Fundmeldung

Begonnen von Chris, 16. August 2020, 13:07:31

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Chris

Servus!

Was schreibe ich in einer Fundmeldung rein, wenn ich den Namen vom Landwirt nicht weiß?
Ich habe ihn beim grubbern gefragt, er hat mir die Erlaubnis gegeben, zu suchen, habe ihn aber nicht nach dem Namen und Wohnort gefragt. :nixweiss:
Muss man in der Fundmeldung den Feldbesitzer reinschreiben oder kann man das auch weglassen?

Gruß Chris

stratocaster

Ist ja ein interessanter Aspekt.
In Bayern gilt die hadrianische Teilung; insofern kommt der Grundbesitzer mit ins Spiel.
In allen anderen Bundesländern ist es nicht so.

Gibt es bei Euch keine Vordrucke?
Bei meinen Fundmeldungen in RLP wurde der Eigentümer nicht abgefragt.

Gruß  :winke:
Das Sucherforum dankt all denen,
die zum Thema nichts beitragen konnten
und dennoch geschwiegen haben !

mike 81

Servus, :winke:

der Besitzer muss schon rein.
Geg. kannst du auch auf der Gemeinde nachfragen.
Oder du fragst einen anderen Landwirt, die kennen eigentlich schon auch die Flächen der anderen.

Wie Strato schon schrieb, gilt ja die hadrianische Fundteilung.
Insofern musst du dem Landwirt ja auch die Funde vorlegen und geg. teilen.
(Im schlimmsten Fall, bei einer Anzeige oder so, wurdest du dich sonst mit der Fundunterschlagung strafbar machen)
Mein Archäologe im Amt verlangt von mir sogar, daß ich den Landwirt auf einem kurzen Formular unterschreiben lasse, das er von mir informiert wurde, daß er hälfigenen Anspruch hat.
Wenn er nichts möchte, was bisher immer bis auf manche landwirtschaftliche Verlustteile so war,
kann er auf meinem Formular auch einen Fundverzicht erklären.
Dann sind auch nachher die Eigentumsverhältnisse klar.

Wenn du möchtest, kann ich dir gerne das Fundmeldeformuler welches ich beim Amt benutze, und mein Infoformular für den Landwirt zukommen lassen.
Einfach deine E-Mail per PN schicken.

Gruß Mike
Sich regen bringt Segen

Chris

Danke für euere Antworten.

Er hat zwar abgewunken, wo ich ihn gefragt habe, ob er die Funde sehen wolle, aber Mike hat schon recht,
sicher ist sicher, unterschreiben lassen. Dann werd ich mich mal schlau machen, wer der Besitzer ist. :zwinker:
(Und Mike du weißt ja, in Bayern sagt man, wer recht hat, zahlt eine Maß.) :dumdidum:

Gruß Chris

Wiesenläufer

Moin,

Gott, wie umständlich bei euch.  :staun:

Wenn ich die Genehmigung vom Landwirt/Agrargenossenschaft habe auf dem jeweiligen Feld zu suchen, dann reicht für die Fundmeldung
die Gemarkung.
Hier gehören die Funde eh dem Land. Ist hier halt alles etwas anders.  :dumdidum:

Gruß

Gabi
Wer viel geht, findet viel.
(Nicht auf meinem Mist gewachsen)

stratocaster

#5
Ich hab mir mal den Antrag der bayerischen Opposition zur Einführung eines Schatzregales
in Bayern durchgelesen mit dem Protokoll der Aussprache darüber und der schließlichen Ablehnung.
(Steht alles im Internet).
Siehe übrigens hier
http://www.sucherforum.de/index.php/topic,72107.0.html

Begründung der Ablehnung war vor allem - und das ist jetzt meine persönliche Wortwahl aus der
Erinnerung heraus - dass der private Grundbesitz einen höheren Stellenwert hat als der staatliche
Anspruch an Kulturgütern.

