Rheingold-Abbau gerichtlich erzwungen!

Begonnen von woodl, 25. Januar 2009, 16:16:19

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woodl

Servas zusammen!
Bergrecht ermöglicht "Enteignung" von Grundbesitz! :irre:
Gruß woodl

Das Verwaltungsgericht hat die Klage eines Grundstückseigentümers gegen die bergrechtliche Inanspruchnahme seines 500 qm großen Grundstücks zum Abbau von Gold durch eine Firma aus Rheinzabern abgewiesen.

Die Firma erhielt im Jahr 2000 vom Oberbergamt die Genehmigung, innerhalb eines Bewilligungsfeldes, in dem auch das betroffene Grundstück des privaten Eigentümers liegt, nach Gold (,,Rheingold") zu suchen und dieses sowie andere Bodenschätze zu gewinnen. Das Gold ist in feinen Blättchen im Quarzkiesvorkommen enthalten, aus dem es mit Hilfe einer speziellen Anlage mechanisch ausgesondert wird. Der Kläger und das Unternehmen wurden sich über den Kaufpreis für das Grundstück nicht einig, auch ein Grundstückstausch kam nicht zustande. Daraufhin räumte das Oberbergamt im bergrechtlichen Verfahren der Firma das Recht ein, das bisher landwirtschaftlich genutzte Grundstück gegen Zahlung einer Entschädigung zunächst zur Goldgewinnung und danach als Betriebsgelände zu nutzen (Grundabtretung). Nach dem Abbau wird das Grundstück eine Wasserfläche sein.

Der Kläger hat mit seiner Klage gegen die Grundabtretung im Wesentlichen geltend gemacht, das Unternehmen betreibe die Goldgewinnung nicht ernsthaft, es komme ihm vielmehr auf die Kiesgewinnung an, die ohne die bergrechtlichen Erlaubnisse nur gegen Zahlung wesentlich höherer Preise an die Grundstückseigentümer möglich wäre.

Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Die Vorsitzende Richterin gab nach der Urteilsverkündung eine zusammenfassende Begründung:

Die Grundabtretung sei rechtlich nicht zu beanstanden. Die Voraussetzungen hierfür seien erfüllt. Die Beigeladene gewinne aufgrund der ihr erteilten Bewilligung den bergfreien Bodenschatz Gold, nachdem sie seit einigen Jahren erheblich in die entsprechenden Anlagen investiert habe. Auf die Wirtschaftlichkeit der Goldgewinnung im Sinne einer Gewinnerzielung stelle das Bergrecht nicht ab. Es liege ein wirksamer Hauptbetriebsplan vor, so dass das Vorhaben einer technisch und wirtschaftlich sachgemäßen Betriebsplanung und Betriebsführung entspreche. Das Grundstück des Klägers müsse für den Abbau genutzt werden. Dies diene dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere der Versorgung des Marktes mit (mineralischen) Rohstoffen und dem planmäßigen Abbau der Lagerstätte.

Die Beigeladene habe sich vorher auch zu angemessenen Bedingungen um den Erwerb des Grundstücks bemüht. Dass dabei nur der Preis für reines Ackerland - ohne Berücksichtigung der darunter vorhandenen Bodenschätze - geboten worden sei, weil es nur um die Nutzung der Oberfläche des Grundstücks gehe, entspreche dem System des Bergrechts, das insoweit im Mitgewinnungsverfahren spezielle Ausgleichsmöglichkeiten biete. Das Oberbergamt habe auch zu Recht den öffentlichen Interessen bzw. den Interessen der Abbaufirma den Vorrang eingeräumt, denn das Interesse des Klägers bestehe (nur) darin, einen besseren Preis für sein Grundstück zu erzielen. Dies sei aber eine Frage der Entschädigungshöhe, die nicht vom Verwaltungsgericht, sondern von den Zivilgerichten zu beurteilen sei.

Schließlich seien auch die Anforderungen an die vorzeitige Besitzeinweisung erfüllt. Dabei handele es sich um eine Prognoseentscheidung, die das Oberbergamt rechtsfehlerfrei getroffen habe. Die wesentlichen Umstände dafür lägen immer noch vor, denn der beigeladenen Firma müsse es im Interesse eines geordneten und sinnvollen Abbaus des Bodenschatzes Gold ermöglicht werden, die Arbeiten kontinuierlich weiterzuführen. Andernfalls könnten unzumutbare Mehrkosten entstehen

Murdigger


@ Woodl danke für die Information.  :super:

Da rührt sich ja endlich was, hoffentlich dient das als Musterprozess für weitere
Goldabbauvorhaben, die es ja kaum in Europa gibt.
Wie ich aus deinem Bericht entnehme, handelt es sich um Biomining, alles andere
wäre sicherlich problematisch.

