servus

chabbs

Zitat von: Belenos in 18. Juli 2009, 08:04:24
Moin,

die Suche im Wald ist nicht verboten, es werden nur keine Genehmigungen (außer in RP und HE) für die Nachforschungen im Wald erteilt. Das angebliche Waldsuchverbot ergibt sich aus einer falschen Interpretation des Urteils vom OVG Lüneburg. In diesem steht nicht, dass die Suche im Wald verboten ist, sondern, dass die Denkmalschutzbehörden für die Suche im Wald keine NFG erteilen müssen - dürfen dürfen sie schon, siehe RP und HE.

Viele Grüße

Walter
IG Phoenix Rhein-Main


Was aber, lieber Walter, einem faktischen Verbot gleichkommt. Ich würde Dich bitten, so etwas nicht den Anfängerbereichen zu posten...es weckt nur falsche Ideen. Und zwar ist das Gesetzgebung: wenn Du keine NFG hast, darfst Du nicht suchen, wenn Du eine NFG hast, bekommst Du in Deiner Genehmigung (NRW auf jeden Fall...) die Auflage, dass Dir Wald- und Wiesen zum buddeln verboten sind. Du hast keine Genehmigung dafür, also darfst Du es nicht.

Dass Dir die Ämter allerdings diese Erlaubnis erteilen dürfen, ist klar und auch von uns hier niemand bestritten. Es wurde mehrfach erwähnt.

LG Chabbs

Loenne

Wie schon richtig erwähnt gibt es noch ganz andere Gesetze, als die DschG. Ich habe z. B. 1 ha Wald besessen und Freunde von mir wollten dort Paintball spielen. Das ging genau 4 Wochen gut, bis ein Förster davon Wind bekommen hat. Daraufhin habe ich mächtigen Ärger mit der unteren Naturschutzbehörde bekommen. Danach ist das Betreten des Walds ausschließlich zu Erholungszwecken erlaubt. Dazu gehören z. B. NICHT das Spielen, Grillen, Lärmen, Graben usw. Das ganze Theater hat mich viel Geld beim Anwalt gekostet, aber man hat keine Chance.

Wenn man beim Graben im Wald erwischt wird und einem jemand etwas böses will, ist man dran. Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber wenn, dann gibt es Ärger - 100%ig!

Gruß
Michael
Mundus vult decipi, ergo decipiatur
www.scheibenknopf.de                

Silbersurfer

Zitat von: Belenos in 18. Juli 2009, 08:04:24
Moin,

die Suche im Wald ist nicht verboten, es werden nur keine Genehmigungen (außer in RP und HE) für die Nachforschungen im Wald erteilt. Das angebliche Waldsuchverbot ergibt sich aus einer falschen Interpretation des Urteils vom OVG Lüneburg. In diesem steht nicht, dass die Suche im Wald verboten ist, sondern, dass die Denkmalschutzbehörden für die Suche im Wald keine NFG erteilen müssen - dürfen dürfen sie schon, siehe RP und HE.

Viele Grüße

Walter
IG Phoenix Rhein-Main

Das ist nicht ganz richtig denn in Bayern ist die Suche erlaubt, nur das graben nicht! :zwinker:
Ne, ich habe schon häufiger die Genehmigung bekommen für bestimmte Gebiete, in denen durch
Forstarbeiten mehr zerstört wurde als durch 100 Sondler auf einmal! Auch da sind die Funde dann
nicht mehr wirklich in SITU :zwinker:
@Silex
denen ist der Wald nicht heilig, wenn sie nur genug Holz bekommen! :heul:

Gruß der Surfer! :winke: :sondi:
Fisher 1265X, Tesoro Cortes, C-Scope CS3MX...

Da_Smo

Ok ok Leute  :friede:  :friede:  :friede: ich weiß jetzt wie der Hase Läuft. :winke:

Suchen im Wald NUR mit endsprechender Genehmigung erlaubt. :belehr: Habs Verstanden.

