Neu Gesetzgebung für NFG ? Hessen

Begonnen von jackomo, 04. Oktober 2006, 09:37:09

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jackomo

Hi Leute

Letzte Woche führte ich ein Telefon gespräch mit meine Archelogen über eine eventuele Gebiets erweiterung meiner Nachforschungsgenehigung,in diesen gespräch meint er er das es für oder in dennen NFG 's  für 2007 eine Neue Gesetzes Fomulirung geben würde,bzw ein Neues Gesetz geben würde und es würde von dem Gesetzgeber so vorgegeben sein,und er wolte mir nedde sagen um was es geht,
des würden wir dann im Dezember besprechen bei beantragung der Neuen NFG.

nun die Quis frage weiss jemand um was es sich dabei dreht ?

bis denne und merci Jackomo
Wenn wir Menschen  lernen wollen,sollten wir ein blick auf die kulturen werfen die tausende  von jahren vor uns gross waren und vor uns vergingen.

Lojoer

Hallo jackomo,
sehr interessant. als Inhaber einer NFG für hessen habe ich leider auch Momentan keinen Schimmer um was es geht. Werde mich aber mal erkundigen.
Gruß Jörg

Entetrente

Ab Januar Jörg, (nimm dir am besten Urlaub.... :zwinker:)  rennt man DIGS die Bude ein.

Wie gut das man uns garnicht braucht...... :jump:

Besten Gruß

Stefan
Das Projekt von Sondlern für Sondler :
(Wo möglich vermitteln wir an die Archäologie)

DIGS-online.de

Besten Gruß

nertus

Moin Jackomo,

das wird er dir noch nicht sagen können weil es noch gar nicht feststeht.
Soweit ich informiert bin laufen die ,,Gesetzesänderungen" noch.
(Auch die Inhalte)

Wir werden sehen.
Dieses Jahr laufen die Genehmigungen noch wie gehabt.
Spätestens im Dezember bei einer Antragsverlängerung wird sich
die Tragweite der ,,Änderung" zeigen.
Und dann wirst du vom Amt erfahren wie es weitergeht.

Antrag auf Verlängerung auf jeden Fall stellen...!!!

P.S.: Ich bin mir auch nicht so ganz sicher ob diese Veränderungen für
derzeitige Inhaber einer NFG ,,große" Auswirkungen haben werden.
Mit viel Glück wird ,,nur" ein Neuerwerb (Ersterwerb) einer NFG ,,schwieriger".
Mit viel Glück...

Eine bisherige gute Zusammenarbeit mit unseren Archäologen
sollte auch im Interesse der Ämter liegen diese Fortzuführen.

jupppo

Zitat von: nertus in 05. Oktober 2006, 08:14:37
das wird er dir noch nicht sagen können weil es noch gar nicht feststeht.
Soweit ich informiert bin laufen die ,,Gesetzesänderungen" noch.
(Auch die Inhalte)

nertus,

dann bist Du nicht besonders gut qualifiziert/informiert eine Antwort zu geben. Einer Gesetzesänderung geht ein Gesetzentwurf, eine Veröffentlichungsperiode, eine parlamentarische Debatte und eine Abstimmung vorraus.
Daran ist in einer Demokratie nichts geheim. Schon gar nicht laufen einfach so irgendwelche Gesetzesänderungen vor sich hin.

Alle Entwürfe (auch die abgelehnten) können in Hessen sogar online, über die Parlamentsdatenbank eingesehen werden. Dort gibt es zur Zeit nur einen einizigen Entwurf der das Thema berührt und zwar eine Verfassungsänderung um das Ehrenamt zu stärken [PlPr 16/71  08.06.2005 S.4858-4868]. Diese ist jedoch abgelehnt worden.

Wenn Eure Vereinigung sich zum Ziel gesetzt hat einige Gesetze zu Ändern empfehle ich dringend, dass sich mal jemand in dieses Thema einarbeitet (zumindest ein bisschen :idee:), bevor hier irgendwelche Phrasen gedroschen werden....

Velvetmonkee

Also gibt's laut Jupppo's Recherche keinen Grund irgendwelche Wellen zu machen, richtig? :idee:
Rechtschreibreform?? Nicht mit mir!

nertus

Ich schreibe was ich vermute.
Und nicht im Namen eines Vereins.

Deine Antwort ist auch nicht gerade qualitativ besser vom Inhalt oder..?

Da die Gesetzesänderung noch nicht fest steht,
ist es doch kein Wunder das der zuständige Archäologe keine Äußerungen abgibt.
(Und wie eine Gesetzesänderung vor sich geht weiß ich auch. Trotzdem Danke)

Sollte ich hier Phrasen gedroschen haben,
so tut es mir leid..!!!

