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Sondengehen => Für ein legales Hobby! Berichte, Erfahrungen und Hinweise unserer User => Thema gestartet von: Caveman in 15. Juli 2007, 16:40:55

Titel: Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW
Beitrag von: Caveman in 15. Juli 2007, 16:40:55
Hallo zusammen,
wer hat in letzter Zeit eine Such- bzw. Grabungsgenehmigung in NRW beantragt und weiß wie hoch die Kosten sind die auf einen zu kommen? Die Kosten sollten nur für eine Gemeinde zählen. Bearbeitungsgebühr inbegriffen.
Besten Dank im Voraus.
Gruß Caveman  :winke:
Titel: Re: Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW
Beitrag von: dorfmops in 16. Juli 2007, 10:47:02
Gute Frage für selbiges Thema gibt es auch interresse in Sachsen!!!! Und natürlich wie lange die Bearbeitung des Antrags dauert ....  :irre: ....
Titel: Re: Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW
Beitrag von: BWGuenni in 16. Juli 2007, 11:49:44
@caveman

Für meine Genehmigung (eine Gemeinde/NRW) habe ich 51 € bezahlt. Genehmigung gilt i.d.R. erstmal ein Jahr.

Günni :sondi:
Titel: Re: Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW
Beitrag von: Azuron in 16. Juli 2007, 12:45:41
Hab in NRW auch 50€ bezahlt,zuerst wollten die 50€/ Gemeinde, dann kamen aber wohl etliche Beschwerden und die Kosten wurden dann auf 15€/Gemeinde reduziert. Besser vorher anfragen als nachher eine Rechnung von ein paar hundert Euro haben!!!!
Titel: Re: Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW
Beitrag von: Patricus Gelduba in 16. Juli 2007, 17:46:13
 :narr:


ihr wisst schon das es diverse gesetze gibt die es verbieten für sowas geld zu nehmen..
Titel: Re: Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW
Beitrag von: Mjölnir in 16. Juli 2007, 23:37:03
welche Gesetze sollten das sein, Paticius. Würde mich sehr interessieren. Mir ist nur bekannt, daß jede Behörde, sei es Bund, Land oder Kommune, eine eigenen Gebürenhrenordnung hat, in der die Wertigkeit eines jeden Handgriffs festgelegt ist.

Gruß

Mjölnir
Titel: Re: Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW
Beitrag von: Patricus Gelduba in 17. Juli 2007, 05:14:38
ich meine das ich es sogar hier im forum gelesen habe.
Titel: Re: Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW
Beitrag von: masterTHief in 17. Juli 2007, 06:14:53
Wer nicht nach Bodendenkmälern(!) sucht, nicht in der Nähe von Bodendenkmälern  b i l l i g e n d  in Kauf nimmt, über solche zu stolpern und wessen suche auch nach Würdigung aller Umstände kein Bodendenkmal gefährdet erscheinen läßt, bedarf keiner Genehmigung nach den Denkmalschutzgesetzen  :nono: .
Wenn der Sucher von allem und jedem vorsichtig eine Anfrage dahingehend stellt, ob es keiner Genehmigung bedarf (Persilschein), weil seine Suche nicht genehmigungspflichtig ist (vorauseilender Gehorsam  :belehr:  ), hätte der auch für die Bemühungen der Behörden hinsichtlich eines Negativ-Bescheides gebühren zu entrichten  :heul: ?

Ist ja logisch, daß die Bemühungen auch mancher Sondengänger-Saubermänner  :engel: nach Genehmigungsverfahren fürs Suchen von Allerlei und allerorten (weil ganz Gallien – ganz Gallien? – für Sondengänger ein Bodendenkmal darstellt) süßer die Kassen der Behorden nicht klingeln läßt (für eigentlich überflüssige Genehmigungsverfahren) und geeignet ist, den leeren Kassen Einnahmen zu generieren  :zwinker: .

Ob mehr Persilscheine ausgestellt würden, wenn der mit ihnen verbundene Aufwand höher zu honorieren wäre – erhöhte Einnahme-Möglichkeiten aufzeigen würde?
Da könnte man auf unorthodoxe Ideen kommen  :-D .

