Hi,
Wieso darf man nicht im Wald Sondeln?
Die Frage wurde bestimmt schon 1000mal gestellt aber vielleicht kann mir das ja doch nochmal jemand erklären.
Wäre echt nett.
Gruß Andi
Und hier auch nochmal ein "Schalom"
1.) Eventuelle Naturschutzgebiete....was man da alles kaputt machen würde
2.) Stell Dir nen kleinen Wald vor, der von 3 Sondengängern systematisch abgesucht wurde....sieht nicht wirklich ansehnlich aus.
3.) In Situ-Funde: Durch die fehlende Bodenbearbeitung gibt es hier eine höhere Chance auf Befunde/Funde die noch in Situ zu bergen/wissenschaftlich zu untersuchen sind. "Tresor Boden" ist hier ein Stichwort der Archäologen.
Tja....so isses leider. Gibt aber auch Ausnahmen! Das erfordert aber dann wieder vollstes Vertrauen vom Amt und langjährige, erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Außenstellen!
Gruß
Markus
Ach hi du schon wieder :winke:
Ok hast mir geholfen.
Das heißt wenn ich ein paar jahre dabei bin und gut mit meinem Amt zusammen arbeite könnte ich ne Wald genehmigung bekommen!?
Ist das nicht so das man in Wälder teilweise Interessanter Funde macht.Hab hier im Forum unter Blankwaffen schöne Schwerter gesehen die im Wald geborgen wurden.
Gruß Andi
Na, gerade wenn Du Anfänger bist, ist das Suchen im Wald sowieso nicht zu empfehlen. Ob mit Genehmigung oder ohne.
Du wirst über Tage und Wochen nichts finden, manchmal nicht mal ein Signal haben. Funde können natürlich besser erhalten sein, Munition und Bomben aber auch.
Zecken, Bremsen, Tollwut und Fuchsbandwurm sind beinahe so gefährlich wie Wildschweine.
Lass es einfach erst mal. Und irgendwann, wenn Du die nötige Erfahrung hast, gibt Dir vielleicht auch das Amt eine Genehmigung. Dann weißt Du aber schon mit historisch bedeutsamen Funden umzugehen, richtig zu graben, bzw. wann das Graben einzustellen ist...
Danke chabbs!
Du erreichst so mehr als 1000 blumige Warnungen von bigotten Hardcoredenkmalschützern wie ich einer bin!
Der Wald ist mir heilig.
Edi
Zitat von: Silex in 17. Juli 2009, 23:12:41
Der Wald ist mir heilig.
Edi
Mir auch, Edi.
emce80 hat ja richtigerweise gesagt, dass In Situ Funde möglich sind, und man mehr durch seine Buddelei zerstören kann, als man gemeinhin glaubt. Das ist natürlich, für jeden auch nur im entferntesten an Geschichte interessierten Menschen, der wichtigste Grund: kleinste Bodeneingriffe im Wald, selbst wenn man "nur" Militaria sucht, können für eine archäologische Fundstelle komplette Zerstörung bedeuten.
Wen das nicht davon abhält, dem unterstelle ich einfach mal, sich nicht für Geschichte zu interessieren, sondern nur "geile" Funde haben zu wollen.
LG Chabbs
Moin,
die Suche im Wald ist nicht verboten, es werden nur keine Genehmigungen (außer in RP und HE) für die Nachforschungen im Wald erteilt. Das angebliche Waldsuchverbot ergibt sich aus einer falschen Interpretation des Urteils vom OVG Lüneburg. In diesem steht nicht, dass die Suche im Wald verboten ist, sondern, dass die Denkmalschutzbehörden für die Suche im Wald keine NFG erteilen müssen - dürfen dürfen sie schon, siehe RP und HE.
Viele Grüße
Walter
IG Phoenix Rhein-Main (http://www.phoenixrheinmain.de)
Emce hat schon recht .
Auch wenn Grabungen im Wald von der Denkmalrechtlichen Seite erlaubt sind , gibt es noch viele Überschneidungen mit anderen Gesetzen und Vorschriften.
Zum Beispiel ist so ziemlich jedes Moos und jede Ameisenart in D geschützt und wenn du im Wald zu Buddeln anfängst zerstörst du schon mal nen kleinen Lebensraum.
Kaum zu glauben was man allein als Holzfäller für bürokartische Hürden meistern muss und das ist ja wohl ein ausgesprochener Waldberuf...
Egal was ich jetzt von der Waldsuche halte, meine Empfehlung ist auf dem Acker zu suchen, da ist idr die Funddichte auch höher.