Gruß Murdigger
Ich suche mit: XP Goldmaxx Power
                       XP DEUS V2.0

AXY

 :wuetend: zwangsenteignung is nicht richtig / ja wo leben denn wir ( san mir denn in der DDR oder was)  :wuetend:

Daniel

@Murdigger
Das ist vielleicht eine Aussage! :nono:
Ich würde gerne einmal Dein Gesicht sehen,wenn Du "zwangsenteignet" wirst.  :irre:
Ich finds einfach nur eine riesengroße Sauerei dem "kleinen Mann" gegenüber! :wuetend:
Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.

jason

#4
Zitat von: Daniel in 25. Januar 2009, 19:12:45
@Murdigger
Das ist vielleicht eine Aussage! :nono:
Ich würde gerne einmal Dein Gesicht sehen,wenn Du "zwangsenteignet" wirst.  :irre:
Ich finds einfach nur eine riesengroße Sauerei dem "kleinen Mann" gegenüber! :wuetend:

Daniel, Du hast es einfach nicht richtig gelesen bzw. richtig verstanden.

Zwangsenteignet hätte man den Grundstückseigentümer auch dann, wenn die Firma statt Gold "nur" Kies hätte abbauen wollen
und der Eigentümer das Grundstück nicht rausgerückt hätte.

Nur wäre im Falle des Kiesabbaues eine höhere Entschädigung für den Grundstückseigentümer fällig gewesen.

In der BRD gilt der Grundsatz in der Rechtsprechung "Eigentum verpflichtet" (*)
Offensichtlich wird bei uns in der Rechtssprechung der Kiesabbau aber auch der Abbau von Gold als dem Gemeinwohl förderlich betrachtet.

Woher weist Du eigentlich, dass das ein kleiner Mann war?  :-D


(*) Grundgesetz
Artikel 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.


geoexploration

Hm...    nicht aufregen

deswegen  habe ich grundsätzlich beim Grundstückbesitz  immer auch gleich die Bergbaurechte beantragt.  Ich weis ja nur zu gut, wie "böse" doch wir Mineros sein können.  :-D

In Chile  ist sowas alltäglich,   alles unter einem Haus/Gründstück  kann morgen schon Bergbau sein  :-)


Gruss

Geo  :winke:

Daniel

Zitat von: jason in 25. Januar 2009, 19:57:24

Offensichtlich wird bei uns in der Rechtssprechung der Kiesabbau aber auch der Abbau von Gold als dem Gemeinwohl förderlich betrachtet.

Woher weist Du eigentlich, dass das ein kleiner Mann war?  :-D

Vielleicht ist er ja auch 2,10 mtr. groß? :narr:
Ändert aber nichts an meiner Ansicht,daß es eine große Sauerei ist und nur dem Firmeninhaber in Form von Gewinn und dem Rathaus,in Form von Gewerbesteuer,dient.
Der (ehemalige) Grundstücksbesitzer ist da ja in keiner Form Nutznieser.
Ist eine reine Geldsache und der Bürger bleibt auf der Strecke.

Gruß Daniel
Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.

targetguy

In eigentlich allen Ländern geht Bergbau recht über Privateigentum, Auch in australien, Canada,... und eben halt auch in Deutschland. Wird hierzulande nur sehr wenig von Firmen ausgenutzt aber grundsätzlich, egal wem das Land gehört: Wenn eine abbaugenehmigung erteilt wird könnte das Land dem Innenminister gehören und der könnte nicht dagegen tun.

Murdigger

Zitat von: Daniel in 25. Januar 2009, 19:12:45


Ich würde gerne einmal Dein Gesicht sehen,wenn Du "zwangsenteignet" wirst.  :irre:
Ich finds einfach nur eine riesengroße Sauerei dem "kleinen Mann" gegenüber! :wuetend:


Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.


Das ist bei uns auch so.

Und den armen Großgrundbesitzer, der seinen Grund nicht verkaufen wollte,
um den Preis noch weiter hinauf zu treiben, und schlussendlich enteignet
wurde, dem schenke ich die mit meinem Schwert geteilte Hälfte meines Mantels.

