Klare Frage - kurze Antwort

Begonnen von alibaba2244, 24. Januar 2006, 17:55:38

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alibaba2244

hallo,
ich bin absolut neu hier. mein bekannter hat ein suchgerät und wir wollens mal probieren. klare frage:
darf ich in niedersachsen  suchen, ohne genehmigung.
suchen wollen wir nur dort, wo es k e i n e baudenkmäler und evtl. geschichtsträchtigen funde gibt.
darf ich im eigenen wald suchen und in angrenzenden revierstücken.
darf ich auf meinem eigenen acker suchen.
muss man denn für alles eine genehmigung haben?
ich will nur mal probieren und dann vielleicht freude an der sache bekommen.
wo kriege ich die genehmigungen her?

schelm

Wie sehen denn bei Dir komplizierte umfangreiche Fragen aus? :narr:

Ruebezahl

Zitat von: alibaba2244 in 24. Januar 2006, 17:55:38
darf ich in niedersachsen  suchen, ohne genehmigung.
Nein

Zitat von: alibaba2244 in 24. Januar 2006, 17:55:38
suchen wollen wir nur dort, wo es k e i n e baudenkmäler und evtl. geschichtsträchtigen funde gibt.
Woher wollt Ihr wissen, dass die Stellen ,,geschichtsleer" sind?

Zitat von: alibaba2244 in 24. Januar 2006, 17:55:38
darf ich auf meinem eigenen acker suchen.
ohne Genehmigung, Nein

Zitat von: alibaba2244 in 24. Januar 2006, 17:55:38
darf ich im eigenen wald suchen und in angrenzenden revierstücken.
Generell nicht

Zitat von: alibaba2244 in 24. Januar 2006, 17:55:38
muss man denn für alles eine genehmigung haben?
Ja, als Ausnahme würde ich den Badestrand ansehen.

Zitat von: alibaba2244 in 24. Januar 2006, 17:55:38
wo kriege ich die genehmigungen her?
Bei der für die Flächen zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde.
Grüße aus Ostfalen
Ruebezahl

"Große Erfolge sind weniger spürbar als persönliche Vorteile"
Napoleon Buonaparte

alibaba2244


Aurifer

moin ;)

du darfst deinen acker 30cm tief durchpflügen und jahrelang die erde hin- und herschieben, dabei einiges zerstückeln und zur korrosion freilegen. aber du darfst mit deiner 'eigenen' sonde nicht auf deinem 'eigenem' acker suchen   :irre:

ps.
ich steh grad im parkverbot ...
:super:

Hanseat

Eine Suchgenehmigung für den eigenen Acker und den eigenen Wald sollte doch wohl ohne größere Probleme zu bekommen sein. Den Versuch würde ich aber starten. Wäre doch ein schöner Einstieg um später dann das Gebiet auszuweiten.
Gruß Hanseat

nobody

Zitat von: Aurifer in 24. Januar 2006, 20:36:48
jahrelang die erde hin- und herschieben, dabei einiges zerstückeln und zur korrosion freilegen.

Darfst du nicht, siehe ->

§ 14 Bodenfunde
(1) Wer in der Erde oder im Wasser Sachen oder Spuren findet, bei denen Anlass zu der Annahme
gegeben ist, dass sie Kulturdenkmale sind (Bodenfunde), hat dies unverzüglich einer Denkmalbehörde,
der Gemeinde oder einem Beauftragten für die archäologische Denkmalpflege (§ 22) anzuzeigen.
Anzeigepflichtig sind auch der Leiter und der Unternehmer der Arbeiten, die zu dem Bodenfund
geführt haben, sowie der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks. Die Anzeige eines Pflichtigen
befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Bodenfund geführt haben, auf
Grund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Leiter oder den Unternehmer
der Arbeiten befreit.
(2) Der Bodenfund und die Fundstelle sind bis zum Ablauf von vier Werktagen nach der Anzeige unverändert
zu lassen und vor Gefahren für die Erhaltung des Bodenfundes zu schützen
, wenn nicht die
Denkmalschutzbehörde vorher die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.

Die Ewigkeit dauert lange, besonders gegen Ende

Aurifer

moin ;)
nagut, ist nat. auch verboten, aber genauso praxisfern.
glaube kaum das nen landwirt darauf achtet wenn er pflügt, also wird es so passieren.