Gesetze mit einer Schleuse

Begonnen von Vercingetorix, 12. September 2003, 21:34:23

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Vercingetorix

Hallo Goldgräbergemeinde
wie ist es denn mit der Gesetzeslage mit einer Schleuse in Deutschland
ich bin ein Neuling im Sachen Goldwaschen
hat jemand vielleicht eine gute Internetseite zu diesem Thema
Gruß Vercingetorix

tecnomaster

Meines Wissens gibt es keine Gesetze über den Einsatz von Schleusen. Wäre ja furchtbar, wenn das auch noch käme.

Siehe auch:

http://www.goldminer.at/handbuch.htm

http://www.goldsucher.de

Gruß
Tecnomaster
:bandit:

Vercingetorix

wenn ich das richtig verstanden habe , brauche ich keine Genehmigung mit der Schleuse Gold waschen zu gehen in Deutschland und Europaweit ?
das ist ja fein
ich dachte immer man kann das nur mit der Schüssel überall....ohne Einschränkung
und mit der Sluice... bräuchte man eine Gehnemigung
Thx Gruß Vercingetorix

Andreas12

Es gibt eine ganze Reihe Vorschriften
in Deutschland zu beachten (europaweit
ist es noch komplizierter).

Da gibt es zunächst mal das Bundesberggesetz, wonach nur das
Mineraliensammeln bis zur Grösse von
Handstücken erlaubnisfrei ist.

Aufsuchung oder Gewinnung von
Bodenschätzen in grösserem Umfang
ist erlaubnispflichtig.

Benutzung einer Schleuse an einem
goldführenden Bach würde ich noch
als Mineraliensammeln per Goldwäsche
ansehen.

Dann gibt es etliche wasserrechtliche
Vorschriften. Auch die machen eine
Wasserentnahme erlaubnispflichtig.
Nach den hessischen Vorschriften
gibt es jedoch einen erlaubnisfreien
Gemeingebrauch, unter dem ich den
Betrieb einer Schleuse einstufen würde.
Denn es wird ja fast kein Wasser entnommen und nur minimale Mengen
Sediment entfernt.

Prinzipiell könnte es Probleme mit
Grundeigentümern (die Gewässer sind
oft im Eigetum der Gemeinden), Jägern, Förstern und Anglern geben.
Insofern würde ich zu grosser Vorsicht
raten.

tecnomaster

Bundes-Bedenkenträger:baller2::baller2::baller2::baller2:

Alles ist erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist.:-D

Gruß
Tecnomaster:bandit:

Andreas12

Hi tecnomaster!

In den USA wird die deutsche Gesetzesflut
immer als abschreckendes Beispiel vorgeführt, wie mir Bekannte kürzlich schrieben.

Aber immerhin: Hier ist etwas noch erlaubt
und nicht verboten oder erlaubnispflichtig gemacht worden wie in vielen anderen Bereichen...

Asterix

Hi Verc,

ich habe noch nie gehört, dass in Deutschland jemand Probleme mit einer Waschrinne hatte, wenn das Goldwaschen nicht verboten war.
Habe mich mal im NSG versehentlich erwischen lassen (habe das Schild nicht gesehen), aber das größte Problem waren die Wathosen, die Rinne hat niemanden interessiert. In der Regel packst Du ein und entschuldigst Dich, das war's. Mit einer Dredge dürftest Du allerdings überall Ärger haben, egal wo. :besserwiss:

Vercingetorix

@All
Danke für die Resonanz
@Asterix
ZitatOrginal gepostet von Asterix
Hi Verc,

ich habe noch nie gehört, dass in Deutschland jemand Probleme mit einer Waschrinne hatte, wenn das Goldwaschen nicht verboten war.
Habe mich mal im NSG versehentlich erwischen lassen (habe das Schild nicht gesehen), aber das größte Problem waren die Wathosen, die Rinne hat niemanden interessiert. In der Regel packst Du ein und entschuldigst Dich, das war's. Mit einer Dredge dürftest Du allerdings überall Ärger haben, egal wo. :besserwiss:
das werde ich beherzigen
das kommt mir in einer etwas anderen Form bekannt vor
Gruß Vercingetorix

ZakMcKracken

ZitatOrginal gepostet von Asterix
Ich habe noch nie gehört, dass in Deutschland jemand Probleme mit einer Waschrinne hatte, wenn das Goldwaschen nicht verboten war.

Hihi - ich hatte mal Stress mit einem Spaziergänger (war sogar ein Tourist aus dem Norden), der furchtbar brüskiert über das Loch war, das ich gerade am Altrhein  in der Nähe von Hartheim aushob. Hab ihn dann über die geplante Auskiesung eines 300m breiten Streifens zwischen Griessheim und Hartheim aufgeklärt :besserwiss: (zwecks Polderbau). Da hat er nur  noch doof geglotzt und ist weitermarschiert. :lol: