Schatz von Irlbach: Finder soll hohe Strafe zahlen | quer vom BR

Begonnen von lancaster, 10. November 2024, 08:23:19

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Wiedehopf

Interessant. Ohne die genauen Umstände zu kennen denke ich, wenn er seine Schenkung nicht widerrufen hätte wäre er weiterhin der Held und hätte auch kein Verfahren an der Backe.

Viele Grüße
Michael

Shard


thovalo

Darin besteht der Fortschritt der Welt, daß jede ältere Generation von der Jugend behauptet, sie tauge nichts mehr.

Shard

Schön Mal die Angelegenheit aus Sicht des Finders zu sehen.  :super:

RockandRole

Mein Archäologe meinte nach meinem Hortfund, na hoffentlich hast du danach noch Spaß an der Sache. Man hat es nämlich mit allerlei Eitelkeiten zu tun. Das ist von mir. Leider kann man nach einem Bußgeldbescheid nicht mehr ganz so cool bleiben.
Bin da ganz bei Michael. Hätte er die Schenkung nicht zurückziehen wollen, wäre noch alles in Butter. Unwissenheit, Leichtgläubigkeit, Gier? Keine Ahnung, man kann keinem hinter die Platte schauen.

Aber das mit der Staatssammlung höre ich auch immer. Die sollen immer alles einsacken. Machen sie wohl doch nicht so ganz. Natürlich massiert es sich dort.
Ist ja die Staatssammlung.

Greets
gefährliches Drittelwissen

Furchenhäschen

Hallo,
Was ich etwas merkwürdig finde, über die Ansprüche des Grundstückseigentümers wird im Filmbericht, im Jahrbuch Bayerische Archäologie und in der Fachzeitschrift Archäologie in Bayern keine Aussage gemacht. Zum Zeitpunkt des Auffindens galt in Bayern noch die Hadrianischen Teilung der Besitzrechte, Finder/Grundstückseigentümer,also jeweils zu 50%. In der Regel werden unter solchen Umständen mit sämtl. Beteiligten Verträge geschlossen, ob eine Monetäre- oder Schenkungseinigung vereinbart wurde. Der Rest ist reine Spekulation, denn darüber wurde in der Presse nicht berichtet.
Grüße Peter

hargo

Ich habe ähnliches erfahren, aber muß man das glauben?

mfg

Furchenhäschen

#8
Zitat von: RockandRole in 11. November 2024, 20:25:11Mein Archäologe meinte nach meinem HortfundAber das mit der Staatssammlung höre ich auch immer. Die sollen immer alles einsacken. Machen sie wohl doch nicht so ganz. Natürlich massiert es sich dort.
Ist ja die Staatssammlung.

Greets
Servus Daniel,
Doch das stimmt und ist leider so. Viele Fundstücke verschwinden dann für immer und ewig im Archiv bzw. im Lager. Besser ist wirklich nach der Fundmeldung an das Blfd mit dem Hinweis, die kleinen Museen der Städte und Gemeinden mit Funden zu versorgen denn dort werden sie wenigstens gezeigt und es besteht ein direkter Bezug der Objekte zur Fundregion. Das ist bzw. war für viele Museumsbesucher nicht ohne Bedeutung.
Jetzt, aktuell nach der Gesetzesänderung und Einführung des Schatzregals in Bayern hat sich natürlich alles geändert! Auf sämtl. Fundstücke, auch reine Lesefunde hat ausschließlich das Landesamt für Denkmalpflege das Besitz- und Zugriffsrecht.
Grüße Peter

Shard

Zitat von: Furchenhäschen in 12. November 2024, 05:41:44Servus Daniel,
Doch das stimmt und ist leider so. Viele Fundstücke verschwinden dann für immer und ewig im Archiv bzw. im Lager. Besser ist wirklich nach der Fundmeldung an das Blfd mit dem Hinweis, die kleinen Museen der Städte und Gemeinden mit Funden zu versorgen denn dort werden sie wenigstens gezeigt und es besteht ein direkter Bezug der Obhekte zur Fundregion. Das ist bzw. war für viele Museumsbesucher nicht ohne Bedeutung.
Jetzt, aktuell nach der Gesetzesänderung und Einführung des Schatzregals in Bayern hat sich natürlich alles geändert! Auf sämtl. Fundstücke, auch reine Lesefunde hat ausschließlich das Landesamt für Denkmalpflege das Besitz- und Zugriffsrecht.
Grüße Peter


