BDM als Bauland freigeben - betr. Bayern

Begonnen von erhald, 20. April 2018, 00:38:49

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erhald

Hallo Zusammen,
weiß hier jemand, wie es in Bayern offiziell ablaufen müsste, um Bodendenkmäler als Bauland freizugeben?

Hintergrund: mir fällt auf, dass in meiner Gegend immer mehr, laut Bayernatlas als BDM gekennzeichnete, Grundstücke/Äcker als Bauland gehandelt und dementsprechend bebaut werden. Allerdings - das weiß ich mittlerweile aus mehreren konkreten Fällen - gab es dabei keine wie auch immer gearteten Untersuchungen/Grabungen etc.
Nun frage ich mich, wie weit die Denkmalschutzbehörde überhaupt Einfluss auf die Entscheidungen der Bürgermeister/Gemeinderäte und einflussreicher Geschäftsleute hat. - ich wunderte mich auch schon öfter, dass die auf der Karte eingetragenen BDM (z.B. Siedlungen) haarscharf an einer heutigen Grundstücksgrenze enden....
Da ich als "Zugezogener" froh bin, dass ich von den alteingesessenen Leuten gut aufgenommen wurde und daher fast überall* sondeln darf, möchte ich natürlich nicht bei unserem Bürgermeister dsbzgl. nachhaken.
Ich will auch durch meine Unwissenheit über hiesige Praxis keine "Pferde scheu machen" und hoffe deshalb auf euer Wissen.

Gruß :winke:


* von BDM hielt ich mich bisher fern, da ich die baier. Gesetzeslage für Sondler gut und fair finde und nicht durch Missachtung gefährden will.

P.P.S.: bitte meinen Beitrag ggf. in ein passenderes Unterforum verschieben.


Onkel_Horscht

Ich persönlich würde da einfach bei meinem Ansprechpartner in der Denkmalschutzbehörde nachfragen (meiner ist da zumindest sehr angenehm und offen).
Sowohl, wie das abläuft mit der genehmigung dort bauen zu dürfen (rein aus Neugier), aber auch, ob ich dort - bevor alles zerstört ist - mit der Sonde drauf dürfte.

Kommt natürlich drauf an, wie Du zu der Denkmalschutzbehörde stehst.

RockandRole

Servusle,

das Benauen von Bodendenkmälern kann mehrere Gründe haben. Zum Beispiel liegt noch ein alter Bebauungsplan vor wo kein Bodendenkmal eingetragen ist. Normal müsste man das meiner Meinung nach noch einmal prüfen, wird aber wohl in der Praxis manchmal nicht gemacht, aus Unwissenheit oder vielleicht...
Dann gibt es noch die Möglichkeit Fundschichten mit Vliesen zu konservieren. Dabei wird das BD erhalten.
Natürlich legen es auch noch einige einfach darauf an. Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn ein Busgeld niedriger ausfällt wie eine mögliche Grabung, dann kann das auch verlockend sein. Gibt sicher noch mehr Gründe.

Wenn einem solche Praktiken missfallen (außer die Vliesabdeckung) dann sollte man sich meiner Meinung nach evtl. anonym an die Presse wenden. Vielleicht wird dann beim nächsten mal, von welcher Seite aus auch immer, genauer geschaut. Ich würde das heute jedenfalls so machen. Ist ja quasi mein Job.

Das du die BD's achtest finde ich gut. Es gibt nämlich noch genug andere neue Entdeckungen die auf dich warten  :-)

Liebe Grüße Daniel

gefährliches Drittelwissen