Warnung: Internetseiten Abmahnung wegen Einbindung von "Google Schriften"

Begonnen von Fabulas, 25. Juli 2022, 15:30:27

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Fabulas

 :winke:

Seit diesem Wochenende grassiert mal wieder eine Abmahnwelle, die alle Internetseitenbesitzer betrifft.

Kurze Beschreibung:

Auf Internetseiten werden Schriften benutzt. Dies können auch Google-Schriften (Googlefonts) sein. Wenn diese Schriften nicht lokal eingebunden sind, kann Google die Daten (IP und anderes) der Person, die die Schrift ursprünglich zur Verfügung gestellt hat, auslesen. Ob es nun die Schriftdesigner selbst oder von ihnen beauftrage Personen oder einfach nur findige Rechtsanwälte sind - die Person fühlt sich in ihren Rechten verletzt und macht den Endnutzer (Inhaber der Website) verantwortlich.
Unten füge ich den Text einer entsprechenden E-Mail an.
Grundsätzlich soll man eigentlich nicht bezahlen, sondern per Anwalt dazu auffordern, dass sich die Person ausweist, seine ID nennt sowie Daten (Zeiten etc.) nennt, wo sie die Verwendung der Schrift festgestellt hat. In dem Moment artet es für den "Kläger" in Arbeit aus und man hört nichts mehr von ihm. Tatsache ist jedoch, dass es rechtlich stimmt, was er/sie geschrieben hat.
Mir macht das alles keinen Spaß mehr. Es fängt schon mit der ständigen Aktualisierung der DSGVO an. Ich habe nun alle meine Kunden angeschrieben und an einen Experten weiterempfohlen. ich mache keine Websiten mehr!
Meine eigene, persönliche ist zum Glück frei von diesen Schriften. Dies kann jeder auf seiner Seite selbst überprüfen.

Und hier nun die Email, die ein Kunde von mir erhalten hat:

----------------------

Sehr geehrter Herr xyz (Anm.: Name entfernt),

ich verstehe, dass wir alle Schreiben bekommen, die ,,Spam" sind – dieses Schreiben ist kein Spam, nehmen Sie es bitte ernst, deswegen schreibe ich Sie ja auch persönlich an.

Am 21.07.2022 habe ich Ihre Internetseite www.xyz.com (Anm.: Seitenname entfernt) besucht und musste leider feststellen, dass Ihre Homepage eine Schriftart von Google Fonts ohne meine Zustimmung von deren Server lädt.

In technischer Hinsicht wird diese Schrift bereits bei Google abgerufen, wenn sich Ihre Internetseite aufbaut und bevor mir überhaupt die Möglichkeit gegeben ist, in eine entsprechende Datennutzung einzuwilligen. Dabei wird auch meine IP-Adresse automatisch bereits beim Laden der Webseite an Google und deren Server übermittelt und Google ist in der Lage, mich zumindest teilweise zu identifizieren und auch meinen Verlauf nachzuvollziehen.

Einverstanden war ich hiermit nicht, im Gegenteil! Laut DSGVO ist diese Art der Übermittlung meiner IP-Adresse ohne meine Zustimmung nicht zulässig und wird völlig zu Recht seit längerem in der Fachpresse angeprangert. Denn Google Fonts kann auch genutzt werden, ohne (!) dass beim Aufruf der Webseite eine Verbindung zu einem Google-Server hergestellt wird und eine Übertragung der IP-Adresse der Webseitennutzer an Google (in den USA allzumal) stattfindet.

So, wie es auf Ihrer Internetseite geschieht, ärgere ich mich maßlos über die unnötige Datenschleuderei, die ich nicht kontrollieren kann. Personenbezogene Daten werden Google erreichen, ein Unternehmen, das bekanntermaßen Daten über seine Nutzer sammelt und in einem Land resisidiert, in dem kein angemessenes Datenschutzniveau gegeben ist. Und das, ich betone es nochmals, auch noch völlig unnötig und bevor überhaupt die Möglichkeit gegeben ist, in eine entsprechende Datennutzung einzuwilligen oder nicht.

Das Landgericht München I hat kürzlich in einem solchen Fall mit deutlichen Worten eine klare Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und des Persönlichkeitsrechts bejaht und folgendes Urteil gesprochen:

,,1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, bei einem Aufruf einer von der Beklagten betriebenen Internetseite durch den Kläger dessen IP-Adresse durch Bereitstellung einer Schriftart des Anbieters Google (Google Fonts) dem Anbieter dieser Schriftart offenzulegen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft zu erteilen, ob den Kläger betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden, sowie gegebenenfalls Auskunft zu erteilen, welche personenbezogenen Daten über den Kläger gespeichert werden.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 100,00 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem
28.01.2021 zu bezahlen."

(LG München I, Endurteil vom 20.01.2022 – 3 O 17493/20, abrufbar über https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-GRURRS-B-2022-N-612).


Bitte unterlassen Sie es also unverzüglich, bei einem Aufruf Ihrer Internetseite meine IP-Adresse durch Bereitstellung einer Schriftart des Anbieters Google (Google Fonts) dem Anbieter dieser Schriftart offenzulegen, wie oben angegeben geschehen. Daneben bitte ich Sie zum Ausgleich meines immateriellen Schadens bis spätestens

05.08.2022

100 Euro an mich zu überweisen: Konto Susanne Schober, IBAN: DE86500105175438287836 BIC: INGDDEFFXXX

Mit fristgerechter Zahlung sehe ich die Angelegenheit für mich als erledigt an und gehe davon aus, dass Sie den Datenschutzverstoß in eigenem Interesse beenden. Wenn Sie das klar ausdrücken möchten, geben Sie bitte bei der Überweisung an:
Meldung Datenschutzverstoß auf holmer-immobilien.com - Frist bis 05.08.2022 - Schreiben Fr. Schober damit erledigt.

