Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung

Begonnen von chrissangelhh, 08. Juli 2010, 16:28:04

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chrissangelhh

Ich dachte das könnte mal  ganz interessant sein.

Wenn wir uns in diesem Forum mal umschauen, haben wir 13534 Themen, die sich um Funde von aktiven Usern in diesem Forum drehen. Das sind abzüglich falsch geschriebener und sonstiger Themen, ca. 12000 Themen die sich um Funde dieser User hier drehen.

Wenn man sich hier so umsieht und vor allem "umliest" dann haben "nur" 5 % in diesem Forum eine Suchgenehmigung von denen hier auch kaum welche als z.B Pdf. Dokument herumschwirren um sie mal gesehen zu haben denn es scheint ja wirklich selten zu sein.

Wenn wir dir 5 % abziehen bleiben 11400 verschiedenen Funde übrig von Leuten die keine Suchgenehmigung haben.
Also 95 % tummeln sich hier in diesem Forum einfach so herum ohne Genehmigung.

Ja gut ziehen wir noch ein paar ab , da ein paar Funde von den selben Leuten gemacht worden.

Alles in allem haben wir hier dann (und das is großzügig gerechnet) 80 % potenzielle User ohne Genehmigung in diesem Forum.

Wie soll dann bitteschön, die Zusammenarbeit mit den Behörden Früchte tragen, wenn hier diese Leute eine Plattform haben (ausser bei E-Bay) und sie ausserdem auch noch Hilfestellung in Begutachtung und Datierung ihrer Fundstücke von anderen Usern erhalten ????

Ausserdem lese ich immer wieder Beiträge (in z.B dem Unterpunkt : Rund ums Sonden gehen usw ) Ich xy beantrage gerade im Bundesland Xy eine Suchgenehmigung ohne die ich nicht losgehen würde , da ich ja kein "Grabräuber" bin und der gleiche User präsentiert  seine Funde in einem anderen Unterpunkt in diesem Forum die er letzte Woche gemacht hat !!! ?????
Also die Frage an Euch:
Lohnt es sich noch den geraden Weg zu gehen (so wie ich es mache) oder sollte man gleich rauf auf den Acker (denn sein wir mal ehrlich. Wer ist denn hier schonmal erwischt worden??? Ich lese immer nur von Leuten die Leute kennen die mal vielleicht erwischt wurden.)

Ich hoffe auf rege Diskussion.

Gruss aus dem Norden.

emiore

Wenn überhaupt, dann kannst du das nur für jedes Bundesland einzeln durchkauen. Das Verhältnis von Amt und Sondengänger ist abhängig vom Bundesland, genauso wie die Gesetzeslage. Auf Bundesebene läuft es darauf hinaus, dass man entweder legal sucht und mit den Behörden kooperiert oder alles nur zum Anschauen in der eigenen Vitrine landet. Und wenn man kein "Grabräuber" sein möchte, ist nur die 1. Option denkbar. Insofern erübrigt sich jede Diskussion zu diesem Thema.

fafnir

Hast du den Beitrag vielleicht versehentlich im falschen Forum abgeschickt?

Die überwiegende Mehrheit der Leute die hier schreiben und Funde vorstellen, haben selbstverständlich eine Nachforschungs/ Grabungsgenehmigung.
Dazu kommt noch eine Menge an Scherbensuchern und Steinchenauflesern, die meistens gar keine gesonderte Genehmigung benötigen.

