Neues aus Sachsen!!! Wichtig!!!

Begonnen von bobbymcghee, 02. Juni 2006, 09:59:17

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dino68

Ist ja interessant, das mit Sachsen.

Ich frage mich gerade, ob das dortige BDA den Sondengängern dann auch ein Dienst- GPS zur Verfügung stellt  :narr: :irre:. Ist doch schnickschnack, was sich diese Sesselp..... so alles ausdenken! Also nee :prost:

Hier in Hessen funktioniert das auch lockerer und ohne Big Brother von wegen Routen-Aufzeichnung und so... dann sollte doch gleich ein Archäologe den Schatten machen, vielleicht sollte der Sondengänger auch noch ein ferngesteuertes Elektro-Schock-Halsband tragen müssen :-D, falls dem Herrchen Archäologe die Entfernung zu groß wird: STRABRIEZEL!!!!!

Also unter den Bedingungen würde ich nur seeeeeeeeeeehr ungern meine Funde abliefern und noch weniger würde mir unter den Bedingungen eine "Zusammenarbeit"  :irre: :irre: :irre: mit den Herrn gefallen.

Loenne

Vor allem könnte man genau sehen, wenn einer eine Blasenschwäche hat und ständig im Knick verschwindet. :narr:

Das würde ich erst an dem Tag machen, wo es auch die Lesefundsucher machen müssen! Einmessen der Funde mit dem GPS - OK, aber dann war es das auch schon. Vor allem ist das völlig praxisfremd. Wenn jemand mit einer Sonde kreuz und quer über den Acker latscht und wo möglich seine Route auch noch einmal in die entgegengesetzte Richtung läuft, dann hast Du nur noch einen Haufen Striche übereinander.

Gruß
Loenne
Mundus vult decipi, ergo decipiatur
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Ruebezahl

Zitat von: dino68 in 03. Juni 2006, 21:01:26
Ich frage mich gerade, ob das dortige BDA den Sondengängern dann auch ein Dienst- GPS zur Verfügung stellt  :narr: :irre:.

Hallo dino68,
so viel ich weiß, bekommen die legalen Hobbyarchäologen in Sachsen ein GPS-Gerät vom Amt gestellt.  :frech:  Auch die sonstige Unterstützung (Kartenmaterial usw.) soll vorbildlich sein.  :super: Vielleicht sollen die Routen-Aufzeichnungen den Befund von fundleeren Gebieten bringen? Aber wer soll das alles auswerten?  :irre:

Ein anderer Gedanke ist, die Hürden für das legale Suchen so hoch anzusetzen, dass die meisten bereits im Vorfeld abgeschreckt werden?
Aber würde man sich dafür so viel Arbeit machen? Die Kurse organisieren usw.. Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, zumal die Frau Dr. Öxle die Vision einer bürgernahen Archäologie verfolgt.
Die Sucher in Sachsen sollten auf das Angebot des Amtes eingehen und gemeinsam mit der Behörde die ,,Regeln" praxistauglich anpassen.
Grüße aus Ostfalen
Ruebezahl

"Große Erfolge sind weniger spürbar als persönliche Vorteile"
Napoleon Buonaparte

Schlumpfstampfer

Zitat von: reddi in 02. Juni 2006, 17:15:26
Viel Text, der sich so liest als wenn mir mein drittes Staatsexamen noch bevorsteht (bin kein Sachse, aber das Schreiben wird die Runde gehen... (Mein persönlicher Tip: als nächstes die Bayern  :winke: )

Hallo
Bayern?
Hat jemand schon wieder neue Informationen aus fundierten Quellen? (vom Höhrensagen kann man ja nichts halten :irre: )

Zur Zeit ist es ja so das es eigentlich die Möglichkeit gibt eine Grabungsgenehmigung zu bekommen, aber sie wird nicht erteilt weil eine komplette Neustrukturierung geplant ist.

Wobei hier in Bayern die Mühlen eh etwas anders mahlen :engel:
Also wenn jemand aktuelle und fundierte aussagen machen kann wäre ich sehr dankbar.