Gruß

masterTHief
Titel: Re: Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW
Beitrag von: Michael in 17. Juli 2007, 13:33:18
Emce80 hat es hier http://www.sucherforum.de/index.php/topic,21312.msg118639/topicseen.html#msg118639 (http://www.sucherforum.de/index.php/topic,21312.msg118639/topicseen.html#msg118639)auf den Punkt gebracht. Viel Spass beim Suchen.
Titel: Re: Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW
Beitrag von: Preusse13 in 17. Juli 2007, 18:00:08
Hallo
In der Regel zumindest in NRW ist eine Genehmigung 2Jahre gültig.Bei der UnterenDenkmalbehörde bei mir  in 2verschiedenen Gemeinden
wurde keine Gebühr erhoben für die erteilte Grabungsgenehmigung.Von der OberenDenkmalbehörde die auch die Genehmigung sozusagen
ausstellt wurde  eine einmalige Bearbeitungsgebühr  von 30Euro erhoben.
MfG
Titel: Re: Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW
Beitrag von: fisherman in 17. Juli 2007, 18:06:53
Man braucht man Überall eine Gehnemigung selbst wenn du bei dir im Garten suchen willst.Auf Bodenfdenkmälern ist das Suchen wie überall verboten!
Titel: Re: Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW
Beitrag von: masterTHief in 17. Juli 2007, 20:18:29
Hallo Preusse13,

das stimmt, aber nicht , wenn ich im GArten meinen Maulwurf ergraben möchte.
Der Grabungszweck ist für die Erfordernis einer Genehmigung wohl unabdingbar
(Suche nach Bodendenkmälern).

Gruß

masterTHief
Titel: Re: Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW
Beitrag von: Preusse13 in 17. Juli 2007, 20:30:24
Zitat von: masterTHief in 17. Juli 2007, 20:18:29
Hallo Preusse13,

das stimmt, aber nicht , wenn ich im GArten meinen Maulwurf ergraben möchte.
Der Grabungszweck ist für die Erfordernis einer Genehmigung wohl unabdingbar
(Suche nach Bodendenkmälern).

Gruß

masterTHief

Guten Abend
Die Frage und Thematik des Threads"Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW"
MfG
Titel: Re: Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW
Beitrag von: CptAhab in 17. Juli 2007, 20:36:27
Der Vergleich winkt ja wohl, TH, fisherman.
Maßgebend ist die eigentliche Suche.
Ein Lesefundler darf "eigentlich" auch keine Krume mit der Fußspitze beiseite räumen. Das gilt im Allgemeinen auch als Graben.
Nur da befindet er sich ja am "Tatort", hier mag das sinnvoll erscheinen.
Titel: Re: Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW
Beitrag von: Azuron in 18. Juli 2007, 08:14:44
Zitat von: Preusse13 in 17. Juli 2007, 18:00:08
Hallo
In der Regel zumindest in NRW ist eine Genehmigung 2Jahre gültig.Bei der UnterenDenkmalbehörde bei mir  in 2verschiedenen Gemeinden
wurde keine Gebühr erhoben für die erteilte Grabungsgenehmigung.Von der OberenDenkmalbehörde die auch die Genehmigung sozusagen
ausstellt wurde  eine einmalige Bearbeitungsgebühr  von 30Euro erhoben.
MfG

Also meine in NRW ausgestellte Genehmigung ist für EIN Jahr gültig, und die davor war ebenfalls nur für EIN Jahr gültig.Ich denke eine Pauschalaussage ist in diesem Fall nicht korrekt.
Titel: Re: Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW
Beitrag von: Preusse13 in 18. Juli 2007, 10:52:48
Zitat von: Azuron in 18. Juli 2007, 08:14:44
Zitat von: Preusse13 in 17. Juli 2007, 18:00:08
Hallo
In der Regel zumindest in NRW ist eine Genehmigung 2Jahre gültig.Bei der UnterenDenkmalbehörde bei mir  in 2verschiedenen Gemeinden
wurde keine Gebühr erhoben für die erteilte Grabungsgenehmigung.Von der OberenDenkmalbehörde die auch die Genehmigung sozusagen
ausstellt wurde  eine einmalige Bearbeitungsgebühr  von 30Euro erhoben.
MfG

Also meine in NRW ausgestellte Genehmigung ist für EIN Jahr gültig, und die davor war ebenfalls nur für EIN Jahr gültig.Ich denke eine Pauschalaussage ist in diesem Fall nicht korrekt.

