Schlachtfeld = Bodendenkmal?

Begonnen von 0815sucher, 11. Oktober 2010, 01:05:29

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0815sucher

Sind eigentlich alle bekannten Schlachtfelder (z.B. Lechfeld ; Schlacht bei Worringen ; Varusschlacht) automatisch Bodendenkmäler?

sifiboy92

Schlachtfelder sind im Allgemeinen Bodendenkmäler.

Belenos

Moin, 

bei den von Dir genannten Schlachtfeldern ist in jedem Fall davon auszugehen, bei anderen kommt es auf das jeweilige Denkmalschutzgesetz an, welche Zeitstufe durch das Gesetz abgedeckt ist, im Zweifelsfall ist es ein BD.

Viele Grüße

Walter

0815sucher

Danke für die Info - glaubt ihr, dass es möglich ist für z.B. Worringen eine Genehmigung zu bekommen ; obwohl wahrscheinlich Generationen von Sondengängern da schon jeden Stein umgedreht haben  :zwinker: ... ich frage mich halt ob es a) überhaupt möglich ist und b) überhaupt lohnt zu fragen...vermutlich waren die Archäologen ja auch schon mal da und haben alles umgepflügt...

Markus

Zitat von: 0815sucher in 11. Oktober 2010, 16:54:04
glaubt ihr, dass es möglich ist für z.B. Worringen eine Genehmigung zu bekommen

Wenn Du dem Amt unbekannt bist, dann wirst Du keine bekommen!

Waldkind

Muss ein Bodendenkmal nicht auch ausgewiesen sein, also z.B. irgendwo eingetragen oder durch ein Schild kenntlich gemacht sein?

andreasluecke

Zitat von: Waldkind in 14. Februar 2011, 11:07:16
Muss ein Bodendenkmal nicht auch ausgewiesen sein, also z.B. irgendwo eingetragen oder durch ein Schild kenntlich gemacht sein?

Nö, es reicht die Aufnahme in die Denkmalschutzliste der Kommunen, und oberen Denkmalbehörde.

Es gibt bisher keine Veröffentlichungspflicht, auch wenn mancherorts das Informationsfreiheitsgesetz so ausgelegt wird.

Deswegen kann es auch kein ordentliches Sondengehen ohne Genehmigung geben.

Waldkind

Aber diese Denkmalschutzliste, die muss man sich doch sicher auch ansehen dürfen, oder?

andreasluecke

Zitat von: Waldkind in 14. Februar 2011, 12:21:56
Aber diese Denkmalschutzliste, die muss man sich doch sicher auch ansehen dürfen, oder?

Teilweise ja. In Zusammenarbeit mit dem für Dich zuständigen Archäologen wahrscheinlich kein Problem.

)))DRAGO(((

für Köln gibt es keine Genehmigungen dafür sorgt schon der Herr Hellenkemper.

Kann es sein das du letzte Woche Montag nähe Modelflugplatz da gewesen bist ???

Markus Brüche Der Kölsche Schatzsucher DAS ORIGINAL.: https://www.youtube.com/channel/UCMsNb3bLavUlEMWhqsC7udA

Waldkind

Zitat von: andreasluecke in 14. Februar 2011, 12:55:30
Teilweise ja. In Zusammenarbeit mit dem für Dich zuständigen Archäologen wahrscheinlich kein Problem.

Sorry wenn ich noch mal nachfragen muss, bin gerade erst neu zu dem Hobby gekommen und noch selber nicht aktiv am Sondeln, muss mich erstmal informieren.


Ich verstehe nicht: Es ist verboten, auf Bodendenkmälern zu Sondeln - so weit, so gut (und auch verständlich). Jedermann muss doch dafür aber ersteinmal erfahren dürfen, was überhaupt ein Bodendenkmal ist, denn hinterher sondelt man dann vielleicht irgendwo rum, im Guten Glauben das es nicht verboten ist, und dann heißt es plötzlich das es sich um ein Bodendenkmal handelt und man bestraft wird.

