Bericht aus der FAZ--Sondeln in Hessen

Begonnen von Jay, 03. März 2009, 21:18:21

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Jay

http://www.faz.net/s/Rub8D05117E1AC946F5BB438374CCC294CC/Doc~EC713E994E44D4937A2EAB42305F9ECCE~ATpl~Ecommon~Scontent.html

ZITAT:
"Dabei sei die ein Jahr gültige Genehmigung für Sondengänger in Hessen unentgeltlich, berichtet Giesler.
Tiefer als maximal 40 Zentimeter dürfe er aber auch mit Erlaubnis nicht graben, um das
möglicherweise darunter liegende Bodendenkmal nicht zu gefährden"

Frage: Ist die Situation in Hessen wirklich so, dass man dort auf einem Bodendenkmal mit
entsprechender Genehmigung nur bis auf 40cm Tiefe buddeln darf? :kopfkratz:

Greetz,
Jaj
Und is da Weg a no so schdeil, a bissal wos gehd allerweil!

siegieduna

Tach

Er darf sicher nicht alleine auf ein Bodendenkmal suchen.
"Möglicherweise" kann er aber jeder Zeit auf eins stoßen.  :belehr:

:sondi:
Silber 2014 #23

the_searcher

hey,

ja ich denke er darf allgemein nicht tiefer als 40cm da sich drunter vllt. ein Bodendenkmal verbergen kann und das überall  :super:

columbus

Ist ja auch entscheident wie tief eine Sonde überhaupt in die Erde lauschen kann, da sind 40 cm wohl sicher auch in Ordnung, denn die zu erreichen ist mit unseren "normalen" Sonden schon grenzwertig.
Ob nun im Bereich der 8%, oder als der böse Rest, HE HE


the_searcher

Zitat von: columbus in 04. März 2009, 17:29:11
Ist ja auch entscheident wie tief eine Sonde überhaupt in die Erde lauschen kann, da sind 40 cm wohl sicher auch in Ordnung, denn die zu erreichen ist mit unseren "normalen" Sonden schon grenzwertig.
Ob nun im Bereich der 8%, oder als der böse Rest, HE HE




uhhh der "böse Rest"  :nono:

dino68

Mann Mädels,

40 cm sind Pflugtiefe und somit gestörter Boden. Nach Archäologe-Philosopie ist ein Bodendenkmal (dazu zählt auch z. B. eine Münze) unter der Pfluggrenze in ungestörtem Boden und ruht somit bis zur kontrollierten Bergung durch einen Fachmann (welche wir nach deren Meinung ja nicht sind). Deshalb 40 cm als Bergungsgrenze des gestörten Bodens .... quasi Notbergung, mehr dürfen wir nicht. :kopfkratz: :kopfkratz: :kopfkratz: :smoke:

Bodendenkmal ist also nicht das eingetragene Denkmal auf einer Karte zu sehen, da dürfen wir auch mit der normalen Genehmigung nicht hin.

Jay

Zitat von: dino68 in 04. März 2009, 22:04:22
Mann Mädels,

40 cm sind Pflugtiefe und somit gestörter Boden. Nach Archäologe-Philosopie ist ein Bodendenkmal (dazu zählt auch z. B. eine Münze) unter der Pfluggrenze in ungestörtem Boden und ruht somit bis zur kontrollierten Bergung durch einen Fachmann (welche wir nach deren Meinung ja nicht sind). Deshalb 40 cm als Bergungsgrenze des gestörten Bodens .... quasi Notbergung, mehr dürfen wir nicht. :kopfkratz: :kopfkratz: :kopfkratz: :smoke:

Bodendenkmal ist also nicht das eingetragene Denkmal auf einer Karte zu sehen, da dürfen wir auch mit der normalen Genehmigung nicht hin.

Ohne vom Thema abweichen zu wollen, aber erkläre das doch mal den Leuten, die dich anzeigen, wenn
man dich auf einem Bodendenkmal beim Graben erwischt: Da hilft dir doch auch nicht die Ausrede,
dass du nicht tiefer als 40cm gegraben hast..?! Also ich hab' von den besagten 40cm noch nie etwas gehört.. :kopfkratz:
Dann müsste diese Regel doch auch für ein schon gemeldetes Denkmal gelten, oder versteh' ich das grad falsch?

