Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW

Begonnen von Caveman, 15. Juli 2007, 16:40:55

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Caveman

Hallo zusammen,
wer hat in letzter Zeit eine Such- bzw. Grabungsgenehmigung in NRW beantragt und weiß wie hoch die Kosten sind die auf einen zu kommen? Die Kosten sollten nur für eine Gemeinde zählen. Bearbeitungsgebühr inbegriffen.
Besten Dank im Voraus.
Gruß Caveman  :winke:

dorfmops

Gute Frage für selbiges Thema gibt es auch interresse in Sachsen!!!! Und natürlich wie lange die Bearbeitung des Antrags dauert ....  :irre: ....

BWGuenni

@caveman

Für meine Genehmigung (eine Gemeinde/NRW) habe ich 51 € bezahlt. Genehmigung gilt i.d.R. erstmal ein Jahr.

Günni :sondi:

Azuron

Hab in NRW auch 50€ bezahlt,zuerst wollten die 50€/ Gemeinde, dann kamen aber wohl etliche Beschwerden und die Kosten wurden dann auf 15€/Gemeinde reduziert. Besser vorher anfragen als nachher eine Rechnung von ein paar hundert Euro haben!!!!

Patricus Gelduba

 :narr:


ihr wisst schon das es diverse gesetze gibt die es verbieten für sowas geld zu nehmen..

Mjölnir

welche Gesetze sollten das sein, Paticius. Würde mich sehr interessieren. Mir ist nur bekannt, daß jede Behörde, sei es Bund, Land oder Kommune, eine eigenen Gebürenhrenordnung hat, in der die Wertigkeit eines jeden Handgriffs festgelegt ist.

Gruß

Mjölnir

Patricus Gelduba

ich meine das ich es sogar hier im forum gelesen habe.

masterTHief

Wer nicht nach Bodendenkmälern(!) sucht, nicht in der Nähe von Bodendenkmälern  b i l l i g e n d  in Kauf nimmt, über solche zu stolpern und wessen suche auch nach Würdigung aller Umstände kein Bodendenkmal gefährdet erscheinen läßt, bedarf keiner Genehmigung nach den Denkmalschutzgesetzen  :nono: .
Wenn der Sucher von allem und jedem vorsichtig eine Anfrage dahingehend stellt, ob es keiner Genehmigung bedarf (Persilschein), weil seine Suche nicht genehmigungspflichtig ist (vorauseilender Gehorsam  :belehr:  ), hätte der auch für die Bemühungen der Behörden hinsichtlich eines Negativ-Bescheides gebühren zu entrichten  :heul: ?

Ist ja logisch, daß die Bemühungen auch mancher Sondengänger-Saubermänner  :engel: nach Genehmigungsverfahren fürs Suchen von Allerlei und allerorten (weil ganz Gallien – ganz Gallien? – für Sondengänger ein Bodendenkmal darstellt) süßer die Kassen der Behorden nicht klingeln läßt (für eigentlich überflüssige Genehmigungsverfahren) und geeignet ist, den leeren Kassen Einnahmen zu generieren  :zwinker: .

Ob mehr Persilscheine ausgestellt würden, wenn der mit ihnen verbundene Aufwand höher zu honorieren wäre – erhöhte Einnahme-Möglichkeiten aufzeigen würde?
Da könnte man auf unorthodoxe Ideen kommen  :-D .

Gruß

masterTHief

Michael

        GugF Michael, der mit dem C-Scope 1220 XD sucht

Preusse13

Hallo
In der Regel zumindest in NRW ist eine Genehmigung 2Jahre gültig.Bei der UnterenDenkmalbehörde bei mir  in 2verschiedenen Gemeinden
wurde keine Gebühr erhoben für die erteilte Grabungsgenehmigung.Von der OberenDenkmalbehörde die auch die Genehmigung sozusagen
ausstellt wurde  eine einmalige Bearbeitungsgebühr  von 30Euro erhoben.
MfG

fisherman

Man braucht man Überall eine Gehnemigung selbst wenn du bei dir im Garten suchen willst.Auf Bodenfdenkmälern ist das Suchen wie überall verboten!

masterTHief

Hallo Preusse13,

das stimmt, aber nicht , wenn ich im GArten meinen Maulwurf ergraben möchte.
Der Grabungszweck ist für die Erfordernis einer Genehmigung wohl unabdingbar
(Suche nach Bodendenkmälern).

