Das Pferd vom Schwanz aufzäumen ...

Begonnen von Manam, 07. April 2011, 15:00:25

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Manam

Hallo allerseits,

leider war ich so naiv mir erst einen AC 250 zu kaufen und dann den Gesetzestext zu lesen :-(

Jetzt habe ich das Ding zu Hause und suche in der geschlossenen Verpackung reingeschüttelte
Münzen - deshalb die umgekehrte Frage:

Gibt es in Deutschland einen Ort ( Strand, Sondlerübungspark ?! ) an dem man ohne Genehmigung,
unter realen Bedingungen, gefahrenfrei ( keine Munition ) üben kann - mir geht es in erster Linie
um das Suchen - wenn ich was finde kann ich es auch im Boden lassen - aber anschauen wollte
ich es mir dann schon noch ...

Etwas desillusioniert
Manam

Harigast

Badestrand und Spielplatz (Sandkasten) sind in der Regel unproblematisch.

andreasluecke

Woher kommst Du? Es gibt auch so zahlreiche Möglichkeiten der Zusammenarbeit.

Manam

Vielen Dank schon mal für die Antworten - ich komme aus NRW und da müsste ich, selbst
wenn ich meinem Garten probiere, den Vermieter um Erlaubnis fragen ( der dürfte aber
über die Löcher im Rasen nicht begeistert sein )

Mit jemandem zusammenarbeiten, der eine Genehmigung hat ist eine gute Idee - da
kann man ja eigentlich nur lernen.

Kinderspielplatz ist nicht möglich, da normalerweise Erwachsene dort nur in Begleitung
ihrer Kinder Zutritt haben ( Fehlanzeige ;-)

Bei Badestrand ( Baggersee )  bräuchte ich hier in NRW auch eine Genehmigung des
Eigentümers ...

 

-Nugget-

Zitat von: Manam in 07. April 2011, 17:09:09

Bei Badestrand ( Baggersee )  bräuchte ich hier in NRW auch eine Genehmigung des
Eigentümers ...

 

Na dann frag ihn doch einfach. Sag ihm das der gefundene Müll auch gleich ordentlich entsorgt wird (sollte Wirkung zeigen).

Mehr als "nein" kann er doch nicht sagen.  :-)

Harigast

Zitat von: Manam in 07. April 2011, 17:09:09

Kinderspielplatz ist nicht möglich, da normalerweise Erwachsene dort nur in Begleitung
ihrer Kinder Zutritt haben ( Fehlanzeige ;-)

Bei Badestrand ( Baggersee )  bräuchte ich hier in NRW auch eine Genehmigung des
Eigentümers ...


Ok, ich bin da wahrscheinlich durch dörfliche Unkompliziertheit geprägt.
Zum Glück.

hargo


Manam

Vielen Dank für den Eifelsucher-Link !!! Das klingt ja ein bischen hoffnungsvoller ...
Aber im Gesetzeslagen-Verweis steht auch der Hinweis:

Zitat: 'Ich bin kein Jurist. Dies ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich eine Darlegung meiner privaten Rechtsauffassung. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen.'

Deshalb bin ich ja so unsicher und habe halt gefragt, wo in Deutschland tatsächlich keine Genehmigungspflicht besteht ...

Und klar ist mir auch, dass wenn ich auf einem Wanderweg den Ehering von Max Mustermann finde, ich ihn dem Fundbüro melden muss ( oder liegenlassen :-)

Vielleicht kontaktiere ich mal den Eifelsucher.


andreasluecke

Hier hat der User Goblin mal vor längerer Zeit eine nette Anleitung für NRW verfasst:  :Danke2:

Einige Infos haben sich leicht geändert, aber man kann fast alles daran ablesen, was man für den Anfang braucht. Eifelsucher dürfte sich mit NRW nicht so sehr auskennen :zwinker:

Zitat

Verfasser: "Goblin"
01. September 2003 Version 1 (Infos können sich verändert haben)

Grabungsgenehmigung NRW  1. Was sagt das Gesetz?
=================================================================

Das Denkmalschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen, ist das "Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG)" vom 11. März 1980, zuletzt geändert 20.6.1989. Alle anderen Denkmalschutzgesetze sind in NRW nicht relevant.