Kann mir denn noch mal schnell einer den Begriff "Situ-Funde" erklären? Also was Heißt "Situ" Ist das ein Kürzel für etwas?

Sondenmichel

In situ heißt "am Platz".

Der Fund im Wald ist quasi unberührt und liegt dort so, wie er einst
verloren oder versteckt wurde.

Auf dem Acker ist der Fund ex situ, d.h. durch landwirtschaftliche Aktivitäten
schon 1000 x bewegt worden.


Sondenmichel

Belenos

Moin,

die Suche im Wald ist nicht verboten. Diese Meinung fußt auf der falschen Interpretation des Gerichtsurteils vom OVG Lüneburg. Da hatte ein Sondengänger das LAndesamt für Denkmalpflege verklagt, weil er eine Nachforschungsgenehmigung für die Suche im Wald haben wollte. Das Urteil besagt, dass eine Denkmalschutzbehörde für die Suche im Wald keine Genehmigung erteilen muss, sie kann aber wenn sie will.

Im Ergebnis ändert dies nicht viel, da für die Suche nach archäologischen Bodenfunden eine NFG erforderlich ist, diese aber von den meisten Denkmalschutzbehörden nicht für eine Suche im Wald erteilt wird. Ausnahmen sind RP und HE, ist eine Nachforschung im Wald also ohne NFG nicht möglich.

Viele Grüße

Walter

Beweng


Lojoer

Ja Beweng,
Zitat von: Beweng in 21. Juli 2009, 11:17:20
ich bin 90% im Wald   :zwinker:
Du bist, wie wir in Hessen sagen, eine mords Kartoffel.
Brauchst wahrscheinlich auch keine Genehmigung, und kannst dementsprechend auch diese nicht verlieren.
Gruß Jörg

Dezumani

so so die Sondler machen im Wald alles Kaputt??? :kopfkratz:

Ich habe neulich bei uns einen Harvester (oder so ähnlich) im Wald gesehen!!! :nono:

Nur mal so zur Beschreibung wie es danach aussah....kennt einer von euch Panzerschneisen auf einem Truppenübungsplatz ? :heul:

So in etwa sah das aus.

Ich unterscheide nach Nutzwald (für mich ok) oder Park bzw. Naturschutzgebiet (nicht ok)



ChristianH

Immer diese Spitzfindigkeiten und zweifelhaten Gegenparaden überall. Der Hauptgrund ist und bleibt, dass noch intakte Befunde geschützt werden sollten. Dass es auch andere Ursachen für Zerstörungen gibt, steht ausser Frage und sollte eigentlich nichts zur Sache tun  :belehr: :engel:

reitersporn

Hallo.....also ich suche schon seit  Jahren im Wald und werde auch weiterhin im Wald suchen..... Die Bauern laden Ihren Mühl auch hinein.....und unsere kleinen Löchen sollten da jemand stören kann ich nicht verstehn sorry....

arriba

ChristianH hats doch gerade erklärt  :irre: In sehr wenig Sätzen sogar, sollte für jedermann verständlich sein! Es ist verboten, akzeptiere es doch einfach. Wie begriffsstutzig ist es den eigentlich erlaubt zu sein  :kopfkratz:
Der Harvester darf und wir nicht, so ist es nunmal. Heul deswegen nicht rum sondern haltet euch an die Gesetze. Wenn es euch nicht passt, dann mach den Harvesterführerschein oder studiere Archäologie, dann habt ihr auch die Möglichkeit den Wald unter die Lupe zu nehmen.  :-D

Bert

Zitat von: arriba in 22. November 2009, 10:51:12
Es ist verboten, akzeptiere es doch einfach. Wie begriffsstutzig ist es den eigentlich erlaubt zu sein ....