Servus

Rambo

Leute als Österreicher habe ich diese Problem Gottseidank nicht aber ich will trotzdem meine Meinung dau sagen..
Es mag gut sein, wenn sich auch in Deutschland Behörden langsam auf das Wissen und  die Möglichkeiten von Sondlern als Mitarbeiter und Helfer der Archäologie besinnen.
Es ist allgemein bekannt, das für Archäologie nicht unbedingt große Geldmittel vorhanden sind und ich meine,  die Ämter hier auch versuchen unentgeltliche "Mitarbeiter" zu gewinnen. Der zweite Aspekt ist sicherlich der, daß immer weniger Funde dank des idiotischen Schatzregals in den meisten  deutschen  Bundesländer gemeldet werden. Jetzt ist es wiederum eine Tatsache weniger Fundmeldungen= weniger Arbeit = weniger Archäologen.
Das Suchen und Sammeln gehört sicherlich zur Bewusstseinsbildung und schon deswegen ist ein gänzliches Verbot nicht durchzusetzen. Jedoch wenn man die Vorstellungen der Verantwortlichen in Sachsen durchliest, so kommt man sich vor, als wenn man versucht schon im Vorfeld eine große Gruppe von Leuten auszusortieren. (Unbescholtenheit, der Verursacher eine Verkehrsunfalls kann bereits vorbestraft sein,  Grabungserfahrung- wie kann man die erlangen, vor allem wo und als was. Bei der Teilnahme an einer Grabung als sagen wir Schaufler oder Karrenschieber eignet man sich doch nicht wirklich ein besonderes Wissen an, und das man als ,,Grabungshelfer" zu den wirklich empfindlichen Feinarbeiten herangezogen wird ist auch nicht denkbar. usw. Ach ja und dann die Verpflichtung zu einem sicherlich nicht gerade billigen Kurs Der Kursbeitrag wird ja willkürlich festgesetzt, denn man dann vielleicht auch noch jährlich besuchen muß.  Für Otto Normalbürger wird das alles sicherlich unerschwinglich bzw.  unmöglich werden und damit hat man schon sehr viele Leute im Vorfeld erledigt. Wobei ich den Gedanken an der Verpflichtung zum Besuch EINES Kurses nicht ganz negativ gegenüberstehe.  Ich selbst habe einige Kurse und auch als Gasthörer auf der Uni mehrere Seminare besucht. Man muß sich eben weiterbilden, wenn man Interesse an etwas hat. Nur in den Vorstellungen der Behörde in Sachsen sehe ich eher eine Geldbeschaffungsaktion.  Daher sind die Vorgaben in Sachsen  wirklich arg überzogen bzw realitätsfremd. So kann man sicherlich nicht sehr viele Sondengänger ansprechen oder für eine konstruktive Zusammenarbeit gewinnen. Ich befürchte es wird bald Guter Sondengänger und SCHLECHTER Sondengänger geben, die Guten werden sich bald als Hilfssheriff hervortun und die Herrn/ Frauen Archäologen lachen sich ins Fäustchen. Geholfen wird dadurch auch nicht wirklich und das Problem bleibt das selbe es verschiebt sich nur ein wenig.
Viel besser wäre es, wenn die Ämter versuchen endlich zu begreifen, das Sondengänger keine Kriminellen sind die nachts heimlich auf den Äckern rumlaufen. Gold und Silber aus den Tiefen der Erde holen und das Ganze dann auch noch verhöckern, sondern einen wertvollen Beitrag zur Erforschung der Geschichte liefern können und durch ihren persönlichen Einsatz wichtige Erkenntnisse der Besiedlungsgeschichte liefern können.
Gemeinsam nicht gegeneinander soll man an einem Ziel arbeiten
Gruß Rambo
Willst du der Väter Taten kennen
folge ihrem Erdensein,
lern das Gute zu erkennen
und das Schlechte still verzeihn

Schlumpfstampfer

Moin Rambo

Ja da hast du recht, erst mal sollte in jedem BUndesland die 50/50 Regelung eingeführt werden, dann schaut eionen der Archäologe nicht gleich von vornherein als bestimmt fundunterschlagender Glücksritter an.

Ruebezahl

Zitat von: Rambo in 04. Juni 2006, 09:44:39
Der Kursbeitrag wird ja willkürlich festgesetzt, denn man dann vielleicht auch noch jährlich besuchen muß.  Für Otto Normalbürger wird das alles sicherlich unerschwinglich bzw.  unmöglich werden und damit hat man schon sehr viele Leute im Vorfeld erledigt.

Hallo Rambo,
positiv denken !!! Noch steht nicht fest, ob das Kursangebot überhaupt kostenpflichtig ist. Diesen Punkt werden wir aber beobachten müssen, um die Ernsthaftigkeit des Angebots aus Sachsen abschätzen zu können.

Zitat von: Rambo in 04. Juni 2006, 09:44:39
Nur in den Vorstellungen der Behörde in Sachsen sehe ich eher eine Geldbeschaffungsaktion. 

