Neuigkeiten in Rheinland-Pfalz: SH - Modell kommt.

Begonnen von Leonidas, 14. Oktober 2016, 20:07:21

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Leonidas

Hallo,

das Modell in Schleswig-Holstein hat gezeigt,  dass es gut ist, weil es Klarheit verschafft. 

Dieses Modell wird in RLP kommen. Dies weiß ich aus mehreren Quellen und darf heute bekanntgegeben werden. Das ist Fakt und es wird kommen und das ist gut so.

Spitzfindige Debatten in einem gewissen Forum werden sich somit erledigen und die 3 Herren:  Wallenstein, Kracht und Ebinger haben nun auch Klarheit.

Sondengänger werden in RLP  willkommen sein, müssen aber mit den Archäologischen Ämtern bzw. Direktionen kooperieren.
Und diese Kooperation klappt nach allgemeinem Dafürhalten sehr gut.

Sondeln ohne NFG wird eine Straftat werden.
Es wird weitere Änderungen geben.  Diese werden auf die gemachten Erfahrungen in SH knallhart aufbauen.
Hier wird es einige Überraschungen geben.  Ich war selbst überrascht.

Gut Fund auch an die übrigen Bundesländer.


Dies ist kein Gerücht ! 

:winke:

Caddy

#1
Zitat von: Leonidas in 14. Oktober 2016, 20:07:21
.....

 Wallenstein, .... und Ebinger haben nun auch Klarheit.

.....

Nein, den beiden ist nicht mehr zu helfen.  Sie werden sich neue blödsinnige Propaganda einfallen lassen und
nur zur Belustigung beitragen.

Grüsse von einem als "Darmakrobat" betieteltem aus MV  :zwinker: :super:
Caddy


insurgent

Meine Bodenfunde werden gemeldet

stratocaster

Zitat von: Leonidas in 14. Oktober 2016, 20:07:21

Hier wird es einige Überraschungen geben.  Ich war selbst überrascht.


Ist doch immer schön,  wenn man in Rätseln sprechen kann und den
Rest der Menschheit im Dunkeln lässt, wenn man was weiß  :dumdidum:

Gruß  :smoke:
Das Sucherforum dankt all denen,
die zum Thema nichts beitragen konnten
und dennoch geschwiegen haben !

Carolus Rex

------------Melden macht frei--------------

Merowech

Zuerst SH dann BW und jetzt RP ist doch gut so.  :-)
Grüße    MICHA   Und nutze den Tag - na ja ? - die Nacht auch !  :zwinker:

Fieldwalker


stratocaster

Leonidas: Du weißt doch mehr als wir.
Wird das Gesetz novelliert?
Oder werden Verwaltungsvorschriften, die es bisher nicht gibt, neu erstellt?

Gruß  :winke:
Das Sucherforum dankt all denen,
die zum Thema nichts beitragen konnten
und dennoch geschwiegen haben !

Leonidas

Zitat von: stratocaster in 14. Oktober 2016, 22:32:57
Leonidas: Du weißt doch mehr als wir.
Wird das Gesetz novelliert?
Oder werden Verwaltungsvorschriften, die es bisher nicht gibt, neu erstellt?

Gruß  :winke:

Hallo stratocaster,

Danke für Deine gute Frage.

Es wird novelliert.

Gruss Udo




Daniel

Zitat von: Merowech in 14. Oktober 2016, 21:58:09
Zuerst SH dann BW und jetzt RP ist doch gut so.  :-)
In BW ist es aber noch eine Ordnungswidrigkeit.
Aber es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis es auch hier als Straftat abgeändert wird.
Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.

eifelsucher

Das ist ein herber Schlag in die falsche Richtung, aber das wird die GDKE (wie in SH) auch noch merken. Schade - das Modell wie es bisher zumindest hier im RB-Koblenz angeboten wurde wahr wesentlich fortschrittlicher und grade für Newcomer ein Segen. Die alten schwarzen Schafe der Szene und Neulinge die von Hobbywegen schon unbeugsam sind juckt diese Gesetzesänderung nicht, die freuen sich höchstens das mehr für sie übrig bleibt. 
Da fragt es sich bei wem wir uns da in letzter Konsequenz für bedanken können, aber DAVOR warne ich ja schon seit ein paar Jahren...

Mitglied der NFG-Gruppe Ahrweiler
Infoblog: http://eifelsucher.de/category/news/

stratocaster

Mich interessiert bei dieser Gelegenheit,  wieviel Sondengänger durch die örtlichen Denkmalfachbehörden von RLP betreut werden.
In Speyer sind es derzeit ca. 50. Aufgrund der dünnen Personaldecke will man nicht mehr betreuen.

