LDA Würzburg

Begonnen von CptAhab, 16. April 2007, 12:34:41

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stratocaster

Zitat von: Lojoer in 27. Mai 2007, 15:06:51
Die Situation in Speyer ist wirklich problematisch. Das Arbeitspensum ist dort z.T. so extrem, dass ein Großteil der Arbeiten der Archäologen sogar nach Feierabend erledigt werden, also open end.

Hallo Jörg,
wie Recht Du hast.
Und um die Hauptamtlichen zu entlasten gibt es in vielen Branchen und Gebieten die Ehrenamtlichen,
z.B. im karitativen Bereich, vor allem im Sport, usw.
Nur die Denkmalpflege lebt von Millionen potentiellen Kriminellen umgeben.
Noch einmal:
Ehrenamtliche könnten Hauptamtliche entlasten.
Um auf den Anfang dieses Beitrages zurückzukommen; da finde ich den Fragebogen gut,
um die Interessengebiete der Ehrenamtlichen zu kennen und planvoll einsetzen zu können.

Gruß und schöne Pfingsten noch  :hacker: :winke:
Das Sucherforum dankt all denen,
die zum Thema nichts beitragen konnten
und dennoch geschwiegen haben !

CptAhab

The world is full of crashing bores. - Mozer

Pfälzer

Klasse  :super:

Da drücke ich mal ganz fest die Daumen, dass die Veranstaltung euch weiterbringt.

Jürgen
Jürgen

Entetrente

 :winke: Wir sind dabei..... :zwinker:

Viel Erfolg  !  :super:
Das Projekt von Sondlern für Sondler :
(Wo möglich vermitteln wir an die Archäologie)

DIGS-online.de

Besten Gruß

Belenos

Zitat von: Loenne in 27. Mai 2007, 13:26:08
Hallo Strato,

so geht es nicht! Wenn Du schriftlich eine Anfrage stellst, muss das Amt auch reagieren - so oder so. Soweit mir bekannt, hast Du das Recht nach 3 Monaten gegen eine Behörde zu klagen, wenn Deine Anfrage nicht beantwortet werden sollte.

Gruß
Loenne

Hi,

mal langsam mit der Klage. Beantwortet die Behörde den Antrag nicht, so ist zunächst eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit zu stellen. Da die Untäigkeitsbeschwerde bei der vorgesetzten Dienststelle, im Falle eines Landesamtes also beim Ministerium gestellt wird, kann man sicher davon ausgehen, dass danach die Anfrage zügig beantwortet wird.
Das Gesetz, welches regelt, das , wann und wie eine Behörde einen Antrag zu bearbeiten, zu beantworten oder zu bescheiden hat heißt Verwaltungsverfahrensgesetz.

Viele Greüße

Walter 

CptAhab

Das Ergebnis des Treffens, das euch wohl am meisten interessiert:

"KEINE Genehmigung zur Nachforschung mittels Sonde in Bayern."
The world is full of crashing bores. - Mozer

sanitoeter2000

Hallo zusammen,
die Antwort, die ich bekommen habe lautet wie folgt:

---------------

Vollzug des Denkmalschutzgesetzes;
hier: Antrag auf ein Bescheinigung zum Sondengehen


Sehr geehrter Herr ...,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass in einem Suchgebiet, wo keine Bodendenkmäler liegen,
eine Erlaubnis nicht erforderlich ist Ob Bodendenkmäler vorhanden sind, kann auf der
Hompage des BLfd www.blfd.bayern.de unter bayern-viewer festgestellt werden.

Die Erlaubnis ist notwendig, sofern sich auf Gebieten Bodendenkmäler befinden, vermutet
werden oder den Umständen nach anzunehmen sind.

