BARBARENSCHATZ

Begonnen von 4x4 sonde, 04. Oktober 2014, 22:36:41

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lord3d

"Abgabe von Munition" – "ungeschriebenes Gesetz"

lol.
Habemus Nachforschungsgenehmigung.

Caddy

#391
Zitat von: stratocaster in 10. April 2016, 19:25:46
Es geht um Geld. Das ist alles.
Und da ist jedes Mittel recht  :wuetend:

Gruß  :dumdidum:

Richtig. Da werden sogar Familienmitglieder angeschrieben.
Schriftliche Drohungen sind bei mir zwei mal eingegangen, per Post.
Der zweite Brief ging an meine Frau .  :nono: abartig...., vor allem weil er selbst Familie und Probleme hat.....

Wir brauchen keine Links in bekannte Foren! Keine Persönlichen Angriffe! editiert von mc.leahcim

Deine/eure versuchte Propaganda schafft mehr Fortschritte, als Du haben möchtest.
Fetten Gruss an Deinen Ebinger. Sollte es in RLP auch vorwärts gehen, werde ich
mich persönlich dafür einsetzen, dass er die Strasse fegen darf.

Ihr habt beide ausgiebig übertrieben, Rückschritte eingeleitet, versucht eine Bremse reinzusetzen.

Ihr erinnert euch ? "Na XXXX und YYY, wieder mal die Welt retten ?" "Wolf im Schafspelz" Keine Realnamen! mc.leahcim


Zeile gelöscht/ mc.leahcim

Der Brief an meine Familie wurde an entsprechende Stellen weitergeleitet.

Caddy


Jøran-Njål

Zitat von: Caddy in 02. Mai 2016, 20:45:45
Richtig. Da werden sogar Familienmitglieder angeschrieben.
Schriftliche Drohungen sind bei mir zwei mal eingegangen, per Post.

Ach was lese ich da ...  :nono:

Das aus dieser Ecke gerne mal "eigenartige" Schreiben verfasst werden, habe ich selber schon erfahren.
Der etwas eigenartige User "Ebinger1" schrieb an mich auch schon mal etwas Eigenartiges per PN. Hat er zwar mittlerweile gelöscht, aber vorher konnte das die Polizei noch selber lesen und sicherheitshalber für den Fall, das aus dieser Ecke mal wieder Eigenartiges an mich versendet werden sollte, auch protokollieren. Aber dort traut man sich wohl nicht mehr und schreiben stattdessen halt komische Storys in deren Forum.  :-D

Drohungen gleich einfach an die Polizei weiterleiten und sich nicht darüber ärgern.  :cop:


Hilsen / Grüße,

Jøran-Njål
Der Raubgräberterminator meint: Freiheit für legalle Sondengänger und Archäologen. Nieder mit der Deutschen Sondengänger Union! Vertraut ihnen nicht!

Daniel

#393
Kriegt man sonst nichts auf die Reihe oder passt es irgendwie nicht ins System,
versucht man halt unliebsame Gegner einzuschüchtern, damit die Wahrheit nicht ans Licht kommt.
Ist ein altes und beliebtes Spiel und eigentlich das Gleiche, wie "DIE" immer den Behörden vorwerfen. :dumdidum:
Eigentlich sogar noch eine Stufe extremer, was aber auch viel über den Charakter mancher Zeitgenossen aussagt. :irre:
Aber das Ganze ist mehr privater Natur, sollte ggf. von den passenden Stellen gelöst werden
und hat deshalb hier mit dem "Barbarenschatz-Beitrag" nichts zu verloren!  :belehr:
Deshalb: Bitte zurück zum eigentlichen Thema!

Gruß Daniel  :winke:
Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.

Orikoule

k98 ist ein Maschinengewehr , läuft bei dem.
Konnte es mir auch nicht ganz ansehen , tu mich irgendwie fremdschämen durch den :nono:
Militaria 1933 - 1945

Leonidas

Hallo,

gibt es Neue Infos bezüglich Barbarenschatz?

Gruss Leonidas

stratocaster

Zitat von: Leonidas in 02. Juli 2016, 09:36:30
Hallo,

gibt es Neue Infos bezüglich Barbarenschatz?