Meine Archäologin meinte, sie müssten zwar alles erst einmal einsacken, aber die Museen hätten das Recht die Sachen anzufordern. Sie war verwundert, dass nur so wenige dieses Recht bisher nutzen würden. Also wenn man seinen Fund im Museum sehen möchte, könnte es helfen das Museum darauf aufmerksam zu machen. 😉

Gruß Shard

mike 81

Zitat von: Furchenhäschen in 12. November 2024, 05:41:44Auf sämtl. Fundstücke, auch reine Lesefunde hat ausschließlich das Landesamt für Denkmalpflege das Besitz- und Zugriffsrecht.


Erstmal ja. Aber mein Archäologe (Staatsammlung) gab mir zu verstehen, dass dort eigentlich gar nichts richtig geregelt ist. Das BLfD hat nämlich gar keinen Aufbewahrungsauftrag. Die Staatsammlung / andere Museen schon. Dem zur Folge müssten die Funde nach Registrierung / Dokumentation auch dort landen.
Ich habe auch gehört, dass es möglich ist, schon bei der Fundmeldung mit dem eingeschickten Fundstück schriftlich bestimmen zu können, wo das Fundstück nach Dokumentation / Registrierung endgültig aufbewahrt werden soll.
Also z. B. Heimatmuseum, wenn die Voraussetzungen wie Sicherheit, Klima...gewährleistet sind. Leider werden diese Voraussetzungen nur wenige erfüllen können, denke ich...

Gruß Mike
Sich regen bringt Segen

stratocaster

Zitat von: mike 81 in 12. November 2024, 10:49:06Aber mein Archäologe (Staatsammlung) gab mir zu verstehen, dass dort eigentlich gar nichts richtig geregelt ist. Das BLfD hat nämlich gar keinen Aufbewahrungsauftrag. Die Staatsammlung / andere Museen schon. Dem zur Folge müssten die Funde nach Registrierung / Dokumentation auch dort landen.

Was macht man heutzutage, wenn man sich informieren will?
Man guugelt herum. Hier mal 3 Links.
Wer jetzt den "Aufbewahrungsauftrag" hat, ist mir zunächst auch nicht ersichtlich.
Vielleicht menschelt es da auch  :nixweiss:

https://www.stmwk.bayern.de/kunst-und-kultur/museen/staatliche-museen/archaeologische-staatssammlung.html
https://www.archaeologie.bayern/
https://www.blfd.bayern.de/abteilungen/index.html

Gruß  :winke:
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Furchenhäschen

Hallo,
dann bin ich ja heute schon mal gespannt wie die Übergabe meiner Aufsammlungen bzw. auch die mir von Landwirten geschenkten zahlreichen Fundstücke ablaufen soll. Da ich schon als 12/13 Jähriger über die Felder ging und das mittlerweile über 53 Jahre ist die Menge und Vielfalt der Fundstücke beträchtlich. Nachdem ich in diesem langen Zeitraum viele Feldbegeher näher kennen lernte, viele Leben heute nicht mehr ist mir bekannt wie mit deren teils bedeutenden (Auf-)Sammlungen verfahren wurde und welche Möglichkeiten das Denkmalamt hat.
Ich kann nur jedem raten Zeitnah dafür Sorge zu tragen das die Übergabe geordnet geschehen kann.
Die große Frage ist nur die, schenkt man das komplette Fundgut dem Staat oder möchte man wenigstens eine Kostenentschädigung geltend machen.
Ab 2024 gehen ohnehin sämtliche Neufunde falls gewollt in den Besitz des Staates über.

Grüße
Peter

stratocaster

#13
Zitat von: Furchenhäschen in 12. November 2024, 16:44:17Ich kann nur jedem raten Zeitnah dafür Sorge zu tragen das die Übergabe geordnet geschehen kann.
Die große Frage ist nur die, schenkt man das komplette Fundgut dem Staat oder möchte man wenigstens eine Kostenentschädigung geltend machen.