In dem von Ihnen beantragten Suchgebiet befinden sich keine Bodendenkmäler.
Wir bitten darauf zu achten, dass eine schriftliche Erlaubnis des Besitzers vorliegt.
Diese ist immer mitzuführen.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

----------------------------

Viele Grüße
Sani

Loenne

Hallo Sani,

dann mal fröhliches Suchen!  :super:

Bin gespannt, was die sagen, wenn Du die ersten Funde im Amt meldest.  :-D

Gruß
Loenne
Mundus vult decipi, ergo decipiatur
www.scheibenknopf.de                

CptAhab

Antwort von wem?
Im Bayern-viewer sind nicht alle BDs verzeichnet...
Aber ist klar, suchen darft Du, nur graben halt nicht.
The world is full of crashing bores. - Mozer

Pfälzer

Hi

Wie stellen sich die Ämter denn eine Zusammenarbeit vor ? Was wurde denn sonst noch besprochen ?
Auf, raus mit der Sprache.

ZitatWir bitten darauf zu achten, dass eine schriftliche Erlaubnis des Besitzers vorliegt.
Diese ist immer mitzuführen.

Und wo steht das ?

http://www.blfd.bayern.de/blfd/content/pdfs/dsg.pdf

Ich kann es nicht finden !! :irre:


Jürgen
Jürgen

CptAhab

Zitat von: Pfälzer in 05. Dezember 2007, 19:10:53
Hi

Wie stellen sich die Ämter denn eine Zusammenarbeit vor ? Was wurde denn sonst noch besprochen ?
Auf, raus mit der Sprache.

Jürgen


Was meinst Du? Prospktion ohne Sonde natürlich.
Ansonsten neue Ausgrabungen und die Zusammenarbeit im Allgemeinen.
Wie Zustandigkeit bei Fundmeldung und Maßnahmen bei Bautätigkeit, neue (Be-)Funde etc.

The world is full of crashing bores. - Mozer

Pfälzer

ZitatZusammenarbeit im Allgemeinen

Mensch, jetzt habe ich solange in der Nähe von Würzburg gewohnt und euch Unterfranken muss man immer noch alles aus der Nase ziehen. :frech:

Wie stellt man sich denn eine allgemeine Zusammenarbeit vor ?

Jürgen
Jürgen

CptAhab

Glücklicherweise bin in Frankfurter (Hessen - muß man wohl dazu sagen). Sonst könnt ich´s noch persönlich nehmen.  :belehr:

Wenn möglich flächendeckende Begehung. Baumaßnahmen begehen und uU melden.
Wo? Bei deinem Kreisarchäologen. Oder der Unteren Denkmalbehörde. Die freun sich.
Gleichfalls verhält es sich so mit den Funden.
Euren Zuständigen findet ihr unter:
http://www.gesellschaft-fuer-archaeologie.de/index2.htm

Ein Ausweis, wie in Sachsen, ist auch zur Sprache gekommen.
Zunächst war es die erste Veranstaltung nach Schließung des LDA Würzburg, zweiten ist kaum etwas ausgegoren.
Trotzallem möchte das LDA München bald ein Treffen mit Sondengängern veranstalten. Ort und Datum sind mir unbekannt.
The world is full of crashing bores. - Mozer

Pfälzer

Vergelts Gott  :winke:

Sooo schlecht hört sich das doch gar nicht an.


Danke 
Jürgen
Jürgen

sanitoeter2000

Zitat von: CptAhab in 05. Dezember 2007, 20:33:03
Trotzallem möchte das LDA München bald ein Treffen mit Sondengängern veranstalten. Ort und Datum sind mir unbekannt.

Da bin ich mal gespannt, zumal Herr Sommer mir noch immer eine Antwort auf meine zweite email schuldig ist,
nachdem er mich in der ersten ungerechtfertigt paniert hat.

Seiner Aussage nach sind eh alle Sondengänger gleichzusetzen mit Raubgräbern ...

Die Vorgehensweise des LDA München in einem speziellen Fundfall läst aber eher vermuten, dass beim LDA nur Raubritter am Werk sind.  :cop:

(Das sag ich jetzt nur, mein es aber nicht!)  :kopfkratz:

Wie gesagt - ich bin offen für alles was nicht gleichzeitig einer großen Pauschalisierung gleicht!