Da gehen die Uhren in Bayern anders.
Insofern ist auch verständlich, dass der Grundbesitzer auf die Fundmeldung mit rauf muss.
Es mag ja auch um viel Geld gehen.  :dumdidum:
Das Sucherforum dankt all denen,
die zum Thema nichts beitragen konnten
und dennoch geschwiegen haben !

Jacza

Wenn man die Flurstücksnummer raufschreibt, müsste das Amt den Besitzer doch genau ermitteln können?  :kopfkratz: Vor allem reicht der Name allein ja nicht aus, man bräuchte schon die vollständige Adresse oder die Telefonnummer.

stratocaster

Zitat von: Jacza in 16. August 2020, 17:29:50
Wenn man die Flurstücksnummer raufschreibt, müsste das Amt den Besitzer doch genau ermitteln können?  :kopfkratz:

Die Einsicht ins Grundbuch ist ein Verwaltungsakt, der auf jeden Fall Zeit kostet
und wahrscheinlich auch Geld, was aber gemäß Transparenzgesetz nicht sein dürfte.

Gruß  :winke:
Das Sucherforum dankt all denen,
die zum Thema nichts beitragen konnten
und dennoch geschwiegen haben !

Jacza

Na heute geht ja alles online und das Denkmalamt hat vermutlich sowieso einen Zugang dazu, weil es mit solchen Fragen ständig zu tun hat.

stratocaster

Zitat von: Jacza in 16. August 2020, 20:46:07
Na heute geht ja alles online und das Denkmalamt hat vermutlich sowieso einen Zugang dazu, weil es mit solchen Fragen ständig zu tun hat.

Im Prinzip hast Du recht. Die Angabe der Flurstücknummer ist schon mal gut.

Aber mit dem online?
Ich habe eben versucht, über die Flurstücknummer mich selbst zu finden.
Ist mir kostenfrei nicht gelungen  :dumdidum:
Das Grundbuch ist schon ganz was Heiliges  :zwinker:
Das Sucherforum dankt all denen,
die zum Thema nichts beitragen konnten
und dennoch geschwiegen haben !

undertaker

#10
Ich frage immer bei den Ortslandwirten nach. Die kennen ihre Kollegen meist recht genau und wissen was in ihrem Bereich läuft.
Dann gehe ich zu den betreffenden Landwirten, frage ob sie Einwände haben wenn ich auf ihren Flächen suche. Dabei habe ich dann immer einigen Luftbildern der Ackerflächen und frage ob sie mir ihre Flächen einzeichnen können.
Hat in der Vergangenheit immer super funktioniert.
Gut Fund

Undertaker

lord3d

Auf meinem Standardfundmeldeformular wird der Name des Landeigentümers nicht abgefragt (Niedersachsen, vermutlich noch aktuell).
Habemus Nachforschungsgenehmigung.

stratocaster

Zitat von: lord3d in 17. August 2020, 11:36:03
Auf meinem Standardfundmeldeformular wird der Name des Landeigentümers nicht abgefragt (Niedersachsen, vermutlich noch aktuell).

Muss ja ausserhalb Bayerns auch nicht.
In dem Moment, wo Du das Fundstück gefunden und gemeldet hast, hat der Staat das Händchen drauf
und nicht mehr der Grundbesitzer.
Ob Dir der Grundbesitzer das Prospektieren erlaubt hat, ist eine andere Thematik.

Gruß  :winke:
Das Sucherforum dankt all denen,
die zum Thema nichts beitragen konnten
und dennoch geschwiegen haben !