Im hiesigen Denkmalschutzgesetz heißt es im § 13 - Ausgrabungen:

(1) Wer nach Bodendenkmälern graben oder Bodendenkmäler aus einem Gewässer bergen will, bedarf hierzu der Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde. Ausgenommen sind Nachforschungen, die unter der Verantwortung des Landes, des Landschaftsverbandes oder der Stadt Köln stattfinden.

(2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die beabsichtigte Grabung oder Bergung Bodendenkmäler oder die Erhaltung von Quellen für die Forschung nicht gefährdet.

(3) Die Erlaubnis kann mit Auflagen und unter Bedingungen erteilt werden usw.




2. Ich suche nicht nach Bodendenkmäler also brauche ich keine ?
=================================================================

Irrtum, es steht unter

§ 2 - Begriffsbestimmungen, Absatz 5:

"Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden. Als Bodendenkmäler gelten auch Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit, ferner Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbständig erkennbare Bodendenkmäler hervorgerufen worden sind, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen".

Und dann - wegen der Definition von Denkmälern und wegen der angekündigten Voraussetzungen - Absatz 1:

"Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.


Auch Spuren aus dem Zweiten Weltkrieg sind Geschichtsquellen. Aus ihnen können Verhältnisse und Geschehnisse abgelesen und rekonstruiert werden, die in der schriftlichen Überlieferung nicht vorkommen. Es handelt sich also nach § 2 DSchG um Bodendenkmäler, weil sie für die Geschichte des Menschen bedeutend sind und weil für ihre Erhaltung wissenschaftliche Gründe vorliegen. Wenn man danach sucht, braucht man nach § 13 DSchG eine Grabungserlaubnis. Denn in diesen Gesetzesauszügen stehen keine zeitlichen Einschränkungen, im ganzen Gesetz nicht(insgesamt 43 Paragraphen, die aber hier sonst nicht weiter interessieren). Die einzigen relevanten Merkmale sind die Voraussetzungen aus § 2 Absatz 1.


Ergo, sobald jemand seinen Spaten in den Boden sticht und anfängt zu graben, kann er schon gegen geltendes Recht verstoßen.
Es gibt genügend unbewegliche Bodendenkmäler, die nicht in TOPO Karten ausgewiesen sind und woher soll man wissen, dass man auf einem Bodendenkmal sucht, wenn keine Erkundigungen bei den Denkmalbehörden eingeholt werden ? Auch weiß nicht immer der Eigentümer des Ackers, dass dort ein Bodendenkmal liegt! Es gibt 2 schöne Beispiele hier im Forum, wo man beinahe unwissentlich auf einem Bodendenkmal gesucht hätte.




3. Woher bekomme ich eine Grabungsgenehmigung nach §13 Denkmalschutzgesetz?
===================================================================

Der normale Weg ist über die obere Denkmalbehörde Deines Kreises, betreut wirst Du später von dem Amt für Bodendenkmalpflege, hier sitzt auch zukünftig Deine Kontaktperson und die Funde werden dort eingereicht. Dieses Amt ist, wie der Name schon sagt, zuständig für Pflege und Betreuung von Bodendenkmäler. Es ist somit höflicher, zuerst Kontakt mit dem Amt für Bodendenkmalpflege aufzunehmen, als sofort ein Antrag an die obere Denkmalbehörde zu stellen. Einige begrüßen es sogar, wenn man sich einen Termin geben läßt und sich einmal persönlich vorstellt. Denn im Prinzip hat man ja die Gleichen Ziele und auch zukünftig Kontakt zueinander.