Ich habe interessehalber im Bayerischen Landesgesetz nachgelesen:
Wenn ich Art. 7 (1) richtig interpretiere, dann ist nur das Graben genehmigungspflichtig,
die reine Augensuche ohne zu graben aber nicht.
Wenn man bei der Augensuche eine antike Scherbe (bewegliches Bodendenkmal) findet, ist er/sie/es
verpflichtet, dies gemäß Art. 8 (1) unverzüglich anzuzeigen (zu melden).
Wird nicht unverzüglich angezeigt, kann gemäß Art. 21 (1) 4. ein Bußgeld bis zu fünf Millionen Euro fällig werden  :narr:

Nach alldem, was ich bisher in diesem Beitrag erfahren habe, wird es so sein:
a. Er/sie/es gibt seine/ihre komplette Scherbensammlung ab, verzichtet auf die Kostenentschädigung und bekommt einen feuchten Händedruck
oder
b. Er/sie/es gibt seine/ihre komplette Scherbensammlung ab, fordert eine Kostenentschädigung und bekommt einen Bußgeldbescheid, da nicht unverzüglich gemeldet wurde
Da lässt das Landesgesetz alle Möglichkeiten offen und man ist der jeweiligen Willkür ausgesetzt  :irre:

PS: Herr Radlbeck aus dem Video hat seinen Fund zwar unverzüglich angezeigt, aber für das ungenehmigte Graben nach Bodendenkmälern
(hat mit Schatzregal nichts zu tun) hält die zuständige Vollzugsbehörde ein Bußgeld von Euro 5250,-- für angemessen (theoretisch sind 5 Mio möglich).


Gruß  :winke:
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Furchenhäschen

Hallo,
entscheidend ist heute der Artikel 9 Schatzregal
BayDSchG
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 25.06.1973
GesamtansichtLink abrufenDownloadDruckenVorheriges DokumentNächstes Dokument
Art. 9
Schatzregal
(1) 1Bewegliche Bodendenkmäler oder Teile davon, die herrenlos oder so lange verborgen gewesen sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden unabhängig von einer Eintragung nach Art. 2 Abs. 1 mit der Entdeckung Eigentum des Freistaates Bayern. 2Sie sind unverzüglich dem Landesamt für Denkmalpflege zu übergeben.
(2) 1Der Eigentümer des Grundstücks, auf dem das Bodendenkmal entdeckt wurde, hat gegen den Freistaat Bayern einen Anspruch auf Ausgleich. 2Für Funde auf der Grundstücksgrenze gilt § 432 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). 3Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Objekte, deren
1.
Verkehrswert weniger als 1000 € beträgt oder
2.
deren Fund oder Bergung unter Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen erfolgte.
4Die Höhe des Ausgleichs bemisst sich nach dem Verkehrswert des restaurierten Objekts abzüglich des Aufwands für eine fachgerechte Restaurierung und Konservierung. 5Die Belohnung nach Abs. 3 ist zum Abzug zu bringen.
(3) 1Der Entdecker, der nicht zugleich Grundstückseigentümer ist, hat gegen den Freistaat Bayern einen Anspruch auf Belohnung nach § 971 BGB. 2Abs. 2 Satz 3 gilt entsprechend. 3Für die Wertberechnung im Rahmen des § 971 Abs. 1 Satz 2 BGB gilt Abs. 2 Satz 4.
(4) 1Der Anspruch auf Ausgleich oder Belohnung entsteht 24 Monate nach der Übergabe an das Landesamt für Denkmalpflege. 2Er entfällt, wenn das Objekt an die nach § 984 BGB Berechtigten zurückgegeben und diesen je zur Hälfte das Eigentum an dem Objekt übertragen wird.
(5) 1Das Eigentum soll vom Freistaat Bayern auf Antrag der Gemeinde des Fundorts übertragen werden, wenn die fachgerechte Archivierung und Lagerung der gesamten Funde einer Grabung durch eine fachlich besetzte Einrichtung gewährleistet wird. 2In diesem Fall bestehen keine Ansprüche der Gemeinde nach den Abs. 2 und 3.
(6) Für Entdeckungen vor dem 1. Juli 2023 sind die Vorschriften des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes in der am 30. Juni 2023 geltenden Fassung anzuwenden