Meine Schwerpunkte im Verein liegen wo anders.

...und du...? lass mich raten... DIGS.. oder...?

@ Jackomo:
Wir sehen uns ja am Samstag.
(Hätte mich hier gleich zurückhalten sollen)

Also bis dann....

jupppo

Zitat von: Velvetmonkee in 05. Oktober 2006, 11:08:47
Also gibt's laut Jupppo's Recherche keinen Grund irgendwelche Wellen zu machen, richtig? :idee:

Ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit, aber jeder kann ja im Internet im Landtaginformationssystem suchen!


Zitat von: nertus in 05. Oktober 2006, 11:10:24
Deine Antwort ist auch nicht gerade qualitativ besser vom Inhalt oder..?

Immerhin habe ich versucht die Information objektiv zu Transportieren, den Prozess darzustellen und eine Quellenangabe mit Beispiel angegeben!
Der Grund warum ich das tat ist, dies Deiner Aussage gegenüberzustellen. Auch hier sprichts Du:
Zitat von: nertus in 05. Oktober 2006, 11:10:24
Da die Gesetzesänderung noch nicht fest steht,
...
Hier stellt Du implizit fest das dort etwas im Gange ist und zwar eine Gesetzesänderung. Ich habe jedoch bewiesen, dass es weder eine Vorlage, Initiave, Entwurf, Veröffentlichung oder eine Debatte diesbezüglich im Landtag gibt und dies mit einer verifizierbaren Quelle belegt.

Dennoch sprichst Du weiter so, es gäbe eine "Gesetzesänderung"

Das meine ich mit Sprüchen. 
Vielleicht bin ich ja im Unrecht, dann bitte zeige mir die entsprechende Initiative oder oden Gesetzentwurf.

Dieses ominöse Gesetzes-Angst-Schüren wird permanent irgendwo eingeworfen. System oder einfach nur "mit-reden-wollen"???

nertus

Mitreden wollen...!!!
(Aber nicht im Namen eines Vereins)

Bist du denn der Meinung das sich 2007 nichts ändern wird..?
(Würde mich sehr wundern)

jupppo

Zitat von: nertus in 05. Oktober 2006, 11:50:39
Mitreden wollen...!!!
(Aber nicht im Namen eines Vereins)

Bist du denn der Meinung das sich 2007 nichts ändern wird..?
(Würde mich sehr wundern)


Wenn es bislang noch keine formale Initiave gibt, wird sich 2007 auch definitiv nichts ändern. Zumindest in NRW vergehen durchschnittlich 26Monate (!) zwischen einer Vorlage und der Verabschiedung des Gesetzes.
Im Übrigen gab es etliche Initiativen diesbezügl. in den letzten Jahren, welche fast alle in Sande verlaufen sind. Da kann man schon mal entspannt abwarten was da kommt. -


nertus

Klingt gut.
Und gibt Hoffnung.

Doch warum meinte dann jackomo's Archäologe das es eine
geänderte Gesetzesformulierung in Hessen geben wird..?

Daniel

Vielleicht weil er auch nur ein Mensch ist,der nicht alles wissen kann? :zwinker:

Gruß Daniel
Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.

nobody

Vom Gesetzt her gibt es vielleicht keine Änderung,
aber vom Genehmigungsverfahren, Vorgaben, Anforderungen .... ???

Wer weiss, wer weiss  :engel:
Die Ewigkeit dauert lange, besonders gegen Ende

wogixeco

wäre ja möglich das man sich da an Sachsen "anlehnt" was die Voraussetzungen und Vergabe von Genehmigungen ( Selbstanzeige, Führungszeugnis, etc ) betrifft

Daniel

Solange nichts offizielles raus ist hilft es keinem,wennirgendwelche Vermutungen in den Raum gestellt werden und man und die Leute verrückt macht. :belehr:
Da heißt es für die Betreffenden wohl oder übel:Abwarten und Tee trinken. :-D

Gruß Daniel
Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.

Belenos

Hallo,

eine Änderung des HDSchG steht nicht an. Die Voraussetzungen für die Erlangung einer NFG werden sich eventuell ändern - aber das LfDH hat seit Jahren ein Problem damit die Genehmigungspraxis mit der VerwVerfG in Einklang zu bringen. Bei der letzten Genehmigung, die mir ein Mitglied von 2 Wochen gefaxt hat, wurde das VErwVerfG bei der Erteilung der NFG schon wieder nicht beachtet, was zu einem Widerspruchsverfahren führen wird.
Ich bin zwar beim LfDH so gern gesehen wie ein Gerichtsvollzieher, aber irgend wann hoffe ich sie so weit zu bringen, dass sie dort einsehen, dass auch ein Landesamt für Denkmalpflege in erster Linie eine Verwaltungsbehörde ist.