Ich nicht, denn die Vorbereitung des Kurses macht reichlich Arbeit, bindet Personal und wird mit Sicherheit mehr kosten, als über mögliche Gebühren hereinkommt.

Zitat von: Rambo in 04. Juni 2006, 09:44:39
Ich befürchte es wird bald Guter Sondengänger und SCHLECHTER Sondengänger geben, die Guten werden sich bald als Hilfssheriff hervortun und die Herrn/ Frauen Archäologen lachen sich ins Fäustchen.

Die gibt es doch heute schon in etlichen Bundesländern! Größere Probleme sind mir zu diesem Thema noch nicht zu Ohren gekommen.
Grüße aus Ostfalen
Ruebezahl

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knopffinder

wir sollten ein danefä anstreben :super: :super: :super:

Daniel

Als erstes sollte man vielleicht einmal die Tatsache gutheißen,daß die Sachsen überhaupt die Möglichkeit zur legalen Suche bekommen. :super:

Gruß Daniel
Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.

reddi

@ Schlumpfstampfer:

Der Thread/ Brief ist Dir bekannt?!?

http://www.digs-online.de/forum/viewtopic.php?t=203

Du musst schon ein ganz großer Optimist sein, zu denken, dass wenn Euer Landesarchäologe solche Briefe schreibt; Eure Zukunft als Sondler sich arg von der in Sachsen unterscheidet...(wenn Ihr Glück habt!)

"Fundierte Quellen" wirst Du nur kriegen, wenn ein Landesarchäloge mit Dir verwandt ist und auf der Familienfeier einen über den Durst getrunken hat  :zwinker:

Lies zwischen den Zeilen und hier (von 2002 bereits...; suche nach "Sondengänger"):

http://www.spd-landtag.de/aktuell/presse_anzeigen.cfm?mehr=2381

Wir werden sehen; aber auch in Bayern wird nichts bleiben wie es ist.

@ Rambo

Als Österreicher hast Du nichts mit der "Problematik" zu tun? Hah, dass ich nicht lache. Aus Heimdall Zeiten kannte ich einen Sondengänger (wir hatten regen Kontakt per PM, es ging um Funkkopfhörer). Den & seinen Freund hat man mit allem drum und dran hochgenommen (Hausdurchsuchung & Beschlagnahme der Detektoren & Funde). Illegale Suche; und dort ging es nicht um irgendein bekanntes Bodendenkmal... sondern wie bei Staxe um ein paar schöne Münzen. So ganz legal kann die Suche bei Euch also nicht sein  :zwinker:

Ich finde es "süß" wie gerade in Sondengängerkreisen - teils relativ naiv - das eigene Tun verharmlost wird; ohne zu sehen, dass wir Sondengänger im Allgemeinen (wenn auch eigentlich nur ein unbelehrbares Bruchteil davon...) ein echtes Problem darstellen...

FÜR DIE ARCHÄOLOGIE! Wenn es keinen - wie auch immer gearteten - Konsens mit denen gibt hat es sich irgendwann ausgesondelt. Die Gründe der Archäologen (die auf Sondengänger schimpfen) kann ich zum großen Teil nachvollziehen.

Es begrüße es daher, wenn es Formen der Zusammenarbeit gibt, bei welcher Sondler -fair behandelt und legal - in die Archäologie mit eingebunden werden. NUR so hat unser Hobby eine Berechtigung und wird bestand haben.

Lieber Sondeln mit Auflagen als gar nicht Sondeln.

Meine Meinung.