thovalo

#15
Zitat von: Furchenhäschen in 12. November 2024, 16:44:17Hallo,
dann bin ich ja heute schon mal gespannt wie die Übergabe meiner Aufsammlungen bzw. auch die mir von Landwirten geschenkten zahlreichen Fundstücke ablaufen soll. Da ich schon als 12/13 Jähriger über die Felder ging und das mittlerweile über 53 Jahre ist die Menge und Vielfalt der Fundstücke beträchtlich. Nachdem ich in diesem langen Zeitraum viele Feldbegeher näher kennen lernte, viele Leben heute nicht mehr ist mir bekannt wie mit deren teils bedeutenden (Auf-)Sammlungen verfahren wurde und welche Möglichkeiten das Denkmalamt hat.
Ich kann nur jedem raten Zeitnah dafür Sorge zu tragen das die Übergabe geordnet geschehen kann.
Die große Frage ist nur die, schenkt man das komplette Fundgut dem Staat oder möchte man wenigstens eine Kostenentschädigung geltend machen.
Ab 2024 gehen ohnehin sämtliche Neufunde falls gewollt in den Besitz des Staates über.

Grüße
Peter


Die Empfehlung möglichst auche den Ort im Blick zu haben an den Funde letztendlich kommen sollen, gerade wenn man lange Jahre gesucht hat, kann ich unterstreichen!

Zuzeit gehen viele Altsammlungen in den Müll oder werden verschleudert, weil die Sammler verstorben sind und die  meisten Angehörigem kein anderes Interesse daran haben, als damit im Internet oder "unter der Hand" noch etwas Geld zu verdienen.

Ich wäre todtraurig, wenn die vielen Mühen ohne Nachwirkung blieben, bzw.geblieben wären. Ich konnte bereits die allermeisten Stücke dorthin geben, wo der jeweils meiste Bezug besteht.

Doch man muß sich wirklich und tatsächlich auch rechtzeitig selber darum bemühen! Das sind meine eigenen Erfahrungen mit dem Thema!


lG Thomas  :winke:
Darin besteht der Fortschritt der Welt, daß jede ältere Generation von der Jugend behauptet, sie tauge nichts mehr.

RockandRole

Zitat von: Furchenhäschen in 12. November 2024, 19:24:134Die Höhe des Ausgleichs bemisst sich nach dem Verkehrswert des restaurierten Objekts abzüglich des Aufwands für eine fachgerechte Restaurierung und Konservierung. 5Die Belohnung nach Abs. 3 ist zum Abzug zu

Was ist denn der Verkehrswert für ein Unikat? Wer bestimmt das? Und wenn der Verkehrswert die Restaurationskosten unterschreitet, dann muss der Landbesitzer den Rest drauflegen?  :kopfkratz:  das ist ja lustig.

 :winke:
gefährliches Drittelwissen

Furchenhäschen

Zitat von: RockandRole in 12. November 2024, 21:08:32Was ist denn der Verkehrswert für ein Unikat? Wer bestimmt das? Und wenn der Verkehrswert die Restaurationskosten unterschreitet, dann muss der Landbesitzer den Rest drauflegen?  :kopfkratz:  das ist ja lustig.

 :winke:


Hi Daniel,
 ja das ist wohl so, mein Beitrag zitiert ja das neue Schatzregal.
Thomas hat übrigens Recht mit seinen Gedanken.
Grüße Peter

mike 81

Servus zusammen,  :winke:

ich habe ja die letzten zwei "bedeutende Funde", welche ich mit der Sonde machen dürfte, und welche noch unter die hadrianische Fundteilung fielen, der Staatssammlung geschenkt. Einmal die beiden Regenbogenschüsselchen und den Denarhort.
Jetzt ist es bei Münzen sicherlich einfacher, einen Wert zu bestimmen als bei Scherben oder Artefakten aus Stein.
Die Staatsammlung kam für mich deswegen in Betracht, da sie nicht wie jedes andere Museum Fundstücke auch verkaufen dürfen. Außerdem können die Funde jederzeit auch für regionale Ausstellungen entliehen werden.