Sowie ich es mittlerweile gelesen habe in diesem und anderen Foren, hat schließlich die Mehrheit keine solche NFGs. Vielleicht haben 10% der Sondengänger eine. Die anderen 90% müssen doch dann aber erfahren dürfen, wo Sie Sondeln dürfen und wo Sie sich strafbar machen, oder? Wer keine NFG hat, wird ja auch keinen zuständigen Archäologen haben?

)))DRAGO(((

ganz einfach, in NRW brauchst du ein NFG. die bekommst du von der Unteren Denkmalbehörde.
Du vereinbarst mit der Denkmalbehörde einen Termin mit der bitte um erlaubnis für einer NFG nach §13.
Zuvor sollest du dir Karten besorgen im Masstab 1:25 000 oder 1:50 000, dort zeichnest du die Felder ein die du Genehmigt haben möchtest,
zum Termin bringst du diese Karten mit die dann vom Denkmalamt überprüft werden, dann wird entschieden wo du Suchen dafst oder nicht.
Dieses dauert dann so etwa 6 Wochen bis zu 3 Monaten, das ganze kostet auch Geld zwischen 50€ bis hin zu 500€ im ersten Jahr danach kann man
die NFG verlängern lassen was dann nicht so Teuer wird aber das kommt darauf an was man alles Genehmigt hat.
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andreasluecke

Zitat von: Waldkind in 14. Februar 2011, 14:03:44
Sowie ich es mittlerweile gelesen habe in diesem und anderen Foren, hat schließlich die Mehrheit keine solche NFGs. Vielleicht haben 10% der Sondengänger eine. Die anderen 90% müssen doch dann aber erfahren dürfen, wo Sie Sondeln dürfen und wo Sie sich strafbar machen, oder? Wer keine NFG hat, wird ja auch keinen zuständigen Archäologen haben?

In NRW haben wir die glückliche Lage, dass ohne Probleme NFG verteilt werden. Das sollte man nutzen. Alles andere kann ich nicht verstehen...


ZitatDie anderen 90% müssen doch dann aber erfahren dürfen, wo Sie Sondeln dürfen und wo Sie sich strafbar machen, oder?

Ohne NFG zu sondeln ist bereits illegal. Wieso sollte man denn illegalen sagen, wo sie noch illegaler suchen gehen können?

Woarauf willst Du hinaus? Hol Dir ne NFG, melde die wichtigen Funde und gut is....

Waldkind

Zitat von: andreasluecke in 14. Februar 2011, 14:57:20
In NRW haben wir die glückliche Lage, dass ohne Probleme NFG verteilt werden. Das sollte man nutzen. Alles andere kann ich nicht verstehen...


Ohne NFG zu sondeln ist bereits illegal. Wieso sollte man denn illegalen sagen, wo sie noch illegaler suchen gehen können?

Woarauf willst Du hinaus? Hol Dir ne NFG, melde die wichtigen Funde und gut is....


Ich komme nicht aus NRW, und wie ich gelesen habe, ist es hier nicht so einfach eine NFG zu bekommen.


Es ist grundsätzlich Illegal, ohne eine NFG zu sondeln? Das hat sich aber in anderen Foren bislang ganz anders angehört, zumindest hat wie bereits gesagt, die Mehrheit wohl keine solche NFG. Ich dachte es sei nur Illegal auf Bodendenkmälern zu sondeln?

Man benötigt dann also für jedes Gebiet eine extra Genehmigung, also eine für einen kompletten Landkreis kann man z.B. nicht bekommen?

insurgent

Zitat von: Waldkind in 14. Februar 2011, 15:22:20

Ich komme nicht aus NRW, und wie ich gelesen habe, ist es hier nicht so einfach eine NFG zu bekommen.

...............


Aus welchem Bundesland kommst Du denn??

Ist je nach BL etwas unterschiedlich.

Meine Bodenfunde werden gemeldet

)))DRAGO(((

Zitat von: Waldkind in 14. Februar 2011, 15:22:20

Ich komme nicht aus NRW, und wie ich gelesen habe, ist es hier nicht so einfach eine NFG zu bekommen.


Es ist grundsätzlich Illegal, ohne eine NFG zu sondeln? Das hat sich aber in anderen Foren bislang ganz anders angehört, zumindest hat wie bereits gesagt, die Mehrheit wohl keine solche NFG. Ich dachte es sei nur Illegal auf Bodendenkmälern zu sondeln?