Andernfalls, halte ich mich nicht mehr an dieses Angebot gebunden und werde einen Anwalt zu Rate ziehen. Ich befürchte, dass es dann zu weiterem zu ersetzendem Schaden und Kosten kommt und muss mir auch anderes Vorgehen offenhalten. Dies alles würde ich gerne vermeiden, mir geht es um ein ernsthaftes Zeichen, dass Sie den Datenschutz ernstnehmen.

Bitte sehen Sie es als Gelegenheit für Sie an, sich nicht nur mir gegenüber verantwortlich zu zeigen und meine Rechte zu akzeptieren, sondern vielmehr zügig und ohne umfangreiche Bürokratie einen offensichtlichen, allseits bekannten und völlig unnötigen Fehler in Ihrem Internetauftritt abzustellen.


Ich kann verstehen, dass dieses Schreiben und die technischen Hintergründe Sie möglicherweise unvorbereitet trifft. Oft ist der erste Ansprechpartner bei einer Webseite der Webentwickler. Sie können das Laden der Schrift vom Google Server auf Ihrer Webseite aber auch in wenigen Schritten selbst nachvollziehen. Je nachdem, welchen Internetbrowser Sie in welcher Version nutzen, sind die Wege hierfür unterschiedlich:

Google Chrome / Microsoft Edge:
1. Öffnen Sie Chrome
2. Klicken Sie rechts oben auf die drei Punkte
3. Klicken Sie "Neues Inkognitofenster / Neues InPrivate-Fenster"
4. Klicken Sie mit der rechten Maustaste mittig in das Fenster
5. Klicken Sie auf "Untersuchen"
6. Es öffnet sich rechts oder unten die Entwicklerleiste
7. Klicken Sie in der Entwicklerleiste auf "Quellen / Sources"
8. Öffnen Sie ganz oben in der Adressleiste Ihre Webseite
9. Nun sehen Sie im linken Bereich der Entwicklerleiste die Google Domain ,,fonts.googleapis.com / fonts.gstatic.com"

Apple Safari:
1. Öffnen Sie Safari
2. Klicken Sie links oben auf "Safari"
3. Klicken Sie auf "Einstellungen"
4. Klicken Sie in den Einstellungen auf "Erweitert"
5. Setzen Sie ganz unten den Haken bei "Menü Entwickler in der Menüleiste anzeigen"
6. Schließen Sie das Fenster Einstellungen links oben mit dem roten X
7. Öffnen Sie nun in Safari Ihre Webseite
8. Klicken Sie oben auf "Entwickler"
9. Klicken Sie in der Mitte auf "Seitenquelltext einblenden / Show Page Source"
10. Es öffnet sich rechts oder unten die Entwicklerleiste
11. Klicken Sie in der Entwicklerleiste auf "Quellen / Sources"
12. Klicken Sie links "Nach Pfad / Sort by Path"
13. Nun sehen in der Entwicklerleiste die Google Domain ,,fonts.googleapis.com / fonts.gstatic.com"

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Schober
Kronstadter Str. 4
81677 München

Datum: 23.07.2022
------------------------------------------------------------------------------


Ich hoffe, dass meine ehrenamtliche Lieblingsseite :-) davon nicht betroffen ist.

Viele Grüße
Anita

Carolus Rex

------------Melden macht frei--------------

Fabulas

Zitat von: Carolus Rex in 25. Juli 2022, 18:25:52
Hi.

Das da grenzt ja schon an Nötigung.

Gruß CR
Oh, ich hoffe Du meinst nicht die Tatsache, dass ich das hier reingestellt habe :-(
Immerhin habe ich mal geschaut - das Sucherforum kann nicht betroffen sein - alles bestens gemacht!
Viele Grüße
Anita

Carolus Rex

Nein, die Art dieser "Mitteilung" Leute zu zu erpressen.
Ich würde das mal von einem Fachanwalt prüfen lassen.

Gruß
------------Melden macht frei--------------

clemens

Servus,
wir in Österreich leiden ja auch unter diesem Dreck, aber die Situation hier ist momentan so dass "Die Empfehlung für den richtigen Umgang mit den Abmahnschreiben lautet daher: Nicht zahlen, sondern rechtwirksam antworten. Die Antwort muss insbesondere den Anforderungen des Art. 12 DSGVO genügen."
Die Kläger und ihre Anwälte, übrigens, wurden hierorts mit einigen Rückklagen eingedeckt und aktuell ist sowas wie verwirrte Waffenruhe.
Ich hoffe dass die Situation sich für Dich auch problemlos auflöst. Beste Wünsche dazu!
Clemens

Fabulas

Guten Morgen,

Aktuell melden sich etliche Kunden bei mir, die ebenfalls dieses Schreiben bekommen haben. Ich hatte sie im Juli alle gewarnt... :belehr:

Es ist so, dass durchaus auch professionelle Websitenmacher dieses Gesetzeslücke nicht kannten und daher wirklich alle Seiten überprüft werden sollten.

Speziell bei WordPress Themes sollte man Google Fonts am besten deaktivieren. Es gibt hierfür wohl ein Plugin.


Liebe Grüße
Anita

Ölfinger

Grüße
Ölfinger
was ich so treibe