Das ist ja gerade der springende Punkt: Es ist nicht generell verboten. In keinem Denkmalschutzgesetz wird die Waldsuche per se ausgeschlossen. Sonst könntet ihr im übrigen auch nicht am Harzhorn im Wald rumspringen. Es gibt nur in den allermeisten Fällen keine Genehmigung für die Waldsuche.
In Bayern z.B. braucht man keine Genehmigung für die Suche ausserhalb von bekannten Bodendenkmälern. Liegt die Zustimmung des Grundstückeigentümers vor und befindet man sich ausreichend weit entfernt von bekannten Bodendenkmälern (Hr. Sommer hat mal geschrieben "mehrere hundert Meter"), kann man in Bayern rein rechtlich auch im Wald suchen.
Es ist daher faktisch falsch, dass man generell nicht im Wald suchen darf. Ob man im Wald suchen sollte, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Adios, Bert


Pfälzer

ZitatEs ist daher faktisch falsch, dass man generell nicht im Wald suchen darf.
Richtig

ZitatEs gibt nur in den allermeisten Fällen keine Genehmigung für die Waldsuche.
Und das ist meiner bescheidenen Meinung nach, verwaltungsrechtlich falsch. Auflagen und Nebenbestimmungen in Genehmigungen, dürfen nicht schlechter sein, als die Norm (Denkmalschutzgesetz) selbst. Und wenn in keinem Denkmalschutzgesetz eine Unterscheidung zwischen Acker, Wald, Wiese vorgegeben ist, ist die Auflage -Waldsuche- verboten oder nur auf Ackerfläche erlaubt - eben gesetzwidrig. Aber wo kein Kläger.............?

ZitatDiese Meinung fußt auf der falschen Interpretation des Gerichtsurteils vom OVG Lüneburg.

Eben, aber es geht noch besser......... :irre:
http://verwaltungsmobbing.twoday.net/stories/5432456/

ZitatIn www.kfdwdb.eu/ZEB-Jahresbericht-2005.pdf beschrieb bereits 2002 Wolfgang Neskovic, Richter am Bundesgerichtshof, den Mythos von der hohen Moral der Richter wie folgt:
Die Verwaltungsgerichte, insbesondere die Oberverwaltungsgerichte, entscheiden im
Zweifel für den Staat und gegen den Bürger. Manche Oberverwaltungsgerichte (z.B.das Oberverwaltungsgericht Lüneburg) haben sich zu einer Wagenburg der Obrigkeit entwickelt.










Jürgen

arriba

Zitat von: Bert in 22. November 2009, 12:34:42
Zitat von: arriba in 22. November 2009, 10:51:12
Es ist verboten, akzeptiere es doch einfach. Wie begriffsstutzig ist es den eigentlich erlaubt zu sein ....

Das ist ja gerade der springende Punkt: Es ist nicht generell verboten. In keinem Denkmalschutzgesetz wird die Waldsuche per se ausgeschlossen. Sonst könntet ihr im übrigen auch nicht am Harzhorn im Wald rumspringen. Es gibt nur in den allermeisten Fällen keine Genehmigung für die Waldsuche.
In Bayern z.B. braucht man keine Genehmigung für die Suche ausserhalb von bekannten Bodendenkmälern. Liegt die Zustimmung des Grundstückeigentümers vor und befindet man sich ausreichend weit entfernt von bekannten Bodendenkmälern (Hr. Sommer hat mal geschrieben "mehrere hundert Meter"), kann man in Bayern rein rechtlich auch im Wald suchen.
Es ist daher faktisch falsch, dass man generell nicht im Wald suchen darf. Ob man im Wald suchen sollte, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Adios, Bert



Ich weiss, aber wenn man sich nicht mal um eine Genehmigung bemüht und einfach seine eigenen Regeln aufstellt... wenn der und wer dies oder jenes macht, dann kann ichs auch - find ich nicht gut, sorry.   

Loenne

Hallo Jürgen,

was mich gerade bei Dir verwundert, ist die Tatsache, dass Du Deine Aussage lediglich auf das Denkmalschutzgesetz stützt. Gerade Dir müsste doch bekannt sein, dass es für verschiedene Bereiche auch verschiedene Gesetze gibt. Und nur, weil jenes es nicht explizit verbietet, heißt das doch noch lange nicht, dass es damit pauschal erlaubt ist.