VIel Spass
Servus
Zitat von: Belenos in 18. Juli 2009, 08:04:24
Moin,
die Suche im Wald ist nicht verboten, es werden nur keine Genehmigungen (außer in RP und HE) für die Nachforschungen im Wald erteilt. Das angebliche Waldsuchverbot ergibt sich aus einer falschen Interpretation des Urteils vom OVG Lüneburg. In diesem steht nicht, dass die Suche im Wald verboten ist, sondern, dass die Denkmalschutzbehörden für die Suche im Wald keine NFG erteilen müssen - dürfen dürfen sie schon, siehe RP und HE.
Viele Grüße
Walter
IG Phoenix Rhein-Main (http://www.phoenixrheinmain.de)
Was aber, lieber Walter, einem faktischen Verbot gleichkommt. Ich würde Dich bitten, so etwas nicht den Anfängerbereichen zu posten...es weckt nur falsche Ideen. Und zwar ist das Gesetzgebung: wenn Du keine NFG hast, darfst Du nicht suchen, wenn Du eine NFG hast, bekommst Du in Deiner Genehmigung (NRW auf jeden Fall...) die Auflage, dass Dir Wald- und Wiesen zum buddeln verboten sind. Du hast keine Genehmigung dafür, also darfst Du es nicht.
Dass Dir die Ämter allerdings diese Erlaubnis erteilen dürfen, ist klar und auch von uns hier niemand bestritten. Es wurde mehrfach erwähnt.
LG Chabbs
Wie schon richtig erwähnt gibt es noch ganz andere Gesetze, als die DschG. Ich habe z. B. 1 ha Wald besessen und Freunde von mir wollten dort Paintball spielen. Das ging genau 4 Wochen gut, bis ein Förster davon Wind bekommen hat. Daraufhin habe ich mächtigen Ärger mit der unteren Naturschutzbehörde bekommen. Danach ist das Betreten des Walds ausschließlich zu Erholungszwecken erlaubt. Dazu gehören z. B. NICHT das Spielen, Grillen, Lärmen, Graben usw. Das ganze Theater hat mich viel Geld beim Anwalt gekostet, aber man hat keine Chance.
Wenn man beim Graben im Wald erwischt wird und einem jemand etwas böses will, ist man dran. Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber wenn, dann gibt es Ärger - 100%ig!
Gruß
Michael
Zitat von: Belenos in 18. Juli 2009, 08:04:24
Moin,
die Suche im Wald ist nicht verboten, es werden nur keine Genehmigungen (außer in RP und HE) für die Nachforschungen im Wald erteilt. Das angebliche Waldsuchverbot ergibt sich aus einer falschen Interpretation des Urteils vom OVG Lüneburg. In diesem steht nicht, dass die Suche im Wald verboten ist, sondern, dass die Denkmalschutzbehörden für die Suche im Wald keine NFG erteilen müssen - dürfen dürfen sie schon, siehe RP und HE.
Viele Grüße
Walter
IG Phoenix Rhein-Main (http://www.phoenixrheinmain.de)
Das ist nicht ganz richtig denn in Bayern ist die Suche erlaubt, nur das graben nicht! :zwinker:
Ne, ich habe schon häufiger die Genehmigung bekommen für bestimmte Gebiete, in denen durch
Forstarbeiten mehr zerstört wurde als durch 100 Sondler auf einmal! Auch da sind die Funde dann
nicht mehr wirklich in SITU :zwinker:
@Silex
denen ist der Wald nicht heilig, wenn sie nur genug Holz bekommen! :heul:
Gruß der Surfer! :winke: :sondi:
Ok ok Leute :friede: :friede: :friede: ich weiß jetzt wie der Hase Läuft. :winke:
Suchen im Wald NUR mit endsprechender Genehmigung erlaubt. :belehr: Habs Verstanden.
Kann mir denn noch mal schnell einer den Begriff "Situ-Funde" erklären? Also was Heißt "Situ" Ist das ein Kürzel für etwas?
In situ heißt "am Platz".
Der Fund im Wald ist quasi unberührt und liegt dort so, wie er einst
verloren oder versteckt wurde.
Auf dem Acker ist der Fund ex situ, d.h. durch landwirtschaftliche Aktivitäten
schon 1000 x bewegt worden.
Sondenmichel
Moin,
die Suche im Wald ist nicht verboten. Diese Meinung fußt auf der falschen Interpretation des Gerichtsurteils vom OVG Lüneburg. Da hatte ein Sondengänger das LAndesamt für Denkmalpflege verklagt, weil er eine Nachforschungsgenehmigung für die Suche im Wald haben wollte. Das Urteil besagt, dass eine Denkmalschutzbehörde für die Suche im Wald keine Genehmigung erteilen muss, sie kann aber wenn sie will.