Habe eher den Eindruck, dass wenigstens 5% der hier Aktiven auch beruflich etwas mit der Archäologie zu tun haben.  :winke:

chrissangelhh

Ja klar 5 % haben bestimmt mit Archäologen zu tun. Das bestreite ich gar nicht. Aber alle Funde die hier vorgestellt werden sind von Leuten mit Grabungsgenehmigung ??? Und die meisten Funde sind keine, die mal eben oben auf liegen sondern für die musst du schon graben.

schäfchen

und auserdem was ist mit den bayern... brauchen wir nicht und des vom vor mann schon geschrieben
steine und co.
im forum gibts auch was für links, archiv, und sonst noch freie diskusions sachen.
eiso würd ich des so jetzt nicht sagen mit den 95%!
in meinen augen etwas zuweit gegriffen!
:winke:
Cheers! :smoke:    :schaf:

chrissangelhh

Deswegen habe ich ja auch großzügig auf 80 % runtergerechnet.

chrissangelhh

Und was braucht ihr in Bayern nicht ?? Eine Suchgenehmigung braucht ihr nicht , dass ist richtig aber die Funde die hier veröffentlicht werden sind mit sicherheit keine , die mitten auf dem Weg oder dem Acker liegen.

Lojoer

Zitat von: chrissangelhh in 08. Juli 2010, 18:50:22
.... aber die Funde die hier veröffentlicht werden sind mit sicherheit keine , die mitten auf dem Weg oder dem Acker liegen.
Hallo chrissangelhh,
also bestimmt 99% aller hier geposteten Funde könnten durchaus Oberflächenfunde sein.
Dies ist bestimmt nicht der Fall, aber zu sagen, dass diese mit Sicherheit keine Oberflächenfunde sind, halte ich für kühn.
Selbst, wenn wir den Sonderfall Bayern ausklammern (bestimmt 10% der User) kann man davon ausgehen, dass ein Großteil der User hier im Forum eine NFG besitzen. Nehmen wir dann noch, die dazu die mit regionalen Museen zusammenarbeiten, düfte eine Majorität erreicht sein.
Aber jetzt zu Deiner eigentlichen Frage.
Ja, es lohnt sich den geraden Weg zu gehen.
Erstens sucht man wesentlich entspannter und
zweitens kann die Zusammenarbeit mit den Fachleuten richtig Spaß machen.
Wenn diese richtig klappt steht einem ein enormes Informationsmaterial zur Verfügung, an dass man im Normalfall nicht so leicht herankommt.
Gruß Jörg

Merowech

#8
Die Leute die sich ernsthaft mit dem Thema auseinandersetzen dürfen sich gerne hier informieren.
http://www.sucherforum.de/index.php/topic,40992.msg266115.html#new

Und wenn das hier zur einer unnötigen Diskussion ausartet mache ich dicht.  :zwinker:
Grüße    MICHA   Und nutze den Tag - na ja ? - die Nacht auch !  :zwinker:

chrissangelhh

Lojoer.

Entlich einer der auf die eigentliche Frage antwortet und der zum Glück selbst einräumt (auch wenn es zwischen den Zeilen ist) das die Funde bestimmt nicht alle Oberflächenfunde sind und vielleicht auch nicht umbedingt mit einer Genehmigung. 

Das dieses Thema dicht gemacht werden soll ist mir recht, da hier anscheinend kaum einer den Mut aufbringt zuzugeben ohne Genehmigung loszugehen und bis auf einer jetzt eh nicht auf die eigentliche Frage eingeht.

Es ist schade das man sich selbst so in die eigene Tasche lügt und vorgibt das richtige tun zu wollen aber jede Menge User dabei unterstützt ihre "an der Oberfläche gefundenen Dinge" zu datieren und zu bewerten und ihnen so dabei hilft weiter zu machen und dabei die Zusammenarbeit mit den Ämtern indirekt mehr als erschwert.

Da muss man sich nicht wundern das man keine Genehmigungen mehr bekommt und die Sondler als Grabräuber angesehen werden.

Pfälzer

Bist du immer noch angefressen wegen deiner abgelehnten Anfrage ?