Chris

So, ich hab den Eigentümer ausgemacht. :friede:
Wohnt im Nachbarsdorf.  :-)
Er war aber nicht so erfreut, dass sein Name und Adresse auf das Fundformular mussten.
Sein Zitat: "Ich solle ihm aber nicht mit dem Knochensammlern kommen". :narr:
Aber ich darf trotzdem auf seine anderen Felder. :prost:

Gruß, Chris

mike 81

Zitat von: Chris in 17. August 2020, 16:21:16
So, ich hab den Eigentümer ausgemacht. :friede:
Wohnt im Nachbarsdorf.  :-)
Er war aber nicht so erfreut, dass sein Name und Adresse auf das Fundformular mussten.
Sein Zitat: "Ich solle ihm aber nicht mit dem Knochensammlern kommen". :narr:
Aber ich darf trotzdem auf seine anderen Felder. :prost:

Gruß, Chris

:super:
Viel Erfolg!

Sich regen bringt Segen

lord3d

Zitat von: stratocaster in 17. August 2020, 13:12:16
Muss ja ausserhalb Bayerns auch nicht.
In dem Moment, wo Du das Fundstück gefunden und gemeldet hast, hat der Staat das Händchen drauf
und nicht mehr der Grundbesitzer.
Ob Dir der Grundbesitzer das Prospektieren erlaubt hat, ist eine andere Thematik.

Gruß  :winke:

Ich dachte, alle Funde, die nicht unter das Schatzregal fallen, gehören dann 50/50 Finder und Grundeigentümer? :kopfkratz: "Meine" Dauerleihgaben im Museum sind jedenfalls immer den Weg gegangen, dass der Finder und der Grundeigentümer beide in den Verträgen als Eigentümer genannt werden, dachte, das wäre eine Standardsache.
Habemus Nachforschungsgenehmigung.

stratocaster

Zitat von: lord3d in 17. August 2020, 18:10:16
Ich dachte, alle Funde, die nicht unter das Schatzregal fallen, gehören dann 50/50 Finder und Grundeigentümer? :kopfkratz: "Meine" Dauerleihgaben im Museum sind jedenfalls immer den Weg gegangen, dass der Finder und der Grundeigentümer beide in den Verträgen als Eigentümer genannt werden, dachte, das wäre eine Standardsache.

Schwierig - schwierig  :kopfkratz:
und sicherlich in jedem Landesgesetz zum Denkmalschutz unterschiedlich beschrieben oder geregelt.

Ich spreche jetzt mal nur über RLP:
Im Denkmalschutzgesetz von RLP ist folgender Fall nicht beschrieben:
Bei genehmigter Nachforschung mit Detektor wird etwas gefunden, eine Fundmeldung erstellt
und Meldung samt Fund bei der Denkmalfachbehörde abgegeben. Nach Begutachtung sagt die
Denkmalfachbehörde, dass dieser Fundgegenstand kein "bewegliches Kulturdenkmal" darstellt,
sodass der Finder den Gegenstand samt Fundmeldung zurück erhält.

Diesen Fall gibt es im Gesetz nicht und wurde zumindest in Speyer auch nicht so praktiziert.
Frage an diejenigen, die eine NfG von Speyer haben: Wie ist eigentlich der aktuelle Stand?

Absprache mit meiner Archäologin von Speyer vor längerer Zeit war:
Fundmeldungen und Abgabe nur für Gegenstände vor 1500"
Diese Gegenstände hat das Amt auch behalten, sodass ich im Sinne der Paragraphen 19 und 20
des Landesgesetzes davon ausgehe, dass die Gegenstände, die ich gemeldet und abgegeben hatte,
auch als "bewegliche Kulturgüter" eingestuft wurden.

Was ist nun mit den Gegenständen, die ich in Absprache mit der Denkmalfachbehörde nicht gemeldet
und abgegeben hatte und die daher auch nicht unter das Schatzregal fallen? Wem gehören die ?
Ehrlich gesagt: Ich weiß es nicht. Wahrscheinlich ist so etwas über das BGB geregelt und da mag
die Hadrianische Teilung auch gelten. Aber wie gesagt: Da kenne ich mich nicht aus
und das Gesetz hat eben auch Lücken.