Im Ergebnis ändert dies nicht viel, da für die Suche nach archäologischen Bodenfunden eine NFG erforderlich ist, diese aber von den meisten Denkmalschutzbehörden nicht für eine Suche im Wald erteilt wird. Ausnahmen sind RP und HE, ist eine Nachforschung im Wald also ohne NFG nicht möglich.
Viele Grüße
Walter
ich bin 90% im Wald :zwinker:
Ja Beweng,
Zitat von: Beweng in 21. Juli 2009, 11:17:20
ich bin 90% im Wald :zwinker:
Du bist, wie wir in Hessen sagen, eine mords Kartoffel.
Brauchst wahrscheinlich auch keine Genehmigung, und kannst dementsprechend auch diese nicht verlieren.
Gruß Jörg
so so die Sondler machen im Wald alles Kaputt??? :kopfkratz:
Ich habe neulich bei uns einen Harvester (oder so ähnlich) im Wald gesehen!!! :nono:
Nur mal so zur Beschreibung wie es danach aussah....kennt einer von euch Panzerschneisen auf einem Truppenübungsplatz ? :heul:
So in etwa sah das aus.
Ich unterscheide nach Nutzwald (für mich ok) oder Park bzw. Naturschutzgebiet (nicht ok)
Immer diese Spitzfindigkeiten und zweifelhaten Gegenparaden überall. Der Hauptgrund ist und bleibt, dass noch intakte Befunde geschützt werden sollten. Dass es auch andere Ursachen für Zerstörungen gibt, steht ausser Frage und sollte eigentlich nichts zur Sache tun :belehr: :engel:
Hallo.....also ich suche schon seit Jahren im Wald und werde auch weiterhin im Wald suchen..... Die Bauern laden Ihren Mühl auch hinein.....und unsere kleinen Löchen sollten da jemand stören kann ich nicht verstehn sorry....
ChristianH hats doch gerade erklärt :irre: In sehr wenig Sätzen sogar, sollte für jedermann verständlich sein! Es ist verboten, akzeptiere es doch einfach. Wie begriffsstutzig ist es den eigentlich erlaubt zu sein :kopfkratz:
Der Harvester darf und wir nicht, so ist es nunmal. Heul deswegen nicht rum sondern haltet euch an die Gesetze. Wenn es euch nicht passt, dann mach den Harvesterführerschein oder studiere Archäologie, dann habt ihr auch die Möglichkeit den Wald unter die Lupe zu nehmen. :-D
Zitat von: arriba in 22. November 2009, 10:51:12
Es ist verboten, akzeptiere es doch einfach. Wie begriffsstutzig ist es den eigentlich erlaubt zu sein ....
Das ist ja gerade der springende Punkt: Es ist nicht generell verboten. In keinem Denkmalschutzgesetz wird die Waldsuche per se ausgeschlossen. Sonst könntet ihr im übrigen auch nicht am Harzhorn im Wald rumspringen. Es gibt nur in den allermeisten Fällen keine Genehmigung für die Waldsuche.
In Bayern z.B. braucht man keine Genehmigung für die Suche ausserhalb von bekannten Bodendenkmälern. Liegt die Zustimmung des Grundstückeigentümers vor und befindet man sich ausreichend weit entfernt von bekannten Bodendenkmälern (Hr. Sommer hat mal geschrieben "mehrere hundert Meter"), kann man in Bayern rein rechtlich auch im Wald suchen.
Es ist daher faktisch falsch, dass man generell nicht im Wald suchen
darf. Ob man im Wald suchen
sollte, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Adios, Bert
ZitatEs ist daher faktisch falsch, dass man generell nicht im Wald suchen darf.
Richtig
ZitatEs gibt nur in den allermeisten Fällen keine Genehmigung für die Waldsuche.
Und das ist meiner bescheidenen Meinung nach, verwaltungsrechtlich falsch. Auflagen und Nebenbestimmungen in Genehmigungen, dürfen nicht schlechter sein, als die Norm (Denkmalschutzgesetz) selbst. Und wenn in keinem Denkmalschutzgesetz eine Unterscheidung zwischen Acker, Wald, Wiese vorgegeben ist, ist die Auflage -Waldsuche- verboten oder nur auf Ackerfläche erlaubt - eben gesetzwidrig. Aber wo kein Kläger.............?
ZitatDiese Meinung fußt auf der falschen Interpretation des Gerichtsurteils vom OVG Lüneburg.
Eben, aber es geht noch besser......... :irre:
http://verwaltungsmobbing.twoday.net/stories/5432456/
ZitatIn www.kfdwdb.eu/ZEB-Jahresbericht-2005.pdf beschrieb bereits 2002 Wolfgang Neskovic, Richter am Bundesgerichtshof, den Mythos von der hohen Moral der Richter wie folgt:
Die Verwaltungsgerichte, insbesondere die Oberverwaltungsgerichte, entscheiden im
Zweifel für den Staat und gegen den Bürger. Manche Oberverwaltungsgerichte (z.B.das Oberverwaltungsgericht Lüneburg) haben sich zu einer Wagenburg der Obrigkeit entwickelt.
