Die gesetzlich Definition vom Goldwaschen??!! (Für die Schweiz)

Begonnen von Druide, 05. August 2004, 10:25:47

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Druide

Art. 44 Ausbeutung von Kies, Sand und anderem Material
1 Wer Kies, Sand oder anderes Material ausbeuten oder vorbereitende Grabungen dazu vornehmen will, braucht eine Bewilligung.


Das wäre ein Auszug aus dem Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer

Seht ihr das anders?....Damit würde das Goldwaschen ja auf jeden Fall eine Bewiligung erfordern...

atlin

hallo druide

also ich seh das anders :engel:

wir waschen ja das gold nur und beuten es nicht aus. :wink3: wenn's schön sauber geworden ist, nehmen wir es mit nach hause zum trocknen, oder ? :lol:

also liebe behörden :arsch:

grüsslis

atlin :winke:

Druide

Also bei uns würds mich nicht wundern, wenn der Begriff "ausbeuten" irgendwo definiert wäre....so mengemässig mein ich :besserwiss:

aber ich verstehs mal so: Ausbeutung ist es nur, wenn eine Bereicherungsabsicht dahinter steckt....und in DEN Mengen, in denen wir das Gold finden....na ja...

Napfgoldwascher

....und ich sage dazu:
Wir waschen nur die Steine im Bach und können auch nichts dafür, dass Gold so eine unglaubliche Dichte aufweisst, dass es überall hängen bleibt... und wir es kaum mehr aus unseren Schleusen und Pfannen rauskriegen.
*oberstockzahnquergrins*!!!!
:cool1:

DMarkcollector

Also, ich sehe das im allgemeinen so, das wir den Boden für den Leichprozess der Fische auflockern, und damit den Fischern nur einen gefallen tun.
:belehr:
bye Jens

Gold-Hunter

Hi ihr Pfannenschwinger,

ich liebeeeeeeee ernsthaftgefuehrte unterhaltungen:narr:,
jeder hat ne meinung :belehr: und keiner weiss was:platt:, aber macht spass zum lesen:narr:, davon abgesehn, ich hab keinen blassen dunst:irre:, bin aber sicher ,den eidgenossen faellt irgendetwas ein, muesst euch nur mal erwischen lassen:frech:.

Frohes schwingen und gruesse,
Gold-Hunter:sondi: