Bei Häuslebauern Sondeln!?

Begonnen von Mario-g71, 24. März 2010, 23:55:19

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Mario-g71

Wieder eine Frage auf die die Reaktionen unterschiedlich ausfallen werden!

In meiner näheren Umgebung wird gerade viel gebaut...
Da ich in einer Vermietung für Baugeräte arbeite habe ich direkten Kontakt
mit den Bauherren!

Die Erde die für den Keller ausgehoben wird dürfte ich in bislang 3 Fällen mit der Sonde
(Wenn ich mal eine habe) begehen!

Ebenso hab ich in einem Kieswerk das OK vom Werksleiter bekommen!

Da handelt es sich um Orte bei denen die Objekte, welcher Art auch immer, eh verloren
gehen würden!!! :kopfkratz:

Da kann man doch mal Sondeln gehen?

Grafschaft Mark

Mit Genehmigung nach §13 DSchG durch die obere Denkmalbehörde und der Genehmigung des Grundstückseigentümers steht dem Vorhaben den AUSHUB zu durchsondeln nichts im Wege !!!

Aber ob ich dir das jetzt sage oder nicht, du legst es dir eh so aus wie du bock hast und da du eh nix melden würdest und es kategorisch ablehnst Kulturgüter der öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, solltest du mit deinen Kids lieber Drachen steigen lassen, dann hängen sie ebenfalls nicht vorm TV!

Mario-g71

Oh man hab ich hier scheinbar nen schlechten Start hingelegt! :kopfkratz:

Jedes Deiner angebrachten Argumente wurden von mir hier nie so gebracht,
keine Ahnung wie Du darauf kommst mich hier soooo darzustellen!!!
Habe bisher nicht einmal negativ auf eines eurer Argumente reagiert,
und mir jeden Tip zu herzen genommen!
Kann aber auch nichts für die Regelungen die in meinem Bundesland herrschen!
Sollte ich einen überragenden Fund machen, werde ich diesen natürlich melden!

Aber ich werde hier keinem seine Meinung über andere streitig machen... :nono:

Und wieder ein Sehfahrer mehr in eurem Forum!!!

Daniel

Zitat von: Mario-g71 in 25. März 2010, 01:36:24
Kann aber auch nichts für die Regelungen die in meinem Bundesland herrschen!
Sollte ich einen überragenden Fund machen, werde ich diesen natürlich melden!
Das größere Problem dürfte allerdings sein ...
Was ist in den Augen eines Laien ein überragender Fund?
Kann daß ein Laie überhaupt erkennen?
Ist ja nicht so,daß ein überragender Fund jetzt nur ein Metallfund ist,
den man mit der Sonde findet.
(Schließlich werden die "Ehrenamtlichen" vom Amt auch geschult,damit sie "wichtige Funde" anhand von Bodenverfärbungen etc.,zumindest halbwegs deuten können.)
Wie geht der Laie dann damit um,wenn er ständig im Hinterkopf haben muß,
daß einer Meldung evtl. ein Baustopp folgen könnte?
Die Situation ist doch wohl so:
Meldest Du,machst Du dir keine Freunde bei den "Häuslebauern",
was in Deinem Fall als Bediensteter bei einem Baugerätevermieter wohl auch finanziell für Deinen Chef auswirkt,wenn sich rumspricht,daß wegen Dir ein Baustopp erfolgte.
(Die anschließenden Reaktionen Deines Chefs möchte ich lieber nicht wissen.)
Du bist natürlich auch auch der Leo,wenn Du etwas "Wichtiges" findest und wegen möglichen Repressalien nicht meldest und deshalb wichtige Fundstellen verschwiegen werden und somit verloren gehen!
Das Leben in BW ist hart!. :irre:
Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.

Schlumpfstampfer

Servus
Sicherheitshalber nimm den bayrischen Teil des Bodensees in Angriff. Nicht das man noch Schnewittchen anrufen muss um die kleinen Mädchen mit verletzten Gefühlen zu trösten. :frech:
Das Absuchen von Baustellenaushub ist bestimmt kein Problem wenn er entsorgt wird und du ihn vorher aufbereitets.
Aushubdeponien sind hier in Bayern ein gutes Suchgebiet da immer wieder tiefere Schichten abgeliefert werden aus Ortskernen die schon lange bewohnt sind .
Da nimmt der Kulturschutt teils interessante Ausmasse an!
Besonders kann ich Betriebe empfehlen die Humus Mutterboden aufarbeiten hier bleibt in den Sieben manchmal echt beeindruckendes Zeug hängen und das sind nicht nur Metallfunde.
Ich nehme an das sogar in BW abtransportierter Erdaushub archäologisch in den meisten Fällen nicht mehr zuzuordnen ist.
Darf ich dann Kies Sand den ich zum bauen geliefert bekomme auch nicht untersuchen??