Gruß
Michael
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Pfälzer

Habe ich das hier beschrieben.(Pauschal erlaubt). 

Und komm nicht wieder mit den Waldgesetzen. Schließlich heißt Waldsuche noch lange nicht - in der Mitte eines Waldes-.  :friede: Und da hat schließlich auch jedes Bundesland sein eigenes.     

Schlußendlich geht doch in vielen Fällen, nach vorheriger Absprache mit den Denkmalschutzbehörden, auch eine Waldsuche.
Obwohl sie für die Waldgesetze überhaupt nicht zuständig sind. :zwinker: 
Jürgen

Loenne

#25
Zitat von: Pfälzer in 22. November 2009, 13:44:46
Und komm nicht wieder mit den Waldgesetzen. Schließlich heißt Waldsuche noch lange nicht - in der Mitte eines Waldes-.  :friede: Und da hat schließlich auch jedes Bundesland sein eigenes.

Ach, Waldgesetze gelten nur in der Mitte eines Walds?  :idee: Dann darf ich auch Dein Grundstück ohne Deine Zustimmung betreten, so lange ich mich nur am Rand bewege?

Ich denke, diese Art von Aussagen bewegen sich auf genauso dünnem Eis, wie das generelle "Imwaldsuchverbot".

Am schlimmsten finde ich an diesen "sinnfreien" Diskussionen immer, dass sich genau die Leute über alle möglichen Gesetze aufregen und meckern und sich beschweren, dass wir hier in einem Juristen- und Polizeistaat leben, die letztlich daran Schuld sind, dass es so ist. Denn würde nicht jeder Arsch meinen seine eigenen Regeln machen zu müssen oder Lücken in Gesetzestexten zu suchen, dann müssten wir diese ganzen Gesetze gar nicht haben. Warum kommt eigentlich Dänemark mit so einem einfachen Denkmalschutzgesetz aus? Weil sich einfach jeder dran hält und nicht 1.000 Ausreden sucht, wie er es umgehen könnte. Mit anderen Worten: Genau diese "Vorschriftenverweigerer" bringen uns immer wieder neue Regeln.

Gruß
Michael

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Pfälzer

ZitatWaldgesetze gelten nur in der Mitte eines Walds

Du weißt wie es gemeint war. Demnach müssten auch nach vielen Waldgesetzen die Pilzsucher rausgeschmissen werden.  :irre:

Zitatdass sich genau die Leute über alle möglichen Gesetze aufregen und meckern und sich beschweren, dass wir hier in einem Juristen- und Polizeistaat leben. die letztlich daran Schuld sind, dass es so ist. Denn würde nicht jeder Arsch meinen seine eigenen Regeln machen zu müssen oder Lücken in Gesetzestexten zu suchen, dann müssten wir diese ganzen Gesetze gar nicht haben

Stimme ich voll zu. Leider sind bei unserem Hobby, gerade auch, die nichtmeldenden Sucher mit Schuld.

ZitatWeil sich einfach jeder dran hält und nicht 1.000 Ausreden sucht, wie er es umgehen könnte. Mit anderen Worten: Genau diese "Vorschriftenverweigerer" bringen uns immer wieder neue Regeln.

Einverstanden. Gilt im Übrigen für den Bürger und die Verwaltung.
Jürgen

Carolus Rex

Hi Leute

wenn ich das hier lese komme ich mir wie im Kindergarten vor.

Fakt ist, wenn ihr eine Genehmigung beantragt müsst ihr euch nach den
Regeln der Behörde richten.
Wenn diese eben sagt Wald und Wiese ist tabu, dann ist es eben so.
Und der Wald beginnt am Waldrand und nicht 20 Meter weiter.

Denk immer darann --eine Hand wäscht die andere--.
Bei guter Zusammenarbeit geht einiges.

Oder glaubt hier der ein oder andere, dass wenn ich eine Suche oder
Genehmigung für ein Waldgebiet einglage, dass die der Grundstein
für eine Zusammenarbeit mit Archäologen oder Behörden ist.