Viele Grüße
Sani


sanitoeter2000

Noch was interessantes:

Quelle: http://www.nationalkomitee.de/denkmalschutz/denkmalschutzinfo_2_3_2007.pdf

4. Gesetzliche Grauzonen erleichtern den Verlust von Kulturgut

(DSI) Das Bayerische Denkmalschutzgesetz bietet den Bodendenkmälern nicht
den Schutz, den sie benötigen. Es fehlen beispielsweise eindeutige und wirksame
Bestimmungen, um die Suche mit der Metallsonde und das Eigentum an Bodenfunden
so zu regeln.

Das Bayerische Denkmalschutzgesetz kennt das sog. Schatzregal leider nicht. In
Bundesländern, wo das Schatzregal gilt, ist der Staat automatisch Eigentümer von
(wertvollen) Bodenfunden. Zum Ausgleich erhalten Grundstückseigentümer und
Finder jeweils eine Entschädigung.

Das Bayerische Denkmalschutzgesetz bestimmt lediglich, dass bewegliche Denkmäler,
z.B. Bodenfunde, in die Bayerische Denkmalliste eingetragen werden können
und so einen gewissen Schutz genießen.

...

Keine gute Grundlage!

Viele Grüße
Sani

El Grabius

bevor weiter spekuliert wird:

Dr. Sebastian Sommer Auszüge vom November 2007 in Denkmalpflege Informationen S. 47

Über die Veröffentlichung der Denkmäler im Bayern Viewer,
Macht es Sinn, die häufig sensiblen Objekte einer allgemeinen Öffentlichkeit darzustellen ?

Dr. Sommer:
,,Ich meine und hoffe, dass das Gegenteil der Fall sein wird. Nur was man kennt, kann man wertschätzen und schützen."

Er führt dann weiter aus, dass man nur was man kennt schützen kann und das Wissen um deren Existenz wenig verbreitet ist. Gedruckte Werke sind kaum ergänzbar und mit der Veröffentlichung bereits überholt. Der BayernViewer kann ständig aktualisiert werden und  auch die Veranschaulicht der Denkmäler wird erhöht. Dadurch kann die Öffentlichkeit größere Anstrengungen zu deren Erhalt unternehmen und auch die Bereitschaft sie gegen Gefährdungen zu verteidigen würde steigen.

Dr. Sommer:
,,ES WIRD SICH IN ZUKUNFT NIEMAND MEHR DARAUF BERUFEN KÖNNEN, ER SEI ÜBER DAS VOANDENSEIN EINES BD NICHT INFORMIERT GEWESEN !!!!
Da er sich diese Kenntnis allgemein Zugänglich hätte verschaffen können."

Interessant ist in dieser Hinsicht, dass auch vermutete oder den Umständen nach anzunehmende BD´s der Erlaubnispflicht unterliegen. Hier ist die unmittelbare Umgebung sowie der Nahbereich ebenfalls bedeutsam. Diese Einschätzung unterliegt jedoch dem Fachwissen des Denkmalpflegers. Abgesehen hiervon ist dem Amt gesetzlich vorgegeben eine Denkmalliste zu führen und diese jedermann einsichtlich zu machen.

Dr. Sommer:
,,vielleicht bietet die mit dem BayernViewer einsetzenden ,,erweiterte Öffentlichkeit" der BD´s ja gerade auch einen neuen Ansatz im Verhältnis zu Sondengängern und Metallsuchern, insbesondere bei der Frage, wo die Grenze zwischen berechtigtem heimatkundlichen Interesse und illegaler Schatzgräberei gezogen werden muß. Es ist davon auszugehen, dass erfolgreiche Sondeneinsätze in der Regel Bodeneingriffe nach sich ziehen, also zu Grabungen führen (dies gilt auch bei nur wenigen Zentimetern Eingriffstiefe). Daher SOLLTEN ALLE IM BAY. VIEWER VERÖFFENLICHTEN OBJEKTE als bekannte und in der Liste eingetragene BD`s ohne explizite und auf das Objekt bezogene Grabungserlaubnis FÜR EINEN SONDENGÄNGEREINSATZ TABU SEIN !!!!"
Ebenfalls gilt dies mit einem RADIUS VON MEHREREN HUNDERT METERN UM DIE DENKMÄLER, da deren Ausdehnung schwer festzulegen ist."

