Rheingold-Abbau gerichtlich erzwungen!

Begonnen von woodl, 25. Januar 2009, 16:16:19

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

dredgediver

Bitte nicht schon wieder ein Missverständnis, derer gibt es schon genug.

Meine Mitteilung sollte eine Hilfe auf woodl`s Frage  sein, welcher wissen wollte ob zu Beantragung eines "Claims" an der Salzach das "Bergamt" zuständig ist.









Au

#31
@ dredgediver

Kannst net lesn?

Deutschland, Bundesberggesetz!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

:narr: :narr: Salzach, Salzamt! :narr: :narr:
Hier der link:
Salzamt

Und das von mir angesprochene Bundesberggesetz bezieht sich auf das Tema welches hier eröffnet wurde.

Da gibts kein Missverständnis!!
Interessantes ist hier zu finden: http://www.goldblitz.de http://www.goldwaschkurse.at/

Sonie

#32
Hallo,
Das Thema ist bei mir emotional belastet.

Meine Mutter hatte vor ca 20 Jahren ein kleines Grundstück.
Dieses ( und andere ) wollte ein Unternehmen aufkaufen, um dort Kies abzubauen.
Allein um das zu verhindern hat sie den Verkauf abgelehnt.
Rechtlich war es so daß man von Amtsseite nichts machen konnte.
Aber.
Der Kiesabbauer hatte sich den Behörden gegenüber vertraglich verpflichtet,
nach dem Abbau eine Renaturierung vorzunehmen.
So konnten sie eine Enteignung in die Wege leiten. Öffentliches Interesse.
Es ist klar daß die Schmiergeldzahlungen an bestimmte Amtsträger höher waren als die Entschädigung
die sie erhalten hat.  :zwinker:
Auf die Renaturierung von einem nicht mehr vorhanden Grundstück warten wir übrigens noch immer........
Mittlerweile ist es angeblich in Deutschland nicht mehr möglich, auf diesem Wege jemandem ein Grundstück wegzunehmen.
Andere Tricks wurden erfunden......
Darauf will ich hier aber nicht eingehen.
Übrigens hätte meine Mutter die drohende Enteigung gerichtlich verhindern können,
aber das ist im Ansatz stecken geblieben und um alles zu erzählen reicht der Platz nicht.

Übrigens ist es ein Riesen-Unterschied, ob man unter einem Grundstück Gasvorkommen anbohrt
oder ob man es komplett wegbaggert.
In Deutschland ist es leider nicht erlaubt, Kieslöcher mit anderen Materialien wieder aufzufüllen.
Es bleibt ein Loch, ein Teich.
Dafür sollte man Grundstücke grundsätzlich niemals hergeben.
Verkaufen ja, aber niemals daß es weggemacht wird, oder als Deponie endet.
Gruß, Günther