Siehe zu 3
      im hiesigen Denkmalschutzgesetz heißt es im § 13 - Ausgrabungen:

      (1) Wer nach Bodendenkmälern graben oder Bodendenkmäler aus einem Gewässer bergen will, bedarf hierzu der Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde. Ausgenommen sind Nachforschungen, die unter der Verantwortung des Landes, des Landschaftsverbandes oder der Stadt Köln stattfinden.

      (2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die beabsichtigte Grabung oder Bergung Bodendenkmäler oder die Erhaltung von Quellen für die Forschung nicht gefährdet.

      (3) Die Erlaubnis kann mit Auflagen und unter Bedingungen erteilt werden usw.

Titel: Re: Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW
Beitrag von: Caveman in 18. Juli 2007, 13:11:14
Hallo zusammen,
ist ja alles schön und gut was ich hier höre, aber es geht sich alleine um die Gebühren, alles andere ist, zumindest mir, bekannt. Summe "X" inclusive Bearbeitungsgebühr reicht mir als Antwort schon. Ob einer mit oder ohne Genehmigung sucht oder suchen möchte und alle anderen Dinge sind für mich nicht relevant. Danke schonmal im Voraus.
Gruß Caveman  :winke:

P.S.: Und das Ihr euch hier nicht die Köpfe einschlagt  :narr: !!
Titel: Re: Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW
Beitrag von: fisherman in 18. Juli 2007, 14:37:22
Also ich hab nichts bezahlt und meine geht 2 Hahre lang.Jetzt habe ich meine Verlängerung bekommen und auch nichts bezahlt
Titel: Re: Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW
Beitrag von: Patricus Gelduba in 18. Juli 2007, 16:32:13
ich wollte es euch eigentlich garnicht sagen,.aber ich habe auch eine,sogar für einen ganzen landkreis,..höhö und die hat nix gekostet!naja,..etwas reden muss mal eben... :belehr:
Titel: Re: Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW
Beitrag von: Denarius in 18. Juli 2007, 19:58:09
Abend!

Schön für diejenigen, die für Ihre NFG nichts berappen müssen. In NRW ist der Vorgang allerdings seit ca. einem Jahr "behördlich" geregelt. Zahlt man nicht, gibt's auch keine Genehmigung. Nach etlichen Beschwerden seitens diverser Antragsteller und monetär sehr unterschiedlicher Gebührenerhebungen, sollte die Gebühr indes nunmehr einheitlich sein. Meine steht jetzt selber vor der Verlängerung, so dass ich in Kürze Definitives berichten kann. Meinem aktuellen Kenntnisstand kostet die Genehmigung pauschal EUR 50,00 zuzüglich EUR 15,00 PRO beantragtem Gemeindegebiet. Sie gilt derzeit für ein Jahr, während hier wohl jedoch über eine Verlängerung auf zwei Jahre nachgedacht wird.

Beste Grüße,
Denarius
Titel: Re: Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW
Beitrag von: Caveman in 23. Juli 2007, 18:11:07
Hallo,
viel ist ja nicht gekommen, ich hoffe das es nicht daran liegt, das hier in NRW so wenige Sondler mit Genehmigung rumlaufen!!!! An die, die mir geholfen haben "vielen Dank  :prost: "!!! Ich habe auch eine Genehmigung, aber die Kosten dafür sind mir zu hoch, darum meine Frage.
Gruß Caveman
Titel: Re: Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW
Beitrag von: )))DRAGO((( in 24. Juli 2007, 00:30:22
Zitat von: dorfmops in 16. Juli 2007, 10:47:02
Gute Frage für selbiges Thema gibt es auch interresse in Sachsen!!!! Und natürlich wie lange die Bearbeitung des Antrags dauert ....  :irre: ....