,,AUßERHALB VON NACHGWIESENEN UND VERMUTETEN BD´s IST DAS SONDENGEHEN öffentlich-rechtlich ZU DULDEN !!!! da hier die ihrem Einsatz folgenden Bodeneingriffe ohne Erlaubnis vorgenommen werden dürfen und in Bayern deren Einsatz keiner allgemeinen denkmalrechtlichen Beschränkungen unterliegt – anders als z. B. in Baden-Württemberg, wo auch die Suche nach BD´s insbesondere mit technischen Hilfsmitteln, mit guten Gründen, einer Erlaubnis bedarf. Allerdings ist zu BEACHTEN, DASS NACH WENIGEN ARCHÄOLOGISCH-HISTORISCHEN FUNDEN auf einem Grundstück, also schon nach mehrmaligem Anschlagen des Gerätes bzw. nach einem Fundkomplex, d(ies)en Umständen nach ANZUNEHMEN IST, DASS IN DER BETREFFENDEN FLÄCHE EIN BD EXISTIERT !!!!"
Diese Tatbestände lassen das Denkmalschutzgesetz eingreifen, weshalb für jeden Bodeneingriff auch hier eine Erlaubnis notwendig ist und der weitere Sondeneinsatz fachlich unterbleiben sollte. Unabhängig davon SIND ALLE WEITEREN MAßNAHMEN EINZUSTELLEN UND BEREITS GETÄTIGTE FUNDE UNVERZÜGLICH  DER BEHÖRDE ZU MELDEN."

,,würden diese Vorgaben konsequent befolgt, eine enge Zusammenarbeit mit dem BlfD angestrebt, die Erlaubnispflicht für bekannte, vermutete und den Umständen nach anzunehmende BD´s auch VON SONDENGÄNGERN KONSEQUENT BEACHTET UND BEI FEHLENDER GRABUNGSERLAUBNIS DEREN BEGEHUNG MIT DER SONDE VERMIEDEN, KÖNNTE DER DENKMALFACHLICH BEGLEITETE EINSATZ VON METALLSONDEN ZU POSITIVEN ERGEBNISSEN BEI DER DENKMALERFASSUNG FÜHREN UND DAMIT ZUM NUTZEN DER ALLGEMEINHEIT SEIN."

VORAUSSETZUNG IST NATÜRLICH IMMER DAS EINVERSTÄNDNIS DER GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMER !!!!

Bitte komplett durchlesen und vorallem nachdenken !!

Ich glaube, bis auf seine Meinung, dass schon ein Bodeneingriff von wenigen Zentimetern auf gestörtem Boden ein GRABEN ist und ein mehrmaliges Anschlagen des Gerätes reichen würde um auf ein den Umständen nach zu vermutendes BD hinzudeuten, kann man nix dran aussetzen. Diese Begriffsdefinitionen müssten im Streitfall wohl geklärt werden. 

Das bedeutet im Klartext: Die im Bay. Viewer eingetragenen BD´s großräumig meiden, Zufallsfunde beim Amt melden und den Bauern um Erlaubnis fragen !!! dann braucht man sich nicht verstecken. NOCH BESSER: VORHER Kontakt zum Amt aufnehmen und abklären wo und was man erkunden möchte. Dieses Angebot gilt für jeden z. B. im kommenden Jahr für das BlfD Bamberg, Dr. Büttner !!

mfG El Grabius

sanitoeter2000

Ich für meinen Teil kann nur befürworten was dieser Ausführung zu entnehmen ist, denn ein Sondengänger hat nichts, aber rein gar nichts, auf einem ausgewiesenen Bodendenkmal zu suchen.

Auch die etwaige "räumliche Annäherung" an ein Bodendenkmal (die übrigens auch nirgends gesetzlich festgeschrieben ist) ist hiervon eingeschlossen. Ein Bodendenkmal ist meiner Meinung nach ,,großräumig" zu umgehen! Und damit meine ich nicht nur 20 Meter sondern wenn unbedingt notwendig, meines Erachtens, mindestens 3 – 5 Kilometer!

Es bleibt zu hoffen, dass die Raubgräber sich den Bayern-Viewer sich nicht zur Schatzkarte machen. Hier hilft nur ein sehr stringentes Durchgreifen der Exekutive, dass ich in jedem Fall sehr befürworten würde. Nur so trennt sich anscheinend das Spreu vom Weizen!