Zitatda hier anscheinend kaum einer den Mut aufbringt zuzugeben ohne Genehmigung loszugehen

Doch, ich. Aber bringt dich das wirklich weiter ?  :zwinker:

Jürgen

chrissangelhh

Das bringt mich der ehrlichkeit näher und ja ich bin immer noch angefressen ;)

Hase

Der gerade Weg lohnt auf alle Fälle. Was ich schon alles (auch ohne etwas davon zu haben) "be- und ersondeln" durfte ist jede Mühe wert gewesen.
Ich bin Besitzer von Genehmigungen in NRW, Niedersachsen (eine Stadt), Meckvop (verbunden mit dem Status als ehrenamtlicher Bodendenkmalpfleger) und Schleswig-Holstein.
Mittlerweile arbeite ich auch in der Archäologie und habe täglich (die letzten Hitzetage mal ausgenommen) meinen Spass dabei.
Zu guter Letzt gilt natürlich, was Jörg schrieb: es sucht sich viel entspannter mit NFG.

Ein Rat an Dich: Du solltest Frau Dr. F. aus Hamburg einfach hinter Dir lassen und es in Schleswig-Holstein versuchen. Dort gibt es eine Menge an auch Bundeslandübergreifenden Gruppenaktionen mit potentiell seeeehr schönen Funden und ´ner Menge Spaß. :super:
Auf Erden herrscht die Liebe, im Himmel die Gnade, und nur in der Hölle gibt es Gerechtigkeit.
(Anaklet II.)

chrissangelhh

Ja da habe ich auch schon dran gedacht an schleswig. Vielleicht kann mir ja jemand bei der Formulierung helfen.

Jøran-Njål

Zitat von: chrissangelhh in 08. Juli 2010, 23:45:48
Ja da habe ich auch schon dran gedacht an schleswig. Vielleicht kann mir ja jemand bei der Formulierung helfen.

Immer noch nicht angeschrieben?  :nono:



Der Raubgräberterminator meint: Freiheit für legalle Sondengänger und Archäologen. Nieder mit der Deutschen Sondengänger Union! Vertraut ihnen nicht!

insurgent

Zitat von: chrissangelhh in 08. Juli 2010, 23:45:48
Ja da habe ich auch schon dran gedacht an schleswig. Vielleicht kann mir ja jemand bei der Formulierung helfen.

Du brauchst keine Formulierung sondern ein Telefon :engel:

04621 387-0 Jan Fischer oder Dr. Martin Segschneider

Kannst auch eine Mail schreiben

Adressen unter www.alsh.de
Meine Bodenfunde werden gemeldet

Belenos

Moin,

der gerade Weg ist der bessere, allerdings wird er einem SG nicht leicht gemacht. Mein Antrag wurde zunächst abgelehnt, dagegen haben ich einen Widerspruch eingereicht, dieser wurde zurückgewiesen, dann habe ich eine Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht, das Gericht hat meinen Anspruch auf eine NFG bestätigt, danach bekam ich die NFG für einen Landkreis für gestörte Böden und Bauland. Inzwischen habe ich eine NFG ohne Einschränkungen.

Allerdings poste ich hier keine Funde, die Funde veröffentliche ich in unserer Vereinszeitschrift "Das Schatzsucher Magazin"

Viele Grüße

Walter

Metallsonde_de

Ich glaube nicht, dass hier illegale Sucher gibt. Alle die gezielt nach Antiken suchen haben eine Genehmigung und alle die keine Genehmigung haben brauchen keine weil sie einfach "nur so" und nicht gezielt nach Antiken suchen.

Von daher ist dieser Thread völlig Panne und überflüssig und nur darauf ausgerichtet zu provozieren :cop:

Lojoer

Hallo chrissangelhh,
also ich an Deiner Stelle würde zweigleisig fahren,
1. mich in Schleswig um eine NFG bemühen und mich entsprechend zertifizieren bzw. qualifizieren lassen.
2. auch weiterhin die NFG für Hamburg anstreben.
Den Rat von Hase
Zitat von: Hase in 08. Juli 2010, 23:05:12
Du solltest Frau Dr. F. aus Hamburg einfach hinter Dir lassen
ist zwar der einfache, entspricht aber nicht meinem Verständnis der ehrenamtlichen Denkmalpflege.
Wenn man die NF mit Sonde anstrebt und das Gesetz dies nicht grundsätzlich ausschließt (was ja offensichtlich zutrifft), sollte man auch versuchen eine Genehmigung zu erlangen. Entsprechende vernünftige Argumente und Beispiele, dass eine guten Zusammenarbeit funktioniert gibt es ja.
Die von Walter durchgezogene harte Tour, würde ich jedoch wirklich ganz hinten an stellen.