Gruss Leonidas

Hier etwas ganz neues über den "echten" Barbarenschatz von Neupotz
http://www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/von-speyer-nach-berlin-der-barbarenschatz-zieht-um/-/id=1682/did=17712516/nid=1682/oasdn5/index.html

Über den Rülzheimer Barbarenschatz gibt es derzeit wohl nichts neues  :nixweiss:

Gruß  :winke:
Das Sucherforum dankt all denen,
die zum Thema nichts beitragen konnten
und dennoch geschwiegen haben !

Carolus Rex

Hi

Gut, dass ich ihn in Speyer und bei einer Sonderausstellung in Trier schon gesehen habe.

10 Jahre Leihgabe ist eine lange Zeit.

Gruß CR
------------Melden macht frei--------------

Jøran-Njål

Hei,
Zitat von: Leonidas in 02. Juli 2016, 09:36:30
Hallo,

gibt es Neue Infos bezüglich Barbarenschatz?

Gruss Leonidas

aktuell ist die Revision immer noch beim Pfälzischen Oberlandesgericht anhängig.
Und es gibt keine Anzeichen dafür, dass zeitnahe entschieden wird.

Kann also noch etwas dauern.


Hilsen / Grüße,

Jøran-Njål
Der Raubgräberterminator meint: Freiheit für legalle Sondengänger und Archäologen. Nieder mit der Deutschen Sondengänger Union! Vertraut ihnen nicht!

stratocaster

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Daniel

Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.

Carolus Rex

Hi

Würde sagen ja, wenn bis dahin seine Verhandlung gelaufen ist.
Nur jetzt darf SPB bei ihm die Aussage verweigern, weil bei ihm der Revisionsprozess ansteht.

Und täglich grüßt das Murmeltier.

Gruß CR
------------Melden macht frei--------------

Caddy

Hoffentlich ist auch jedem klar, was der ganze Kram so nach sich zieht, wo das hinführt.

Egal was dabei rauskommt, es wird nur eine Seite verlieren....
Egal was dabei rauskommt, es wird entsprechend angepasst werden ....

Wer den SPB als Vorbild feiert, wird bei Zeiten ins Grübeln kommen.

Die ganze verlogene Geschichte noch mal aufzudrüseln, das tut nicht mehr Not. Die ist zu Genüge abgelegt.


stratocaster

#403
Anhängendes Bild von heute aus der Zeitung "Rheinpfalz".

Mich irritiert der letzte Satz:
Was war eigentlich der Rechtsfehler ? Nun bin ich kein Jurist, aber
muß die Staatsanwaltschaft bei der Verlesung der Anklageschrift auf das Landesgesetz hinweisen ??
§20 (1): Schatzregal; Gegenstände sind Eigentum des Landes
§17 (1): Unverzügliche Anzeige
§33 (1), 10 und 12: Ordnungswidrigkeiten
Muß der Richter bei der Urteilsbegründung die entsprechenden Paragrafen des Landesgesetzes zitieren ?

Ich empfinde das Ganze als eine Farce  :nono:

Nebenbei:
Ich bin gespannt, ob von Seiten der Staatsanwaltschaft noch weitere Zeugen genannt werden:
- der Vertreter des Auktionshausen, den SPB lange vor Abgabe kontaktiert hatte
- die Angestellten des Friseursalons, in dem eine private Unterhaltung über die Fundgegenstände stattgefunden hatte

Gruß  :winke:
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insurgent

Wenn ich das richtig lese, gibt es kein Gutachten, ob die Stücke tatsächlich unter das Schatzregal fallen und somit, ob es überhaupt eine Unterschlagung war.

Puhhhh..........
Meine Bodenfunde werden gemeldet

Caddy

Zitat von: insurgent in 19. Juli 2016, 16:07:48
Wenn ich das richtig lese, gibt es kein Gutachten, ob die Stücke tatsächlich unter das Schatzregal fallen und somit, ob es überhaupt eine Unterschlagung war.

Puhhhh..........

Ich hoffe Du liest falsch Insurgent.
Ich kann mir auch absolut nicht vorstellen, das dieser Part bei den ersten zwei Verhandlungen nicht mit eingeflossen ist.

historia-invenire

Evtl. doch nur die Schüssel von der Oma 😁
... und wer da sucht, der findet.....           (Matthäus 7; 8)

Rheingauner

@Caddy und insurgent,

wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe, gab' es an beiden Verhandlungen nur ein Gutachten zum Wert.

