Sachsens Denkmalschutzgesetz vor dem aus?

Begonnen von Mark77, 24. Juni 2010, 14:41:50

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Schlumpfstampfer

Gott was haben die denn da für nen Irren ranngelassen?

litholeges

Krass! Was für ein Wahnsinn!


Unsere Kultur verfällt. Es ist leider doch so.

schäfchen

oh mein gott die sind doch alle nimmer gans sauber,
was soll der schmann den wird dan nur noch foto gemacht in neh akte dan rein
und ab in den keller! der dan alle paar jahre entsorgt wird,
des is geschichte nur weil die den platz in den städten für ihre kapitalistischen
machenschaften für einkaufzentren und der gleichen... wollen denken
die nicht mal an die geschichte!

stell dir vor das es keine pyramiden, koloseum mehr gäbe nur weil da son ars.. sitzt!

:cop: :cop: :cop: :cop: das kann und darf nicht sein :schlaeger:
Cheers! :smoke:    :schaf:

Bert

Bevor ihr jetzt wegen einer Nachricht in der Bildzeitung hyperventiliert, werft erstmal einen Blick in die tatsächlichen Gesetzesänderungen:
http://www.archaeologie-online.de/uploads/media/Sachsen_DschG_Entwurf_2010-03.pdf
De facto wird sich nicht viel ändern, niemand wird Baudenkmäler ohne Genehmigung der Denkmalschutzbehörden abreisen dürfen.

Und wer schon mal beruflich mit der obersten sächsischen Denkmalschutzbehörde zu tun hatte, wird froh sein über jede Maßnahme, in der diese Truppe nicht involviert ist. Ich war bei einer Brückensanierung in Dresden dabei, da war eine Verbreiterung der Gehwege (ohne Beeinflussung der Aussenansicht) von 1,0m auf 1,5m wegen dem Einspruch der obigen Behörde nicht machbar. Die Breite so lassen war aus Gründen der Straßenverkehrssicherheit nicht genehmigungsfähig. Das ganze zog sich über mehrere Jahre hin, mit mehreren 100T Steuergeld-€ Aufwand an Gutachten, Visualisierungen, Gegengutachten, Umplanungen. Und in der Zwischenzeit fielen die schützenswerten historischen Geländer von allein runter...

Also um konkreten Denkmalschutz gehts da oft nur am Rande, eher um fundamentalistische Markierung des eigenen, spärlichen Machtbereiches. Und so ist wohl auch die Stellungnahme von dem Hr. Martin in der obigen Meldung zu interpretieren.

Adios, Bert

schäfchen

dan tuts mir von meiner seite leid wen ich
mich da zuvoreillig aufgeregt habe
:winke:
Cheers! :smoke:    :schaf:

chabbs

Wenn die Bild pupst, muss man sich nicht sofort die Nase zuhalten. Ruhig bleiben...  :narr:

Bavaricum


Belenos

Moin,

vielleicht sollte man einfach mal das Gesetz mit dem Gesetzentwurf vergleichen um zu sehen, wie das Gesetz "weichgespült" wurde.

Der bisherige § 2 DSchG Sachsen lautete (in Auszügen)

Gegenstand des Denkmalschutzes sind auch Denkmalschutzgebiete (§ 21), Grabungsschutzgebiete (§22) und archäologische Reservate (§23),
Reste von Menshen und von anderen Lebewesen, die sich in historischen Gräbern und Siedlungen befinden.

..unbewegliche und bewegliche archäologische Sachzeugen wie Reste von Siedlungen, Befestigungsanlagen, Grabanlagen, Höhlen, Wüstungen, Kultund Versammlungsstätten und andere Gegenstände von Bauwerken, Werke der bildenden Kunst und des Kunsthandwerks.


Konnte man nach dieser gummihaften Aufzählung noch nahezu jeden Gegenstand der im Boden aufgefunden wird zu einem schützenswerten Kulturgut machen, geht die Neufassung über die Zeitgrenze von 1648 in Hessen weit zurück und setzt diese Zeitgrenze bei 800 n. Chr.  Damit hat sich Sachsen an die Spitze gesetzt und Hessen auf den zweiten Platz verdrängt.

Neufassung:   Bodendenkmale sind bewegliche und unbewegliche Kulturdenkmale, die sich im Boden befinden oder befanden und in der Regel aus vor- öder frühgeschichtlicher Zeit stammen.  Weiterhin sind Gräber, Siedlungen, Grabungsschutzgebiete und archäologische Reservate geschützt.

Unter Beachtung der Ausnahmen, kann man also in Zukunft in ganz Sachsen prächtig und ohne NFG suchen gehen und sogar nach Mittelalter suchen.  Die Ausrede: Ich suche nach WK II ist nicht mehr nötig, man sagt dann nur noch, "ich suche nach silbernen Mittelaltermünzen' und bleibt damit sogar bei der Wahrheit.  Gut, im christlichen Sinne ist dieses Gesetz ein S chritt nach vorne - Du musst jetzt nicht mehr lügen - aber für den Denkmalschutz ist das ein GAU.

Weiterhin ist das haushaltsmäßig von Vorteil, da die meisten Funde aus den jüngeren Zeitstufen stammen, die Funde aus der Vor- und Frühgeschichte sich in Grenzen halten, sind z. B. Personalanforderungen wegen der vielen Funde die bisher von Ehrenamtlichen abgeliefert wurden vom Ministertisch.

Der § 35, der für eine illegale Suche noch eine Haftstrafe vorsah, ist ebenfalls gestrichen.  Das ist gut für die Landeskasse, kostet doch ein Hafttag gut 72 Euro.


Viele Grüße

Walter