gruß,

reddi




Rambo

Hallo reddi
Es sieht immer anders aus als es ist. Es ist nach unserem Bundesdenkmalgesetz das Suchen nach "Schätzen" mit Sonden verboten. Nur wer sucht nach Schätzen???   
Wie du sicherlich weißt war das damals ein einmaliger Fall und da hat ein Tiroler verkappter Möchtegernarchäologe aus Frust weil ihm der Fundort nicht genant wurde, seine Hände im Spiel gehabt. Für ihn ging der Schuß allerdings auch nach hinten los. In dem von dir genannten Fall ging es jedoch nicht um das SUCHEN nicht einmal um das Suchen mit einer Sonde oder dem FINDEN, sondern um ein Vergehen gegen die Meldepflicht. (Daher auch der Verdacht auf Hehlerei)  Das wäre jedoch in Österreich nicht notwendig, da es ohnehin eine 50/50 Regelung gibt und wenn man mit dem Grundeigentümer klar kommt ist auch alles Paletti.
Ich hatte noch nie ein Problem damit, ich bin öfter auf archäologischen Grabungen anzutreffen, ich suche auch dort mit meiner Sonde die  Grabungen,  den Aushub oder das umliegende Gelände ab. Natürlich führe ich auch gelegentlich Prospektionen durch. Offenbar haben bei uns einige Archäologen der Wert und des Wissen von Laien rechtzeitig entdeckt und für die Archäologie zu nutzen gewusst. Das mag allerdings auch der Grund sein, warum ich relativ wenige archäologische Fundstücke in meiner Sammlung liegen habe, vor allem sind es Fundstücke welche ich bei den Prospektionen gesammelt habe und die sind ohnehin gemeldet und verbleiben in meiner Sammlung.  Für heuer habe ich  ein Angebot von einem Archäologen bekommen, da würden sich sehr viele  von euch alle Finger ablecken um überhaupt auf so einer Grabung zu kommen.  Wenn alles erledigt ist werde ich darüber berichten.
Fakt ist, man kann sich mit den Archäologen einigen, vorausgesetzt ist es allerdings das die Archäologen. eine Einigung wollen und den Wert eines interessierten Laien erkennen. Hier in meinem Bundesland sind z.B. häufig ehrenamtliche Mitarbeiter und auch Sondler auf den Grabungen anzutreffen, man kennt sich, man tauscht Erfahrungen aus und man respektiert einander.  Es gibt sogar welche, die fast ihre gesamte Freizeit auf Grabungen verbringen und immer gerne gesehen ja sogar zu den Grabungen eingeladen werden.

Gruß Rambo
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Schlumpfstampfer


bobbymcghee

@Rübezahl,

nein, ich bin nicht der offizielle Sprecher des Landesamtes. Ich selbst bin ein Sondler wie alle hier im Forum.  Ich bemühe mich lediglich um den Informationsfluß zwischen beiden Seiten. Da viele Dinge und Neuigkeiten zwar irgendwo gesagt und in irgendeiener Ecke plaziert werden, aber nicht unbedingt direkt an die Nutzer gebracht werden. Desweiteren treten Neulinge eher an mich ran, als direkt mit dem Landesamt. Diese versuche ich zu vermitteln.
Die gestellten Fragen werde ich sammeln und an Dr. Ender weiter leiten. Neuigkeiten werde ich umgehend bekannt geben.

Mit den besten Grüße. Bobby

Ruebezahl

Zitat von: bobbymcghee in 06. Juni 2006, 07:47:22
Die gestellten Fragen werde ich sammeln und an Dr. Ender weiter leiten. Neuigkeiten werde ich umgehend bekannt geben.

Hallo Bobby,
das ist doch ein Wort. Die User des Forums sind schon gespannt auf die Antworten.  :super:
Grüße aus Ostfalen
Ruebezahl

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Napoleon Buonaparte

bobbymcghee

@all

die Fragen habe ich weiter geleitet. Eines steht jedoch ausser Frage. Auch wenn es der eine oder andere nicht besonders entegegenkommend finden sollte. Auch wir Sondler des SondlerClub Sachsen sind diesen Schritt gegangen. Eine Selbstanzeige für Sondler die keine absoluten Neulinge sind, ist erforderlich. Diese Selbstanzeige dient dazu dem illegalem Tun ein Ende zu setzen und eine neue legale Schiene wird damit unterstrichen. Bei einigen laufen noch die Verfahren, bei 2 Personen ist diese Anzeige schon so gut wie Geschichte. Die Verfahren wurden eingestellt. Hierbei unterstützt auch das Landesamt den Sondler indem es der Staatsanwaltschaft  "gut zu redet". (Ausgeschlossen sind hier gröbere Vergehen - also wenn einer richtig Mist gemacht hat) Natürlich wurde und wird das Vertrauen der Sondler hierbei stark getestet, aber es wurde unser Vertrauen bis jetzt noch nicht enttäuscht!!! Und es wird in Zukunft sicher auch so bleiben. Auch soll kein Vermerk in zukünftigen Führungszeugnissen stehen und man sei auch nicht "vorbestraft".

Also für alle die schon einmal mit der Sonde auf dem Feld gestanden haben und ein paar Dinge ausgegraben haben: Eine Selbstanzeige ist unumgänglich.

