Neues Denkmalschutzgesetz in Schleswig-Holstein ab 2012

Begonnen von Mario G, 17. Juni 2011, 10:48:21

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Mario G

Koalition droht Grabräubern mit Haft
Zitat
Neu ist auch, dass Grabräuberei im Denkmalschutzgesetz als Straftat eingestuft wird. Wer etwa nach einem Kulturdenkmal gräbt und es sich zueignet, dem drohen bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe.

http://www.shz.de/nachrichten/schleswig-holstein/artikeldetail/article/111/koalition-droht-grabraeubern-mit-haft.html
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insurgent

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Oetti1

#2
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