Gruß
Heiliger Murdigger   :engel:
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                       XP DEUS V2.0

Daniel

Ist man bei euch in Österreich als Besitzer von einem 500 qm großen Grundstück schon Großgrundbesitzer? :-D
Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.

Murdigger


Bei unseren Goldreichen kleinen Land schon.  :winke:
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Daniel

Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.

columbus

Es sollte sich der Bauer mal die Frage stellen, wem gehört das Land unter meinem Grund und Boden.
Dann hätte er den Prozess auch gewonnen.

Die Bundesrepublik ist nicht befugt deutschen Boden zu verkaufen und zu enteignen, das ist nicht ihr Eigentum und war es auch nie.

Das Bundesverfassungsgericht, welches eigentlich nur ein Bundesgrundgesetzgericht sein darf, urteilte 1973 noch,
die Bundesrepublik Deutschland ist nicht Rechtsnachvolger des Deutschen Reiches, da dieses nie untergegangen ist.

Gemeint ist damit aber nun nicht das dritte Reich, mit den "Ausnahmegesetzen", sondern das zweite deutsche Reich, die Weimarer Republik.

Eine Verfassung gab es da, die sich das deutsche Volk gab.
Und auch heute noch finden sich Verweise auf die Verfassung im Grundgesetz.

Mit einem guten Anwalt, der nicht in der BRD zugelassen ist, hätte der Bauer das Verfahren sicher gewonnen

jason

Zitat von: Daniel in 25. Januar 2009, 20:20:16
Ändert aber nichts an meiner Ansicht,daß es eine große Sauerei ist und nur dem Firmeninhaber in Form von Gewinn und dem Rathaus,in Form von Gewerbesteuer,dient.
Der (ehemalige) Grundstücksbesitzer ist da ja in keiner Form Nutznieser.
Ist eine reine Geldsache und der Bürger bleibt auf der Strecke.

Gruß Daniel

Daniel,

ob der Firmeninhaber jemals Gewinn macht kann man ja zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht sagen, der hat ja mit dem Abbau noch nicht angefangen.

Ob Du es nun ungerecht findest oder nicht, wenn Du ein Grundstück kaufst dann erwirbst Du es "bergfrei".
Das ist Behördendeutsch aus dem Bundesberggesetz und bedeutet ganz einfach, dass Dir zwar das Grundstück gehört aber NICHT die sich darauf befindlichen
folgenden Bodenschätze: u. a. Aluminium, Gold-, Silber-, Kupfer- und Eisenerz, Stein- und Braunkohle, Erdöl, Graphit,
verschiedene Salze, Sole, Kies; als bergfrei gilt sogar die Erdwärme!

Wie der Geo ja sagt, diese Form der Auslegung gibt es in praktisch allen Ländern der Erde, auch in Chile, Auswandern hilft da gar nicht.

So wie ich den Fall sehe, war der Grundstückseigentümer nicht mit der Höhe der Entschädigung zufrieden. Im Falle von Kiesabbau
hätte der mehr Kohle gemacht, da wäre die Entschädigung höher ausgefallen und das hat ihm halt nicht gefallen, deshalb die Klage.

Allen die sich empören über diese vermeintliche Ungerechtigkeit geb ich mal was mit zum Nachdenken:
Wir alle wollen doch mal gelegentlich unseren Hintern in die warme Badewanne setzen. Dazu braucht man Energie und die kommt
aus Kraftwerken, in NRW gibt es riesige Braunkohlekraftwerke und die kriegen die Kohle aus riesigen offenen Tagebaugruben die sich
durch die Landschaft fressen. Wenn sich da ein Dorf über der Braunkohle befindet dann ist es eines Tages mal weg.
Die Leute, die dort wohnen, werden entschädigt und umgesiedelt. Würdet ihr das auch für empörend halten?

Statt mich aufzuregen hab ich da lieber 'nen warmen Arxxx in der Badewanne.