Mario-g71

Zitat von: Daniel in 25. März 2010, 06:15:03

Das Leben in BW ist hart!. :irre:

Genau so ist es!!! :heul:

Also lass ich es und falls da was liegen sollte...isses halt weg! :irre:

Mario-g71

Zitat von: Schlumpfstampfer in 25. März 2010, 06:29:04
Servus
Sicherheitshalber nimm den bayrischen Teil des Bodensees in Angriff. Nicht das man noch Schnewittchen anrufen muss um die kleinen Mädchen mit verletzten Gefühlen zu trösten. :frech:
Das Absuchen von Baustellenaushub ist bestimmt kein Problem wenn er entsorgt wird und du ihn vorher aufbereitets.
Aushubdeponien sind hier in Bayern ein gutes Suchgebiet da immer wieder tiefere Schichten abgeliefert werden aus Ortskernen die schon lange bewohnt sind .
Da nimmt der Kulturschutt teils interessante Ausmasse an!
Besonders kann ich Betriebe empfehlen die Humus Mutterboden aufarbeiten hier bleibt in den Sieben manchmal echt beeindruckendes Zeug hängen und das sind nicht nur Metallfunde.
Ich nehme an das sogar in BW abtransportierter Erdaushub archäologisch in den meisten Fällen nicht mehr zuzuordnen ist.
Darf ich dann Kies Sand den ich zum bauen geliefert bekomme auch nicht untersuchen??

Fragen über fragen...die sich die armen Jungs, die das schon 30 Jahre machen, vom ersten Tag an gestellt haben! :narr:

nobody

Hallo liebe Diskussionsfreunde,

Zitat von: Grafschaft Mark in 25. März 2010, 01:04:17
Mit Genehmigung nach §13 DSchG durch die obere Denkmalbehörde und der Genehmigung des Grundstückseigentümers steht dem Vorhaben den AUSHUB zu durchsondeln nichts im Wege !!!

Diese Aussage ist zu 50% falsch. Die Genehmigung des Grundstückseigentümers muß man sicherlich haben und ist wie von Mario beschrieben
auch vorhanden. Eine Genehmigung nach §13 DSchG braucht man aber nicht !!!, da diese Genehmigung schon vorhanden ist.
Jeder Bodeneingriff muß vom Bauherrn vor Baubeginn genehmigt werden und diese Baugenehmigung beinhaltet eine Prüfung der
Denkmalbehörde. Eine NFG für Sondengänger ist im Prinzip nichts anderes als ein Bauantrag, da ein Bodeneingriff geschieht.
Abgesehen von ein paar anderen Auflagen...


Zitat von: Mario-g71 in 25. März 2010, 01:36:24
Und wieder ein Sehfahrer mehr in eurem Forum!!!

Hallo Mario,
was bedeutet EUREM Forum? Wo kommst du her, wenn du das Forum als Gruppe siehst und dich selbst nicht dazu zählst?

Gruß
niemand

Die Ewigkeit dauert lange, besonders gegen Ende

Mario-g71

Zitat von: nobody in 25. März 2010, 16:00:27
Hallo liebe Diskussionsfreunde,

Zitat von: Grafschaft Mark in 25. März 2010, 01:04:17
Mit Genehmigung nach §13 DSchG durch die obere Denkmalbehörde und der Genehmigung des Grundstückseigentümers steht dem Vorhaben den AUSHUB zu durchsondeln nichts im Wege !!!

Diese Aussage ist zu 50% falsch. Die Genehmigung des Grundstückseigentümers muß man sicherlich haben und ist wie von Mario beschrieben
auch vorhanden. Eine Genehmigung nach §13 DSchG braucht man aber nicht !!!, da diese Genehmigung schon vorhanden ist.
Jeder Bodeneingriff muß vom Bauherrn vor Baubeginn genehmigt werden und diese Baugenehmigung beinhaltet eine Prüfung der
Denkmalbehörde. Eine NFG für Sondengänger ist im Prinzip nichts anderes als ein Bauantrag, da ein Bodeneingriff geschieht.
Abgesehen von ein paar anderen Auflagen...