Wer wirklich ehrliches Interesse hat, der scheut auch den Weg zum Amt nicht.
Also vorher mit Amt und Besitzer abklären und schriftlich auf der sicheren Seite sein!

Übrigens: Dieser ,,Vertrauensvorschuss" von seitens des LDA Bayern sollte jedem Sondengänger in Bayern die Augen und Ohren öffnen, dass die gelungene Zusammenarbeit gar nicht so schwer (wenn auch manchmal langatmig) und auch gewollt ist.

Alte Gewohnheiten lassen sich nur durch Gewöhnung ändern – das braucht Zeit  und wofür das freundliche, offene und ehrliche Miteinander die beste Basis bildet!

Funde melden und Fundkomplexe nicht zerstören – dass sollte der Grundgedanke sein, den jeden Sondengänger begleiten sollte.

Der beste Weg also zur ,,Unbedenklichkeitsbescheinigung" und einem guten kollegialen Kontakt:

1.   Schriftlicher Antrag mit einer Karte des gewünschten Gebiets bei der unteren Denkmalbehörde (Landratsamt) einreichen.
2.   Eventuell auch nach gewisser Zeit direkt das Gespräch mit dem Verantwortlichen des LDA suchen.

Und immer daran denken – Archäologen sind auch nur Menschen!

Einfachste Lösung: Informieren und den Antrag einfach rechtzeitig einreichen, dann klappt´s auch rechtzeitig bevor der erste Schnee liegt!

Viele Grüsse
Sani

Ruebezahl

Hallo ihr Beiden  :winke:
Bayern geht offensichtlich einen anderen Weg als die meisten anderen Bundesländer und setzt auf Freiwilligkeit und Vernunft der Sondengänger. Die Gründe dafür sind in der ,,laschen" Gesetzeslage zu suchen, deren Verschärfung (Schatzregal) ja kürzlich gescheitert ist.
Jetzt reicht der oberste bayrische Denkmalschützer uns Sondengängern die Hand:

Zitat von: El Grabius in 06. Dezember 2007, 09:59:21
Dr. Sommer:
........ KÖNNTE DER DENKMALFACHLICH BEGLEITETE EINSATZ VON METALLSONDEN ZU POSITIVEN ERGEBNISSEN BEI DER DENKMALERFASSUNG FÜHREN UND DAMIT ZUM NUTZEN DER ALLGEMEINHEIT SEIN."

Mein Rat: Ergreift sie, nehmt Dr. Sommer beim Wort und sucht schon im Vorfeld euerer Prospektionen den Kontakt zu den für euch zuständigen Ämtern. Denn nur wenn die regionalen Ämter den von Dr. Sommer ausgerufenen Weg der Zusammenarbeit mittragen, kann das eine Erfolgsgeschichte werden.
Ich denke wir werden diese Initiative genau beobachten und wenn nötig auf Schwachpunkte und Probleme öffentlich hinweisen.
Bleibt nur noch: Ihr Bayern, macht was draus.   :winke:
Grüße aus Ostfalen
Ruebezahl

"Große Erfolge sind weniger spürbar als persönliche Vorteile"
Napoleon Buonaparte

Lojoer

Dieser interessante Angebot stellt zumindestens ein Anfang für eine Zusammenarbeit da. Im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern erlaubt es Nachforschungen mit MDs auch auf ungestörten Boden (wie z.B. Wälder und Wiesen) vorzunehmen, wenn ich diese generelle Erlaubnis auch mit gemischten Gefühlen sehe. Der einzige Nutzen kann eigendlich nur darin liegen, dass bisher unbekannte BD dem BLfD bekannt werden. Wobei ein Einzelfund nicht zwangsläufig auf das Vorhandensein eines BDs schließen lässt.  Auch was man unter dem mehrmaligen "Anschlagen" des Gerätes oder unter einem Fundkomplex genauer zu verstehen hat, besteht noch Klärungsbedarf.