Zitat von: Bert in 22. November 2009, 12:34:42
Zitat von: arriba in 22. November 2009, 10:51:12
Es ist verboten, akzeptiere es doch einfach. Wie begriffsstutzig ist es den eigentlich erlaubt zu sein ....
Das ist ja gerade der springende Punkt: Es ist nicht generell verboten. In keinem Denkmalschutzgesetz wird die Waldsuche per se ausgeschlossen. Sonst könntet ihr im übrigen auch nicht am Harzhorn im Wald rumspringen. Es gibt nur in den allermeisten Fällen keine Genehmigung für die Waldsuche.
In Bayern z.B. braucht man keine Genehmigung für die Suche ausserhalb von bekannten Bodendenkmälern. Liegt die Zustimmung des Grundstückeigentümers vor und befindet man sich ausreichend weit entfernt von bekannten Bodendenkmälern (Hr. Sommer hat mal geschrieben "mehrere hundert Meter"), kann man in Bayern rein rechtlich auch im Wald suchen.
Es ist daher faktisch falsch, dass man generell nicht im Wald suchen darf. Ob man im Wald suchen sollte, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Adios, Bert
Ich weiss, aber wenn man sich nicht mal um eine Genehmigung bemüht und einfach seine eigenen Regeln aufstellt... wenn der und wer dies oder jenes macht, dann kann ichs auch - find ich nicht gut, sorry.
Hallo Jürgen,
was mich gerade bei Dir verwundert, ist die Tatsache, dass Du Deine Aussage lediglich auf das Denkmalschutzgesetz stützt. Gerade Dir müsste doch bekannt sein, dass es für verschiedene Bereiche auch verschiedene Gesetze gibt. Und nur, weil jenes es nicht explizit verbietet, heißt das doch noch lange nicht, dass es damit pauschal erlaubt ist.
Gruß
Michael
Habe ich das hier beschrieben.(Pauschal erlaubt).
Und komm nicht wieder mit den Waldgesetzen. Schließlich heißt Waldsuche noch lange nicht - in der Mitte eines Waldes-. :friede: Und da hat schließlich auch jedes Bundesland sein eigenes.
Schlußendlich geht doch in vielen Fällen, nach vorheriger Absprache mit den Denkmalschutzbehörden, auch eine Waldsuche.
Obwohl sie für die Waldgesetze überhaupt nicht zuständig sind. :zwinker:
Zitat von: Pfälzer in 22. November 2009, 13:44:46
Und komm nicht wieder mit den Waldgesetzen. Schließlich heißt Waldsuche noch lange nicht - in der Mitte eines Waldes-. :friede: Und da hat schließlich auch jedes Bundesland sein eigenes.
Ach, Waldgesetze gelten nur in der Mitte eines Walds? :idee: Dann darf ich auch Dein Grundstück ohne Deine Zustimmung betreten, so lange ich mich nur am Rand bewege?
Ich denke, diese Art von Aussagen bewegen sich auf genauso dünnem Eis, wie das generelle "Imwaldsuchverbot".
Am schlimmsten finde ich an diesen "sinnfreien" Diskussionen immer, dass sich genau die Leute über alle möglichen Gesetze aufregen und meckern und sich beschweren, dass wir hier in einem Juristen- und Polizeistaat leben, die letztlich daran Schuld sind, dass es so ist. Denn würde nicht jeder Arsch meinen seine eigenen Regeln machen zu müssen oder Lücken in Gesetzestexten zu suchen, dann müssten wir diese ganzen Gesetze gar nicht haben. Warum kommt eigentlich Dänemark mit so einem einfachen Denkmalschutzgesetz aus? Weil sich einfach jeder dran hält und nicht 1.000 Ausreden sucht, wie er es umgehen könnte. Mit anderen Worten: Genau diese "Vorschriftenverweigerer" bringen uns immer wieder neue Regeln.
Gruß
Michael
ZitatWaldgesetze gelten nur in der Mitte eines Walds
Du weißt wie es gemeint war. Demnach müssten auch nach vielen Waldgesetzen die Pilzsucher rausgeschmissen werden. :irre:
Zitatdass sich genau die Leute über alle möglichen Gesetze aufregen und meckern und sich beschweren, dass wir hier in einem Juristen- und Polizeistaat leben. die letztlich daran Schuld sind, dass es so ist. Denn würde nicht jeder Arsch meinen seine eigenen Regeln machen zu müssen oder Lücken in Gesetzestexten zu suchen, dann müssten wir diese ganzen Gesetze gar nicht haben
Stimme ich voll zu. Leider sind bei unserem Hobby, gerade auch, die nichtmeldenden Sucher mit Schuld.