Hallo Caveman

bei mir sind es momentan für den Rhein-Erft-Kreis 50,-€,
für den Kreis Düren 50,-€+15,-€ je beantragter Gemeinde d.h. bei mir 215,-€.
Für den Kreis Euskirchen pro Gemeinde 50,-€ sind bei mir 5 Gemeinden also 250,-€
alles zusammen 515,-€
Titel: Re: Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW
Beitrag von: Caveman in 24. Juli 2007, 19:23:07
Hallo DRAGO,
da ich momentan noch mit dem Amt feilsche, werde ich mich zu meinen Kosten später äußern. Bei mir ist es nur eine Gemeinde und der dazugehörige Kreis, aber dafür wollen die mich richtig bluten lassen.
Gruß Caveman
Titel: Re: Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW
Beitrag von: wachtmeister in 01. August 2007, 15:56:41
Hallo
Ich wollte mich mal kurz vorstellen : ich bin 35 Lenze und wohne am schönen Niederrhein .  :winke:
Ich habe in den letzten paar Tagen versucht Kontakt herzustellen mit den Behörden und dann sagte man mir zum Thema Gebühren ,
ich sollte ung. mit 240-260€ rechnen . Das ist aber alles zusammen  . Da man bei der oberen Denkmalbehörde davon ausgeht , das
ich auf jeden Fall ein wirtschaftliches Interesse daran habe .
Wachtmeister
Titel: Re: Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW
Beitrag von: Caveman in 01. August 2007, 17:41:11
Hallo Wachtmeister,
da hast Du den Nagel auf den Kopf getroffen. Die Such- bzw. Grabungsgenehmigung ist für ein Jahr, im nächsten Jahr, mußt Du einen neuen Antrag stellen und musst dann wieder das gleiche bezahlen. Dazu kommen die Kosten für Sprit, Verpackung und Diverse andere Kosten. Mal abgesehen von der Zeit, die man opfert um erst einmal etwas zu finden und die Fundberichte zu schreiben. Das ganze soll ja auch den Archäologen nutzen bringen. Wenn ein illegaler Sondengänger (das sind alle ohne Genehmigung) etwas findet, gehen diese Funde für die Archäologie verloren und das kann doch nicht richtig sein!!! Aber bei den Gebühren, habe ich als Familienvater kaum eine Chance das Geld aufzubringen (abgesehen davon würde meine Frau mich killen  :narr: )!!! Ich persönlich würde nichts von den Funden verkaufen (von wegen Wirtschaftlicher nutzen  :staun: ) sondern die Funde in ein Museum geben, für Menschen die sich dafür interessieren (natürlich sollte mein Name darunter stehen  :zwinker: ). Die Spanne der Behörde beläuft sich von 50,- bis 500,- Euro, warum nur wollen die nur so viel Geld? Kein Interesse an Funden bzw. an Sondengänger? Wenn alles nichts hilft, werde ich halt Ehrenamtlicher Sucher, zwar landen die Funde dann nicht in ein Museum sondern in einer Schublade, aber dafür kann ich überall suchen (große Bereiche) ohne zu bezahlen. Jetzt sieht das ganze ja nicht gerade wie Werbung für das Sondengehen aus, aber das ist die Wahrheit.
Gruß Caveman  :belehr:
Titel: Re: Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW
Beitrag von: Lojoer in 01. August 2007, 20:05:53
Das Problem, dass Ihr in NRW habt ist, dass bei Feldbegehern und bei Sondengängern mit zweierlei Maß gemessen wird.
In Hessen ist das nicht so. Bei uns benötigt der Feldbegeher, wie der Sondengänger eine Nachforschungsgenehmigung, die ausschließlich vom LfD ausgestellt wird.
Hätten wir das gleiche Prozedere wie Ihr müssten die unsere Geschichtsvereine für ihre aktiven Sucher tief in die Tasche greifen.
Bei uns haben Feldbegeher wie Sondengänger ein Ehrenamt inne, wobei wir wärent des Suchens sogar vom Amt her versichert sind. Dies Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit müsst Ihr auf dauer auch anstreben.
Ich selbst würde bei Euch somit den Antrag "Feldbegehung auch unter Verwendung der Metalldetektoren" stellen und nicht den MD in den Vordergrund stellen.
Gruß Jörg
Titel: Re: Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW
Beitrag von: Silex in 01. August 2007, 20:54:44
In jedem Falle  halte ich es für eine S..... wenn man Geld dafür verlangt....
In diesem S...Staat kann man sich bald Alles kaufen......oder eben nicht....
Meine Oma, Gott habe Sie selig, hat schon immer gesagt: Die brauchen immer ETWAS vor dem sie mächtig Angst haben.....sonst saugen  sie uns aus"
Titel: Re: Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW
Beitrag von: Markus in 02. August 2007, 02:20:51
Hallo Caveman

Ehrenamt und Sonde geht in NRW leider nicht mehr!
Warum? Das müsste man mal den Herrn Dr. Kunow fragen...  :irre:

Gruß
Markus
Titel: Re: Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW
Beitrag von: baldur in 02. August 2007, 08:49:43
ZitatIch selbst würde bei Euch somit den Antrag "Feldbegehung auch  unter Verwendung der Metalldetektoren" stellen...