Man benötigt dann also für jedes Gebiet eine extra Genehmigung, also eine für einen kompletten Landkreis kann man z.B. nicht bekommen?

eine einheitliche NFG gibt es nicht da jedes Bundesland das anders handhabt.
Es gibt noch aus altbeständen Genehmigungen aus Hessen wo man damals gewisse Landkreise genehmigt bekommen hat, sowie im Einzelfall Waldbezirke.
Wie es heute damit ausschaut kommt in erster Linie auf den bearbeitenden Archäologen an sowie auf den der sie beantragt.
Man muss schon eine gewisse Zeit dabei sein und sich seine Lorbeeren verdienen um in den Genuss für Sonderrechte zu kommen, aber allem in allen ist es
so das alle dieselben pflichten wie rechte haben
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Waldkind

Zitat von: insurgent in 14. Februar 2011, 15:37:46
Aus welchem Bundesland kommst Du denn??

Ist je nach BL etwas unterschiedlich.




Aus NI.

Also grundsätzlich erstmal:

Ich habe kein Interesse daran irgendwelche Raubgrabungen durchzuführen oder mich an irgendwelchen Funden (Sofern ich denn mal welche Machen sollte, ich habe wie oben geschrieben bislang noch keine Sonde, möchte aber auf kurz oder lang mit dem Hobby anfangen) bereichern, verkaufen usw.

Im Gegenteil, ich bin Geschichtsbegeistert seit ich denken kann (Schulzeugnisse können das belegen, durchweg 1 in Geschichte), Interessiere mich für die Kultur in NI und speziell in meinem Landkreis bzw. ein paar Nachbarlandkreise evtl. auch noch. Ich möchte gerne dazu beitragen das nicht alles Wissen um die Kultur auf unserem Boden entweder a) auf ewig im Boden bleibt und womöglich irgendwann Sie niemand mehr findet bzw. sich dran erinnert b) irgendwelche Raubgräber schneller sind (lt. Berichten in Deutschland mittlerweile ein echtes Problem) und alles ausbuddeln und zerstören was nicht niet- und nagelfest ist.

Die Tage habe ich schon etwas im Internet recherchiert und auch schon ein paar Adressen ausgemacht wo ich mich hinwenden könnte bzw. meine Mitarbeit anbieten könnte, ich würde auch archäologische Kurse dafür besuchen - ich bin zuversichtlich das sich da was ergeben würde auf längere Sicht gesehen - Sicher sein kann man sich aber anscheinend nicht, das liegt wohl im Ermessen des jeweiligen Beamten, sofern ich das richtig bereits gelesen habe.


Meine Bedenken sind jetzt konkret:

So wie man es liest, scheint man auf dem Amtwege leider Plünderern gegenüber immer benachteiligt zu sein. Da recherchiert man ggf. Monatelang eine gute Stelle, möchte die Funde bergen, einem Museum zur Verfügung stellen, aber man kann sich nicht mal sicher sein das man überhaupt eine Genehmigung zum suchen bekommt bzw. es dauert Wochen und Monate bis man diese dann endlich hat. Und dann auch wirklich nur für irgendeinen blöden Acker, buddelt man aus Versehen 30cm daneben ist es schon eine Straftat.

Während man auf seine Genehmigung wartet plündern die Raubgräber bereits ganze Landstriche leer (Spiegel Artikel von 2006 hier im Forum gelesen http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-47514657.html ) und lachen sich ins Fäustchen das andere Monatelang auf irgendwelche eventuell nie ausgestellten Genehmigungen warten. In dem Artikel ist sogar die Rede davon, das Raubgräber Stellen plündern, wenige Tage bevor dort offiziell archäologisch gesucht werden sollte - der Verdacht drängt sich da irgendwie auf, das sogar Leute vom Amt da mit drin stecken. In den Fall der Scheibe von Nebra war schließlich auch eine Museumsdirektorin involviert, als Hehlerin.

