Ehrenamt Vertrag in der Bodendenkmalpflege in Hessen

Begonnen von Levante, 29. Oktober 2024, 06:00:25

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Levante

Guten Morgen,

gestern haben wir von einer unserer Archäologinnen den neuen Ehrenamtsvertrag in der hessischen Bodendenkmalpflege bekommen.Der Vertrag ist zunächst einmal ein Entwurf und man kann vermutlich noch Anpassungen vornehmen.

Und ich wollte mal hören, wer den noch alles bekommen hat. Und ggf. ist es ja möglich auf sachlicher Ebene Uber den Vertrag bzw. über mehrere Inhalte zu sprechen.

LG

Patrick
Nicht nur ein Scherben (Keramische Fragmente) Sucher sondern auch ein Scherben (Keramische Fragmente) Finder. :-)

Levante

Hi,

ich hatte tatsächlich auf Reaktionen und Kommentare gehofft. Der Vertrag sollte ja einige von uns Betreffen?

Gerade der Absatz 2 lässt bei mir einige Fragen offen....

Der/Die Ehrenamtliche
verpflichtet sich darüber hinaus, keine Sammlung archäologischer oder paläontologischer
Funde anzulegen und zu unterhalten. Altsammlungen sind anzumelden. Ein Inventar ist zu
erstellen und zu übergeben.


§ 5 Umgang mit Funden
(1) Das Eigentum an – im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit – geborgenen Funden steht
dem Land Hessen zu. Aufgrund der ehrenamtlichen Tätigkeit liegt eine staatliche
Nachforschung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 HDSchG vor.
(2) Die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit für das Land Hessen geborgenen Funde hat
der/die Ehrenamtliche bei herausragenden Funden unverzüglich, ansonsten spätestens zum
Jahresende der hessenARCHÄOLOGIE zu melden und sämtliche Funde am Jahresende zu
übergeben. Die geborgenen Funde können bei mehrjährigen Aufsammlungen und
Betreuungen von Fundstellen nur nach schriftlicher Abstimmung mit der
hessenARCHÄOLOGIE bei dem/der Ehrenamtlichen verbleiben. Der/Die Ehrenamtliche
verpflichtet sich darüber hinaus, keine Sammlung archäologischer oder paläontologischer
Funde anzulegen und zu unterhalten. Altsammlungen sind anzumelden. Ein Inventar ist zu
erstellen und zu übergeben.

(3) Die/Der Ehrenamtliche trägt besondere Verantwortung für die temporär in seinem Besitz
befindlichen archäologischen bzw. paläontologischen Funde. Droht infolge der Bergung der
Funde aus dem Boden eine Zustandsverschlechterung des Fundmaterials, ist dies
unverzüglich der hessenARCHÄOLOGIE zu melden.

Nicht nur ein Scherben (Keramische Fragmente) Sucher sondern auch ein Scherben (Keramische Fragmente) Finder. :-)

Nanoflitter


Carolus Rex

Hi.

Das ist der Unterschied zu einen Inhaber einer Nachforschungsgenehmigung. Bei der NFG besteht die Möglichkeit,  dass du die Funde bekommen kannst.
Als Ehrenamtlicher bist du unentgeltlich für das Amt tätig.  Und somit hast du keinen Anspruch auf Funde.

Gruß CR
------------Melden macht frei--------------

Wiedehopf

ZitatDer/Die Ehrenamtliche verpflichtet sich darüber hinaus, keine Sammlung archäologischer oder paläontologischer Funde anzulegen und zu unterhalten.


ZitatGrundgesetz Artikel 2 Persönliche Freiheitsrechte

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

 :kopfkratz:     :nixweiss:

Viele Grüße
Michael

Carolus Rex

Hi.

Das passt schon. In unseren NFG steht auch drin,  dass der Handel mit Antiken nicht mit einer NFG vereinbart ist. Heißt hier soviel, dass ich meine Funde zwar sammeln darf aber wenn ich sie verkaufen würde keine Verlängerung bekomme.

Der Ehrenamtliche steht ja noch wesentlich höher und das ganze dient nur der Vertrauensbasis. Dass die vorhandene Sammlung vorher dokumentiert und diese Doku vorgelegt dient hier nur der Absicherung,  dass dem Ehrenamtlichen später nicht vorgeworfen werden kann, dass er Funde unterschlagen hat.

Für mich persönlich ziehe ich die NFG dem Ehrenamtlichen vor. Zumindest zur Zeit. 

Gruß CR
------------Melden macht frei--------------

Nanoflitter

Grundsätzlich steht ja in dem Entwurf nix befremdliches, herausragende Funde zumindest melden etc. Das ja auch bei NfG üblich. Das meiste musst leider wohl immer noch behalten. Aussenlager... Unter den Begriff Sammlung fällt das dann eher nicht. Mit Sammlung ist dann wohl gemeint, wenn du dir noch von weiß ich wo Zeug zuorganisierst, kaufst etc. Also richtig "professionell". Alles halb so wild. Das Zeug, was du rumliegen hast, ist eh gemeldet und damit ist das Inventar gemeint. Alles gut, denke ich. Gruss..