ZitatWeil sich einfach jeder dran hält und nicht 1.000 Ausreden sucht, wie er es umgehen könnte. Mit anderen Worten: Genau diese "Vorschriftenverweigerer" bringen uns immer wieder neue Regeln.
Einverstanden. Gilt im Übrigen für den Bürger und die Verwaltung.
Hi Leute
wenn ich das hier lese komme ich mir wie im Kindergarten vor.
Fakt ist, wenn ihr eine Genehmigung beantragt müsst ihr euch nach den
Regeln der Behörde richten.
Wenn diese eben sagt Wald und Wiese ist tabu, dann ist es eben so.
Und der Wald beginnt am Waldrand und nicht 20 Meter weiter.
Denk immer darann --eine Hand wäscht die andere--.
Bei guter Zusammenarbeit geht einiges.
Oder glaubt hier der ein oder andere, dass wenn ich eine Suche oder
Genehmigung für ein Waldgebiet einglage, dass die der Grundstein
für eine Zusammenarbeit mit Archäologen oder Behörden ist.
Bei sollchen Diskusionen kann ich nur den Kopf schütteln.
Gruß CR
Hey hallo,
Ich frag`mich schon mal, wofür die hier Diskutierenden überhaupt ne Metallsonde besitzen????? :kopfkratz:
sucht ihr nur auf dem Acker??? was holt ihr denn da alles raus ? So verschrottet wie die Äcker, sind manche Wälder net. Und dort gibts jede menge "Waldschützer" und "Erholer" die dem Wald tausendmal mehr schaden als 100 Sondler. Ich glaube das ich den Wäldern schon einige Kilo Gewehrschrott der Halalieschen Jägerzünfte und Abfall wie Dosen Bierdeckel Silberpapier und sonstigen Schrott abgenommen habe. Von diesen " Naturschützern" nimmt nämlich keiner seinen Dreck mit nach Hause.. :staun:.
und was das Fundmelden betrifft... Wer findet schon jeden Tag ne Goldmünze aus der Keltenzeit?? :irre:
Und dann geh mal mit ner Reichsmark oder einer Mittelalterlichen Gürtelschnalle zum Amt. Da sind die voll verärgert über die Zusätzliche Arbeit die du denen aufhalst..... :wuetend: Hab erst vor kurzen mit nem Dr. vom blfd gesprochen. O- Ton:
" Die leut`sollen net überall was finden und jeden schmarrn melden. Des gibt blos dauernd einen Ärger mit der nachforscherei" Und mit dem Ärger hat er den Aufwand gemeint den (er) der blfd zu betreiben hätte um etwaige noch vorhandene Fundstücke im Boden zu sichern. :nono:
Ausserdem suche ich sowieso nicht nach Geschichtlichem. Sondern nur nach neuzeitlichem. Oder eigenen verlorenen Sachen. ( Habe schon soo viel im Wald verloren ich Narr. :narr: ) und das kann man keinem verbieten. Wenn man Löcher machen muss macht man / Frau sie halt auch wieder zu! :belehr: Und ich halte mich immer von Bodendenkmälern weit entfernt. :cop: Den die Interessanten Dinge liegen eh nicht dort wo sie vom blfd vermutet werden....
Wer finden will muss selber nachforschen.
Gut Fund Seidenschwan
@ seidenschwan
Erstmal wilkommen im Forum.
Ich finds echt gut wenn man wie du die Umwelt sauberhält. Ich bin auch gerne im Wald und mich graust es immer wenn ich wieder eine wilde Müllkippe entdecke. Allerdings bin ich nicht mit Sonde unterwegs, da ich keine Genehmigung dafür habe aus dem einfachen Grund den mir ebenfalls ein Archäologe einleuchtend erklärt hat.
Stell dir vor, du findest, wie zB letztens in Niedersachsen, einen römischen Kampfplatz, oder ein Grab eines Kriegers aus der Bronzezeit. Deine Sonde meldet einen Bronzegegenstand, du gräbst, und zerstörst eventuell organische/nichtmetallische Fundstücke, da du ja wahrscheinlich auch ´nen Klappspaten oder ähnliches benutzt kannst du relativ
schnell unbeabsichtigt Schaden anrichten. Oder du entnimmst etwas dem Boden und findest später die genaue Stelle nicht wieder.