Übrigens: Fundgegenstand fällt nicht unter Schatzregal --> keine Fundmeldung --> kein Grundeigentümer in keiner Fundmeldung  :dumdidum:   (aber nur ausserhalb Bayerns)

Gruß  :winke:
Das Sucherforum dankt all denen,
die zum Thema nichts beitragen konnten
und dennoch geschwiegen haben !

mike 81

Zitat von: stratocaster in 17. August 2020, 19:39:40
Wahrscheinlich ist so etwas über das BGB geregelt und da mag
die Hadrianische Teilung auch gelten. Aber wie gesagt: Da kenne ich mich nicht aus
und das Gesetz hat eben auch Lücken.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__984.html
Schatzfund und die Definition und Fundteilung ist im BGB geregelt.

Gruß Mike
Sich regen bringt Segen

Jacza

In Brandenburg ist es anders, dort muss alles abgegeben werden, selbst alle Münzen bis 1945. Steht zwar nicht so im Gesetz, aber wenn du das nicht einhältst kann dir schnell die Genehmigung entzogen werden. Ich bezweifle aber, dass sich da tatsächlich alle dran halten.

Chris

So, jetzt hätte ich noch eine Frage.
Wem muss ich einen Fund melden, der außerhalb des Meldegebiets meines zuständigen Ansprechpartner beim Blfd ist?
Ich habe jetzt dann ein Feld, dass in einem anderen Landkreis liegt, für den meine Archäologin eigentlich nicht mehr zuständig ist. Kann ich den Fund ihr trotzdem melden und sie leitet das weiter oder muss ich den zuständigen Ansprechpartner für diesen Bezirk selbst kontaktieren? :kopfkratz:
Vorausgesetzt ich find etwas!  :zwinker:

Gruß Chris

stratocaster

Zitat von: Jacza in 19. August 2020, 08:50:08
In Brandenburg ist es anders, dort muss alles abgegeben werden, selbst alle Münzen bis 1945.

Mannomann.
Die müssen in Brandenburg ja Kapazitäten frei haben zur Bearbeitung der ganzen Funde bis 1945  :irre:
Oder geht es etwa nur ums Prinzip?  :dumdidum:
Ich würde da jeden Knopf einzeln melden und abgeben  :narr:
Das Sucherforum dankt all denen,
die zum Thema nichts beitragen konnten
und dennoch geschwiegen haben !

mike 81

Zitat von: Chris in 19. August 2020, 14:00:59
So, jetzt hätte ich noch eine Frage.
Wem muss ich einen Fund melden, der außerhalb des Meldegebiets meines zuständigen Ansprechpartner beim Blfd ist?
Ich habe jetzt dann ein Feld, dass in einem anderen Landkreis liegt, für den meine Archäologin eigentlich nicht mehr zuständig ist. Kann ich den Fund ihr trotzdem melden und sie leitet das weiter oder muss ich den zuständigen Ansprechpartner für diesen Bezirk selbst kontaktieren? :kopfkratz:
Vorausgesetzt ich find etwas!  :zwinker:

Gruß Chris

Einfach mal deine Archäologin fragen, ob sie weiterleitet.
Ansonsten hat sie sicher den richtigen Ansprechpartner / E-Mail für dich parat.

Gruß Mike

Sich regen bringt Segen

Chris

Zitat von: mike 81 in 19. August 2020, 14:13:14
Einfach mal deine Archäologin fragen, ob sie weiterleitet.
Ansonsten hat sie sicher den richtigen Ansprechpartner / E-Mail für dich parat.

Gruß Mike



Ok. Danke.  :-)

stratocaster

Lies mal im bayerischen Denkmalschutzgesetz die Artikel 7 (1) und Art. 8 (1).
Bayern hat zwar kein Schatzregal, aber ganz ohne Amt geht es wohl doch nicht.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDSchG/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1

Gruß  :winke:
Das Sucherforum dankt all denen,
die zum Thema nichts beitragen konnten
und dennoch geschwiegen haben !