4. Wie sieht ein Antrag aus?
==============================

Name
Anschrift
Telefonnummer für Rückfragen


Anschrift Obere Denkmalbehörde ( siehe Adressenliste )
Name des Ansprechpartners


Antrag auf Grabungsgenehmigung nach §13 Denkmalschutzgesetz


Sehr geehrte Damen und Herren, ( oder direkt den Namen der Person wenn vorhanden - ist höflicher )


hiermit beantrage ich für den Einsatz meiner Metallsonde
eine Grabungsgenehmigung nach §13 Denkmalschutzgesetz für den Kreis XXXX


Mit freundlichen Grüßen
Name , Unterschrift


Wenn zuvor ein Gespräch mit dem Amt für Bodendenkmalpflege stattgefunden hat, dann noch diesen Satz :

Ich hatte am xx.xx.200x bereits ein persönliches Gespräch mit Herrn XX vom Amt für Bodendenkmalpflege ORT,
der mich ausführlich über die Grabungsgenehmigung informierte.




5. Was passiert nach dem Antrag?
===================================

Die obere Denkmalbehörde prüft nun ob etwas gegen Dich vorliegt, keine Angst kein polizeiliches Führungszeugnisses oder Sowas, sondern ob Du schon als "Raubgräber" oder so aufgetreten bist. Nun schreibt diese OBERE Denkmalbehörde alle unteren Denkmalbehörden der Städte und Gemeinden an und informiert sie über Dich. Das ganze dauert ca. 3-6 Wochen. Danach bekommst Du die Genehmigung und einen Gebührenbescheid, der je nach Kreis variiert. Die Grundgebühr kann zum Beispiel 30 EUR und dann pro Gemeinde/Stadt 5 EUR betragen.



6. Wie lange und für was ist die Genehmigung gültig?
======================================================

Die Genehmigung ist befristet auf 1 Jahre und kann dann durch einen Verlängerungsantrag um 1 Jahre verlängert werden. Diesmal ist die Genehmigung nicht ganz so teuer. Die Genehmigung beschränkt sich nur auf den beantragten Kreis. Will man in mehreren Kreisen suchen, so ist für jeden Kreis separat eine Genehmigung zu beantragen.




7. Wo darf ich mit der Genehmigung überall suchen ?
======================================================

Die Suche ist nur für das Ackerland sowie für Bodenaushub aus Baustellen erlaubt. In Wald- und Wiesengelände gilt die Erlaubnis nicht. Die Erlaubnis betrifft allein die Arbeit mit der Metallsonde und keine anderen Ausgrabungen. Die durch die Sonde entdeckten Funde dürfen allein der Humusschicht und nicht dem darunter liegenden anstehenden Boden entnommen werden, d.h. Schürfungen dürfen im Ackerland nur bis zur Pflugsohle gehen.

Unter Wiesen fallen nur ursprüngliche Wiesen - also ungestörte Flächen. Sollte eine Wiese einmal Ackerland gewesen sein und angebaut, dann kann man auch dort suchen. Viele Landwirte lassen Flächen brach liegen oder lassen diese Flächen durch Wiesen sich erholen, daher ist nicht immer Wiese gleich Wiese. Der Eigentümer kann darüber am Besten Auskunft geben.