Bei ´nem Acker kannst du keinen Fundzusammenhang mehr zerstören, weil die Sonde nur Sachen bis Pflugtiefe anzeigt und der Pflug jeglichen Zusammenhang in deinem Suchbereich zerstört hat. Wenn du auf Äckern häufiger interessante Funde machst, du Inhaber einer Genehmigung bist oder diese meldest, kannst du den Leuten vom Amt teilweise entscheidende Hinweise geben auf vielleicht noch unbekannte Bodendenkmäler die sich unter dem Feld befinden.
Ausserdem ist das Absonden und das Graben auf Feldern viel einfacher als im Gestrüpp :super:
@Zollhund
:super: :super: :super: :super: :super: :super:
100%
Gruß CR
im Wald zu sondeln ist eh nicht leicht-- wurzeln und steine vermiesen alles- da nehm ich lieber einen Baumwurzelteller in Augenschein, die liegen bei uns nach jedem sturm nur so rum.
Wenn ich an meine Kindheit denke: Was haben wir im Wald gegraben: Höhlen und Burgen gebaut, Steine aus dem Hang gebrochen, Feuergemacht!!, Fallen gebaut um gegnerische Banden zu ärgen, und nicht zu letzt haben wir unsere Schätze vergraben ( Messer und Beile, Nägel, Hammer, Schüre, Kochtöpfe).
Schön wars.. ist aber schon 40 Jahre her-- heute wärs wohl verboten..
Hallo ich bin hier ein Neuer
...und finde es sehr interessant wie hier auf eine normale Frage sehr unterschiedlich geantwortet wird. Fast Jeder hat hier schon seine vorgefasste Meinung und geht nicht einen Millimeter weit davon ab.
Argumente wie Zecken oder Sonstiges finde ich als Begründung auf ein Waldsuchverbot lächerlich. Beim Spaziergang auf den Wegen gehe ich die gleiche Gefahr ein. Sicherlich kann ich einen Wald nicht mit Löchern perforieren oder in seiner natürlichen Struktur zerstören. Da bin ich als auch als Naturschützer strickt dagegen. In manchen Waldstücken allerdings, würde es dem Wald guttun, wenn da etwas weniger Kronkorken, Coladosen usw. liegen würden. Die sammle ich nämlich dabei mit raus. Es kommt für mich auf den Sucher drauf an. Viele Autofahrer schmeißen auch die McDonaldstüte aus dem Fenster in die WalaPampa und streiten für den Naturschutz. Auch kann man Waldarbeiter mit Sondensuchern, die sich an gewisse Regeln halten, nicht gleichstellen. Die Maschinen walzen jeden Ameisenhügel über, ohne dass sich sogar der Förster darüber Gedanken macht. Verbote kommen dann immer zustande, wenn in einer Sache dumm gehandelt oder übertrieben wird. Wenn sich Jemand öfter mal in die Lage von Anderen einschließlich Tieren und Pflanzen versetzen würde, lägen wir richtig!
Denkt mal drüber nach...!
Ich denke Zollhund hat gesagt was Fakt ist und daran gibt es auch nichts zu diskutieren!
Jede Waldsuche zerstört archäologische Zusammenhänge!
Zecken als Begründung gegen die Waldsuche ist genau so ein Schwachsinn wie Entmüllung als Begründung dafür!
Wenn jemand Müll sammeln will dann soll er sich eine Müllzange nehmen, durch den Wald gehen und Kunsstoff etc. aufsammeln, was ich absolut unterstützen würde!
Metalle die im Wald liegen finde ich allerdings nicht dramatisch, da Metall ein Naturprodukt ist und dem Wald nicht schaden wird (auch wenn die Coladose dort mit sicherheit nicht hingehört....)
Hi,
muß mal mein Senf dazu geben "Waldfund = Situfund" stimmt nicht immer.
Es gibt genug stellen im Wald wo auch der Fund nicht in Situ , wo zb. starke Hanglage,(Abrutschung) und im Bergischen sogar sehr oft.
Grüße Bayern
Hi ,
oder nach Neuaufforstungen,wenn nach dem Stubbenroden für die Neuanpflanzungen mit dem Pflug ein Pflanzbett vorbereitet wurde.Ist sehr oft der Fall in Intensivforsten.Kann passieren,daß dabei z.B. Urnen ab oder ausgepflügt werden.(Kiefernforste in Mek/Pom)
Gruß Günter
bei uns haben sie im wald mit dem bagger einen waldweg
durch eine uralte wallanlage geschoben und anschliessend
dick aufgeschottert - es hat niemanden gekümmert, dass
dort sogar noch mauerreste sichtbar waren.....
Zitat von: gghs in 17. Februar 2011, 12:36:29
bei uns haben sie im wald mit dem bagger einen waldweg
durch eine uralte wallanlage geschoben und anschliessend
dick aufgeschottert - es hat niemanden gekümmert, dass
dort sogar noch mauerreste sichtbar waren.....