Wie viele sind es in Trier, Mainz und Koblenz?

Gruß  :winke:
Das Sucherforum dankt all denen,
die zum Thema nichts beitragen konnten
und dennoch geschwiegen haben !

Belenos

Zitat von: stratocaster in 17. Oktober 2016, 13:18:35
Mich interessiert bei dieser Gelegenheit,  wieviel Sondengänger durch die örtlichen Denkmalfachbehörden von RLP betreut werden.
In Speyer sind es derzeit ca. 50. Aufgrund der dünnen Personaldecke will man nicht mehr betreuen.

Wie viele sind es in Trier, Mainz und Koblenz?

Gruß  :winke:

Moin,

was man in Speyer will spielt keine Rolle. NFG müssen erteilt werden, egal wie dünn die Personalien keine ist, jedenfalls immer dann, wenn der Antragsteller ein Forschungsprojekt hat.

Viele Grüsse

Walter 

Caddy

Zitat von: eifelsucher in 17. Oktober 2016, 13:05:20
.....  Schade - das Modell wie es bisher zumindest hier im RB-Koblenz angeboten wurde wahr wesentlich fortschrittlicher und grade für Newcomer ein Segen. ...


Wie lief das denn bisher (gesamt) in RLP ?
Ich kenne zu dem Bundesland nur die zwei Hassprediger Ebi und Walli ,und mit denen ist nichts anzufangen.


Daniel

@Caddy
Den Barbarenbschatzfinder kennst Du doch auch aus den Medien.  :kopfkratz:
War womöglich er das Zünglein an der Waage?
Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.

Caddy

#15
Zitat von: Daniel in 17. Oktober 2016, 16:18:28
@Caddy
Den Barbarenbschatzfinder kennst Du doch auch aus den Medien.  :kopfkratz:
War womöglich er das Zünglein an der Waage?

Nee, nicht nur aus den Medien, sondern noch aus seinen ersten Schritten im DF.

Ja, stimmt, greift alles in einander. Auf Aktionen folgen Reaktionen.  :nono: Schade/Schaden !

stratocaster

Zitat von: Belenos in 17. Oktober 2016, 14:16:01
Moin,

was man in Speyer will spielt keine Rolle. NFG müssen erteilt werden, egal wie dünn die Personalien keine ist, jedenfalls immer dann, wenn der Antragsteller ein Forschungsprojekt hat.

Viele Grüsse

Walter  

Ich nehme Deinen Beitrag mal zur Kenntnis und wiederhole meine Frage:
Wieviele NFGs sind derzeit durch Mainz, Trier und Koblenz erteilt?
Weiss das jemand in etwa?
In Speyer sind es derzeit ca. 50

Gruß   :winke:
Das Sucherforum dankt all denen,
die zum Thema nichts beitragen konnten
und dennoch geschwiegen haben !

Furchenhäschen

Zitat von: Belenos in 17. Oktober 2016, 14:16:01
Moin,

was man in Speyer will spielt keine Rolle. NFG müssen erteilt werden, egal wie dünn die Personalien keine ist, jedenfalls immer dann, wenn der Antragsteller ein Forschungsprojekt hat.

Viele Grüsse

Walter 

Hallo,
wie jetzt,
welcher Antragsteller hat wo ein Forschungsprojekt?
Staatlich gefördert?

Gruß
Peter

Belenos

Moin Peter,

wenn Du z. B. den Standort einer bestimmten Mühle suchst oder einer Wüstung dann ist das Dein Forschungsprojekt. Eine NFG darf Dir dann nicht verweigert werden, auch wenn Du der 51. NFG Inhaber wärst. Laut Verfassung des BL RP ist die Forschung frei.  

Viele Grüsse

Walter

eifelsucher

Zitat von: stratocaster in 17. Oktober 2016, 18:30:18
Ich nehme Deinen Beitrag mal zur Kenntnis und wiederhole meine Frage:
Wieviele NFGs sind derzeit durch Mainz, Trier und Koblenz erteilt?
Weiss das jemand in etwa?
In Speyer sind es derzeit ca. 50

Gruß   :winke:

Die Frage kann und wird Dir nur der beantworten können der für die Vergabe zuständig ist. Alles andere ist Kaffesatzleserei.
Mitglied der NFG-Gruppe Ahrweiler
Infoblog: http://eifelsucher.de/category/news/

stratocaster

Belenos:
Dann stellt sich die Frage, wer sich durchsetzen wird,
die Fundis oder die Realos.?