Zitat von: Mario-g71 in 25. März 2010, 01:36:24
Und wieder ein Sehfahrer mehr in eurem Forum!!!

Hallo Mario,
was bedeutet EUREM Forum? Wo kommst du her, wenn du das Forum als Gruppe siehst und dich selbst nicht dazu zählst?

Gruß
niemand



Gerne gehöre ich dazu...aber wenn ich so lese wie mich manche hier betiteln! :-D

Danke für den Tip...wurde mir von einem der Bauherren Heute auch gesagt,
der musste ein Riesen Formular lesen, ausfüllen und unterschreiben!

Na dann...

Augenauf!

Zitat von: Grafschaft Mark in 25. März 2010, 01:04:17
Mit Genehmigung nach §13 DSchG durch die obere Denkmalbehörde und der Genehmigung des Grundstückseigentümers steht dem Vorhaben den AUSHUB zu durchsondeln nichts im Wege !!!

Aber ob ich dir das jetzt sage oder nicht, du legst es dir eh so aus wie du bock hast und da du eh nix melden würdest und es kategorisch ablehnst Kulturgüter der öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, solltest du mit deinen Kids lieber Drachen steigen lassen, dann hängen sie ebenfalls nicht vorm TV!

Hi als Bauleiter kann ich hier nur lachen, selbstverständlich kann der Bauherr sein Grundstück von wem auch immer absondeln lassen, dazu braucht es sicher nicht die Genehmigung des Denkmalamtes, da - wie bereits gesagt-
bei jeder Baugnehmigung oder bei der Erstellung von Bebauungsplänen die Untere Denkmalbehörde mit einbezogen ist,,
da diese in BW der Baurechtsbehörde zugeordnet ist-
so langsam beginne ich am Rechtsverständniss mancher Vertreter der Dankmalbehörden zu zweifeln.
Diese Hysterie wenn mal ein Metalldetekor in Erscheinung tritt- das ist einfach nicht zu fassen.

:kopfkratz:

stratocaster

#10
Zitat von: Grafschaft Mark in 25. März 2010, 01:04:17
und da du eh nix melden würdest und es kategorisch ablehnst Kulturgüter der öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen,

Wenn ich sowas lese, bekomme ich das kalte Kot...n, wegen dieser unsachlichen vorgefassten Meinung.
Augenauf Grafschaft Mark, Sieh mal:
In meinem Dunstkreis ist das so:
Wenn ich melde und abgebe, wird das Fundstück in der Katakombe verschwinden und der Öffentlichkeit nie wieder zugänglich gemacht.
Daher behalte ich es und mache es zu gegebener Zeit der Öffentlichkeit zugänglich.

Es ist immer schlecht, über 2 Sachen gleichzeitig zu reden:
Reden wir über melden oder über den Zugang zur Öffentlichkeit ?

Ball flach halten ist angesagt  :zwinker:
Das Sucherforum dankt all denen,
die zum Thema nichts beitragen konnten
und dennoch geschwiegen haben !

nobody

Zitat von: Augenauf! in 25. März 2010, 20:37:14
Hi als Bauleiter kann ich hier nur lachen, selbstverständlich kann der Bauherr sein Grundstück von wem auch immer absondeln lassen, dazu braucht es sicher nicht die Genehmigung des Denkmalamtes

Ganz so einfach ist es nicht.
In der Theorie soll jeder Bodeneingriff geprüft/genehmigt werden. Also der Grundriss für mein Haus
10x10 Meter ist mit der Baugenehmigung geprüft. Das heißt aber nicht, das ich auf meinem Grundstück
was 20.000m² hat, machen und tun kann was ich will (sprich die Sonde schwingen und graben).
Und logischerweise auch nicht andere Personen, die eine mündliche Genehmigung des Grundstückseigentümer haben.

In der Praxis wird es wohl selten Probleme damit geben, was man auf seinem eingefriedetem Grundstück
macht.
Die Ewigkeit dauert lange, besonders gegen Ende

Augenauf!

Zitat von: nobody in 25. März 2010, 21:11:46
Zitat von: Augenauf! in 25. März 2010, 20:37:14
Hi als Bauleiter kann ich hier nur lachen, selbstverständlich kann der Bauherr sein Grundstück von wem auch immer absondeln lassen, dazu braucht es sicher nicht die Genehmigung des Denkmalamtes

Ganz so einfach ist es nicht.
In der Theorie soll jeder Bodeneingriff geprüft/genehmigt werden. Also der Grundriss für mein Haus
10x10 Meter ist mit der Baugenehmigung geprüft. Das heißt aber nicht, das ich auf meinem Grundstück
was 20.000m² hat, machen und tun kann was ich will (sprich die Sonde schwingen und graben).
Und logischerweise auch nicht andere Personen, die eine mündliche Genehmigung des Grundstückseigentümer haben.

