Manches sollte sogar in den Nierlanden verboten sein?

Begonnen von Levante, 04. Dezember 2013, 11:44:40

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Levante

Guten Mogen,

beim Stöbern im Netz ist mir gerade folgende Sammungsauflösung aufgefallen, einfach auf weitere Artikel gehen (Bekijk alle advertenties)

http://www.marktplaats.nl/a/verzamelen/overige-verzamelen/m752601271-menselijke-schedel-nr-15.html?c=3c1f5dcc18d02a99040ca8de656940d2&previousPage=lr

Wäre bestimmt ein Riesenspaß so eine Sammlung in eBay oder in den Kleinanzeigen zu verkaufen.  :nono: :nono: :nono:

Nicht nur ein Scherben (Keramische Fragmente) Sucher sondern auch ein Scherben (Keramische Fragmente) Finder. :-)

mc.leahcim

Wo die Knochen wohl her sind?

Witzig finde ich aber ---->Conditie :  Gebruikt<----- obwohl auch das irgendwie makaber ist.

Wenn ich nur dran denke wieviele Holländer auf einem bekannten Schlachtfeld bei Aachen rumbuddeln möchte ich garnicht wirklich wissen wo die Knochen herkommen.

Aber es werden auch schon mal alte Sammlungen aus Rechtsmedizinerkreisen verkauft. Wer weiß? Die sind aber in der Regel vielfach nummeriert, davon sehe ich hier nichts.

Eigendlich gehören die Knochen alle in ein Anonymengrab, egal woher sie sind und nicht in den Handel!  :wuetend:

Michael
Gum biodh ràth le do thurus. = Möge deine Suche erfolgreich sein (Keltisch/Gälisch)
Die soziale Kälte hilft nicht die globale Erwärmung aufzuhalten!!

Carolus Rex

Hi

Bei einigen steht Bodenfund dabei.

Echt makaber die Sache, wenn man nicht weiß woher sie kommen.

Bei prähistorischen oder antiken Sachen hätte ich ja noch Verständnis.
Aber so?? Eher nicht !!!

Gruß CR
------------Melden macht frei--------------

Aule


thovalo



Nettes für die Weihnachtszeit .....  frisch vom Friedhof nebenan, es gibt auch noch Oberarmknochen etc. dazu,
quasi sowas wie ein Bausatz  :boh:

Bares für rares .......  unglaublich!  :winke:
Darin besteht der Fortschritt der Welt, daß jede ältere Generation von der Jugend behauptet, sie tauge nichts mehr.

Lars

Für Leichen oder Leichenteile bedarf es für einen legalen Besitz in der Bundesrepublik eines Leichenscheins, der Handel mit Leichen- und Leichenteilen ist verboten. Müsste durch das Bestattungsgesetz geregelt sein. Eine andere Kategorie fällt in den Bereich Medizin.  Würde mich mal interessieren, wie hier die Grenzen definiert werden, bzw. wie alt so etwas sein muss, damit es keine Leichen mehr, sondern (fragwürdige) "Kulturgüter" sind. Kein Jurist im Forum?  Lars.