Gruß  :dumdidum:
Das Sucherforum dankt all denen,
die zum Thema nichts beitragen konnten
und dennoch geschwiegen haben !

eifelsucher

Zitat von: Belenos in 18. Oktober 2016, 08:37:42
Laut Verfassung des BL RP ist die Forschung frei.  

Noch.... Du glaubst doch nicht das man den Passus vergisst
Mitglied der NFG-Gruppe Ahrweiler
Infoblog: http://eifelsucher.de/category/news/

eifelsucher

Zitat von: Caddy in 17. Oktober 2016, 15:50:48
Wie lief das denn bisher (gesamt) in RLP ?
Ich kenne zu dem Bundesland nur die zwei Hassprediger Ebi und Walli ,und mit denen ist nichts anzufangen.



Es gab bisher kein "gesamtes" Modell in RLP. Speyer, Trier und Koblenz haben verschiedene Vorgaben was die Genehmigungen beinhaltet. Koblenz war da der mit Abstand´fortschrittlichste  - das kann man in den Zusammenhang dann aber auch für alle anderen Bundesländer sagen, selbst die Bayern hatten es im Vergleich zum RB Koblenz da schlechter getroffen.   
Aber das ist ja eh dann bald in der Form pas­sé.  :popcorn:

Sollte das Modell genau wie in SH kommen dann wird das Raubgraben zunehmen, egal welche Art der "Bestrafung" da angedroht wird. Die das entschieden haben, haben keinen Schimmer wie die Szene tickt - Koblenz weiss das aber und profitierte in diesem Jahr von einer Meldeflut von spektakulären Alt- und Neufunden. Wenn das Gesetz verabschiedet wird werden kaum noch neue Funde von Nichtlizensierten gemeldet oder nachgemeldet - verständlich!

Andererseits macht es die Szene den "Verfolgern" in Zeiten von Youtube, Facebook und Whatsapp aber auch extrem einfach- das mal nur als Randbemerkung, die es aber in sich hat.... :cop:

Mitglied der NFG-Gruppe Ahrweiler
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stratocaster

Zitat von: eifelsucher in 18. Oktober 2016, 10:26:47
Es gab bisher kein "gesamtes" Modell in RLP. Speyer, Trier und Koblenz haben verschiedene Vorgaben was die Genehmigungen beinhaltet.

Das gilt für die Zeit vor 2015.
Beim Ehrenamtlichentreffen in Speyer im November 2015 wurde vom Chef ein PowerPoint- Foliensatz präsentiert
mit dem Logo der GDKE-RLP und gesagt, dass ein Abstimmungsprozess aller 4 Landesarchaeologiestellen
(Mainz, Koblenz,  Trier, Speyer) stattgefunden hat und der jetzt hier vorgestellt wurde.
Danach ist das "Genehmigungsprocedere"  in allen 4 Stellen gleich.
(Antrag bei der Denkmalfachbehörde,  diese schlägt der Unteren Denkmalschutzbehoerde vor, und diese erteilt die NFG)

Wenn jetzt jede der 4 Denkmalfachbehörden anfängt,  ihre eigene Suppe zu kochen,
ist das nicht im Sinne des gemeinsamen Abstimmungsprozesses.

Gruß  :winke:
Das Sucherforum dankt all denen,
die zum Thema nichts beitragen konnten
und dennoch geschwiegen haben !

eifelsucher

Zitat von: stratocaster in 18. Oktober 2016, 11:56:57
Das gilt für die Zeit vor 2015.
Danach ist das "Genehmigungsprocedere"  in allen 4 Stellen gleich.
(Antrag bei der Denkmalfachbehörde,  diese schlägt der Unteren Denkmalschutzbehoerde vor, und diese erteilt die NFG)


Das mag für das Genehmigungsprocedere zutreffen aber nicht für den Umfang und Inhalt der eigentlichen NFG in Schriftform der einzelnen Denkmalämter - aber ist ja eh bald dann kalter Kaffee....
Mitglied der NFG-Gruppe Ahrweiler
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insurgent

Zitat von: eifelsucher in 18. Oktober 2016, 10:26:47
....

Sollte das Modell genau wie in SH kommen dann wird das Raubgraben zunehmen, egal welche Art der "Bestrafung" da angedroht wird. Die das entschieden haben, haben keinen Schimmer wie die Szene tickt - Koblenz weiss das aber und profitierte in diesem Jahr von einer Meldeflut von spektakulären Alt- und Neufunden. Wenn das Gesetz verabschiedet wird werden kaum noch neue Funde von Nichtlizensierten gemeldet oder nachgemeldet - verständlich!
.....