In der Praxis wird es wohl selten Probleme damit geben, was man auf seinem eingefriedetem Grundstück
macht.

da muss ich leider widersprechen, da ich selbst oft bauherr/grundstücksbesitzer war. inder praxis wird eben mehr als
10 x10 m humusabschub benötigt, alleine um Leitungen zu finden, die der Versorgung es Gebäudes dienen, war es angesagt das gelände mit dem metalldetektor abzusuchen, sehr oft lagen eben die leitungen nicht an der stelle, die in den plänen eingezeichnet waren..
auch musste man oft quer übers ganze grundstück Bauerschliessungsstrassen anlegen- dazu musste der Humus abgeschoben werden- und damit der Humus nicht über einer leitung zu liegen kam prüfte man eben kurz mit einer sonde..
es war nicht immer so aufwändig- gott sei dank.

wenn ich mich dadurch schon ordnungswidrig verhalten haben sollte, dann sollte bitte jeder, der das denkt sich mal mit dem Eigentumsbegriff in unserer Verfassung  auseinander setzen.
Wer auf seinem (Bau)Grundstück nicht mit einer Sonde nach Metall suchen (lassen) darf, der ist faktisch enteignet bzw entmüdigt.
Es gilt nach wie vor dass er Bürger das tun der Beamten/Politiker kritisch betrachten sollte.

:winke:

nobody

Da gebe ich dir voll kommen Recht, das ist aber die Praxis.
Die Ewigkeit dauert lange, besonders gegen Ende

Loenne

@Augenauf!

Räusper, räusper.....welche Art von Leitungen suchst Du denn mit dem MD?  :staun: Zufällig plane, verkaufe und baue ich den ganzen Tag EFH und MFH, aber eine Leitung (Strom, Telekom?), die 30 cm unter der Krume liegt, habe ich noch nicht gesehen. Es sein denn, es wurde bereits gegraben.

Lass mich mal eben überlegen... :kopfkratz:...ja, diese Woche haben wir ungefähr 4 Häuser abreißen und rund 8 Baustraßen anlegen lassen. Habe ich da jemals jemanden mit dem Detektor laufen sehen? Habe ich überhaupt bei den rund 5.000 gebauten Häusern meiner Firma von einem MD gehört?  :nixweiss: Nein, habe ich nicht.  :narr:  Werde aber morgen mal einen der größten Erschließer in der Region Hamburg fragen, ob die einen MD haben.  :super:

Allerdings suchst Du gemäß DschG ja nicht nach Kulturdenkmalen, sondern (nehmen wir jetzt mal an) nach "Leitungen" und somit wäre die Suche genehmigungsfrei. Suchst Du an anderen Stellen des Grundstücks nach anderen Dingen, sieht es natürlich wieder anders aus (schöne Grüße von Thomas Anders  :narr: :narr:)

Gruß
Michael
Mundus vult decipi, ergo decipiatur
www.scheibenknopf.de                

Lojoer

Hi zusammen,
ich glaube eben betreibt ihr Haarspalterei. Ich kann mir nicht vorstellen dass es irgendwelche Schwierigkeiten gibt, wenn im Rahmen von Bautätigkeiten das Erdreich mit der Sonde abgesucht wird.
Problematisch wird es erst dann, wenn man was findet. Dann ist es nämlich meldepflichtig und die weiteren Tätigkeiten müssen ruhen, wenn niemand anwesend ist, der die Situation aus Sicht des Denkmalschutzes entsprechend beurteilen kann, oder sogar hinsichtlich einer Bergung autorisiert ist.
Ich habe Arbeiten auf Baustellen schon entsprechend begleitet. In guter Zusammenarbeit mit dem Bauherr führten die Bergungen und Dokumentationen eigendlich nie zu bemerkenswerten Bauverzögerungen.
Gruß Jörg


Augenauf!