Wald und Wiesen sind also tabu. Das hört sich jetzt sehr eingeschränkt an, aber der Acker ist halt der fundreichste Platz, weil durch das Pflügen die Funde zu Tage gebracht werden. Münzen werden eh von einem Detektor nur maximal bis 30cm erkannt. Der Grund warum Wald und Wiesen tabu sind, ist einfach zu erklären. Diese Flächen sind ungestört und somit befinden sich die Sachen genau an der Stelle noch heute, wo sie verloren wurden. Sollte im Umfeld etwas gewesen sein, also eine Wüstung oder ähnliches, dann hat man einen guten Fundzusammenhang und kann ganz anders diese Wüstung beurteilen, weil man dann aktuell die Funde zuordnen kann in Bezug auf Lage und Tiefe des Objektes. Das ist unter anderem ein Punkt, welchen die Archäologen bemängeln. Wir gehen einfach über Flächen drüber und sagen was dort rauskommt, aber keiner notiert sich die Tiefe und und und.... macht ja auch zuviel Arbeit, da man im Vorfeld manchmal nicht weiß, was man überhaupt gefunden hat. Und jeden Fund nach Bergung beschriften, dann käme man nicht mehr zum suchen. Bei Ackerflächen ist es halt was anderes, da der Boden bewegt wird, ist die Ursprungsstelle eh nicht mehr genau auszumachen. Trotzdem sollte man bei außergewöhnlichen Funden ruhig die Stelle auf der Karte notieren, wenn möglich auch mit GPS einmessen. Stößt Du auf Veränderungen im Boden, wie Mauerreste usw.. die auf etwas hindeuten was noch nicht bekannt ist, solltest Du umgehend Deinen Archäologen informieren. Das steht aber auch in der Genehmigung so drin.




8. Was habe ich zu beachten ?
===============================

Eine Genehmigung ist kein Freischein für eine Suche, daher man muß die Erlaubniss vom Eigentümer haben. Es ist nicht immer ganz einfach diesen ausfindig zu machen, besonders wenn die Ackerfläche sehr weit draußen liegt. Aber hier hat die Genehmigung schon einen kleinen positiven Effekt. Wenn der Eigentümer einen antrifft, dann sind die Argumente natürlich besser mit einer Genehmigung als ohne

Die Funde sind spätestens halbjährlich mit einer Kartierung ihrer Fundstellen dem Amt für Bodendenkmalpflege zu melden. Sollte man jedoch außergewöhnliche Funde haben, dann natürlich den Griff zum Telefonhörer oder eine E-Mail schicken.

In der Genehmigung steht, dass man ZUVOR die zu begehenden Flächen einreichen muß. Dies geschieht entweder in Form einer E-Mail, Fax oder einen Brief. Hierzu nimmt man sich eine Top50 Karte und markiert die Flächen, die man begehen möchte. Dies geschieht mindestens eine Woche im Voraus, damit das Vorhandensein von Bodendenkmälern oder von denkmalpflegerischen Planungen geprüft und dahingehend relevante Flächen von der Erlaubnis ausgenommen werden. Hört man dann nichts weiteres, kann man beruhigt die Flächen sondieren.




9. Wem gehören die Funde und muß ich sie abgeben ?
=======================================================

Da NRW kein Schatzregal hat, daher alle Funde müssen NICHT zwangsweise ohne weiteren Anspruch abgegeben werden, gehören 50 % dem Finder und 50 % dem Grundstückseigentümer. Die Funde werden nur zur Bestimmung dem Amt für Bodendenkmalpflege für längstens ein halbes Jahr zur Auswertung überlassen. In der Regel läßt man sich bei der zuständigen Kontaktperson einen Termin geben und geht dann vor Ort die Fundobjekte durch. Vereinzelt ist es auch möglich, diese Funde direkt per E-Mail zu melden und bestimmen zu lassen. Sollten sehr interessante Stücke dabei sein, wird man gefragt, ob man die Stücke verkaufen möchte oder sie zur Leihgabe geben. Für eine Leihgabe wird ein schriftlicher Vertrag für eine bestimmte Leihzeit erstellt, der von beiden Partien unterschrieben wird. Einige Personen hier aus dem Forum haben so manche Funde im Museum liegen, um sie der Öffentlichkeit zu zeigen.




10. Darf ich die Funde verkaufen ?
==================================

Ja, wenn man sich mit dem Grundstückseigentümer einigt, da er vielleicht ja dieses Stück haben möchte und da ihm die 50 % gehören, hat er natürlich Vorkaufsrechte.