In SH hat es in den letzten 20 Jahren nur eine Fundmeldung von einem ohne Genehmigung gegeben, eine!!

Von den Sondlern mit Genehmigung mehrere Hundert im Jahr.

Und wenn ich Mecklenburg-Vorpommern sehe was da gemeldet wird (bin dort auch Ehrenamtlicher Bodendenkmalpfleger) könnte man dieses Jahr schon ein Museum füllen.

Das SH Model bedeutet ja nur eine Ausbildung und Einbindung de Sondengänger in die Archäologie und die klare Aussage, Sondengehen ohne Genehmigung ist verboten.

Also nix mit "ich suche doch nur Euros" Solche Blödsinnigen Ausreden ziehen dann nicht mehr.
Meine Bodenfunde werden gemeldet

eifelsucher

Zitat von: insurgent in 18. Oktober 2016, 13:31:47
In SH hat es in den letzten 20 Jahren nur eine Fundmeldung von einem ohne Genehmigung gegeben, eine!!

Von den Sondlern mit Genehmigung mehrere Hundert im Jahr.

Es freut mich das ich verstanden werde, auch wenn dies sicher nicht dein Tenor ist....

Mitglied der NFG-Gruppe Ahrweiler
Infoblog: http://eifelsucher.de/category/news/

eifelsucher

Damit man mich nicht falsch versteht: Ich bin absolut für die NFG!
Ich bin aber aus bereits genannten Gründen dagegen das Sondengänger ohne NFG strafverfolgt werden können, egal ob Sie die aktuelle Gesetzeslage kennen oder nicht.
Der Schuss wird nach hinten los gehen und unterm Strich mehr Schaden anrichten als Nutzen für die Forschung ergeben. Hinzu kommt die gleiche Problematik wie in SH - es gibt deutlich mehr Antragsteller als Betreuer - das Ergebnis dürfte bekannt sein... Und im Gegensatz zu SH wo es als Übergangslösung noch das problemlos genehmigte Sondeln am Strand gibt, fehlt uns hier in RLP eine Alternative für die Wartezeit.
Mitglied der NFG-Gruppe Ahrweiler
Infoblog: http://eifelsucher.de/category/news/

Furchenhäschen

Zitat von: Belenos in 18. Oktober 2016, 08:37:42
Moin Peter,

wenn Du z. B. den Standort einer bestimmten Mühle suchst oder einer Wüstung dann ist das Dein Forschungsprojekt. Eine NFG darf Dir dann nicht verweigert werden, auch wenn Du der 51. NFG Inhaber wärst. Laut Verfassung des BL RP ist die Forschung frei.  

Viele Grüsse

Walter

Hallo Walter,

danke für deine Antwort! :super:

Ich mache seit vielen Jahrzehnten  Feldbegehungen aber bin ich deswegen schon ein Forscher?
Jedenfalls ist diese Auslegung wohl interessant und auch einer Diskussion würdig.

Es gibt ja Kollegen, die sind mental eigentlich nicht unbedingt für eine Forschungsaufgabe geeignet und kämen von selbst niemals auf die Idee
sich selbst als Forscher zu bezeichnen.

Aber belassen wir es an dieser Stelle dabei,
wenn die Gerichte feststellen,
dass jeder Sondengeher ein Forscher ist
dann wird es wohl schon so sein!

Grüße
Peter :winke:

insurgent

Zitat von: Belenos in 18. Oktober 2016, 08:37:42
Moin Peter,

wenn Du z. B. den Standort einer bestimmten Mühle suchst oder einer Wüstung dann ist das Dein Forschungsprojekt. Eine NFG darf Dir dann nicht verweigert werden, auch wenn Du der 51. NFG Inhaber wärst. Laut Verfassung des BL RP ist die Forschung frei.  

Viele Grüsse

Walter

Das ist wie mit Radio Eriwan: Im Prinzip ist die Forschung frei, aber.....

Natürlich ist die "Freiheit der Forschung" immer abhängig von der fachlichen Eignung zu dem entsprechenden Forschungsprojekt oder der Gefährdung anderer Menschen.

Nicht jeder darf halt einen Grabhügel ausbuddeln, Medikamentenversuche an Menschen vornehmen oder eine Atomreaktor im Keller bauen  :smoke:
Meine Bodenfunde werden gemeldet