Gruss jason

P.S. Columbus, Du bist schief gewickelt. In der der Weimarer Republik wäre die Sache rechtlich ganz vergleichbar abgehandelt worden.
Damals gab es nämlich den Begriff der Bergfreiheit und alle Rechtsfolgen schon.

columbus


P.S. Columbus, Du bist schief gewickelt. In der der Weimarer Republik wäre die Sache rechtlich ganz vergleichbar abgehandelt worden.
Damals gab es nämlich den Begriff der Bergfreiheit und alle Rechtsfolgen schon.
[/quote]

Da hast du mich nun falsch verstanden und auch falsch interpretiert.
Ich meinte lediglich die Form der Interpretation der Rechtslage vor Gericht und nicht wie es damals gehandhabt wurde.

Rheindigger

Hallo Columbus,

dein Beitrag hat ja jetzt wohl gar nichts mit der sache zu tun. das Thema das du meinst gehört wohl eher ins Politische Forum.

Und der Jason hat da recht: Ob der Boden unter dem Grundstück der BRD, dem 1000-jährigen Reich, der Weimarer Republik oder wem auch immer gehört: Die Gesetze wären die gleichen gewesen.

Und somit muss man sich eben an ein bundesdeutsches Gericht wenden. Denn das Reichsbergbauamt ist trotz angekündigten Öffnungszeiten von 1000 Jahren geschlossen und auch der Vorbesitzer Ritter Kunibert ist längst zu Staub zerfallen.

Ich finde nur die Idee interessant: Die Goldgewinnung ist sozusagen das Hauptbetätigungsfeld,welches durch den Kiesabbau als "Beifang" finanziert wird.

Gruß Rheini
Oh mein Gott! Nicht auszudenken wenn das spielende Kinder  gefunden hätten !!

columbus

Zitat von: Rheindigger in 26. Januar 2009, 17:11:37
Hallo Columbus,

dein Beitrag hat ja jetzt wohl gar nichts mit der sache zu tun. das Thema das du meinst gehört wohl eher ins Politische Forum.

Und der Jason hat da recht: Ob der Boden unter dem Grundstück der BRD, dem 1000-jährigen Reich, der Weimarer Republik oder wem auch immer gehört: Die Gesetze wären die gleichen gewesen.

Und somit muss man sich eben an ein bundesdeutsches Gericht wenden. Denn das Reichsbergbauamt ist trotz angekündigten Öffnungszeiten von 1000 Jahren geschlossen und auch der Vorbesitzer Ritter Kunibert ist längst zu Staub zerfallen.

Ich finde nur die Idee interessant: Die Goldgewinnung ist sozusagen das Hauptbetätigungsfeld,welches durch den Kiesabbau als "Beifang" finanziert wird.

Gruß Rheini

Was hat denn jetzt die Politik damit zu tun?
Ich habe in meinem Beitrag lediglich darauf verwiesen, wie der Mann eine gute Chance gehabt hätte sein Land zu behalten und du hast offensichtlich nicht gelesen was ich geschrieben habe.

jason


Vielen herzlichen Dank für Deinen Beitrag Rheini,

denn der ist nach meiner Meinung nicht nur sachlich richtig, sondern da steckt auch 'ne Portion Humor drin  :-D   :-D   :-D

Dem ist nichts hinzuzufügen. Habe aber noch einen Link gefunden:  http://de.wikipedia.org/wiki/Kommissarische_Reichsregierung

Ganz interessant wie ich finde.

Den Columbus verstehe ich aber immer noch nicht.   :kopfkratz:    Bin ja auch kein Jurist.

Gruss jason    :winke:

columbus

Das was ich jetzt schreiben müsste, das wäre dann politischer Natur um es hier erklären zu können.
Da das aber nicht erwünscht ist und gegen die Regeln verstoßen würde, lasse ich es mal so stehen wie es da steht und wer es nicht versteht, der kann sich gern belesen, oder mir eine PN schicken.
Was ich hier schrieb, das sollte nicht provozieren, lediglich meine Meinung dazu klar stellen.
Jeder hat das Recht sich zu belesen und sich eine eigene fundierte Meinung zu bilden, in diesem Sinne.....

Gruß Columbus

Denarius

Abend!

Besten Dank erstmal an woodl für die interessante "Randnotiz". Ich hätte nicht gedacht, dass Zwangsenteignungen - selbst in solch kleinem Rahmen - scheinbar relativ leicht möglich und zu erreichen sind. Der Titel und das Thema des Beitrages sind imho ohnehin rechtlicher und damit sicherlich auch politischer Natur. Warum sollte also nicht darüber gesprochen werden?