Da nun eine Schenkung eben auch eine Sachspende darstellt, und ich ja nicht auf den Kopf gefallen bin, habe ich mir jeweils eine Spendenquittung über den ermittelten Wert ausstellen lassen.
Diese hat dann bei meiner Steuererklärung doch recht gut reingehauen.

Aber wie schon gesagt, dass war noch die hadrianische Fundteilung.

Beste Grüße
Mike
Sich regen bringt Segen

stratocaster

Zitat von: RockandRole in 12. November 2024, 21:08:32Was ist denn der Verkehrswert für ein Unikat? Wer bestimmt das?

Im unsäglichen SPB-Prozeß um den "Rülzheimer Barbarenschatz" wurden die Fundgegenstände
im Rahmen der Verlesung der Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft mit 425 - 575 TEuro taxiert. Das mal als Beispiel.
Der Rechtsanwalt von SPB ging von einem viel geringeren Wert aus, den ich mir aber nicht aufgeschrieben hatte.
https://sucherforum.de/fur-ein-legales-hobby!-berichte-erfahrungen-und-hinweise-unserer-user/rulzheim-in-der-ruckschau/

Gruß  :winke:
Das Sucherforum dankt all denen,
die zum Thema nichts beitragen konnten
und dennoch geschwiegen haben !

thovalo

Zitat von: mike 81 in 13. November 2024, 06:00:57Servus zusammen,  :winke:

ich habe ja die letzten zwei "bedeutende Funde", welche ich mit der Sonde machen dürfte, und welche noch unter die hadrianische Fundteilung fielen, der Staatssammlung geschenkt. Einmal die beiden Regenbogenschüsselchen und den Denarhort.
Jetzt ist es bei Münzen sicherlich einfacher, einen Wert zu bestimmen als bei Scherben oder Artefakten aus Stein.
Die Staatsammlung kam für mich deswegen in Betracht, da sie nicht wie jedes andere Museum Fundstücke auch verkaufen dürfen. Außerdem können die Funde jederzeit auch für regionale Ausstellungen entliehen werden.

Da nun eine Schenkung eben auch eine Sachspende darstellt, und ich ja nicht auf den Kopf gefallen bin, habe ich mir jeweils eine Spendenquittung über den ermittelten Wert ausstellen lassen.
Diese hat dann bei meiner Steuererklärung doch recht gut reingehauen.

Aber wie schon gesagt, dass war noch die hadrianische Fundteilung.

Beste Grüße
Mike


Das finde ich von Dir sehr gut gelöst!



lG Thomas  :winke:
Darin besteht der Fortschritt der Welt, daß jede ältere Generation von der Jugend behauptet, sie tauge nichts mehr.

RockandRole

Zitat von: mike 81 in 13. November 2024, 06:00:57Servus zusammen,  :winke:

ich habe ja die letzten zwei "bedeutende Funde", welche ich mit der Sonde machen dürfte, und welche noch unter die hadrianische Fundteilung fielen, der Staatssammlung geschenkt. Einmal die beiden Regenbogenschüsselchen und den Denarhort.
Jetzt ist es bei Münzen sicherlich einfacher, einen Wert zu bestimmen als bei Scherben oder Artefakten aus Stein.
Die Staatsammlung kam für mich deswegen in Betracht, da sie nicht wie jedes andere Museum Fundstücke auch verkaufen dürfen. Außerdem können die Funde jederzeit auch für regionale Ausstellungen entliehen werden.

Da nun eine Schenkung eben auch eine Sachspende darstellt, und ich ja nicht auf den Kopf gefallen bin, habe ich mir jeweils eine Spendenquittung über den ermittelten Wert ausstellen lassen.
Diese hat dann bei meiner Steuererklärung doch recht gut reingehauen.

Aber wie schon gesagt, dass war noch die hadrianische Fundteilung.