Desweiteren sei erwähnt, das die Staatsanwaltschaft und das Landesamt zwei verschiedene Schuhe sind. Von denen jeweils beide unabhängig von einander handeln. D.H. die Staatsanwaltschaft verfolgt "Straftäter", und das sind leider Sondler ohne Genehmigung.
Ist ein Sondler in irgend einem Internetforum tätig, hat die Staatsanwaltschaft wahrscheinlich seine Angaben auch über den Nick hinaus.
Also man kennt sicher schon eine Menge Sachsen mehr als vermutet.

In den letzten Monaten hat sich ja gezeigt, das man aktiv gegen Verstöße vorgeht. Deshalb rate ich jedem Sachsen-Sondler eine Genehmigung zu beantragen, auch wenn es an Zeit, Kosten u.s.w. aufwendig erscheint. Setzt Euch mit dem Landesamt in Verbindung und versucht die legale Schiene oder legt die Sonde beiseite.

Mit den besten Grüßen. Bobby

Ruebezahl

Zitat von: bobbymcghee in 06. Juni 2006, 15:31:08
die Fragen habe ich weiter geleitet.
Danke, hoffentlich geht bei der ,,stillen Post" nicht zu viel verloren.  :irre:

Zitat von: bobbymcghee in 06. Juni 2006, 15:31:08
Eine Selbstanzeige für Sondler die keine absoluten Neulinge sind, ist erforderlich.
Die Gesetze in Sachsen (Sondeln = Straftat) sind denkbar schwierig für den geplanten Neuanfang. Schade, dass sich da keine bessere Lösung finden lässt!  :heul:

Zitat von: bobbymcghee in 06. Juni 2006, 15:31:08
Natürlich wurde und wird das Vertrauen der Sondler hierbei stark getestet, .......
Das klingt so, als ob die Legalisierung mit einer Welle des Mistrauens seitens des Amtes einhergeht. Oder hast Du dich nur unglücklich ausgedrückt?

Zitat von: bobbymcghee in 06. Juni 2006, 15:31:08
Desweiteren sei erwähnt, das die Staatsanwaltschaft und das Landesamt zwei verschiedene Schuhe sind. Von denen jeweils beide unabhängig von einander handeln
Diese Aussage ist leider falsch! Die Staatsanwaltschaft handelt auf Drängen des Landesamtes und stimmt ihre Aktivitäten mit diesem sehr genau ab.  :belehr:

Zitat von: bobbymcghee in 06. Juni 2006, 15:31:08
Ist ein Sondler in irgend einem Internetforum tätig, hat die Staatsanwaltschaft wahrscheinlich seine Angaben auch über den Nick hinaus.
Also man kennt sicher schon eine Menge Sachsen mehr als vermutet. 
Bobby, wir wollen doch bei Realitäten bleiben!  :zwinker:
Grüße aus Ostfalen
Ruebezahl

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bobbymcghee

@Rübezahl

Punkt 1:) gebe mir Mühe die "stille Post" so weiter zu leiten, das es ohne Verluste ankommt.

Punkt 2:) Ja, schade. Für Neulinge jedoch kein Problem.

Punkt 3:) Mißtrauen war auf beiden Seiten verständlicher Weise vorhanden. Reden kann man viel. Die Umsetzung ist jedoch maßgebend. Diese Abmachungen werden jedoch eingehalten und somit auch das Vertrauen gestärkt.

Punkt 4:) Da wiederspreche ich auch nicht. Jedoch ist für die Aufklärung von Straftaten die sächsiche Polizei zuständig und nicht das Landesamt.
Ich vertrete die Meinung, wobei Meinung unterstrichen wird, das die Polizei Ihre Ermittlungen natürlich über eine bestimmte Person hinaus vollzogen hat, um sich einen genauen / besseren Überblick zu verschaffen.

Punkt 5:) die Realität ist, das es klug wäre sich mit dem Landesamt in Verbindung zu setzen und eine legale Zusammenarbeit an zu streben.

Beste Grüße. Bobby

Lojoer

Hi bobby,
es freud mich, dass bei Euch in Sachsen nun der Schritt in die richtige Richtung vollzogen wurde. Wie Rübezahl schon sagte, ist es leider bedauerlich, dass die Gesetzeslage in Sachsen den Neuanfang so schwierig gestaltet. Durch diese vertrackte Gesetzeslage ist die Einschaltung der Staatsanwaltschaft leider unumgänglich. Bei anderen Lösungen müssten sich die Archäologen vom LDA Sachen sonst womöglich den Vorwurf einer Strafvereitlung vorhalten lassen, was zu dienstlichen Konzequenzen führen kann.
Dennoch bin ich überzeugt das in Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft, dem LDA und den betroffenen Sondlern Lösungen finden lassen, die allen gerecht werden und dazu beitragen die Aktivitäten der Einzelnen zu legalisieren.
Ich wünsche Euch auf jeden Fall viel Erfolg.
Gruß Jörg

Ruebezahl

Zitat von: bobbymcghee in 07. Juni 2006, 07:27:30
Punkt 2:) Ja, schade. Für Neulinge jedoch kein Problem.
Problem ist aber, das die ,,Neulinge" nicht die Hauptzielgruppe der Initiative des Landesamtes sind!