Gruß

masterTHief

Preusse13

Zitat von: masterTHief in 17. Juli 2007, 20:18:29
Hallo Preusse13,

das stimmt, aber nicht , wenn ich im GArten meinen Maulwurf ergraben möchte.
Der Grabungszweck ist für die Erfordernis einer Genehmigung wohl unabdingbar
(Suche nach Bodendenkmälern).

Gruß

masterTHief

Guten Abend
Die Frage und Thematik des Threads"Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW"
MfG

CptAhab

Der Vergleich winkt ja wohl, TH, fisherman.
Maßgebend ist die eigentliche Suche.
Ein Lesefundler darf "eigentlich" auch keine Krume mit der Fußspitze beiseite räumen. Das gilt im Allgemeinen auch als Graben.
Nur da befindet er sich ja am "Tatort", hier mag das sinnvoll erscheinen.
The world is full of crashing bores. - Mozer

Azuron

Zitat von: Preusse13 in 17. Juli 2007, 18:00:08
Hallo
In der Regel zumindest in NRW ist eine Genehmigung 2Jahre gültig.Bei der UnterenDenkmalbehörde bei mir  in 2verschiedenen Gemeinden
wurde keine Gebühr erhoben für die erteilte Grabungsgenehmigung.Von der OberenDenkmalbehörde die auch die Genehmigung sozusagen
ausstellt wurde  eine einmalige Bearbeitungsgebühr  von 30Euro erhoben.
MfG

Also meine in NRW ausgestellte Genehmigung ist für EIN Jahr gültig, und die davor war ebenfalls nur für EIN Jahr gültig.Ich denke eine Pauschalaussage ist in diesem Fall nicht korrekt.

Preusse13

Zitat von: Azuron in 18. Juli 2007, 08:14:44
Zitat von: Preusse13 in 17. Juli 2007, 18:00:08
Hallo
In der Regel zumindest in NRW ist eine Genehmigung 2Jahre gültig.Bei der UnterenDenkmalbehörde bei mir  in 2verschiedenen Gemeinden
wurde keine Gebühr erhoben für die erteilte Grabungsgenehmigung.Von der OberenDenkmalbehörde die auch die Genehmigung sozusagen
ausstellt wurde  eine einmalige Bearbeitungsgebühr  von 30Euro erhoben.
MfG

Also meine in NRW ausgestellte Genehmigung ist für EIN Jahr gültig, und die davor war ebenfalls nur für EIN Jahr gültig.Ich denke eine Pauschalaussage ist in diesem Fall nicht korrekt.

Siehe zu 3
      im hiesigen Denkmalschutzgesetz heißt es im § 13 - Ausgrabungen:

      (1) Wer nach Bodendenkmälern graben oder Bodendenkmäler aus einem Gewässer bergen will, bedarf hierzu der Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde. Ausgenommen sind Nachforschungen, die unter der Verantwortung des Landes, des Landschaftsverbandes oder der Stadt Köln stattfinden.

      (2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die beabsichtigte Grabung oder Bergung Bodendenkmäler oder die Erhaltung von Quellen für die Forschung nicht gefährdet.

      (3) Die Erlaubnis kann mit Auflagen und unter Bedingungen erteilt werden usw.


Caveman

Hallo zusammen,
ist ja alles schön und gut was ich hier höre, aber es geht sich alleine um die Gebühren, alles andere ist, zumindest mir, bekannt. Summe "X" inclusive Bearbeitungsgebühr reicht mir als Antwort schon. Ob einer mit oder ohne Genehmigung sucht oder suchen möchte und alle anderen Dinge sind für mich nicht relevant. Danke schonmal im Voraus.
Gruß Caveman  :winke:

P.S.: Und das Ihr euch hier nicht die Köpfe einschlagt  :narr: !!

fisherman

Also ich hab nichts bezahlt und meine geht 2 Hahre lang.Jetzt habe ich meine Verlängerung bekommen und auch nichts bezahlt

Patricus Gelduba

ich wollte es euch eigentlich garnicht sagen,.aber ich habe auch eine,sogar für einen ganzen landkreis,..höhö und die hat nix gekostet!naja,..etwas reden muss mal eben... :belehr:

Denarius

Abend!