Die unternehmerische Konstruktion des Vorhabens ist aber in der Tat bemerkenswert :-) Ich selbst wohne im Schatten der Abraumhalde Sophienhöhe und des angrenzenden Braunkohletagebaus. Was meint ihr, wieviele Menschen hier schon gegen die Enteignung und (viel schlimmer) gegen die Zerstörung iherer Heimat geklagt haben? .... Massen. Scheinbar bietet das Bergbaurecht aber, neben den Möglichkeiten der Enteignung von Bürgern, auch die Möglichkeit, umfangreiche antike Siedlungsareale straffrei und ununtersucht wegbaggern zu können. Eine Nouvelle des Gesetzes wäre hier vielleicht mal angebracht.

Gruss,
Denarius


Ich kam, sah und fand !

columbus

Zitat von: Denarius in 26. Januar 2009, 20:49:47
Abend!

Besten Dank erstmal an woodl für die interessante "Randnotiz". Ich hätte nicht gedacht, dass Zwangsenteignungen - selbst in solch kleinem Rahmen - scheinbar relativ leicht möglich und zu erreichen sind. Der Titel und das Thema des Beitrages sind imho ohnehin rechtlicher und damit sicherlich auch politischer Natur. Warum sollte also nicht darüber gesprochen werden?

Die unternehmerische Konstruktion des Vorhabens ist aber in der Tat bemerkenswert :-) Ich selbst wohne im Schatten der Abraumhalde Sophienhöhe und des angrenzenden Braunkohletagebaus. Was meint ihr, wieviele Menschen hier schon gegen die Enteignung und (viel schlimmer) gegen die Zerstörung iherer Heimat geklagt haben? .... Massen. Scheinbar bietet das Bergbaurecht aber, neben den Möglichkeiten der Enteignung von Bürgern, auch die Möglichkeit, umfangreiche antike Siedlungsareale straffrei und ununtersucht wegbaggern zu können. Eine Nouvelle des Gesetzes wäre hier vielleicht mal angebracht.

Gruss,
Denarius




Das Problem ist immer das Geld und wer das Geld hat, der wird immer versuchen, es so einzusetzen das es sich vermehrt.
Man kann sich das Recht erkaufen, oder man hat das Wissen, wie man seine Rechte  erkämpft.
Alles was mit den Rechten zu tun hat, das steht in direktem Zusammenhang zur Politik und wird durch diese gemacht.
Das war schon immer so und wird auch immer so bleiben, also lässt es sich kaum vermeiden diese wenigstens am Rande auch hier zu diskutieren.

Denarius

Hallo columbus!

Das Problem ist immer das Geld und wer das Geld hat, der wird immer versuchen, es so einzusetzen das es sich vermehrt.
Man kann sich das Recht erkaufen, oder man hat das Wissen, wie man seine Rechte  erkämpft.
Alles was mit den Rechten zu tun hat, das steht in direktem Zusammenhang zur Politik und wird durch diese gemacht.


Meine Zustimmung, auch wenn ich bestimmte Teilaspekte zum Würgen finde.

Das war schon immer so und wird auch immer so bleiben.

Muss deshalb weder richtig sein, noch ist es als Naturgesetz festgeschrieben.

also lässt es sich kaum vermeiden diese wenigstens am Rande auch hier zu diskutieren.

Stimmt. Würde wahrscheinlich den Rahmen sprengen.

Gute Nacht,
Denarius
Ich kam, sah und fand !

columbus

Zitat von: Denarius in 26. Januar 2009, 21:24:55
Hallo columbus!

Das Problem ist immer das Geld und wer das Geld hat, der wird immer versuchen, es so einzusetzen das es sich vermehrt.
Man kann sich das Recht erkaufen, oder man hat das Wissen, wie man seine Rechte  erkämpft.
Alles was mit den Rechten zu tun hat, das steht in direktem Zusammenhang zur Politik und wird durch diese gemacht.


Meine Zustimmung, auch wenn ich bestimmte Teilaspekte zum Würgen finde.

Das war schon immer so und wird auch immer so bleiben.

Muss deshalb weder richtig sein, noch ist es als Naturgesetz festgeschrieben.

also lässt es sich kaum vermeiden diese wenigstens am Rande auch hier zu diskutieren.

Stimmt. Würde wahrscheinlich den Rahmen sprengen.

