Koalition droht Grabräubern mit Haft
Zitat
Neu ist auch, dass Grabräuberei im Denkmalschutzgesetz als Straftat eingestuft wird. Wer etwa nach einem Kulturdenkmal gräbt und es sich zueignet, dem drohen bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe.
http://www.shz.de/nachrichten/schleswig-holstein/artikeldetail/article/111/koalition-droht-grabraeubern-mit-haft.html
Aber das Genehmigungsverfahren scheint auch mit aufgenommen zu sein.
http://www.fdp-sh.de/Koalition-legt-Novellierung-des-Denkmalschutzgesetzes-vor/27267c48038i1p551/index.html
Leider habe ich den Text noch nicht gefunden :nixweiss:
Puh,
der Gesetzesvorschlag ist zu lesen:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/1600/drucksache-17-1617.pdf
Oetti1