Irgendwas kann doch da nicht richtig sein. Geschichts- und Kulturinteressierten Menschen werden Steine in den Weg gelegt wo es nur geht und irgendwelche Raubgräber verwüsten derweil ungestört die Landschaft. Ich finde, anstatt das bloße Sondeln so zu reglementieren, sollten die lieber mal dort ansetzen, wo der Schaden entsteht - die sollten den Handel mit irgendwelchen geraubten Artefakten so drakonisch bestrafen, das die Leute es sich drei mal Überlegen was Sie tun. Dafür müsste man aber besser mal in der Händlerszene ansetzen und dort die Schwarzen Schafe rausfischen - anstatt schon im Vorfeld jeden Hobbyarchäologen totzureglementieren. Dadurch schützt man mit Sicherheit nicht einen einzigen Artefakt - im Gegenteil, man fördert nur, das die Dinge in die falschen Hände fallen.

Ist genau das gleiche wie mit Schusswaffen. Kriminelle und Gangster haben immer Waffen, egal wie streng die Waffengesetze sind - und Sie setzen Sie auch ein. Nur der ehrliche Bürger der sich vor eben diesen schützen will, der bekommt keine. Sorry, offtopic - aber meine Meinung zu dieser Reglementierungswut.






insurgent

Zitat von: Waldkind in 14. Februar 2011, 16:39:32

Aus NI.

Also grundsätzlich erstmal:

Ich habe kein Interesse daran irgendwelche Raubgrabungen durchzuführen


Und genau aus diesem Grund wende Dich an das entsprechende Archäologische Amt. Am besten erstmal in Hannover nachfragen und dann bei der entsprechenden unteren Behörde.

Gibt ja auch 2 Gruppen in NI die hier vertreten sind  :dumdidum:  :smoke:
Meine Bodenfunde werden gemeldet

Waldkind

Zitat von: insurgent in 14. Februar 2011, 16:47:19
Und genau aus diesem Grund wende Dich an das entsprechende Archäologische Amt. Am besten erstmal in Hannover nachfragen und dann bei der entsprechenden unteren Behörde.

Gibt ja auch 2 Gruppen in NI die hier vertreten sind  :dumdidum:  :smoke:

Ok, werde ich zu gegebener Zeit dann tun. Noch bin ich nicht soweit, möchte nur vor dem Sondenkauf und genaueren Forschungen schon mal abklären was alles auf mich zu kommt.

Sax

Hallo Waldkind,
aus welchem Teil von Nds. kommst du denn?
Gruß Micha

nobody

Nee Micha, da bist du zu spät. 
Ist meine Ecke :frech:
Die Ewigkeit dauert lange, besonders gegen Ende

Sax

Zitat von: nobody in 14. Februar 2011, 20:57:21
Nee Micha, da bist du zu spät.  
Ist meine Ecke :frech:


Ach Olli, ich wollte ja nur helfen, aber wenn er aus deiner Ecke kommt übernimmst du das ja sicherlich  :-D
Gruß Micha

quink

ZitatOhne NFG zu sondeln ist bereits illegal.

Ich möchte hier wirklich nicht dumm kommen, aber das Gesetz, bzw. den Gesetzesauszug hätte ich gerne mal gesehen wo drin steht das sondeln ohne NFG illegal ist. Bezogen auf Bodendenkmäler ist das sicher richtig, aber sonst nach meinem Kenntnisstand der BRD Gesetze ist es eindeutig falsch.
Bitte versteht mich nicht falsch, aber wie soll ein Anfänger der hier fragt und sich über die Rechtslage zu erkundigen sich verhalten wenn er solche Sätze um die Ohren geschlagen bekommt. Somit finde ich schon das man gerade Anfänger aufklären sollte das man in einigen Bundesländern auf Nicht-Bodendenkmälern eben keine (völlig überteuerte) NFG braucht.