Beste Grüße
Mike


Schlau gemacht Mike. Das müsste ich mal nachfordern, falls das geht.

Und dass andere Museen die Fundstücke verkaufen dürfen wusste ich nicht. Das spricht auf alle Fälle für die Staatssammlung.

liebe Grüße Daniel
gefährliches Drittelwissen

RockandRole

Zitat von: stratocaster in 13. November 2024, 10:25:35Im unsäglichen SPB-Prozeß um den "Rülzheimer Barbarenschatz" wurden die Fundgegenstände
im Rahmen der Verlesung der Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft mit 425 - 575 TEuro taxiert. Das mal als Beispiel.
Der Rechtsanwalt von SPB ging von einem viel geringeren Wert aus, den ich mir aber nicht aufgeschrieben hatte.
https://sucherforum.de/fur-ein-legales-hobby!-berichte-erfahrungen-und-hinweise-unserer-user/rulzheim-in-der-ruckschau/

Gruß  :winke:

Jedenfalls sollte die Schätzung unabhängig sein!
gefährliches Drittelwissen

Furchenhäschen

#23
Zitat von: mike 81 in 13. November 2024, 06:00:57Servus zusammen,  :winke:

ich habe ja die letzten zwei "bedeutende Funde", welche ich mit der Sonde machen dürfte, und welche noch unter die hadrianische Fundteilung fielen, der Staatssammlung geschenkt. Einmal die beiden Regenbogenschüsselchen und den Denarhort.
Jetzt ist es bei Münzen sicherlich einfacher, einen Wert zu bestimmen als bei Scherben oder Artefakten aus Stein.

Aber wie schon gesagt, dass war noch die hadrianische Fundteilung.

Beste Grüße
Mike


Hallo,
genau die Hadrianische Fundteilung stellt oft ein großes Problem dar, welches in der Diskussion bislang nicht angesprochen wurde.
Für die Schenkung eines Bodenfundes an das Landesamt müsste stets der Finder und Grundstückseigentümer gleichberechtigt ihr Einverständnis geben. Der Finder selbst kann nicht entscheiden den Fund dem Landesamt als Spende zu überlassen. Funde welche unter die Hadrianische Fundteilung fallen  darf das Landesamt wegen der anderen, gleichberechtigten Hälfte des Besitzrechts bis zur endgültigen Klärung nur als Leihgaben annehmen, es sei denn der Grundstückseigentümer verzichtet auf einen monetären Ausgleich.
Grüße Peter

hargo

#24
Zitat von: Furchenhäschen in 12. November 2024, 16:44:17Hallo,
dann bin ich ja heute schon mal gespannt wie die Übergabe meiner Aufsammlungen ....... ablaufen soll. Da ich schon als 12/13 Jähriger über die Felder ging ...

Ich gehe mal davon aus, dass du bei der bevorstehenden Übergabe deiner Sammlung bereits heute weißt was du tun musst .

mfg

mike 81

Zitat von: Furchenhäschen in 13. November 2024, 17:18:28Hallo,
genau die Hadrianische Fundteilung stellt oft ein großes Problem dar, welches in der Diskussion bislang nicht angesprochen wurde.
Für die Schenkung eines Bodenfundes an das Landesamt müsste stets der Finder und Grundstückseigentümer gleichberechtigt ihr Einverständnis geben. Der Finder selbst kann nicht entscheiden den Fund dem Landesamt als Spende zu überlassen. Funde welche unter die Hadrianische Fundteilung fallen  darf das Landesamt wegen der anderen, gleichberechtigten Hälfte des Besitzrechts bis zur endgültigen Klärung nur als Leihgaben annehmen, es sei denn der Grundstückseigentümer verzichtet auf einen monetären Ausgleich.
Grüße Peter

Richtig.
Bei der ersten Schenkung hat der Grundeigentümer mir gegenüber schon auf seine Hälfte im Vorfeld verzichtet. Somit war ich einziger Eigentümer (natürlich schriftlich).
Bei der zweiten Abgabe haben wir beide verzichtet und die Summe wurde auf 2 Spendenquittungen verteilt.

Beste Grüße
Mike

Sich regen bringt Segen