Viele Grüße

Walter Franke

Buddelbär

Moin Männers,

was sind denn jetzt die Fakten ? Als Südhesse würde es mich interessieren. Gerüchte und Mutmaßungen bringen uns wohl eher weniger weiter und heizen nur die Stimmung an.

Grüßle,  Buddelbär

dino68

So Mädels,

ich habe heute meine Verlängerung heute bekommen: der Wortlaut ist in wenigen Passagen leicht verändert. Lustig ist, dass die bis "Ende des laufenden Kalenderjahres" erteilt wurde, demnach ist meine noch einen Monat gültig :irre: :narr: :narr:

Bei der Formulierung muss da doch wieder so ein Superjurist drüber gesessen haben.... :narr: :narr: :narr:

Aber Null Problemo: morgen rufe ich da an und lasse es ändern!

Ansonsten alles wie gehabt!!!!!!! Nur ist jetzt noch fetter geschrieben, dass man IM WALD NICHT SUCHEN DARF!!!!!!!

Im übrigen habe ich meinen Archäologe heute mal auf eine "Uneingeschränkte" (also auch im Wald gültige) angesprochen: So eine gibt es demnach (zumindest in Hessen) nicht!!!!!

Außerdem habe ich heute meine ganzes Zeugs vom letzten Jahr wiederbekommen....sogar mit Rücklauf des Fundmeldeblattes und Kurzerläuterung!!!! PRIIIIIIIMAAAAAA
Man soll ja nicht nur meckern, man muss ja auch mal loben!!!!!!!!!!!  :prost: :prost: :prost: ihr Archäologen!!!!!!!

Da sind sie also wieder in MEINER Vitrine: die Speerspitze, der Griffplattendolch, die MA-Münzen, der Römerkram etc. etc. etc. Ganz offizielle: ein schönes Gefühl!!!

So und jetzt entschuldigt mich: ich muss eine kleine Willkommensfeier veranstalten SCHOPPPPPPPPPEEEEEEEEEEEEEEEE



Belenos

Zitat von: dino68 in 28. November 2006, 21:20:48
So Mädels,

Im übrigen habe ich meinen Archäologe heute mal auf eine "Uneingeschränkte" (also auch im Wald gültige) angesprochen: So eine gibt es demnach (zumindest in Hessen) nicht!!!!!



Hallo Dino,

es gibt mindestens 5 solcher Genehmigungen in Hessen und das seit mehren Jahren schon und die wird es auch im nächsten Jahr geben.

...übrigens, wenn jemand eine solche "uneingeschränkte" Genehmigung beantragt und die Nichterteilung, wie es leider Standart ist, nicht gem. § 39 VerwVerfG ausreichend begründet wird, sollte sofort Widerspruch eingelegt werden und auf eine ausführliche Begründung bestanden werden. (das " wie es leider Standart ist" bezieht sich auf die fehlende ausführliche Erklärung gem. § 39 VerwVerfG und NICHT auf die uneingeschränkte Genehmigung - nur um Missverständnisse im Vorfeld erst gar nicht aufkommen zu lassen)

Viele Grüße

Walter
Das Schatzsucher Magazin

Buddelbär

Moin,

dann stellt doch 'mal solche Genehmigungen (anonymisiert etc.) ins Forum, damit die Suchergemeinschaft einmal Fakten vor den Augen hat. Es ist wie mit dem Yeti, jeder kennt es, aber gesehen hat es noch keiner, oder man kennt jemanden, der jemanden kennt.......

Grüße, Buddelbär

nertus

Diese Genehmigungen gibt es.
Ich habe schon drei davon in meinen Händen gehalten.
Da gibt es nicht besonderes zu sehen aber es würde die Szene nur wieder unnötig aufbringen.
Um diese zu erlangen, braucht man viel Glück:
Das Bundesland, die Gemarkung, die Einstellung des Bearbeiters und vor allem ein
über Jahre hinweg aufgebautes VERTRAUEN spielen hierbei mit die Hauptrollen.

Und ich kann dies auch durchaus nachvollziehen, obwohl ich leider keine solche NFG besitze.
Aber ich arbeite sehr hart daran und hoffe das ich eine erhalte so lange ich mich noch bücken kann.