Das zweite Problem was hier angesprochen wurde von dem Sondenanfänger zeigt die Ironie die dahinter steckt:
Woher soll ein Sondengänger wissen was ein Bodendenkmal ist und was nicht wenn die Karten wo dieses eingezeichnet ist nicht öffentlich sind? Im Grunde, wenns mans als Erbsenzählerei sehen würde (ich schreibe absichtlich würde und ich schreibe nicht sieht), würde ein Sondengänger auf einem Bodendenkmal ohne NFG erwischt und droht ihm eine Strafe, er vors EU Gericht ziehen würde und dort sagen würde: man kann mich nicht bestrafen da die Pläne wo ein Bodendenkmal sind nicht öffentlich verfügbar, dann würde dieser Mann vor einem EU Gericht freigesprochen und da EU Recht über BRD Recht steht kann die BRD ihn nicht verurteilen. Ich warte übrigens schon lange auf diesen Tag, auf besagtes Urteil von einem EU Recht. In Bayern übrigens da haben sie mitgedacht, da kann man inzwischen Online nachsehen wo ein Bodendenkmal ist und wo nicht, die anderen Bundesländer, tja da wird wohl eines Tages ein EU Gerichtsurteil das böse Erwachen für manche Denkmalschutzbehörden geben..
- Möge eines fernen Tages Heimdall Mitleid mit uns haben und wieder seine heiligen Hallen für uns öffnen -

insurgent

Zitat von: quink in 14. Februar 2011, 22:13:15
..............................
Das zweite Problem was hier angesprochen wurde von dem Sondenanfänger zeigt die Ironie die dahinter steckt:
Woher soll ein Sondengänger wissen was ein Bodendenkmal ist und was nicht wenn die Karten wo dieses eingezeichnet ist nicht öffentlich sind?.................

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, deshalb mit den entprechenden Ämtern Kontakt aufnehmen und die Fragen klären.
Meine Bodenfunde werden gemeldet

quink

#24
ZitatUnwissenheit schützt vor Strafe nicht, deshalb mit den entprechenden Ämtern Kontakt aufnehmen und die Fragen klären.

Wie gesagt EU Recht steht über BRD Recht, sollte jemals einer der verurteilten Sondler sich an ein EU Gericht wenden und dort klagen werden für die Denkmalämter bittere Zeiten anbrechen - oder sehr sehr schnell werden die ganzen Karten (so wie derzeit in Bayern) online frei für jeden einsehbar sein

ZitatUnwissenheit schützt vor Strafe nicht, deshalb mit den entprechenden Ämtern Kontakt aufnehmen und die Fragen klären.

Wie gesagt ich gehe nicht sondeln, nicht mein Ding, nur die Technik an diesen Dingern interessiert mich. Aber ich kann mir schon vorstellen warum so wenige dahin gehen. Die kommen sich vor wie Bittsteller. Und die Archäologen sind ja auch nicht blöde. Wenn wer da hin geht mit ner Karte und sagt er möchte wissen ob da und da dieses Gebiet ein BD ist oder dort vermutet wird, wird der Archäologe sich auch seine Gedanken machen. Warum fragt er das ob dort ein BD ist, will er dort buddeln? Und schon gehts los, Name Adresse, alles überprüfen, kein Wunder das die Leute da keinen Bock drauf haben. Und diese NFG oben stand Kosten von 50 bis 500 Euro, ich dachte ich fall um, 500 Euro??? Wer zahlt die schon freiwillig?

Die Archäologen sind doch selber schuld, würden die frei verfügbare Auskunft geben würden und sagen würden zu den Sondlern, klar darfst du suchen, aber bitte nicht auf BD das vorher mit uns absprechen, aber alles andere darfst du wenn der Grundstücksbesitzer ja sagt und würden die diese 50:50 Schatzfundregel, also 50% vom Fund kriegt der Grundbesitzer und 50% der Finder zusammen mit einem Vorkaufsrecht der Denkmalämter einführen zu fairen Marktpreisen, gäbe es keine Grabräuberei. So siehts doch aus. Hinzu kommt das ich Berichte von leuten kennen die mit Archäologen zusammen gearbeitet haben und nicht wenige haben berichtet das die Archäologen Kistenweise Münzen, Fibeln usw in den kellern der Museen verstauben lassen. Klar fragen sich die Leute dann wozu denen noch mehr geben, das es bei denen im keller noch mehr Staub ansetzt? Ich will gar nicht wissen was die Archäologen alles so in ihren karten eingezeichnet haben, zig Objekte die sie gerne ausbuddeln würden wo sie wissen da ist was zu holen, aber vom land kein Geld für die Ausgrabung bekommen. Dann lasen die Archäologen es lieber im Boden verrotten als den Sondlern zu sagen dort und dort buddelt mal. Lieber verrotten lassen als es den Sondlern zu geben, so ist die Mentalität der Archäologen (zumindest einiger, ob wenige oder viele von den Archäologen so denken weiß ich nicht, aber ich weiß das einige so denken).
- Möge eines fernen Tages Heimdall Mitleid mit uns haben und wieder seine heiligen Hallen für uns öffnen -