Gute Nacht,
Denarius

Ein sehr "gehaltvoller" Beitrag, meine Hochachtung vor dem Intellekt

woodl


Servas zusammen!
Der Kläger scheiterte auch im Berufungsverfahren!
Gruß woodl




Inanspruchnahme eines Grundstücks für Goldabbau ist rechtmäßig
Kläger scheitert auch in zweiter Instanz

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat die Berufung gegen Beachten Sie folgenden Querverweisdas Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße zurückgewiesen, mit dem die Klage eines Grundstückeigentümers gegen die vom Bergamt einer Kiesabbaufirma erteilte Genehmigung zum Abbau von Gold und Kies auf seinem Grundstück abgewiesen worden war.

Der Kläger ist Eigentümer eines zuletzt landwirtschaftlich genutzten Grundstücks in der Gemarkung Jockgrim. Eine 500 qm große Fläche soll aufgrund einer bergrechtlichen Grundabtretung durch die beigeladene Firma zum Abbau des Bodenschatzes Gold und damit verbunden für den Kiesabbau in Anspruch genommen werden. Hiergegen wendet sich der Kläger. Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass die im Bundesberggesetz geregelten Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer bergrechtlichen Grundabtretung erfüllt seien. Insbesondere werde der Goldabbau aufgrund wirksamer Betriebspläne durchgeführt und entspreche einer technisch und wirtschaftlich angemessenen Betriebsführung. Die von der Beigeladenen angebotenen Entschädigungsleistungen seien ausreichend. Dabei müsse der Wert des Bodenschatzes Gold außer Betracht bleiben, da dieser als sog. bergfreier Bodenschatz nicht dem Grundeigentümer zustehe.

Der Kläger hat auch im Berufungsverfahren insbesondere geltend gemacht, dass die Abbaufirma das Interesse an der Goldgewinnung nur vorgeschoben habe, um den mit dem Goldabbau verbundenen Zugriff auf das Kiesvorkommen zu erlangen. Dieses Vorgehen sei rechtsmissbräuchlich, da für Kiesabbauflächen eine wesentlich höhere Entschädigung zu leisten sei.

columbus

Entscheidend ist nie der Richter, sondern der Verteidiger!
Ebenso ist immer ein Gesetz anderen Gesetzen über- oder untergeordnet, diese brauchen dann einen entsprechenden Geltungsberech, ohne den sie sonst ihre Rechtswirksamkeit verlieren.
Könnte hier Beispiele nennen, denn das Bundesbergbaugesetz kenne ich in Wort und Schrift nicht, aber wenn die Anwälte sowas versemmeln, dann waen sie gekauft!

woodl

Zu dem was columbus schreibt möchte ich die Worte von Ludwig Thoma zitieren:

" Er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand "

Gruß woodl

Au

Ein kleiner Auszug aus dem Bundesberggesetz!!
Das ganze Gesetz findet Ihr hier.

Bundesberggesetz

--------------------------------------------------------

Grundabtretung
Erster Abschnitt
Zulässigkeit und Voraussetzungen der Grundabtretung

§ 77 Zweck der Grundabtretung
(1) Nach den Vorschriften dieses Kapitels kann auf Antrag des Unternehmers eine
Grundabtretung durchgeführt werden, soweit für die Errichtung oder Führung eines
Gewinnungsbetriebes oder Aufbereitungsbetriebes einschließlich der dazugehörigen, in
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Tätigkeiten und Einrichtungen die Benutzung eines
Grundstücks notwendig ist.
(2) Die Benutzung ist insbesondere dann notwendig, wenn das Vorhaben einer technisch
und wirtschaftlich sachgemäßen Betriebsplanung oder Betriebsführung entspricht und die
Bereitstellung von Grundstücken des Unternehmers für diesen Zweck nicht möglich oder
deshalb nicht zumutbar ist, weil die Benutzung solcher Grundstücke für andere Zwecke
der in Absatz 1 bezeichneten Art unerläßlich ist.
(3) Vorschriften über die Enteignung zu anderen als den in Absatz 1 bezeichneten
Zwecken bleiben unberührt.

§ 78 Gegenstand der Grundabtretung
Durch Grundabtretung können
1.das Eigentum einschließlich aus § 34 sich ergebender Befugnisse, der Besitz und
dingliche Rechte an Grundstücken,
2.persönliche Rechte, die zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken
berechtigen oder deren Benutzung beschränken,
entzogen, übertragen, geändert, mit einem dinglichen Recht belastet oder sonst
beschränkt werden.