Was wohl daran lag,daß das Denkmalamt nicht unterrichtet war.
Kommt leider auch viel zu oft vor,daß die Behörden untereinander
nicht miteinander kommunizieren! :irre:
Forstbehörde und Denkmalschutzbehörde mögen sich wohl nicht wirklich.
Hast Du irgendwie gehandelt oder bist Du auch
nur still gewesen und hast nur weggeguckt?
Ist zwar praktisch für den Waldbesitzer aber das Denkmal ist letztendlich hinüber!
Gruß Daniel
Zitat von: Belenos in 18. Juli 2009, 08:04:24
Moin,
die Suche im Wald ist nicht verboten, es werden nur keine Genehmigungen (außer in RP und HE) für die Nachforschungen im Wald erteilt. Das angebliche Waldsuchverbot ergibt sich aus einer falschen Interpretation des Urteils vom OVG Lüneburg. In diesem steht nicht, dass die Suche im Wald verboten ist, sondern, dass die Denkmalschutzbehörden für die Suche im Wald keine NFG erteilen müssen - dürfen dürfen sie schon, siehe RP und HE.
Viele Grüße
Walter
IG Phoenix Rhein-Main (http://www.phoenixrheinmain.de)
Das ist nicht ganz richtig Sondergenehmigungen werden in NRW auch ausgesprochen.
Gruss Jerry
Lieber ein Sondelnder "Entdecker" der auch mal etwas melden kann, als Abrodung und Neuackerbau oder Aehnliches, und unwiederbringlich, zerstoerte und vergessene Bodendenkmaeler ! (von Leuten die sich mit dieser Materie meisstens nicht beschaeftigen und eben gar keinen Gedanken/bzw. Blick fuer Artefakte usw. haben )
..wie gesagt, "Wer Vergessenes ans Licht bringt, Bereichert das Wissen"
oder wuessten wir etwas ueber die Himmelsscheibe von Nebra?
Hoffentlich kriege ich jetzt keins auf den "Deckel" ?! :dumdidum:
Gruss Sash :winke:
...uebrigens gehe ich in Deutschland ohne Sonde ueber die Aecker zum Suchen (hab naemlich keine), im Wald spekuliere ich ueber Unebenheiten des Bodens und wenn mir etwas Verdaechtig vorkommt informiere ich unseren ehrenamtlichen Kreisarchaeologen !
Die Himmelsscheibe von Nebra ist diesbezüglich immer ein etwas halbseidenes Beispiel.
Der Mittelberg war,ist & bleibt Tätigkeitsgebiet der Archäologen.Früher oder später hätten sie mit Sicherheit auch das Scheibchen gefunden.Und dem Objekt wäre die Beschädigung durch unsachgemäße Bergung und alles weitere Tara erspart geblieben.
Die beiden Finder wußten um die Relevanz des Ortes;sicher waren sie nicht nur aus Verlegenheit des Nachts unterwegs.
Die Entdeckung des röm.Gefechtsfeldes am Harzhorn ist da schon ein anderer Fall.Das Terrain war der Amtsarchäologie zuvor noch nicht auffällig geworden.
Zitat von: Erdspiegel in 02. März 2011, 02:27:03
Die Himmelsscheibe von Nebra ist diesbezüglich immer ein etwas halbseidenes Beispiel.
Der Mittelberg war,ist & bleibt Tätigkeitsgebiet der Archäologen.Früher oder später hätten sie mit Sicherheit auch das Scheibchen gefunden.Und dem Objekt wäre die Beschädigung durch unsachgemäße Bergung und alles weitere Tara erspart geblieben.
Die beiden Finder wußten um die Relevanz des Ortes;sicher waren sie nicht nur aus Verlegenheit des Nachts unterwegs.
Die Entdeckung des röm.Gefechtsfeldes am Harzhorn ist da schon ein anderer Fall.Das Terrain war der Amtsarchäologie zuvor noch nicht auffällig geworden.
Wieso gehst du eigentlich vom Mittelberg als Fundort aus ?
Zitat von: Pfälzer in 02. März 2011, 17:37:24
Wieso gehst du eigentlich vom Mittelberg als Fundort aus ?
Weil die noch minimal erhaltenen Erdanfaftungen genau passen :zwinker:
Welche archäologischen Untersuchungen gab es auf dem Mittelberg vor 2000?
Adios, Bert
Zitat von: insurgent in 02. März 2011, 17:51:27
Weil die noch minimal erhaltenen Erdanfaftungen genau passen :zwinker:
Das stammt in deinem Fall wohl von M..... persönlich ? :zwinker:
die Suche im Wald ist nicht verboten, es werden nur keine Genehmigungen
(außer in RP und HE) für die Nachforschungen im Wald erteilt.