Was mich betrifft wäre die vorgeschlagene Lösung eher unbefriedigend, da die Suche auf Bodendenkmälern generell ausgeschlossen ist.
Auf die speziell vorliegende Situation bei Bodendenkmälern auf gestörten Flächen wollte man offenbar nicht im besonderen eingehen. Diese Klippe hat Dr. Sommer wahrscheinlich mit gutem Grund umschifft, um den vorhandenen Diskussionsbedarf zu verhindern.
So halte ich den Einsatz von MDs bei BD auf gestörten Flächen, die ein BD bergen, nicht nur wünschenswert sondern für unbedingt notwendig.  Schließt man die den MD als Nachforschungsinstrument auf solchen Flächen aus, so nimmt man billingend in kauf, dass die beweglichen Bodendenkmäler, sprich Fundstücke, weiter mechanisch durch die landwirtschaftliche Nutzung in Mitleidenschaft gezogen, bzw. zerstört werden.
Die in dieser Bodenzone befindlichen Artefakte mögen zwar nicht "in situ" vorliegen, liefern jedoch in ihrem Fundkontext einen Befund und somit wichtige wissenschaftliche Hinweise zu einer Fundstelle. Solche Befunde müssen in jedem Fall gesichert werden, es sei denn die Flächen werden aus der landwirtschaftlichen Nutzung herausgenommen und stillgelegt.

Lange Rede kurzer Sinn würde ich auf die vorgeschlagene Zusammenarbeit mit dem BLfD eingehen, zumal ja offenbar die explizite Möglichkeit einer auf das Objekt bezogenen Grabungsgenehmigung nicht generell ausgeschlossen wird und möglicherweise verhandelbar ist.

Gruß Jörg

Belenos

Zitat von: sanitoeter2000 in 06. Dezember 2007, 11:49:18
...... denn ein Sondengänger hat nichts, aber rein gar nichts, auf einem ausgewiesenen Bodendenkmal zu suchen.

Auch die etwaige "räumliche Annäherung" an ein Bodendenkmal (die übrigens auch nirgends gesetzlich festgeschrieben ist) ist hiervon eingeschlossen. Ein Bodendenkmal ist meiner Meinung nach ,,großräumig" zu umgehen! Und damit meine ich nicht nur 20 Meter sondern wenn unbedingt notwendig, meines Erachtens, mindestens 3 – 5 Kilometer!

Und immer daran denken – Archäologen sind auch nur Menschen!

Viele Grüsse
Sani


Hallo Sani,

ein Sondengänger, sofern er die Genehmigung hat, kann sehr wohl auf einem BD suchen, dies sieht die Genehmigung ja gerade vor  oder meintest Du mit Deiner Aussage nur die Sondengänger OHNE Genehmigung?

Die Entfernung zum BD, bzw. dessen "Schutzbereich" ist geregelt. Allerdings hat sich von allen Bundesländern nur NW die Mühe gemacht dies zu mindestens in der Kommentierung näher zu beschreiben. Lt. dieser Kommentierung endet das BD dort wo es aufhört. Ganz einfach. Ein Abstand von etlichen Metern oder wie Du schreibst Kilometern ist dem nach nicht erforderlich. Wenn Du Dir mal den Bericht über den archäologisch begleiteten Bau der ICE Strecke zwischen Frankfurt und Wiesbaden in der DSM 8 durchliest, dann wirst Du sofort erkennen, dass bei Schutzbereichen im Kilometerabstand wir alle sofort unsere Sonden in den Schrank stellen könnten.
Ich selbst halte einen Abstand von 1 Meter ein, dass wäre zwar gem. der Kommentierung zum DSchG in NW nicht nötig, aber ich bin da lieber etwas vorsichtiger.

Die meisten Archäologen sind übrigens sehr nette Menschen.

Viele Grüße

Walter


sanitoeter2000

Zitat von: Belenos in 26. Dezember 2007, 18:41:52
ein Sondengänger, sofern er die Genehmigung hat, kann sehr wohl auf einem BD suchen, dies sieht die Genehmigung ja gerade vor.
Oder meintest Du mit Deiner Aussage nur die Sondengänger OHNE Genehmigung?