insurgent

Zitat von: quink in 14. Februar 2011, 22:24:20
Wie gesagt EU Recht steht über BRD Recht, sollte jemals einer der verurteilten Sondler sich an ein EU Gericht wenden und dort klagen werden für die Denkmalämter bittere Zeiten anbrechen
-

Das mit der Unwissenheit schützt vor Strafe nicht gilt auch für die EU


Zitat von: quink in 14. Februar 2011, 22:24:20oder sehr sehr schnell werden die ganzen Karten (so wie derzeit in Bayern) online frei für jeden einsehbar sein

Das könnte sogar Wirklichkeit werden  :smoke:
Meine Bodenfunde werden gemeldet

nobody

Zitat von: quink in 14. Februar 2011, 22:13:15
Ich möchte hier wirklich nicht dumm kommen, aber das Gesetz, bzw. den Gesetzesauszug hätte ich gerne mal gesehen wo drin steht das sondeln ohne NFG illegal ist.

So ein Gesetz gibt es nicht, daher ist die Aussage: "Sondeln ohne NFG ist illegal" nicht unbedingt zu trefflich.
ABER, das Suchen AUF einem Bodendenkmal OHNE NFG  .
Und keiner auf dieser Welt, auch Archäologen nicht, kann dir mit 100%iger Sicherheit sagen wo KEIN Bodendenkmal ist.
Wenn du nun auf einer Fläche suchst, wo eigentlich nach bisherigem Wissensstand nix war und du doch etwas findest dann:
- Hast du mit einer NFG nicht gegen das Gesetz verstoßen
- Und ohne NFG dann logischerweise verstoßen

Ob das jetzt alles haargenau so ausgelegt werden kann ist mal nebensächlich. Es ging jetzt erst mal nur um: Wozu eine NFG

Gruß
niemand

Die Ewigkeit dauert lange, besonders gegen Ende

quink

ZitatWenn du nun auf einer Fläche suchst, wo eigentlich nach bisherigem Wissensstand nix war und du doch etwas findest dann:
- Hast du mit einer NFG nicht gegen das Gesetz verstoßen
- Und ohne NFG dann logischerweise verstoßen

Ob das jetzt alles haargenau so ausgelegt werden kann ist mal nebensächlich. Es ging jetzt erst mal nur um: Wozu eine NFG

Wenn jemand ohne NGF sofort das buddeln einstellt und die Ämter benachrichtigt hat er meines Wissens eben nicht gegen die Gesetze verstoßen. Geht man jetzt einen Schritt weiter dann würde das heißen, ich brauche nur eine NFG wenn ich buddeln würde. Leider auch falsch, ebenfalls Buddelstop. Nun der entscheidene Schritt: wozu braucht man dann überhaupt eine NFG ? Das ist die Fragen aller Fragen. Im Grunde nur, und ich betone nur dann wenn man auf einem bekannten Bodendenkmal buddeln will. Und ob man dann überhaupt eine NFG bekommt, tja sehr unwahrscheinlich. Jedem Außenstehenden der sich damit beschäftigen würde, würde eines sofort klar werden: Die Bodendenkmalämter, speziell die Archäologen möchten nicht das jemand mit einer Sonde rumläuft, obwohl es im Gesetz anders steht. Das sollte man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.
ich habe übrigens oben bei meinem Beitrag noch was ergänzt.