Warum sollte ich in den Wäldern auch eine Genehmigung für die Suche nach Bodendenkmälern brauchen, wenn ich gar nicht nach Bodendenkmälern suche?
Das habe ich heute beim googeln in einem anderen Forum gefunden:
ich verfahre nach folgenden Grundsätzen:
die obersten 5-10cm der Bodendecke im Wald ist aus bodenkundlichen
Gesichtspunkten die sogenannte Streuauflage in welcher sich die aktuellen
Zersetzungsprozesse abspielen (Huminstoffe etc.).
Da sich in diesem Bereich auch die Nahrungsuche des Wildes abspielt,
gehe ich von einer gestörten Bodenschicht neueren Ursprungs (< 50 Jahre)
aus. Wenn ich in dieser Schicht etwas mit der Gartenschaufel
"zu Tage fördere" ist das ein normales Freilegen und kein graben.
Also dürfte ich doch in den Wäldern suchen, oder?
Zitat von: -Dirk- in 09. März 2011, 13:33:00
Also dürfte ich doch in den Wäldern suchen, oder?
Nein. Außer dem Denkmalschutzgesetz regelt dies das Waldschutzgesetz, die verschiedenen Naturschutzgesetze usw. usf.
Ausnahmegenehmigungen sind aber ab und an möglich.
Du glaubst doch nicht, dass in Deutschland irgendetwas nicht bis ins kleinste gesetzlich geregelt wäre? Du als Theologe musst doch wissen, dass viele Glaubenssätze in Gesetze gegossen wurden. Ob richtig oder falsch sei dahingestellt....
ZitatAlso dürfte ich doch in den Wäldern suchen, oder?
ZitatNein. Außer dem Denkmalschutzgesetz regelt dies das Waldschutzgesetz
Nach dem
Landesforstgesetz Nordrhein-Westfalen (LFoG) ist die Suche im Wald nicht grundsätzlich verboten. :glotz:
Und nach dem Denkmalschutzgesetz im Übrigen auch nicht. :smoke:
Zitat von: Pfälzer in 09. März 2011, 17:14:01
Nach dem Landesforstgesetz Nordrhein-Westfalen (LFoG) ist die Suche im Wald nicht grundsätzlich verboten. :glotz:
Und nach dem Denkmalschutzgesetz im Übrigen auch nicht. :smoke:
Ich habe nicht in einem Satz gesagt, dass es verboten ist!
Es ist genehmigungspflichtig.Ohne Genehmigung ist es eben nicht erlaubt. Kommt verboten recht nahe...
Grundsätzlich ist es nicht verboten allerdings ist es nur unter ganz bestimmten Umständen erlaubt von den Behörden eine solche auszustellen......
aber schwierig allemal; da musst Du schon gute Argumente haben die eine Suche rechtfertigen bzw. eine Sondergenehmigung rechtfertigen.
Ich hoffe das die den Dirk kriegen wenn er im Wald sucht. Ich wünsch Ihm eine so hohe Strafe das er in seinem ganzen Leben dafür arbeiten geht
Jerry was ist los, großes Maul, brauchste ne Kopfnuss um wieder klar zu kommen und nen anderen Ton einzuschlagen? Also Jerry, gibt Hörnchen, angekommen?
Zitat von: -Dirk- in 09. März 2011, 23:55:54
Jerry was ist los, großes Maul, brauchste ne Kopfnuss um wieder klar zu kommen und nen anderen Ton einzuschlagen? Also Jerry, gibt Hörnchen, angekommen?
Kommt mal wieder runter Ihr beiden! :nono:
Zitat von: -Dirk- in 09. März 2011, 23:55:54
Jerry was ist los, großes Maul, brauchste ne Kopfnuss um wieder klar zu kommen und nen anderen Ton einzuschlagen? Also Jerry, gibt Hörnchen, angekommen?
:cop:
Das kann man auch anders sagen! :belehr:
@Jerry - Solche Äusserungen führen oft zu Unmut und überreagierenden Usern, sodass am eigentlichen Thema vorbeigeredet wird. :nono:
Gruß
Clemens
Moin,
es bestehen keinerlei Einschränkungen um im Wald zu suchen, wenn man nicht nach Bodendenkmälern sucht. Bis auf Hessen und Bayern bleibt aber oft nach dem DSchG nicht wirklich viel übrig, was nicht vom DSchG erfasst ist.
Das DSchG beschreibt, was alles BD sind. Fallen diese Gegenstände unter die Gegenstände, die das Ziel Deiner Suche ist, dann geht das nur mit einer Nachforschungsgenehmigung und zwar völlig unabhängig ob es da Humus, eine Pflugschicht oder einen Erdaushub gibt.
Viele Grüße
Walter