Gruß Jörg

Metallsonde_de

Zitat von: Belenos in 09. Juli 2010, 08:12:54
Allerdings poste ich hier keine Funde, die Funde veröffentliche ich in unserer Vereinszeitschrift "Das Schatzsucher Magazin"

Hallo Walter,

habt ihr das Magazin nicht mehr im Verkauf? Ich sehe es bei eBay nicht mehr..

Gruß Jens

Belenos

Zitat von: Metallsonde_de in 09. Juli 2010, 09:03:29
Hallo Walter,

habt ihr das Magazin nicht mehr im Verkauf? Ich sehe es bei eBay nicht mehr..

Gruß Jens

Hallo Jens,

den Verkauf macht Gabi, darum kümmere ich micht nicht. Ich vermute mal, dass die Nachfrage nach der Januarausgabe jetzt nicht mehr so der Renner ist.

Viele Grüße

Walter


Belenos

Zitat von: Lojoer in 09. Juli 2010, 09:00:40
Wenn man die NF mit Sonde anstrebt und das Gesetz dies nicht grundsätzlich ausschließt (was ja offensichtlich zutrifft), sollte man auch versuchen eine Genehmigung zu erlangen. Entsprechende vernünftige Argumente und Beispiele, dass eine guten Zusammenarbeit funktioniert gibt es ja.
Die von Walter durchgezogene harte Tour, würde ich jedoch wirklich ganz hinten an stellen.

Gruß Jörg


Moin Jörg,

es bedarf da keiner vernünftige Argumente, da gem. Verwaltungsverfahrensgesetz ein schriftlicher Antrag schrfitlich beantwortet werden muss. Dem Antrag kann stattgegeben werden oder dem Antrag kann teilweise stattgegeben werden, abgelehnt werden darf der Antrag nicht, weil das DSchG die Möglichkeit einer NFG vorsieht. In welchem Umfang dem Antrag stattgegeben wird ist in das Ermessen der Behörde gestellt. Die Behörde ist verpflichtet ihr Ermessen auszuüben, aber sie darf das Ermessen nicht so weit ausdehnen, dass keine NFG zustande kommt. Wird dem Antrag nicht in vollem Umfang entsprochen, ist dies zu begründen. Gem. § 39 VerwVerfG  sind in dieser Begründung die Gründe die FÜR eine Erteilung sprechen den Gründen die GEGEN eine Erteilung im Umfang des Antrages sprechen, gegenüberzustellen.

Gem § 24 VerwVerfG ist die Behörde verpflichtet, den Antragsteller so zu beraten, dass alle für die positive Ermessensausübung erforderlichen Angaben vorliegen.

Ich sehe da keinen Raum für vernünftige Argumente, die Behörde soll einfach nur ihre Arbeit machen und den Antrag so bearbeiten, wie dies im VerwVerfG gefordert ist und auf die ein Antragsteller einen Rechtsanspruch hat.

Da ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer NFG besteht, sollte ein SG dort nicht als Bittsteller auftreten, sondern auf gleicher Augenhöhe der Behörde entgegentreten.

Der Antragsteller muss Mitglied in einem Geschichts oder Heimatverein sein und ein Forschungsziel haben, dass er durch seine Nachforschung verwirklichen möchte.

Spaßsuche muss nicht genehmigt werden. Dieses Hobby, bei dem historische Funde dem Bodenarchiv entnommen werden, eignet sich nicht zur Spaßsuche.