Bei sollchen Diskusionen kann ich nur den Kopf schütteln.

Gruß CR
------------Melden macht frei--------------

seidenschwan

Hey hallo,

Ich frag`mich schon mal, wofür die hier Diskutierenden überhaupt ne Metallsonde besitzen????? :kopfkratz:
sucht ihr nur auf dem Acker??? was holt ihr denn da alles raus ? So verschrottet wie die Äcker, sind manche Wälder net. Und dort gibts jede menge "Waldschützer" und "Erholer" die dem Wald tausendmal mehr schaden als 100 Sondler. Ich glaube das ich den Wäldern schon einige Kilo Gewehrschrott der Halalieschen Jägerzünfte und Abfall wie Dosen Bierdeckel Silberpapier und sonstigen Schrott abgenommen habe. Von diesen " Naturschützern" nimmt nämlich keiner seinen Dreck mit nach Hause.. :staun:.   
und was das Fundmelden betrifft... Wer findet schon jeden Tag ne Goldmünze aus der Keltenzeit?? :irre:
Und dann geh mal mit ner Reichsmark oder einer Mittelalterlichen Gürtelschnalle zum Amt. Da sind die voll verärgert über die Zusätzliche Arbeit die du denen aufhalst..... :wuetend: Hab erst vor kurzen mit nem Dr. vom blfd gesprochen. O- Ton:
" Die leut`sollen net überall was finden und jeden schmarrn melden. Des gibt blos dauernd einen Ärger mit der nachforscherei" Und mit dem Ärger hat er den Aufwand gemeint den (er) der blfd zu betreiben hätte um etwaige noch vorhandene Fundstücke im Boden zu sichern. :nono:
Ausserdem suche ich sowieso nicht nach Geschichtlichem. Sondern nur nach neuzeitlichem. Oder eigenen verlorenen Sachen. ( Habe schon soo viel im Wald verloren ich Narr. :narr: ) und das kann man keinem verbieten. Wenn man Löcher machen muss macht man / Frau sie halt auch wieder zu! :belehr:  Und ich halte mich immer von Bodendenkmälern weit entfernt. :cop: Den die Interessanten Dinge liegen eh nicht dort wo sie vom blfd vermutet werden....
Wer finden will muss selber nachforschen.

Gut Fund Seidenschwan

Zollhund

@ seidenschwan

Erstmal wilkommen im Forum.
Ich finds echt gut wenn man wie du die Umwelt sauberhält. Ich bin auch gerne im Wald und mich graust es immer wenn ich wieder eine wilde Müllkippe entdecke. Allerdings bin ich nicht mit Sonde unterwegs, da ich keine Genehmigung dafür habe aus dem einfachen Grund den mir ebenfalls ein Archäologe einleuchtend erklärt hat.

Stell dir vor, du findest, wie zB letztens in Niedersachsen, einen römischen Kampfplatz, oder ein Grab eines Kriegers aus der Bronzezeit. Deine Sonde meldet einen Bronzegegenstand, du gräbst, und zerstörst eventuell organische/nichtmetallische Fundstücke, da du ja wahrscheinlich auch ´nen Klappspaten oder ähnliches benutzt kannst du relativ
schnell unbeabsichtigt Schaden anrichten. Oder du entnimmst etwas dem Boden und findest später die genaue Stelle nicht wieder.

Bei ´nem Acker kannst du keinen Fundzusammenhang mehr zerstören, weil die Sonde nur Sachen bis Pflugtiefe anzeigt und der Pflug jeglichen Zusammenhang in deinem Suchbereich zerstört hat. Wenn du auf Äckern häufiger interessante Funde machst, du Inhaber einer Genehmigung bist oder diese meldest, kannst du den Leuten vom Amt teilweise entscheidende Hinweise geben auf vielleicht noch unbekannte Bodendenkmäler die sich unter dem Feld befinden.

Ausserdem ist das Absonden und das Graben auf Feldern viel einfacher als im Gestrüpp  :super: