Aushub Baustelle

Begonnen von Luke 82, 02. Dezember 2011, 23:01:43

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Luke 82

Hi

wie sieht es eigentlich rechtlich aus  wenn ich Aushub von einer Baustelle absondeln will ?

Man gräbt ja nicht im Boden sondern im schon ausgegrabenen ...............   :sondi: :idee:

Gruß

andreasluecke

Eigentlich immer genehmigungspflichtig lt. Denkmalschutzgesetz, zumindest in NRW ganz sicher.

Denarius

#2
Eigentlich kommt's auch hier wiederum darauf an, was gesucht wird. Die Suche ist eben nicht pauschal genehmigungspflichtig, auch wenn dies gerne so ausgelegt wird. Ab zur Baumülldeponie und ruhig mal schauen. Sind schon ganz spannende Geschichten bei rausgekommen. Findet sich etwas älteres, z. B. ein bewegliches Bodendenkmal, bist Du allerdings zur Anzeige des Fundes verpflichtet, auch wenn sich der Fund nicht mehr stratifizieren läßt. Die Eigentümer der Deponien die ich kenne, sind übrigens recht kooperativ.
Ich kam, sah und fand !

Söndli

Hallo Denarius :winke:,

kennst auch Besitzer von Kieswerken???
Upssss zurück zum Thema :dumdidum:
LG
Ingo

Denarius

Einige wenige ;-) War bisher aber auch erst auf Dreien unterwegs und die kenne ich, bzw. ein Kollege.

off topic: Übrigens schön, von Dir zu hören. In Bälde wollte ich mal in der AS OV vorbeischauen, - vielleicht sieht man sich ja mal wieder (?)

Gruss,
D.
Ich kam, sah und fand !

Söndli

Hallo D. :winke:

würde mich freuen Dich mal wieder zu sehen :friede:

PM folgt

LG
Ingo

Lojoer

Hallo Luke,
auch die gezielte Baustellenbeobachtung ist eigendlich eine Nachforschung, die genehmigungspflichtig ist.
Auch bei zufälligen Funden im Bereich von Bauarbeiten ist man eigendlich verpflichtet unverzüglich das LfD benachrichtigt.
Die eigene Suche ist grundsätzlich nur mit Einverständnis der Behörde erlaubt.
Nun gibt es selbstverständlich auch Ausnahmen von der Regel. Wenn nämlich die Behörde nicht unterrichtet werden kann und ohne das eigene Handeln Gefahr in Verzug ist. Hier wird einem wohl kein Strick gedreht werden, wenn man selbst aktiv wird.
Gruß Jörg   

geohans

Die Genehmigungen in NRW umfassen explitzit Baumaßnahmen (nehmen aber archologische natürlich aus) im ganzen Kreis!