11. Was bringt mir eine Genehmigung ?
========================================

Als erstes würde ich darauf antworten, ich kann mit ruhigem Gewissen am Tage, sogar an verkehrsreichen Straßen suchen, ohne das ich mich ständig umschauen muß ob mich jemand sieht oder sogar beobachtet. Desweiteren bekomme ich nach einer gewissen Zeit, wenn sich ein Vertrauen aufgebaut hat, gezielte Hinweise und Tips, wo sich eine Suche lohnen würde. Ich bekomme z.B. Kartenmaterial oder sogar Suchaufträge um Flächen zu prospektieren. Für Westfalen Lippe erscheint zum Beispiel jährlich ein sogenannter Neujahrsgruß, in dem besondere Funde der einzelnen Finder erwähnt werden. Interessant sind auch die einzelnenen Geschichten die sich aus den Funden ergeben. So erfährt man ob ein ähnliches oder gleiches Stück von jemand anderem gefunden wurde und ob eventuell parallelen zu den Fundstellen oder Funden bestehen. Es ergeben sich dann wirklich spannende Momente und man freut sich tierisch darüber, das man etwas Licht in unsere Vergangenheit bringen konnte.

Ich betreibe dieses als Hobby und habe Interesse an der geschichtlichen Vergangenheit und ich suche nicht für mich aus Egoismus, daher alle Funde nur für meine Augen, sondern für die Gemeinschaft - Beitrag zur Geschichte und zwar ganz offiziell am Tage und brauche nicht zu rennen, wenn mich die Polizei kontrolliert und das tut sie in der Vergangenheit häufiger in meinem Kreis. Es mag zwar erstmal nur eine Ordnungswidrigkeit sein, doch sollte man jemanden auf einem Bodendenkmal antreffen, dann kann es teuer werden. Und man steht schneller auf einem Bodendenkmal als man denkt, gelle wolfgang ?




12. Ich wohne in NRW und bekomme keine Genehmigung
==========================================================

Bisher ist mir nur ein Problem in Köln bekannt. Die Stadt Köln hat Aufgrund Ihrer Geschichte einen besonderen Status und irgendwie ist es bis zu denen nicht vorgedrungen, dass eine Zusammenarbeit für alle nur Vorteile bringt. In so einem Fall würde ich bei dem angrenzenden Kreis eine Genehmigung stellen, da wo wieder die "normale" obere Denkmalbehörde das "Sagen" hat.




13. Genug geredet, gib mir endlich die Adressen
===============================================

Zitat:

Obere Denkmalbehörden in Westfalen

Die für die Erteilung einer Grabungs- /Suchgenehmigung nach § 13 Denkmalschutzgesetz zuständige Obere Denkmalbehörde ist die, in deren Zuständigkeitsbereich die Gemeinde(n) liegt/liegen, in der/denen gesucht werden soll.
Eine Genehmigung für den ganzen Kreis ist u.U. teurer (Gebühr) als eine Genehmigung für kleiner Teile des Kreises (1-2 Gemeinden). Es kann sich lohnen, vor dem Antrag darüber nachzudenken.

Die Adresse lautet: Der Landrat,
Obere Denkmalbehörde
und dann:

Kreis Borken Burloer Straße 93, 46325 Borken
Kreis Coesfeld Friedrich-Ebert-Straße 7, 48653 Coesfeld
Ennepe-Rhur-Kreis Hauptstraße 92, 58332 Schwelm
Kreis Gütersloh Herzebrocker Straße 140, 33324 Gütersloh
Kreis Herford Amtshausstraße 3, 32051 Herford
Hochsauerlandkreis Steinstraße 27, 59872 Meschede
Kreis Höxter Moltkestraße 12, 37671 Höxter
Kreis Lippe Felix-Fechenbach-Straße 5, 32756 Detmold
Märkischer Kreis Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid
Kr.Minden-Lübbecke Portastraße 13, 32423 Minden
Kreis Olpe Danziger Straße 2, 57462 Olpe
Kreis Paderborn Aldegrever Straße 10-14, 33102 Paderborn
Kr. Recklinghausen Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen
Kr. Siegen-Wittgenstein Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen
Kreis Soest Hoher Weg 1-3, 59491 Soest
Kreis Steinfurt Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Kreis Unna Friedrich-Ebert-Straße 17, 59425 Unna
Kreis Warendorf Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf.