Greetz,
Jaj
Und is da Weg a no so schdeil, a bissal wos gehd allerweil!

DamastBarsch

Hi Jaj!
Ja, hast du falsch verstanden. Bodendenkmäler sind in der Regel tabu, egal ob Acker oder sonstwo. Auf einem dir genehmigten Acker hingegen darfst du bis zur Pflugsohle, also round-about 40cm graben und bergen.


Gruß
Barsch

Störtebecker

Das ist doch Haarspalterei.
Irgendeine Zahl muß es geben. Wie sollte jeder sonst einen Anhaltspunkt haben.
Im Grunde müßte man dann eher messen, wie weit der entsprechende Pflug in die Tiefe geht. Altes Ding oder Tiefenpflug...
Etwas selbstständiges, verantwortungsvolles Handeln darf man wohl voraussetzen bei einem Genehmigungsinhaber, der diese schon einige Jahre inne hat.
Unter die Pflugschicht kommst du eh nicht mit deiner Ortung. Es sei denn du findest einen Kühlschrank, Bomben oä.
Oder hat irgend jemand schon mnal eine Schatztruhe im Acker ersondelt???
Das man eine Münze/ Bodendenkm. finden kann ist doch klar. Deshalb hat er doch eine Genehmigung, womit er nach diesen Suchen darf.

Störti :prost:


Belenos

Moin,

... ein etwas wirrer Bericht ist das schon. In der hessischen NFG steht nichts von 40 cm, ein Bodendenkmalamt gibt es in Hessen auch nicht, sondern ein Landesamt für Denkmalpflege, man sollte meinen, dass ein Sucher die Brhörde mit Namen kennt, die ihm eine NFG ausstellt und 1-2 Sondengänger werden auch nicht jedes Jahr durch die Ausübung ihres Hobby in Deutschland durch Munitionsfunde in die Luft gesprengt, so dass sie ihr Leben dort aushauchen.

Viele Grüße

Walter

dino68

#10
Tja, ob der Sondengänger den Ausdruck wohl so benutzt hat ??????  :-D
Man kennt ja die Zeitungen ....
Außerdem halte ich DAS jetzt für Haarspalterei.

@jay: Dich zeigt i. d. R. einer nur an, wenn  Du KEINE GENEHMIGUNG hast. Man wird doch nicht angezeigt, weil vor einem 50 cm tiefen Loch steht.  :narr: :narr:

Jeder, der ein Genehmigung hat, dem könnte der Archäologe auch mal was zu gestörtem und ungestörtem Boden gesagt haben. Aber wenn die Zahlen in dem Artikel stimmen, so dürfte das 92 % zumindest in Hessen eh nicht interessieren, ob 40 oder 400 cm.  :glotz:  :narr:  :nono: Richtig ist, dass ca. 30 bis 40 cm als ein Richtwert für die Pflugtiefe angenommen werden können.

Nochmal zum Schluss
Bodendenkmal ist z. B.  jede Münze, die ihr findet, danach dürfen wir in gestörtem Boden mit der Genehmigung suchen. Nicht zu verwechseln mit Kulturdenkmal, welches eine archäologisch bekannte Stelle bezeichnet und in Karten i. d. R. eingezeichnet ist; das ist tabu (steht ja auch in der Genmehmigung extra nochmal drin); so hat's mir mein Archäologe grob zusammengefasst erklärt.

jabberwocky666

Ich finde auch eine andere Aussage im Artikel ganz interessant:

1-2 Sondler sprengen sich jährlich mit lethalem Ende in Deutschland in die Luft??? Basiert diese Aussage auf tatsächlichen Zahlen oder auf Vermutungen des Herrn Giesler?

LG Jan
Neuer Tag, neues Glück, sieh nach vorne, nicht zurück...

Belenos

Zitat von: jabberwocky666 in 06. März 2009, 23:00:26
Ich finde auch eine andere Aussage im Artikel ganz interessant:

1-2 Sondler sprengen sich jährlich mit lethalem Ende in Deutschland in die Luft??? Basiert diese Aussage auf tatsächlichen Zahlen oder auf Vermutungen des Herrn Giesler?

LG Jan

Moin Jan,

diese Frage habe ich bereits zwei Postings weiter oben, mit diesem sind es drei weiter oben beantwortet.