Gruß

stratocaster

Ich war ja bei der 1. Verhandlung komplett anwesend und habe auch mitgeschrieben.
Bei der Verlesung der Anklage wurde zwar der Wert von 425-575 Teuro genannt; ob aber das
Schatzregal als Rechtsgrundlage in RLP angezogen wurde, weiß ich nicht mehr.
Meiner Erinnerung und meinen Mitschriften nach kamen die gesetzlichen Grundlagen (Landesgesetz Denkmalschutz RLP)
eigentlich nie zur Sprache, was mich damals schon etwas verwundert hatte.

Andererseits verstehe ich das nun so, dass man jetzt wieder "bei Null anfängt"; sodass die Gelegenheit da ist,
die gesetzlichen Grundlagen besser in den Prozess einfließen zu lassen; aber das ist ja zunächst Sache der Staatsanwaltschaft.
Inwieweit diese sich nun bei der Denkmalfachbehörde schlau macht oder überhaupt schlau machen darf, weiß ich nicht.

Gruß  :winke:

PS: Der Beitrag von Rheingauner kam zeitgleich: Wir hatten ja auch nebeneinander gesessen.
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Belenos

#409
Moin,

das Landesamt hat wohl einfach gesagt, der Schatz gehört aufgrund des SR uns, hat aber versäumt darzulegen wieso sie zu dieser Annahme kommen, dass der Schatz unter das Schatzregal fällt.

... und sie Staatsanwaltschaft hat nicht geprüft, ob Seites des Landesamts überhaupt ein Rechtsanspruch am Schatz besteht.

Peinlich und wieder ein Beleg dafür, dass man für diese Rechtsmaterie in den Ländern Schwerpunktstaatsanwaltscahften einrichten sollte.


Viele Grüße


Walter

stratocaster

Zitat von: Belenos in 20. Juli 2016, 14:53:09

... und sie Staatsanwaltschaft hat nicht geprüft, ob Seites des Landesamts überhaupt ein Rechtsanspruch am Schatz besteht.


Ich sehe das auch so.
Die Staatsanwaltschaft vertritt ja wohl die Interessen des Staates: Diese sind im Falle "Barbarenschatz"
einfacherweise im Denkmalschutzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz recht eindeutig aufgeführt.
Da hätte die Staatsanwaltschaft sagen können (zumindest ich verstehe das so):
- die Funde (siehe §16) sind von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung und gehören daher dem Land (siehe §20 (1))
- der Fund hätte unverzüglich angezeigt werden müssen, siehe §17 (1)
- SPB hatte keine NFG siehe §21

Nun steht im Gesetz aber nichts über Straftaten (z.B. Unterschlagung) oder Strafen
sondern "nur" etwas über Ordnungswidrigkeiten.
Im Falle des Barbarenschatzes liegt gemäß Denkmalschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit nach §33 (1), 10. und 12. vor
für die eine Geldbuße bis zu 125.000,-- Euro fällig sein könnte.
(Andererseits steht im §20 (2) auch etwas über eine Belohnung.)

Ich hatte als Ingenieur im Berufsleben recht intensiv mit 3 Bundesverordnungen zu tun und fühle
mich in der Interpretation und Auslegung von Verordnungen und Gesetzen recht sattelfest.
Was die Juristen aber im Rahmen von Prozessen daraus machen, kann ich nicht beurteilen.

Gruß  :winke:
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Carolus Rex

#411
Hi Andreas,

Das Zuwiderhandeln gegen das Schatzregal ist eine Ordnungswidrigkeit,
aber die Unterschlagung ist eine Straftat.
Bezüglich des wissenschaftlichen Wertes sind sie bei dem Fund wohl einfach davon ausgegangen.
Haben dann wohl vergessen dies zu begründen.

Denke dies wird jetzt ausführlich nachgeholt.

Gruß CR
------------Melden macht frei--------------

Caddy

Danke CR

so ist mir das über die Jahre auch in Erinnerung. Es wurde immer wieder betont, dass es bei den Urteilen
um die Unterschlagung geht.
Auch die Berichterstatter (ausser Einer, aber dem glaubt man eh nicht mehr...), welche bei den Verhandlungen
vor Ort waren, haben dieses immer wieder bestätigt.