Zitat von: bobbymcghee in 07. Juni 2006, 07:27:30
Punkt 4:) Da wiederspreche ich auch nicht. Jedoch ist für die Aufklärung von Straftaten die sächsiche Polizei zuständig und nicht das Landesamt. 
So ist es korrekt!

Zitat von: bobbymcghee in 07. Juni 2006, 07:27:30
Punkt 5:) die Realität ist, das es klug wäre sich mit dem Landesamt in Verbindung zu setzen und eine legale Zusammenarbeit an zu streben.
Dazu meine volle Zustimmung!


Hallo Bobby und all,
vielleicht fragst du dich, warum ich mich so für euer Thema arrangiere, obwohl ich nicht in Sachsen wohne? Nun ich habe sehr viele Gründe dafür. Einer ist, dass wohl sehr viele sächsische Sondler von den Aktivitäten des Landesamtes und der Staatsanwaltschaft im Moment ,,verschreckt" sind und sich nicht trauen die entsprechenden Fragen offen zu stellen.
Ein weiterer Grund ist, dass ich alle Aktivitäten unterstütze, die die Ziele haben von Sondlern gemachte Funde der wissenschaftlichen Auswertung zuzuführen und unser Hobby zu legalisieren.
Dazu wird die Initiative aus Sachsen bundesweit beobachtet und ein Scheitern hätte sicher negative Folgen auf geplante Aktivitäten in anderen Bundesländern.
Ich sehe euer Hauptproblem in der geforderten Selbstanzeige! Auch wenn angedeutet wird ,,man sei auch nicht vorbestraft" ist der Weg, sich in die Gnade des Landesamtes ,,der Staatsanwaltschaft gut zu redet" zu begeben, in meinen Augen extrem ungünstig!
Hier sollten sich die Verantwortlichen noch einmal zusammensetzen und für eine gewisse Übergangszeit eine bessere Lösung anstreben (zB. Amnestie unter Auflagen) die für die Sucher, die ihr Hobby legalisieren wollen, eine gewisse Rechtssicherheit schafft!
Ansonsten müssten alle Sondler, die eine Selbstanzeige nicht ,,riskieren" wollen, auf die Verjährung ihrer Straftaten
( 5 Jahre!) warten, um erst danach eine legale Zusammenarbeit mit dem Landesamt zu beginnen. In meinen Augen ist das der falsche Weg für einen Neuanfang!
Grüße aus Ostfalen
Ruebezahl

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Ruebezahl

Zitat von: Lojoer in 07. Juni 2006, 08:26:47
Durch diese vertrackte Gesetzeslage ist die Einschaltung der Staatsanwaltschaft leider unumgänglich. Bei anderen Lösungen müssten sich die Archäologen vom LDA Sachen sonst womöglich den Vorwurf einer Strafvereitlung vorhalten lassen, was zu dienstlichen Konzequenzen führen kann.

Hallo Jörg,
genau das ist das Problem. Ich sehe die Forderung nach Selbstanzeige auch nicht als böswilliges Verhalten des Landesamtes, sondern als Folge der Rechtslage in Sachsen.
Anders als bei Ordnungswidrigkeiten besteht bei Straftaten unter Umständen ein Verfolgungszwang. Eine Lösung kann nur das Landesamt in Zusammenarbeit mit dem sachsischen Innenministerium finden. So zum Beispiel eine Amnestie (Zusage der Straffreiheit) unter der Auflage der nachträglichen Fundmeldungen. Derartige Verfahrensweisen sind unter anderem im Steuerrecht gängige Praxis. Ob man sich diese Arbeit für die Legalisierung von ,,Alt-Sondlern" macht, ist auch ein Maßstab der Ernsthaftigkeit des Angebots aus Sachsen!
Grüße aus Ostfalen
Ruebezahl

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Loenne

Hallo,

ich bin doch ein wenig verwirrt. Wo liegt denn eine Straftat vor? Der Werdegang könnte genauso geregelt werden wie in Schleswig-Holstein. ALLE bis zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme gemachten Funde werden nachträglich gemeldet. Ab da liegt im allerhöchsten Falle eine Ordnungswidrigkeit vor, im Bezug auf das vorherige Suchen und Graben ohne Genehmigung. Es liegt dann ausschließlich im Ermessen des LDA so ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten oder eben auch nicht.