Für die kreisfreien Städte ist die Obere Denkmalbehörde jeweils bei der Bezirksregierung:

Stadt Bielefeld Bezirksregierung Detmold, Obere Denkmalbehörde,
Leopoldstraße 13-15, 32756 Detmold

Städte Bottrop,
Gelsenkirchen und Bezirksregierung Münster, Obere Denkmalbehörde,
Münster Domplatz 1-3, 48143 Münster

Städte Bochum,
Dortmund, Hagen, Bezirksregierung Arnsberg, Obere Denkmalbehörde
Hamm u. Herne Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg


Ansprechpartner bei dem Amt für Bodendenkmalpflege:

Für den Regierungsbezirk Arnsberg (Südwestfalen):
Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Olpe, In der Wüste 4, 57462 Olpe
Frau A.-H. Schubert M.A., Tel.: 02761-93750, Mail: a-h.schubert@lwl.org

Für den Regierungsbezirk Detmold (Ostwestfalen):
Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Bielefeld, Kurze Straße 36, 33613 Bielefeld
Herr Dr. D. Bérenger, Tel: 0521-5200250, Mail: d.berenger@lwl.org

Für den Regierungsbezirk Münster (westl. Westfalen):
Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Münster, Bröderichweg 35, 48159 Münster
Herr Dr. Chr. Grünewald, Tel.: 0251-2105252, Mail: chr.gruenewald@lwl.org

Die entsprechenden Adressen für das Rheinland (Obere Denkmalbehörde und Kontaktperson bei Amt für Bodendenkmalpflege) können erfragt werden bei

Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege
Endenicher Straße 133
53115 Bonn
Frau Dr. Beyer, Tel.: 0228-98340, Mail: b.beyer-rotthoff@lvr.de

bzw. für das Stadtgebiet von Köln:
Römisch-Germanisches Museum
Archäologische Bodendenkmalpflege
Roncalliplatz 4
50667 Köln
Herr Prof. Dr. H. Hellenkemper, Tel.: 0221-22124543
Mail: roemisch-germanisches-museum@stadt-koeln.de


In den anderen Bundesländern gelten andere Gesetze und andere Zuständigkeitsregelungen. Das Beste ist beim jeweiligen Landesarchäologen zu fragen. Die Adressen und Namen der Landesarchäologen findest Du unter http://www.landesarchaeologen.de

http://www.sondengaenger.de.tl/Grabungsgenehmigung-NRW-.htm

Manam

jep - so einen ähnlichen Text habe ich 'durchgeackert' - deshalb meine Pappschachtel und die Überlegung, z.B. in den
Urlaub zu fahren, genehmigungsfrei zu suchen, und im Falle eines Fundes diesen dort zu lassen, damit
ich nicht entscheiden ( lassen ) muss, welchen Wert das Objekt haben könnte.

Also noch mal - gibt es solche 'Urlaubsorte' ?

Merci
Manam

andreasluecke

Für Sondlertourismus kann ich keine Tipps geben. Will ich auch gar nicht.

Und anscheinend verstehe ich auch nicht, was Du genau suchst.

Eine komplett genehmigungsfreie Suche gibt es nicht.

Manam

OK - das hatte ich vermutet, letztendlich ist es auch eine ethische Frage.
Und wahrscheinlich ist es dann auch egal, ob ich einen Detektor in der Hand
trage oder nicht.

Vielen Dank für die Mühe
Manam