Legales Sondeln. Brstimmungen der Länder

Begonnen von Signalturm, 18. Februar 2023, 08:51:43

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NRW_History

Guten Abend Freunde des Suchens,

Gibt es hier im Forum oder irgendwo eine Kurze informative Zusammenschrift
aller Bestimmungen von jedem Bundesland ???

Schön wäre eine Auflistung mit den wichtigen Informationen in ein paar Sätzen niedergeschrieben für
jedes Bundesland und vielleicht auch noch für unsere Nachbarländer wer was hat immer raus damit!!

Ich fange einfach mal an mit NRW (Münsterland)
Zuständige Behörde:
LWL-Archäologie für Westfalen
Voraussetzung für Genehmigung: (Teilnahme an einem digitalem Informationsgespräch für Sondler und Magnetangler)
Danach für die erste Genehmigung Kartenmaterial markieren auf Tim-online für ein Ortsgebiet für die ersten 2 Jahre. Möglichst die Erlaubnis der Grundstückseigentümer und der Pächter mündlich einholen. Dann die markierten Flächen beim LWL zur Überprüfung eireichen. Dann eine Grabungserlaubnis bei der oberen Denkmalbehörde beantragen. Der LWL gibt dann nach der Überprüfung des Kartenmaterials sein OK an die obere Denkmalbehörde zusammen mit dem Kartenmaterial. Dann bekommt man von der Behörde seine erste Genehmigung in der die markierten Flächen aufgelistet sind.
Die erste Genehmigung ist sozusagen die Probezeit. (Der LWL möchte jährlich die Funde begutachten bei einem Termin oder zusenden der Funde) Der LWL schaut dann ob die Zusammenarbeit mit dem Sondler gut geklappt hat oder nicht. Funde die Archäologisch wertvoll sein könnten sollten mit Fundkoordinaten abgegeben werden.

Mit der 2. Genehmigung ist die (Probezeit) vorbei.
Mann muss kein Kartenmaterial mehr einreichen.
Die 2. Genehmigung ist für einen kompletten Kreis (z.B. Kreis Coesfeld)
Es ist auch möglich für mehrere Kreise eine Genehmigung zu bekommen,
allerdings kostet jede Genehmigung je Kreis 75€
Ab der 2. Genehmigung ist diese 3 Jahre gültig statt 2 Jahre.

Sondeln ist hier nur auf Ackerflächen erlaubt, oder bewegtem Boden (z.B. Aushub bei einer Baustelle)