Ich hoffe Du liegst richtig ... bei der nächsten Verhandlung.


stratocaster

Zitat von: Carolus Rex in 21. Juli 2016, 14:36:03

Das Zuwiderhandeln gegen das Schatzregal ist eine Ordnungswidrigkeit,
aber die Unterschlagung ist eine Straftat.


Langsam begreife ich das. Ich habe nachgelesen :
Die Unterschlagung fällt in die Kategorie der Eigentumsdelikte.
Der Formfehler war wohl, dass nirgendwo gesagt/geschrieben wurde, dass der Staat (das Land)
Eigentümer der Gegenstände ist.
Kläger ist ja wohl der Staat - vertreten durch die Staatsanwaltschaft - und nicht die Denkmalfachbehörde.
Diese tritt lediglich als Zeuge auf.
Darf ein Zeuge eigentlich die Staatsanwaltschaft beraten?  Keine Ahnung.

Gruß  :winke:
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Caddy

Zitat von: stratocaster in 21. Juli 2016, 15:18:23
.....
Kläger ist ja wohl der Staat - vertreten durch die Staatsanwaltschaft - und nicht die Denkmalfachbehörde.
Diese tritt lediglich als Zeuge auf.
Darf ein Zeuge eigentlich die Staatsanwaltschaft beraten?  Keine Ahnung.

Gruß  :winke:

Die Denkmalfachbehörde ist kein Zeuge. Sie hat Anzeige erstattet, wegen gewissen Fakten. Die Staatsanwaltschaft betrachtet die vorgelegten Fakten
und bringt die Sache vor Gericht.

stratocaster

....... und eine Angestellte der Denkmalfachbehörde war Zeugin.

Gruß  :winke:
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Caddy

Zitat von: stratocaster in 21. Juli 2016, 15:31:50
....... und eine Angestellte der Denkmalfachbehörde war Zeugin.

Gruß  :winke:

Jau .... vielleicht wegen zwei kuriosen Fundübergaben wärend laufender Ermittlungen ???
Ich denke Du warst vor Ort.

stratocaster

Zitat von: Caddy in 21. Juli 2016, 15:34:07
Jau .... vielleicht wegen zwei kuriosen Fundübergaben wärend laufender Ermittlungen ???
Ich denke Du warst vor Ort.

Nee ; wegen einer umfassenden Aussage zum Thema.
Ja, ich war vor Ort

Gruß  :kopfkratz:
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Caddy

Zitat von: stratocaster in 21. Juli 2016, 15:58:53
Nee ; wegen einer umfassenden Aussage zum Thema.
Ja, ich war vor Ort

Gruß  :kopfkratz:

Ja, wer hätte es sonst machen sollen ?

Ich kann Dir nicht folgen Strato, aber der Denkfehler kann auch bei mir liegen.

Jøran-Njål

Moin,

Zitat von: Caddy in 21. Juli 2016, 15:28:26
Die Denkmalfachbehörde ist kein Zeuge. Sie hat Anzeige erstattet, wegen gewissen Fakten. Die Staatsanwaltschaft betrachtet die vorgelegten Fakten
und bringt die Sache vor Gericht.

auch wer eine Strafanzeige gestellt hatte, darf als Zeuge vorgeladen werden. Und sollte das warum auch immer doch ein Problem sein, dann könnte die
Staatsanwaltschaft sich an die erste Person (Strafanzeige) wenden und behält die Denkmalschutzbehörde nur noch als Zeugen.

Wenn ich die Berichte bisher richtig verstanden habe, dann gab es bei der zweiten Verhandlung von der Verteidigung keinen von der D S U vorher groß angekündigten "Knall". Leider kennen wir ja die tatsächliche Begründung noch nicht. Aber die Verteidigung erhält dadurch Zeit, um sich eine neue Strategie einfallen zulassen. Ich hoffe nur, das bei der dritten Verhandlung diesmal erfahrene Richter und Staatsanwälte im Saal sitzen.

Letztendlich wird der Gesetzgeber daraus Konsequenzen ziehen und das werden selbst die selbsternannten "Retter" nicht aufhalten können.


Hilsen / viele Grüße,

Jøran-Njål
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