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Sondengehen => Rund ums Sondengehen und Feldbegehung => Thema gestartet von: Luke 82 in 02. Dezember 2011, 23:01:43

Titel: Aushub Baustelle
Beitrag von: Luke 82 in 02. Dezember 2011, 23:01:43
Hi

wie sieht es eigentlich rechtlich aus  wenn ich Aushub von einer Baustelle absondeln will ?

Man gräbt ja nicht im Boden sondern im schon ausgegrabenen ...............   :sondi: :idee:

Gruß
Titel: Re:Aushub Baustelle
Beitrag von: andreasluecke in 02. Dezember 2011, 23:55:17
Eigentlich immer genehmigungspflichtig lt. Denkmalschutzgesetz, zumindest in NRW ganz sicher.
Titel: Re:Aushub Baustelle
Beitrag von: Denarius in 03. Dezember 2011, 12:56:42
Eigentlich kommt's auch hier wiederum darauf an, was gesucht wird. Die Suche ist eben nicht pauschal genehmigungspflichtig, auch wenn dies gerne so ausgelegt wird. Ab zur Baumülldeponie und ruhig mal schauen. Sind schon ganz spannende Geschichten bei rausgekommen. Findet sich etwas älteres, z. B. ein bewegliches Bodendenkmal, bist Du allerdings zur Anzeige des Fundes verpflichtet, auch wenn sich der Fund nicht mehr stratifizieren läßt. Die Eigentümer der Deponien die ich kenne, sind übrigens recht kooperativ.
Titel: Re:Aushub Baustelle
Beitrag von: Söndli in 03. Dezember 2011, 17:19:07
Hallo Denarius :winke:,

kennst auch Besitzer von Kieswerken???
Upssss zurück zum Thema :dumdidum:
LG
Ingo
Titel: Re:Aushub Baustelle
Beitrag von: Denarius in 03. Dezember 2011, 18:41:19
Einige wenige ;-) War bisher aber auch erst auf Dreien unterwegs und die kenne ich, bzw. ein Kollege.

off topic: Übrigens schön, von Dir zu hören. In Bälde wollte ich mal in der AS OV vorbeischauen, - vielleicht sieht man sich ja mal wieder (?)

Gruss,
D.
Titel: Re:Aushub Baustelle
Beitrag von: Söndli in 03. Dezember 2011, 20:26:20
Hallo D. :winke:

würde mich freuen Dich mal wieder zu sehen :friede:

PM folgt

LG
Ingo
Titel: Re:Aushub Baustelle
Beitrag von: Lojoer in 07. Dezember 2011, 10:00:51
Hallo Luke,
auch die gezielte Baustellenbeobachtung ist eigendlich eine Nachforschung, die genehmigungspflichtig ist.
Auch bei zufälligen Funden im Bereich von Bauarbeiten ist man eigendlich verpflichtet unverzüglich das LfD benachrichtigt.
Die eigene Suche ist grundsätzlich nur mit Einverständnis der Behörde erlaubt.
Nun gibt es selbstverständlich auch Ausnahmen von der Regel. Wenn nämlich die Behörde nicht unterrichtet werden kann und ohne das eigene Handeln Gefahr in Verzug ist. Hier wird einem wohl kein Strick gedreht werden, wenn man selbst aktiv wird.
Gruß Jörg   
Titel: Re:Aushub Baustelle
Beitrag von: geohans in 08. Dezember 2011, 15:24:35
Die Genehmigungen in NRW umfassen explitzit Baumaßnahmen (nehmen aber archologische natürlich aus) im ganzen Kreis!