Wie eine Suchgenehmigung beantragen?

Begonnen von Teratux, 14. Januar 2006, 17:57:15

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Teratux

Hi,

ich möchte gerne beim Amt eine Suchgenehmigung beantragen. Suchen möchte ich nach WW2-Artefakten, also Bereich Neuzeit. Geschichtlich bin ich in dieser Richtung interessiert, zumal unser Dorf ´45 mehr oder weniger heftig umkämft war. Das Suchgebiet soll nicht sonderlich groß sein, ein paar Äcker halt und eine Panzersperre. BD´s werden natürlich ausgeklammert, obwohl wir glaube ich einige davon haben z.B. eine alte Römerstraße (heute Ackerweg).

Was muß ich nun alles beachten wenn ich eine Suchgenehmigung beantage? Bin aus dem Saarland.

Gibt es evtl. Musteranträge oder einen Leitfaden o.ä.?

Danke für Infos!




Carolus Rex

#1
Hi

Versuche es mal hier. Schreibe aber bitte ob es geklappt hat.

Saarland Landesdenkmalamt
Sachgebiet Bodendenkmalpflege
Schloßplatz 16
66119 Saabrücken
Tel. 0681/501-2485
Fax 0681/501-2478
E-Mail: poststelle@denkmal.saarland.de

Seite für ehrenamtliche Helfer.

http://www.denkmal.saarland.de/10390_10649.htm


Gruß CR
------------Melden macht frei--------------

Teratux

Danke erstmal für die Links.


Was mich aber auch interessiert wäre :

Was gebe ich am besten als Grund für die Suchgenehmigung an? Heimatforschung?
Wie formuliere ich sowas?
Muß man klar definierte Gebiete od. Flurnamen angeben?
Auf welche Fragen seitens des Amtes sollte ich eine Antwort wissen?  :engel:

Ich möchte nicht beim Denkmalamt als "Hobbybombensucher" deklariert werden?  :irre:

Wie habt ihr das denn gemacht?



Loenne

Könntet ihr das noch mal bei www.digs-online.de/foum unter "Saarland" reinstellen? Solche guten Beiträge würden anderen vielleicht auch weiterhelfen.  :super:

Gruß
Loenne
Mundus vult decipi, ergo decipiatur
www.scheibenknopf.de                

Ruebezahl

Zitat von: Teratux in 14. Januar 2006, 21:41:15
Was gebe ich am besten als Grund für die Suchgenehmigung an? Heimatforschung?
Wie formuliere ich sowas?

Hier mal eine Satz aus meinem ersten Antrag:

ZitatZiel der Suche sind die neuzeitlichen Abfallaustragsflächen der Stadt Braunschweig. Dabei soll die Ausdehnung ermittelt werden und auch das Spektrum der Abfälle und Verlustfunde erfasst werden.

Auch die Erfassung des Geldumlaufs der Neuzeit ist ein lohneswertes Ziel für einen Sondengänger. Die Suche nach Antiken ist für den ,,Erstantrag" weniger geeignet.
Grüße aus Ostfalen
Ruebezahl

"Große Erfolge sind weniger spürbar als persönliche Vorteile"
Napoleon Buonaparte

huiwäller

Vor allem solltest Du glaubhaft machen können, dass Du zur geschichtlichen
Aufklärung Deiner Umgebung beitragen möchtest und es Dir nicht darum
geht, geschichtlich relevante Artefakte auszugraben und in einer privaten
Sammlung verschwinden zu lassen. Aus diesem Grunde rate ich Dir, einem
lokalen Geschichtsverein o. Ä. beizutreten und Dich dort informieren zu lassen.
Diese Vereine haben immer Verbindung mit den zuständigen Archäologen, die
Du dann bei den Versammlungen oder Vorträgen kennen lernst.
Ich weiß nicht, wie es im Saarland gehandhabt wird, aber in manchen Bundesländern
musst Du einen Fragebogen ausfüllen, der Deine geschichtlichen Kenntnisse
und Deine Motivation abfragt.
Ich finde es aber sehr gut, dass Du Dich um eine Suchgenehmigung bemühen
willst und wünsche Dir dabei viel Glück.

Gruß

Hui

Teratux

Bin ja nicht darauf aus irgendwelche Steinzeitler zu finden. Interesse habe ich wirklich nur an neuzeitlichen Dingen; spez. WK2 halt (keine Bomben, nur Ausrüstung, Orden etc.)

Wenn ich nun die schriftliche Erlaubnis eines Bauern habe die besagt daß ich seinen Acker (kein BD) absuchen darf brauche ich doch immer noch eine amtl. Suchgenehmigung, sehe ich das richtig?

Werde mal nächste Woche beim Amt nachfragen - ohne irgendwelche hochtrabende geschichtliche Umschreibungen. Ich sage einfach wie es ist, wenns denen nicht reicht hab ich halt  Pech...

huiwäller

Auch die von Dir aufgezeigten "Artefakte" fallen unter das Denkmalschutzgesetz.
Auch wenn Du die Erlaubnis des Eigentümers/Besitzers einesGrundstückes hast,
brauchst Du eine offizielle Suchgenehmigung. Lies Dir das Denkmalschutzgesetz
des Saarlandes gut durch, dann bist Du umfassend informiert.
Wenn ich Deinen Beitrag richtig verstanden habe, willst Du suchen, um zu sammeln.
Dafür wirst Du mit Sicherheit keine Suchgenehmigung erhalten.
Das Zauberwort für eine Suchgenehmigung heißt: "Vertrauensbildende Maßnahme".
Dies setzt voraus, dass Dich die Archäologen kennen und darauf vertrauen können,
dass Du Deine Funde/die Fundumstände qualifiziert dokumentierst und die Funde
zur wissenschaftlichen Auswertung abgibst. In vielen Bundesländern bekommst Du
Deine Funde nach der Auswertung zurück, es sei denn, es handelt sich um einen
Fund von hoher geschichtlicher Bedeutung. Ich kann  Dir nur raten, den Weg so einzuschlagen,
wie ich ihn Dir aufgezeigt habe (siehe Beitrag Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt!).

Gruß

Hui

Hasso

Hallo hätte da einen intesanten Brief bekommen zum Tehma genehmigung.
Bei interesse bitte Mail Harry.Potter@vobin.de.
Bin aus MZG.
MFG