Einen Antrag "für eine Feldbegehung" gibt es in NRW gar nicht. Hier ist eine Genehmigung für das Graben (nicht für die Suche!) nach Bodendenkmälern erforderlich (§13 DSchG NRW). Diese kann nur bei der oberen Denkmalbehörde eines Kreises beantragt werden und nicht beim Amt für Bodendenkmalpflege. Das Amt hat keinerlei rechtliche Kompetenz eine solche Genehmigung zu erteilen, sondern wird bei dem Vergabeverfahren nur angehört.
Titel: Re: Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW
Beitrag von: Gladiator in 02. August 2007, 09:39:49
Hallo Baldur,

Du hast sicherlich recht das die Obere Denkmalbehörde diesen Antrag genehmigen wird, trotzdem stellt man diesen beim Amt für Bodendenkmalpflege (RAB) und diese Außenstellen leiten diesen Antrag mit "Ihren Bemerkungen" weiter an die Obere Denkmalbehörde.
Wenn man es umgekehrt macht, wird die Obere Denkmalbehörde einen erstmal zum RAB verweisen bevor der Antrag genehmigt wird.

Die kompetenzen sind in den Denkmalgesetzen verankert, jedoch sieht die Praxis gänzlich anders aus.
Grüße
Titel: Re: Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW
Beitrag von: Gladiator in 02. August 2007, 09:45:48
Zitat von: Caveman in 01. August 2007, 17:41:11
Wenn ein illegaler Sondengänger (das sind alle ohne Genehmigung) etwas findet, gehen diese Funde für die Archäologie verloren und das kann doch nicht richtig sein!!!

Hallo Caveman,

es gibt genügend Sondengänger die mit den Ämtern zusammen arbeiten möchten aber es nicht können weil sie keine Genehmigungen bekommen! Klassisches Beispiel ->BW!
Trotzdem werden alle Funde von diesen peinlich genau Schriftlich, Zeichnerisch, ja sogar Fototechnisch festgehalten.
Aber bitte; das sind doch dann keine Illegalen Sondengänger!  :besorgt:

Grüße  :winke:
Titel: Re: Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW
Beitrag von: baldur in 02. August 2007, 10:48:47
Ich habe bisher jeden Antrag bei der oberen Denkmalbehörde des Kreises stellen müssen und nicht beim Amt. Allerdings kann es sein, daß dies hier in Westfalen anders gehandhabt wird.
Titel: Re: Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW
Beitrag von: Preusse13 in 02. August 2007, 12:38:00
Zitat von: Gladiator in 02. August 2007, 09:39:49
Hallo Baldur,

Du hast sicherlich recht das die Obere Denkmalbehörde diesen Antrag genehmigen wird, trotzdem stellt man diesen beim Amt für Bodendenkmalpflege (RAB) und diese Außenstellen leiten diesen Antrag mit "Ihren Bemerkungen" weiter an die Obere Denkmalbehörde.
Wenn man es umgekehrt macht, wird die Obere Denkmalbehörde einen erstmal zum RAB verweisen bevor der Antrag genehmigt wird.

Die kompetenzen sind in den Denkmalgesetzen verankert, jedoch sieht die Praxis gänzlich anders aus.
Grüße

Hallo
Wie @Baldur bereits beschrieben hatt,der Antrag dafür muss bei der OberenDenkmalbehörde(in NRW) schriftlich gestellt werden.
Sollte es sich hier um einen Erstantrag halten geht der formelle Weg auf schriflicher Mitteilung der OberenDenkmalbehörde weiter zum LDA zwecks einer Benehmbilderstellung.Im Klartext wird hierfür eine kurze Unterredung mit dem zuständigen Archäeologen geführt.
Der sich von dem Antragsteller sein Vorhaben und Anliegen genauestens erklären lässt. Konzept  ect.
Sein Urteil nach dieser Unterredung zu seiner Benehmbilderstellung teilt der Archäeologe nicht sofort dem Antragsteller mit sondern der OberenDenkmahlbehörde!!Diese dann bei einem positivenen Ergebnis  eine Grabungsgenehmigung ausstellt.
Ein Sucherkollege(Anfänger)Kaufmann und unbescholtener Familienvater wurde vor ca 2Jahren keine Grabungsgenehmigung für die suche mit dem Metalldetektor für sein Suchgebiet nördliche NRW erteilt.
MfG
Titel: Re: Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW
Beitrag von: Markus in 02. August 2007, 14:28:09
Hallo Allerseits!