Ich sehe keinerlei Notwendigkeiten in dieser Selbstanzeige und halte sie auch für äußerst kontraproduktiv!!!

Gruß
Loenne
Mundus vult decipi, ergo decipiatur
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Ruebezahl

Zitat von: Loenne in 07. Juni 2006, 09:27:39
Wo liegt denn eine Straftat vor?

Hallo Loenne,
das ist ja das Problem mit den Sachsen und ihrem besonderen Gesetz!  :heul:

Zitat
Sächsisches Denkmalschutzgesetz
§ 35 Straftaten
(1) Wer
   2. ohne die nach § 14 Abs. 2 erforderliche Genehmigung Grabungen mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, durchführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen bestraft.
Grüße aus Ostfalen
Ruebezahl

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Loenne

Ich weiß ja nicht, welches Gesetz Dir vorliegt, aber im §35 steht lediglich etwas über Freiheitsstrafen im Falle einer ZERSTÖRUNG eine Kulturdenkmals:

§ 35 Zerstörung eines Kulturdenkmals

(1) Wer ohne die nach § 12 Abs. 1 Nr.5 sowie nach § 13, Abs. 2 erforderliche Genehmigung ein Kulturdenkmal oder einen wesentlichen Teil eines Kulturdenkmals zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

(2) Die fahrlässige Begehung der Tat nach Abs. 1 wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.

(3) Reste eines Kulturdenkmals, das durch eine Tat nach Absatz 1 zerstört worden ist, können eingezogen werden.

Dann kommt das Wichtige:
§36 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Genehmigung der Denkmalschutzbehörde die in § 12 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, Abs. 1 Nr. 5, zweite Alternative und Abs. 2 Sätze 1 und 2, § 14 Abs. 1 und 2, § 21 Abs. 2 Satz 1, § 22 Abs. 2 Satz 1, § 23 Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Handlungen vornimmt oder den in Genehmigungen enthaltenen vollziehbaren Auflagen zuwiderhandelt,
den ihn nach §§ 16, 20 Absätze 1 und 2 treffen den Pflichten zuwiderhandelt,
den Maßnahmen der Denkmalschutzbehörden nach § 4 Abs. 4, § 11 Absätze 1 und 2 zuwiderhandelt, sofern die Behörde auf diese Bußgeldvorschrift verweist,
den Vorschriften einer nach § 21 Abs. 4 Satz 2, § 22 Abs. 1, § 23 Abs. 1 Satz 1, § 24 Abs. 1 Satz 1 erlassenen Rechtsverordnung auf diese Bußgeldvorschrift verweist,
den Vorschriften einer nach § 21 Abs. 1 erlassenen Satzung zuwiderhandelt, soweit die Satzung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist,
die in § 23 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Handlungen ohne Befreiung vornimmt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 250.000 DM , in besonders schweren Fällen bis zu 1.000.000 DM geahndet werden.

(3) Gegenstände, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 1 und 3 bis 6 bezieht, können eingezogen werden.

(4) Die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit verjährt in fünf Jahren.

(5) Verwaltungsbehörde im Sinne von § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die untere Denkmalschutzbehörde.

Du kannst Dir jetzt noch die §21, 22 und 23 durchlesen, auf die sich § 36 bezieht.

Wo Du dort etwas von Straftaten - bedingt durch Suchen und Graben - findest, ist mir schleierhaft. Aber Du weißt ja, dass ich immer gerne dazu lerne. :super:

Gruß
Loenne
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Ruebezahl

Zitat von: Loenne in 07. Juni 2006, 10:42:06
Ich weiß ja nicht, welches Gesetz Dir vorliegt

Das richtige (sächsische):

http://www.archsax.sachsen.de/Themenportal/335.htm

ich denke mein Zitat ist korrekt und auch richtig interpretiert?
Grüße aus Ostfalen
Ruebezahl

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Loenne

Da hast Du wohl recht!  :super: Scheinbar gibt es eine neuere Version, nach der man aber wirklich suchen muss. Werde versuchen das heute Abend gleich mal DIGS zu ändern.