Schön für diejenigen, die für Ihre NFG nichts berappen müssen. In NRW ist der Vorgang allerdings seit ca. einem Jahr "behördlich" geregelt. Zahlt man nicht, gibt's auch keine Genehmigung. Nach etlichen Beschwerden seitens diverser Antragsteller und monetär sehr unterschiedlicher Gebührenerhebungen, sollte die Gebühr indes nunmehr einheitlich sein. Meine steht jetzt selber vor der Verlängerung, so dass ich in Kürze Definitives berichten kann. Meinem aktuellen Kenntnisstand kostet die Genehmigung pauschal EUR 50,00 zuzüglich EUR 15,00 PRO beantragtem Gemeindegebiet. Sie gilt derzeit für ein Jahr, während hier wohl jedoch über eine Verlängerung auf zwei Jahre nachgedacht wird.

Beste Grüße,
Denarius
Ich kam, sah und fand !

Caveman

Hallo,
viel ist ja nicht gekommen, ich hoffe das es nicht daran liegt, das hier in NRW so wenige Sondler mit Genehmigung rumlaufen!!!! An die, die mir geholfen haben "vielen Dank  :prost: "!!! Ich habe auch eine Genehmigung, aber die Kosten dafür sind mir zu hoch, darum meine Frage.
Gruß Caveman

)))DRAGO(((

Zitat von: dorfmops in 16. Juli 2007, 10:47:02
Gute Frage für selbiges Thema gibt es auch interresse in Sachsen!!!! Und natürlich wie lange die Bearbeitung des Antrags dauert ....  :irre: ....


Hallo Caveman

bei mir sind es momentan für den Rhein-Erft-Kreis 50,-€,
für den Kreis Düren 50,-€+15,-€ je beantragter Gemeinde d.h. bei mir 215,-€.
Für den Kreis Euskirchen pro Gemeinde 50,-€ sind bei mir 5 Gemeinden also 250,-€
alles zusammen 515,-€
Markus Brüche Der Kölsche Schatzsucher DAS ORIGINAL.: https://www.youtube.com/channel/UCMsNb3bLavUlEMWhqsC7udA

Caveman

Hallo DRAGO,
da ich momentan noch mit dem Amt feilsche, werde ich mich zu meinen Kosten später äußern. Bei mir ist es nur eine Gemeinde und der dazugehörige Kreis, aber dafür wollen die mich richtig bluten lassen.
Gruß Caveman

wachtmeister

Hallo
Ich wollte mich mal kurz vorstellen : ich bin 35 Lenze und wohne am schönen Niederrhein .  :winke:
Ich habe in den letzten paar Tagen versucht Kontakt herzustellen mit den Behörden und dann sagte man mir zum Thema Gebühren ,
ich sollte ung. mit 240-260€ rechnen . Das ist aber alles zusammen  . Da man bei der oberen Denkmalbehörde davon ausgeht , das
ich auf jeden Fall ein wirtschaftliches Interesse daran habe .
Wachtmeister