Im Kreis Düren, Euskirchen, Heinsberg, Aachen und dem Rhein-Erft-Kreis MUSS man zum RAB in Nideggen-Wollersheim! Einen Antrag an die obere Denkmalbehörde zu richten bringt nix!
Die leiten dann alles andere in die Wege! So wars letztes Jahr und so wird es auch in Zukunft sein!!!!

Gruß
Markus
Titel: Re: Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW
Beitrag von: wachtmeister in 02. August 2007, 17:11:23
Hallo
Kann es vielleicht sein , das man uns auf diese Weise von en Genehmigungen fernhalten möchte , damit man erst gar nicht auf die Idee kommt, einen Antrag zustellen ??  :cop: . Wenn man Interesse an einer Zusammenarbeit mit uns hätte , dann könnte man das sicherlich auch anders regeln . Ich kann mir zwischendurch nicht mal eben ,den Spaß erlauben 260,- € zu latzen .
Zumal es ja sowieso ein Witz ist , das mir ein wirtschaftliches Interesse vorhält . Bekomme ich eigentlich ein Teil des Geldes zurück , wenn
ich nichts finde ??  :narr: :narr: . Nein wahrscheinlich eher nicht . :nono: .
Gruß Björn
Titel: Re: Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW
Beitrag von: Caveman in 02. August 2007, 20:23:07
@ Gladiator,
natürlich meine ich alle Sondengänger die die Möglichkeit haben eine Genehmigung zu bekommen, nicht die aus den ärmlichen  :narr: Bundesländern. Die haben ja keine andere Möglichkeit.

@ alle,
hier bei uns stellt man erst den Antrag beim RAB, dann bekommt man einen Termin für ein persönliches Gespräch. Dann besorgt man sich das passende Kartenmaterial DGK 5000, und das RAB sendet die Sachen nach Bonn zum LDA. Dort wird alles geprüft und die Bodendenkmäler angezeigt auf denen man nicht graben darf. Dann gehen die Sachen zur oberen Denkmalbehörde des Kreises und die stellen die Grabungsgenehmigung aus. Dann gibt man dem RAB bescheid und stellt sich bei der unteren Denkmalbehörde der Gemeinde vor. So läuft das hier. Am Ende bekommt man die dicke Rechnung.

@ wachtmeister,
genau das gleiche denke ich auch. Ein komisches Gefühl bekam ich als ich bei der oberen Denkmalbehörde angerufen habe, weil angeblich unterlagen fehlten. Als ich dann erwähnte das ich das ganze ja über Jahre betreiben möchte, sagte die Dame ganz komisch " die Genehmigung zählt aber nur für ein Jahr, danach müsste ich einen neuen Antrag stellen (das habe ich ja schon im persönlichen Gespräch erfahren). Da wusste ich ja nicht wie hoch die Kosten hier im Kreis sind, war wohl etwas blauäugig, weil ich immer was von 50,- Euro gehört hatte. Die denken auch, das machen die einmal und dann können die sich das eh nicht mehr leisten. Habe die Tage auf den Feldern die ich angegeben habe zwei andere Sucher gesehen, leider waren sie später schon weg sonst hätte ich die mal angesprochen. Wenn die keine Genehmigung haben und ich soviel Geld bezahlen soll, für Funde die in deren Taschen verschwinden, kann da doch etwas nicht stimmen!!

Gruß Caveman
Titel: Re: Kosten für eine Suchgenehmigung in NRW
Beitrag von: wachtmeister in 02. August 2007, 20:51:58
Ja Ja Ja
und dann wundern sie sich , daß man dann illegal in der Gegend rumrennt . :cool1:
Gruß Björn