Trotz allem ist es nach wie vor eine Auslegungsache, ob man in der Vergangenheit GEZIELT nach Kulturdenkmalen gesucht hat. Ich bleibe nach wie vor der Meinung, dass das Amt diese Sache auch anders hätte regeln können, ohne juristisch belangt werden zu können!? Hätte man die Stücke nicht auch als Lesefunde deklarieren können??

Gruß
Loenne
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Lojoer

Hi Rübezahl

Zitat von: Ruebezahl in 07. Juni 2006, 09:13:43

Eine Lösung kann nur das Landesamt in Zusammenarbeit mit dem sachsischen Innenministerium finden. So zum Beispiel eine Amnestie (Zusage der Straffreiheit) unter der Auflage der nachträglichen Fundmeldungen. Derartige Verfahrensweisen sind unter anderem im Steuerrecht gängige Praxis. Ob man sich diese Arbeit für die Legalisierung von ,,Alt-Sondlern" macht, ist auch ein Maßstab der Ernsthaftigkeit des Angebots aus Sachsen!


Genau, dass ist das Problem - eine politische Entscheidung ist notwendig - und dies ist, wie wir alle ja wissen, ein langwieriger Prozess. Da könnten noch Jahre vergehen bis solch eine Amnestie verfügt würde. So unangenehm es auch ist, die momentane Lösung ist die schnellste. Wenn vernünftige menschen an den entscheidenten Stellen sitzen, so sehe ich kein Problem bei entsprechenden Fällen, diese von Seiten der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit einzustellen.
Wäre ich betroffen, würde ich dieses Angebot annehmen.

Gruß Jörg

Ruebezahl

Zitat von: Loenne in 07. Juni 2006, 12:02:25
Trotz allem ist es nach wie vor eine Auslegungsache, ob man in der Vergangenheit GEZIELT nach Kulturdenkmalen gesucht hat.
Ich bezweifle ob das Amt da Auslegungsspielraum hat, ohne Ärger mit der Staatsanwaltschaft zu bekommen?

Zitat von: Loenne in 07. Juni 2006, 12:02:25
Hätte man die Stücke nicht auch als Lesefunde deklarieren können??
Einen Neuanfang gleich mit einem ,,faulen Kompromiss" beginnen? Ist das der richtige Weg für beide Seiten?

Nein, hier müssen sich die Verantwortlichen (auch vom Ministerium) noch mal zusammensetzen und eine saubere Reglung für beide Seiten finden!
Grüße aus Ostfalen
Ruebezahl

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08/15

Zitat von: Loenne in 07. Juni 2006, 09:27:39


Ich sehe keinerlei Notwendigkeiten in dieser Selbstanzeige und halte sie auch für äußerst kontraproduktiv!!!



seh ich auch so,das wird viele Sondler abschrecken,die suchen dann lieber weiter OHNE Genehmigung.

ps: ich hab mich auch nicht selbst angezeigt,bevor ich den Führerschein gemacht hab,obwohl ich vorher schwarz OHNE gefahren bin...

jaja ich weiß,jugendlicher Leicht- bzw. Blödsinn :engel:

Loenne

Zitat von: Ruebezahl in 07. Juni 2006, 13:27:31
Zitat von: Loenne in 07. Juni 2006, 12:02:25
Hätte man die Stücke nicht auch als Lesefunde deklarieren können??
Einen Neuanfang gleich mit einem ,,faulen Kompromiss" beginnen? Ist das der richtige Weg für beide Seiten?

Ist ein "Deal" zwischen Staatsanwaltschaft, Amt und "Melder" im Bezug auf das Versprechen das Verfahren wegen Geringfügikeit einzustellen, nicht auch ein fauler "Kompromiss"?

Jeder, der im öffentlichen Dienst tätig ist, KANN und DARF diesen Weg nicht gehen, um sein privates/berufliches Leben nicht zu gefährden - das kann so nicht richtig sein! Vielen wird der Weg dadurch verbaut.

Es gibt immer die Möglichkeit eine Übergangsregelung zu treffen. Alleine im Waffenrecht hatten wir - meine ich - drei solcher Regelungen, die einen bestimmten Zeitraum vorsahen, in dem man straffrei Waffen abgeben oder melden konnte. Möglich ist so etwas also. Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg... :zwinker:

Gruß
Loenne

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Sondenmichel

Loenne hat recht.

Im öffentlichen Dienst kann man nicht befördert
werden, falls zur Zeit ein Strafverfahren gegen einen läuft.

Auch wenn es eingestellt wird, die Zeit bis zur Einstellung kann
man nicht befördert werden und das entgangene Geld kann man
sich abschminken.


Sondenmichel