Caveman

Hallo Wachtmeister,
da hast Du den Nagel auf den Kopf getroffen. Die Such- bzw. Grabungsgenehmigung ist für ein Jahr, im nächsten Jahr, mußt Du einen neuen Antrag stellen und musst dann wieder das gleiche bezahlen. Dazu kommen die Kosten für Sprit, Verpackung und Diverse andere Kosten. Mal abgesehen von der Zeit, die man opfert um erst einmal etwas zu finden und die Fundberichte zu schreiben. Das ganze soll ja auch den Archäologen nutzen bringen. Wenn ein illegaler Sondengänger (das sind alle ohne Genehmigung) etwas findet, gehen diese Funde für die Archäologie verloren und das kann doch nicht richtig sein!!! Aber bei den Gebühren, habe ich als Familienvater kaum eine Chance das Geld aufzubringen (abgesehen davon würde meine Frau mich killen  :narr: )!!! Ich persönlich würde nichts von den Funden verkaufen (von wegen Wirtschaftlicher nutzen  :staun: ) sondern die Funde in ein Museum geben, für Menschen die sich dafür interessieren (natürlich sollte mein Name darunter stehen  :zwinker: ). Die Spanne der Behörde beläuft sich von 50,- bis 500,- Euro, warum nur wollen die nur so viel Geld? Kein Interesse an Funden bzw. an Sondengänger? Wenn alles nichts hilft, werde ich halt Ehrenamtlicher Sucher, zwar landen die Funde dann nicht in ein Museum sondern in einer Schublade, aber dafür kann ich überall suchen (große Bereiche) ohne zu bezahlen. Jetzt sieht das ganze ja nicht gerade wie Werbung für das Sondengehen aus, aber das ist die Wahrheit.
Gruß Caveman  :belehr:

Lojoer

Das Problem, dass Ihr in NRW habt ist, dass bei Feldbegehern und bei Sondengängern mit zweierlei Maß gemessen wird.
In Hessen ist das nicht so. Bei uns benötigt der Feldbegeher, wie der Sondengänger eine Nachforschungsgenehmigung, die ausschließlich vom LfD ausgestellt wird.
Hätten wir das gleiche Prozedere wie Ihr müssten die unsere Geschichtsvereine für ihre aktiven Sucher tief in die Tasche greifen.
Bei uns haben Feldbegeher wie Sondengänger ein Ehrenamt inne, wobei wir wärent des Suchens sogar vom Amt her versichert sind. Dies Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit müsst Ihr auf dauer auch anstreben.
Ich selbst würde bei Euch somit den Antrag "Feldbegehung auch unter Verwendung der Metalldetektoren" stellen und nicht den MD in den Vordergrund stellen.
Gruß Jörg

Silex

In jedem Falle  halte ich es für eine S..... wenn man Geld dafür verlangt....
In diesem S...Staat kann man sich bald Alles kaufen......oder eben nicht....
Meine Oma, Gott habe Sie selig, hat schon immer gesagt: Die brauchen immer ETWAS vor dem sie mächtig Angst haben.....sonst saugen  sie uns aus"
Die Hoffnung trübt das Urteil, aber sie stärkt die Ausdauer.

Markus

Hallo Caveman

Ehrenamt und Sonde geht in NRW leider nicht mehr!
Warum? Das müsste man mal den Herrn Dr. Kunow fragen...  :irre:

Gruß
Markus

baldur

ZitatIch selbst würde bei Euch somit den Antrag "Feldbegehung auch  unter Verwendung der Metalldetektoren" stellen...

Einen Antrag "für eine Feldbegehung" gibt es in NRW gar nicht. Hier ist eine Genehmigung für das Graben (nicht für die Suche!) nach Bodendenkmälern erforderlich (§13 DSchG NRW). Diese kann nur bei der oberen Denkmalbehörde eines Kreises beantragt werden und nicht beim Amt für Bodendenkmalpflege. Das Amt hat keinerlei rechtliche Kompetenz eine solche Genehmigung zu erteilen, sondern wird bei dem Vergabeverfahren nur angehört.

Gladiator

Hallo Baldur,

Du hast sicherlich recht das die Obere Denkmalbehörde diesen Antrag genehmigen wird, trotzdem stellt man diesen beim Amt für Bodendenkmalpflege (RAB) und diese Außenstellen leiten diesen Antrag mit "Ihren Bemerkungen" weiter an die Obere Denkmalbehörde.
Wenn man es umgekehrt macht, wird die Obere Denkmalbehörde einen erstmal zum RAB verweisen bevor der Antrag genehmigt wird.

Die kompetenzen sind in den Denkmalgesetzen verankert, jedoch sieht die Praxis gänzlich anders aus.
Grüße