Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis

Begonnen von JerryAC, 16. Februar 2009, 12:26:31

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JerryAC

Hallo allerseits,
heute habe ich per Email den Antrag auf Erlaubnis für den Einsatz von Metalldetektoren erhalten. Nun, folgendes steht in diesem Antrag drin ( nachfolgend ein Auszug der originalen Textstelle ):
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Die genaue Lage der beabsichtigten Suchfläche ist aus den beigefügten Karten ersichtlich.
Ich beabsichtige, die Suche ausschließlich auf landwirtschaftlich genutzten (umgebrochenen) Flächen durchzuführen. Schürfungen werde ich ausschließlich bis zur Pflugsohle durchführen; signalisierte Funde also nur der Humusschicht entnehmen.
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So ich werde also eine Wanderkarte kaufen und darauf das Suchgebiet einzeichnen; soweit so gut.
Nur ist in diesem Schreiben die Rede von ( landwirtschaftlich genutzten (umgebrochenen) Flächen ), heißt das jetzt das ich Waldstücke nicht einzeichnen darf bzw. dort nicht suchen darf ?
Weil, Landwirtschaft ist keine Forstwirtschaft !

Nicht das ich irgend etwas einzeichne und man mir dann die Erlaubnis bezüglich der falschen eingezeichneten Stellen untersagt.

Vorab vielen Dank für eure Mithilfe
Nur wer was findet, war auch unterwegs

Ho

Hallo,

so ist es. Die Genehmigung beschränkt sich wohl auf Landwirtschaftsflächen und Äcker ("umgebrochen", "Pflugsohle"). Forstwirtschaftsflächen (Wald und forstliche Nebenflächen wie Waldwege, Lichtungen, Holzlagerplätze und landwirtschaftliches Grünland, Obstwiesen) scheinen demnach ausgeschlossen zu sein.

Hoffentlich bleibt da was zum Suchen übrig.

Ho

Viracoacha

Umgebrochene/gestörte Flächen = i.a.R. Äcker !

Die Waldflächen kannst ja einzeichnen .......würd aber nich drauf setzen das du dafür auch ne Sucherlaubnis bekommst  :frech:

Allerdings findste Münzen eh am besten auf (siedlungsnahen) Äckern ........und obendrein auch noch fix hinterm Haus verklappte ORDEN und anderen NS-Kram .

Gruß Virac.

stratocaster

Das siehst Du schon richtig.
Für Wald wird üblicherweise keine Genehmigung erteilt.
Für die landwirtschaftlich genutzten Flächen wird oft auch die Bezeichnung
"gestörte Böden" verwendet; d.h. dort wurde oder wird umgepflügt.
Und dafür kannst Du die Genehmigung beantragen. Mit dem Wald würde ich
das erst mal sein lassen.
Hängt natürlich alles vom Bundesland ab.

Gruß  :winke:
Das Sucherforum dankt all denen,
die zum Thema nichts beitragen konnten
und dennoch geschwiegen haben !

JerryAC

Das sind doch schon mal gute Auskünfte bzw. nicht ganz so doll. Da in Aachen bzw. im angerenzenden Waldgebiet einige Alliierte Truppen durch Marschiert sind. Ist eine heftige Einschränkung aber wenn nicht geht , dann soll es wohl auch so sein.
Nur wer was findet, war auch unterwegs

Anno 1980

Wo früher Ackerland war, können heute Bäume stehen und umgekehrt. :weise:
Du mußt deinen Antrag nur entsprechend begründen. "Dokumentation des Durchzuges der Alliierten Truppen aufgrund von Bodenfunden..."

Markus

Hallo Jerry!

Die Außenstellen Nideggen-Wollersheim erteilt grundsätzlich keine Genehmigungen für Waldflächen - auch wenn diese Flächen vor 100 Jahren Acker waren.

Ich würde einfach mal paar geschichtsträchtige Äcker in Deiner Umgebung beantragen. Die gute Frau Tutlies (Außenstellenleiterin Nideggen-Wollersheim) wird dann eventuell Grabungsflächen (wo Ausgrabungen stattgefunden haben), Bodendenkmäler (da ist das suchen generell verboten), Bodendenkmalverdachtsflächen (Flächen wo z.B. die Anträge auf Eintrag in die Bodendenkmalliste noch nicht abgeschlossen sind), Wälder und Wiesen rausstreichen - da sollten aber immer noch mehr als genug Flächen zum suchen übrig bleiben.

Ich an Deiner Stelle würde mich mal in Wollersheim persönlich vorstellen. Das sind ganz feine Menschen dort!
Einfach mal anrufen und einen Termin vereinbaren, du wirst es nicht bereuen und kannst eine Menge lernen  :zwinker:

Gruß
Markus

Lojoer

Hi JerryAC,
ich kann Markus nur zustimmen. Begrenze Deine Suche erst mal auf Ackerflächen. Wenn Du dort was interessantes gefunden hast, lässt sich im nächsten Jahr auch die Suche in angrenzenden Waldflächen begründen.
Gruß Jörg