§ 79 Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Grundabtretung
(1) Die Grundabtretung ist im einzelnen Falle zulässig, wenn sie dem Wohle der
Allgemeinheit dient, insbesondere die Versorgung des Marktes mit Rohstoffen, die
Erhaltung der Arbeitsplätze im Bergbau, der Bestand oder die Verbesserung der
Wirtschaftsstruktur oder der sinnvolle und planmäßige Abbau der Lagerstätte gesichert
werden sollen, und der Grundabtretungszweck unter Beachtung der Standortgebundenheit
des Gewinnungsbetriebes auf andere zumutbare Weise nicht erreicht werden kann.
Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH -
www.juris.de
- 40 -
(2) Die Grundabtretung setzt voraus, daß der Grundabtretungsbegünstigte
1.sich ernsthaft
a)um den freihändigen Erwerb des Grundstücks zu angemessenen Bedingungen,
insbesondere, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist, unter Angebot geeigneter
anderer Grundstücke aus dem eigenen Vermögen, oder
b)um die Vereinbarung eines für die Durchführung des Vorhabens ausreichenden
Nutzungsverhältnisses zu angemessenen Bedingungen
vergeblich bemüht hat und
2.glaubhaft macht, daß das Grundstück innerhalb angemessener Frist zu dem vorgesehenen
Zweck verwendet werden wird.
(3) Die Abtretung eines Grundstücks, das bebaut ist oder mit einem bebauten Grundstück
in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang steht und eingefriedet ist, setzt ferner die
Zustimmung der nach Landesrecht zuständigen Behörde voraus. Die Zustimmung darf nur aus
überwiegenden öffentlichen Interessen unter Berücksichtigung der Standortgebundenheit
des Vorhabens erteilt werden.
Interessantes ist hier zu finden: http://www.goldblitz.de http://www.goldwaschkurse.at/

woodl

Servas Au!
Danke für die Info! :super:
Gehe ich recht in der Annahme, daß für die Beantragung eines Claims z.Bsp. an der Salzach das Bergamt in........? zuständig ist ?
Gruß woodl

dredgediver

@woodl

A c h t u n g !!!

Möchte nur ungern jemandem widersprechen allerdings wurde das hier angesprochene Bundesberggesetz i.F.v. vom 13. August 1980 bereits ausser Kraft gesetzt.


In Österreich gilt seit 1999 das Mineralrohstoffgesetz, welches das obzitierte Gesetz in allen Punkten ersetzt.

Die Ur-Fassung aus dem Jahre 1999 wurde zwischenzeitlich durch mehrere Bundesgesetzblätter ergänzt und erweitert.

Zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.

Für Interessierte bitte goggeln nach " MinroG " oder sich auf der Seite des Bundeskanzleramtes durchwühlen bis zum "RIS" ( = Rechtsinformationssystem)


Au

#29
Zitat von: dredgediver in 30. Januar 2009, 12:24:46
@woodl

A c h t u n g !!!

Möchte nur ungern jemandem widersprechen allerdings wurde das hier angesprochene Bundesberggesetz i.F.v. vom 13. August 1980 bereits ausser Kraft gesetzt.


In Österreich gilt seit 1999 das Mineralrohstoffgesetz, welches das obzitierte Gesetz in allen Punkten ersetzt.

Die Ur-Fassung aus dem Jahre 1999 wurde zwischenzeitlich durch mehrere Bundesgesetzblätter ergänzt und erweitert.

Zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.

Für Interessierte bitte goggeln nach " MinroG " oder sich auf der Seite des Bundeskanzleramtes durchwühlen bis zum "RIS" ( = Rechtsinformationssystem)




Hier gehts doch um ein Verfahren in Deutschland, und soweit ich weiß ist da das Bundesberggesetz zuständig. :irre:

Und ich glaube auch, das Rheinzabern in Deutschland liegt. :smoke:

Und die § um die es geht sind die gleichen gebliben.

  :frech: Aber das jeder seine Ruhe hat,
hier der link zu der geltenden Fassung:  :frech:

http://bundesrecht.juris.de/bbergg/index.html



@Woodl:

:zwinker: Nö Woodl, für die Salzach ist das Salzamt ist zuständig, das Salzamt! :winke:

Du hast Post!
Interessantes ist hier zu finden: http://www.goldblitz.de http://www.goldwaschkurse.at/