@Loenne
natürlich habe ich bewusst übertrieben, es war so oft nicht.. aber
es hätte sein können...
Telefonleitungen haben wir mal so gerettet..
und bei einer industriebrache aus den 20 iger war es auch notwendig
und schiebergestänge einer wasserleitung  konnte geortet werden-
also du siehst, ein verantwortungsvoller Bauleiter nähert sich "seinen Ausgrabungen"
genauso behutsam wie ein Archäologe und benimmt sich nicht wie ein Raubgräber  :narr: :narr:

Es ist im überigen auch meine Ansicht dass auf BD und in ungestörtem Boden nicht von Laien gegraben werden sollte- allderdings finde ich solche Flyer wie den von BW genauso unangebracht. :winke: :winke:

Mario-g71

Wenn überhaupt, dann werde ich mir mal den Aushub vornehmen!
Habe mit 2 Hausbauern die Vereinbarung getroffen, dass sollte etwas
gefunden werden, ich dies auch melden kann! :super:

Der eine freut sich schon, auch weil dann jemand vor Ort ist,
der ihm bei Technischen Fragen (Bagger!) zur Seite steht! :irre:

Die anderen wollen lieber schnell vorankommen, und haben mir die suche untersagt! :nono:

Daniel

Zitat von: Mario-g71 in 27. März 2010, 15:28:13
Die anderen wollen lieber schnell vorankommen, und haben mir die suche untersagt! :nono:
Auch irgendwie verständlich! :engel:
Aber dieses Ammenmärchen,daß jeder Fund einen Baustopp mit sich bringt,hält sich nun mal bei den Häuslebauern,wie mir auch schon von einigen Archäologen bestätigt wurde. :narr:
Natürlich kann man es nie ausschließen aber es ist schon recht selten,daß wegen einem gemeldetem Fund ein vorübergehender Baustop erfolgen müßte. :zwinker:

Gruß Daniel
Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.

mifomex


Hoffe mein 1 Jahr verspaeteter Comment wird noch akzeptiert, ist aber auch ein immer aktuelles Thema.....

Nun, ich habe die x-malige Erfahrung gemacht, dass wenn man den Haeuslebauer ueber die Bedeutung der Geschichte ans Herz legt, meisst eine positive Antwort bekommt um das Gelaende mal zu inspekzieren, ob nun mit oder ohne Sonde auf seinem Grundstueck gesucht wird (man kann ja erstmal ohne Sonde anfangen!)
Und bei einem Besonderen Fund, muss man auch nicht gleich immer in die Denkmalschutzbehoerde rennen, es gibt sicher immer einen anerkannten ehrenamtlichen Kreis-oder Regional Archaeologen, der, wenn man seine Begeisterung fuer dieses Thema teilt, und diesen aus Interesse kontaktiert- oder kennengelernt hat, sicher verstaendigen kann ! Dieser kann und wird mit seiner Erfahrung schonmal im Vorherein sagen koennen, wenn er das Fundterran begutachtet hat,ob es sich lohnt die Behoerde zu verstaendigen. Viele dieser Ehrenamtlichen Leute wuerden sogar das "Problem" eines Baustopps gerne Aufsichnehmen, wenn wir (die Sammler) schon laengst unsere kleinen Funde zuhause waschen !
Ausserdem muss es nicht immer ein Baustopp sein, die Behoerden koennen so einiges am Wochenende erledigen, und bei 1-2 Tagen mehr, wird der Bauherr auch nichts dagegen haben wenn man Ihm eine Gute Flasche Wein zukommen laesst !
mein kleiner comment, hoffe er kommt gut bei Euch an  :zwinker:
"Wer Vergessenes ans Licht bringt, Bereichert das Wissen!"

gghs

theorie hin, praxis her.....

ist es wirklich sinnvoller, den aushub undurchsucht und für immer verloren, bürokratisch einwandfrei,
auf den müll zu schicken, als dass sich da jemand die mühe macht, den ganzen "müll", in seiner freien
zeit und kostenlos, sauber zu sondieren????


mifomex

@gghs....

so eine Frage sollte als Text -und/oder Klausel in jeder Baugenehmigung ENDLICH einbezogen werden !!!

somit waere dieses Thema fuer Alle GEREGELT !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

...gibt es in diesem Forum einen Wortschweren Politiker ?.....

Gruss Sascha Helgert
"Wer Vergessenes ans Licht bringt, Bereichert das Wissen!"

Daniel

Zitat von: mifomex in 23. Februar 2011, 05:25:40
...gibt es in diesem Forum einen Wortschweren Politiker ?.....
Falls ja,dann schreit der bestimmt nicht "hier". :narr:
Der hätte wohl kein ruhiges Leben mehr.
Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.