Aber was solls, sich aufzuregen bringt eh nichts. Die Sondler werden immer die Buhmänner bleiben  :besorgt:
- Möge eines fernen Tages Heimdall Mitleid mit uns haben und wieder seine heiligen Hallen für uns öffnen -

quink

So am Rande und offline nen Schwank aus meiner Jungend (wenn er zu sehr offline ist bitte löschen). Ich habe mal bei Freunden in der BRD nen Angelschein gemacht. Da redeten die auf mich ein du MUßt nen Vorbreitungskurs machen, kostet 100 Euro. Ich dachte aber nicht im Traum dran, laut BRD Gesetz keine Pflicht zu einem Vorbereitungskurs. Ich mir also über amazon nen Buch für 18 Euro mit den ganzen Angelfragen gekauft und eine Woche in den Ferien die gepaukt bis ich die alle auswenig konnte (vorher Null Ahnung vom angeln), zur prüfung hin und bestanden.
Nun kommts aber, es hieß man muß mit dem Prüfungszeugnis einen Angelschein beantragen bei einer BRD Stadt (ich glaube 5 jahre Gültigkeit), damit dürfte ich dann aber immer noch nicht an den Flüssen in der BRD angeln hieß es, ich müßte noch bei den Angelvereinen der Städte wo ich angeln möchte einen Tageskarte kaufen für teures Geld. Quink nicht blöde hat sich ein Wochende in die Unibibiothek verzogen in die Juraabteilung und Bücher gewälzt. Am Montag freudestrahlend ich mich bei dem größten Angelforum angemeldet und dort in etwa das geschrieben:
Nach Gesetz ist Angeln strafbar, wilderei wenn es Raubangelei ist, also Fische die jemanden gehören. In einem Teich ist klar kann man jederzeit der Fische Herr werden, somit wäre es Wilderei wenn ich mich einfach an nen Teich setzen würde und angeln würde. Nun aber die Flüsse, Angelvereine haben die Flüsse der BRD stückweise aufgeteilt, sie hegen und pflegen und verkaufen halt Angel-tageskarten (für hohes Geld). Nun kam ich damit das man in einem Fluß der Fische niemals Herr werden wird, die Fische kommen von links und schwimmen nach rechts weiter, folglich herrenlose Fische, folglich wenn der quink sich da an einen Fluß setzt ohne Tageskarte eines Angelsvereins ist es keine Wilderei, Lücke im Gesetz wegen mir.
Und ich brauche noch nichtmal einen Angelschein dazu (den die Städte für 5 Jahre teuer verkaufen) weil laut Gesetz muß ich nur nachweisen das ich gerlernt habe Fische weidmannsgeecht zu töten (habe ich durch bestandene Angeprüfung). Zusammenfassung, also Angepürfung bestehen, Angel kaufen, an nen Fluß setzen ist laut Gesetz nicht strafbar. Genau das postete ich in dieses Angeforum. Wißt ihr was passiert ist? Die haben mich beschimpft, verflucht und zum Teufel gejagt. Was mir den einfiele, das war doch schon immer so und nun kme ich daher würde alles kaputt machen. Verflucht haben die mich da. Nur einer sagte zu mir, Junge endlich mal einer der nachgedacht hat und diese verkrusteten Strukuren nicht mitmacht.
Ich habe mich trotzdem aus dem Angelforum kuze Zeit später abgemeldet, ich dachte nur, Leute Leute die wie Lämmer alles schlucken haben es echt nicht anders verdient.

Ich wollte das nur schreiben, weil es mich irgentwie an dieses mit den Archäologen erinnert. Die halten an was fest oder wollen an was fest halten. Aber naja ich wollte eure Diskussion hier nicht stören, sorry das ich mich hier eingemischt habe, ich verdrück mich wieder in den Technikbereich :-)
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andreasluecke

Quink, die Vergangenheit hat gezeigt, dass Deine Auslegung der Gesetztestexte nicht unbedingt dazu geeignet ist, Anfänger in die Materie einzuführen.

Aus dem einfach Grunde, weil eben das meiste davon eine persönliche Auslegung der Gesetzestexte ist, noch dazu an den meisten Stellen falsch.

Wenn Du selber so klarkommst, bitte. Aber bitte führ es nicht so weit, dass andere den Schmarrn auch noch glauben :winke:

ZitatAber naja ich wollte eure Diskussion hier nicht stören, sorry das ich mich hier eingemischt habe, ich verdrück mich wieder in den Technikbereich

:winke: :winke: :winke: :winke: