Hi
wie sieht es eigentlich rechtlich aus wenn ich Aushub von einer Baustelle absondeln will ?
Man gräbt ja nicht im Boden sondern im schon ausgegrabenen ............... :sondi: :idee:
Gruß
Eigentlich immer genehmigungspflichtig lt. Denkmalschutzgesetz, zumindest in NRW ganz sicher.
Eigentlich kommt's auch hier wiederum darauf an, was gesucht wird. Die Suche ist eben nicht pauschal genehmigungspflichtig, auch wenn dies gerne so ausgelegt wird. Ab zur Baumülldeponie und ruhig mal schauen. Sind schon ganz spannende Geschichten bei rausgekommen. Findet sich etwas älteres, z. B. ein bewegliches Bodendenkmal, bist Du allerdings zur Anzeige des Fundes verpflichtet, auch wenn sich der Fund nicht mehr stratifizieren läßt. Die Eigentümer der Deponien die ich kenne, sind übrigens recht kooperativ.
Hallo Denarius :winke:,
kennst auch Besitzer von Kieswerken???
Upssss zurück zum Thema :dumdidum:
LG
Ingo
Einige wenige ;-) War bisher aber auch erst auf Dreien unterwegs und die kenne ich, bzw. ein Kollege.
off topic: Übrigens schön, von Dir zu hören. In Bälde wollte ich mal in der AS OV vorbeischauen, - vielleicht sieht man sich ja mal wieder (?)
Gruss,
D.
Hallo D. :winke:
würde mich freuen Dich mal wieder zu sehen :friede:
PM folgt
LG
Ingo
Hallo Luke,
auch die gezielte Baustellenbeobachtung ist eigendlich eine Nachforschung, die genehmigungspflichtig ist.
Auch bei zufälligen Funden im Bereich von Bauarbeiten ist man eigendlich verpflichtet unverzüglich das LfD benachrichtigt.
Die eigene Suche ist grundsätzlich nur mit Einverständnis der Behörde erlaubt.
Nun gibt es selbstverständlich auch Ausnahmen von der Regel. Wenn nämlich die Behörde nicht unterrichtet werden kann und ohne das eigene Handeln Gefahr in Verzug ist. Hier wird einem wohl kein Strick gedreht werden, wenn man selbst aktiv wird.
Gruß Jörg
Die Genehmigungen in NRW umfassen explitzit Baumaßnahmen (nehmen aber archologische natürlich aus) im ganzen Kreis!