Ich meine, dass diese Areale eigentlich nur mit geeigneter Ausbildung betreten werden sollten und es dafür keine Genehmigungen geben sollte!
Knallhart! Darauf zu Suchen sollte der Wissenschaft vorbehalten sein (oder mit geeigneter Ausbildung!)

Eine Genehmigung sollte jeder Sondengänger beantragen und sich somit melden! Ohne Genehmigung - Verdacht auf Raubgräberei! Ganz einfach!
Die von mir angesprochene Genehmigung ist für die Suche außerhalb ausgewiesener DSchFlächen, weil ich darauf nichts verloren habe - Römer gibt es hier ohnehin genug, da brache ich keine Denkmalnähe!

Zitat
Die Entfernung zum BD, bzw. dessen "Schutzbereich" ist geregelt. Allerdings hat sich von allen Bundesländern nur NW die Mühe gemacht dies zu mindestens in der Kommentierung näher zu beschreiben. Lt. dieser Kommentierung endet das BD dort wo es aufhört. Ganz einfach. Ein Abstand von etlichen Metern oder wie Du schreibst Kilometern ist dem nach nicht erforderlich.
...
Ich selbst halte einen Abstand von 1 Meter ein, dass wäre zwar gem. der Kommentierung zum DSchG in NW nicht nötig, aber ich bin da lieber etwas vorsichtiger.

Vorsichtig wären mehrere hundert Meter! Deiner Äußerung zufolge hast Du keine Genehmigung zur Suche auf Denkmalflächen, also solltest Du Dich davon möglichst weit entfernt halten. Hoffe darauf, dass Dich nie jemand auf einem (oder so nahe bei einem) Denkmal antrifft, dann könntest Du Deine Sonde nicht mehr in den Schrank hängen - Du hättest keine mehr! Die hätte die gerufene Polizei und dann der Staatsanwalt.

Zitat
Die meisten Archäologen sind übrigens sehr nette Menschen.

Ich weiss ...

Viele Grüße
Sani

Pfälzer

Hi Sani  :winke: :prost:

Du weißt nicht wer Belenos / Walter ist ------oder -----? :staun:

Jürgen

Ezzo

Zitat von: Belenos in 26. Dezember 2007, 18:41:52
Ich selbst halte einen Abstand von 1 Meter ein, dass wäre zwar gem. der Kommentierung zum DSchG in NW nicht nötig, aber ich bin da lieber etwas vorsichtiger.

Hallo Walter,

bitte helfe doch unbedingt mal unsere Archäologen, manche können eine Siedlung wirklich nicht so genau bestimmen wie du.
:narr: :jump:  :irre:

ZitatDie meisten Archäologen sind übrigens sehr nette Menschen.

Hat jemand (der mit Archäologen zusammenarbeitet) was anderes behauptet?

Viele Grüße
Ezzo

sanitoeter2000

Nein, weiss ich nicht!

Aber da macht ich schon lange keinen Unterschied mehr,
denn bei mir sind alle gleich! Da mach ich keinen Unterschied!

Könnt mich aber gerne aufklären ...


sanitoeter2000

Noch was:

@Belenos

... Es ist davon auszugehen, dass erfolgreiche Sondeneinsätze
in der Regel Bodeneingriffe nach sich ziehen, also zu Grabungen
führen (dies gilt auch bei nur wenigen Zentimetern
Eingriffstiefe). Daher sollten alle im BayernViewer-denkmal
veröffentlichen Objekte als bekannte und in der Denkmalliste
eingetragene Bodendenkmäler ohne explizite und
auf das Objekt bezogene Grabungserlaubnis schon für
einen Sondeneinsatz tabu sein. Da es ohne Bodeneingriffe
und geophysikalische Untersuchungen schwer ist, die Ausdehnung
von Bodendenkmälern genau festzulegen, ist die
Umgebung von bekannten Bodendenkmälern bzw. deren
Eintrag als ,,Vermutungsgebiet" zu werten. Nach dem
Denkmalschutzgesetz gilt die Erlaubnispflicht auch hier,
sodass die Umgriffe der bekannten Bodendenkmäler mit
einem Radius von mehreren hundert Metern ebenfalls ,,off
limits" sind, rechtlich in jedem Fall für Bodeneingriffe
(,,Grabungen"), aber sinnvollerweise auch für Sondeneinsätze ...