Vieel Grüße

Walter

Veneter

Zitat von: Belenos in 06. März 2009, 07:45:40
.....und 1-2 Sondengänger werden auch nicht jedes Jahr durch die Ausübung ihres Hobby in Deutschland durch Munitionsfunde in die Luft gesprengt, so dass sie ihr Leben dort aushauchen.

Walter

Stimmt Walter, manchmal haben sie auch Glück und überleben es.  Beispiel aus 2008 :winke:

http://www.bild.de/BILD/muenchen/aktuell/2008/08/28/arbeitsloser-bombt/sich-in-geltendorf-ins-krankenhaus.html


Belenos

Moin Veneter,

dies ist kein Beispiel dafür. Im FAZ Bericht wird von dem Fund einer Handgranate berichtet, im nächsten Satz schreibt er, dass in Deutschland jährlich 1-2 Sondengänger dabei ums Leben kommen. Es kommen aber in Deutschland keine 1-2 Sondengänger ums Leben, weil sie eine Handgranate oder sonst etwas explosives entdecken, sondern sie kommen ums Leben, weil sie den Fund eintüten, mit nach Hause nehmen, die Granate in einen Schraustock spannen und wie auch immer sich daran vergehen. Über diese Idioten haben wir im Schatzsucher Magazin schon hinreichend berichtet.

Bei der Suche selbst gibt es dagegen keine Toten zu beklagen. Genau hier versucht aber der FAZ-Bericht herauszustreichen, wie gefährlich das Sondengehen für die Sondengänger ist. Damit will man, unter Angabe falscher Behauptungen, Neueinsteigern vor dem Hobby Angst machen.

Dieser Bericht ist ein Beispiel für den Niedergang des Journalismusses, weil er den wichtigsten Forderungen des Presserates widerspricht.

Viele Grüße

Walter


Jay

Zitat von: Belenos in 08. März 2009, 14:24:02
Moin Veneter,

dies ist kein Beispiel dafür. Im FAZ Bericht wird von dem Fund einer Handgranate berichtet, im nächsten Satz schreibt er, dass in Deutschland jährlich 1-2 Sondengänger dabei ums Leben kommen. Es kommen aber in Deutschland keine 1-2 Sondengänger ums Leben, weil sie eine Handgranate oder sonst etwas explosives entdecken, sondern sie kommen ums Leben, weil sie den Fund eintüten, mit nach Hause nehmen, die Granate in einen Schraustock spannen und wie auch immer sich daran vergehen. Über diese Idioten haben wir im Schatzsucher Magazin schon hinreichend berichtet.

Bei der Suche selbst gibt es dagegen keine Toten zu beklagen. Genau hier versucht aber der FAZ-Bericht herauszustreichen, wie gefährlich das Sondengehen für die Sondengänger ist. Damit will man, unter Angabe falscher Behauptungen, Neueinsteigern vor dem Hobby Angst machen.

Dieser Bericht ist ein Beispiel für den Niedergang des Journalismusses, weil er den wichtigsten Forderungen des Presserates widerspricht.

Viele Grüße

Walter



Hallo zusammen,

@Walter: ..deine Aussage entspricht ganz meiner Meinung: Hier hat ein übereifriger "Journalist", wenn man ihn so nennen kann,
über Ecken und Kanten etwas aufgeschnappt und es sich zurechtgerückt.
Unter anderem, wenn ich mir die Aussagen der User hier anschaue, scheint das mit den besagten "40 cm" wohl eher
rein utopisch und aus der Luft gegriffen zu sein.

Das gegebene Beispiel von Veneter ist schon wirklich ein Ausnahmefall, das aber auch einerseits ein heikles Thema anspricht:
Menschen die mit ihrem Leben spielen. Wenn ich mir mal ein bestimmtes Forum im Inet als Anhaltspunkt nehme, dann bekomme
ich wirklich Gänsehaut, wenn ich mir dort einmal so einige Beiträge anschaue. Man sieht intakte Zünder auf einem Wohnzimmertisch
stehen und User antworten sogar mit: "Schöner Fund"...da fehlt nur noch die Frage: "Schon in Schraubstock gespannt oder noch keine
Zeit gehabt?"

Greetz

Justus
Und is da Weg a no so schdeil, a bissal wos gehd allerweil!