Quelle: http://www.gdi.bayern.de/aeltere_Meldungen/BayernViewer_denkmal_Dateien/Artikel_Denkmal_Informationen2.pdf

Und ich hoffe für Dich, dass Du Dir das nächstes Jahr zu Herzen nimmst!

Guten Rutsch ...

Belenos

Prosit Neujahr Sanitoeter,

doch, ich habe eine Genehmigung zur Suche nach archäologischen Bodendenkmälern inkl. der Suche im Wald. Obwohl diese Genehmigung explizit die BD im Wald NICHT ausnimmt, ich könnte dort also auch suchen, tue ich dies mit Rücksicht auf den ungestörten Boden nicht.
Da hier Hügelgräber recht häufig vorkommen, halte ich von diesen einen Sicherheitsabstand von min. einem Meter ein.
Bei Wüstungen ist es allerdings unmöglich die genaue Ausdehnung festzulegen, deshalb kann es hier schon vorkommen, dass ich auch mal die Wüstung am Rand tangiere.

Einen Abstand von mehreren Hundert Metern zu postulieren ist realitätsfremd, da sich innerhalb von diesem Radius bereits schon wieder zig weitere BD befinden bzw. befinden könnten, von denen ja gleichfalls wiederum ein Radius von mehreren Hundert Metern Abstand zu halten ist.

Lies Dir doch mal den Artikel von Jürgen Grossmann in der DSM 9 durch. Seine dort aufgezeigten BD's liegen alle innerhalb von diesen Radien. Dabei liegt dieser Bereich im Hochtaunus, also in einem Höhenbereich der erst relativ spät besiedelt wurde. In den Talauenbereichen liegen die BD's ja fast nebeneinander. Keine Chance hier auch nur 5 Meter Abstand zu halten. Ich verweise diesbezüglich nochmals auf meinen Bericht in der DSM 8 über den archäologisch begleiteten Bau der ICE Strecke Frankfurt - Köln. Hier zeigte sich, dass vor allem steinzeitliche BD's dicht beieinander lagen, sich teilweise überschnitten, überlagert mit BD's nachfolgender Perioden.

Vielen Dank für Deine Warnung, mich nicht im Abstand von 1 Meter bei BD's "erwischen" zu lassen. Da es in Hessen keinen rechtlich gesicherten Mindestabstand von BD's gibt und nur die Kommentierung aus NW vorliegt, kannst Du sicher sein, dass das Landesamt kein zweites mal einen Prozess gegen mich führen will. Der erste Prozess, der mit dem sogenannten "Mythos-Urteil" endete und zur Folge hatte, dass es jetzt in Hessen Nachforschungsgenehmigungen gibt, ist noch gut in Erinnerung. Für jede Vorgabe die eine Behörde macht, benötig sie eine Rechtsgrundlage. Es gibt aber keine Rechtsgrundlage "Sicherheitsabstand zu Bodendenkmälern" in Hessen. Was glaubst Du also, wie würde ein Prozess gegen mich enden? Mit einen weiteren Urteil, dass besagt, dass ich mich zu Recht in einem Meter Entfernung zum BD mit meiner Nachforschung befasst war.

Viele Grüße

Walter




Belenos

Zitat von: CptAhab in 05. Dezember 2007, 20:33:03
Glücklicherweise bin in Frankfurter (Hessen - muß man wohl dazu sagen). Sonst könnt ich´s noch persönlich nehmen.  :belehr:


Moin,

kennst Du eigentlich unseren Sondengänger Stammtisch in Frankfurt?

Viele Grüße

Walter

CptAhab

Neue aus dem Landkreis Würzburg. Das LDA hat wieder eine Ansprechstelle in der Residenz eingerichtet, wo Funde abgegeben, beurteilt und registriert werden. Alles weitere per PM.
The world is full of crashing bores. - Mozer

CptAhab

Schön. Schön, schön.
Am 31.10.09 ist im Würzburg ein Treffen der (Augen-)Sucher anberaumt.
CU.
The world is full of crashing bores. - Mozer