Viele Grüße

Walter

ChristianH

Zitatund ein Forschungsziel haben, dass er durch seine Nachforschung verwirklichen möchte
Wie sieht es mit dem Ermessensspielraum aus, den die Behörde hat, wenn sie entscheiden soll, ob das jeweilige Forschungsziel "ernsthaft" ist ? Hat die Behörde (und Hamburg tut das bestimmt) nicht sogar die Freiheit zu erklären, dass sie ein Forschungsziel nicht anerkennt, weil sie dem Antragsteller die wissenschaftliche Kompetenz abspricht bzw. weil der Antragsteller kein ausgebildeter Forscher (sprich: Archäologe oder zumindest Akademiker) ist?

Lojoer

Hallo Christian,
Zitat von: ChristianH in 09. Juli 2010, 10:38:28
Wie sieht es mit dem Ermessensspielraum aus, den die Behörde hat, wenn sie entscheiden soll, ob das jeweilige Forschungsziel "ernsthaft" ist ? Hat die Behörde (und Hamburg tut das bestimmt) nicht sogar die Freiheit zu erklären, dass sie ein Forschungsziel nicht anerkennt, weil sie dem Antragsteller die wissenschaftliche Kompetenz abspricht bzw. weil der Antragsteller kein ausgebildeter Forscher (sprich: Archäologe oder zumindest Akademiker) ist?
das ist der springende Punkt. Der Unterschied zwischen ernsthaftem Forschungsziel und Spaßsondeln.
Generell eine wissenschaftliche Kompetenz abzusprechen, ist jedoch nicht so einfach. Unabhängig von der wissenschaftlichen Fachrichtung, sind Laien durchaus in der Lage erfolgreich Forschung zu betreiben, auch ohne dass sie einen akademischen Grad besitzen. Die lässt sich auch im Bereich der Archäologie aus jüngerer Zeit erfolgreich belegen.

Hallo Walter,
mit der harten Tour meinte ich nicht den Hinweis auf die geltenden Verwaltungsverfahren, sondern die gerichtliche Durchsetzung, die nur als letztes Mittel angesehen werden kann.

Gruß Jörg   

Belenos

Zitat von: ChristianH in 09. Juli 2010, 10:38:28
Wie sieht es mit dem Ermessensspielraum aus, den die Behörde hat, wenn sie entscheiden soll, ob das jeweilige Forschungsziel "ernsthaft" ist ? Hat die Behörde (und Hamburg tut das bestimmt) nicht sogar die Freiheit zu erklären, dass sie ein Forschungsziel nicht anerkennt, weil sie dem Antragsteller die wissenschaftliche Kompetenz abspricht bzw. weil der Antragsteller kein ausgebildeter Forscher (sprich: Archäologe oder zumindest Akademiker) ist?

Moin, Forschung und Lehre sind frei - das ist ein Grundrecht, da hat die Behörde gar nichts zu entscheiden.

Das ist auch richterlich festgestellt worden vom VG Wiesbaden im Urteil vom 03.05.2000. Die Behörde wollte genau darauf hinaus, dass wir ja nicht Archäologie oder Geschichte studiert hätten. Das hat der Richter aber vom Tisch gewischt, weil das Grundgesetz dazu keine Einschränkung macht - jeder ob mit oder ohne Studium darf forschen, nach was auch immer. Die Behörde hat es auch nicht zu interessieren, ob eine Forschung sinnvoll ist oder nicht.

Viele Grüße

Walter


Merowech

Zitat von: chrissangelhh in 08. Juli 2010, 22:24:02
Das bringt mich der ehrlichkeit näher und ja ich bin immer noch angefressen ;)


Du brauchst nicht angefressen zu sein.............der Hinweiß auf das eventuelle schliessen dieses Threads ist davon abhängig ob User hier entgleisen und nicht sachlich disskutieren.
So ein Zinober wie in den vergangenen Wochen machen die Mods. und Admins nicht mehr mit.
Grüße    MICHA   Und nutze den Tag - na ja ? - die Nacht auch !  :zwinker:

ChristianH

Zitatda hat die Behörde gar nichts zu entscheiden
Ohne mich auf Präzendenzfälle oder Paragraphen stützen zu können würde ich das doch eher bezweifeln. Auch wenn es den Ämtern schwer fallen dürfte, hier strikt nach Kriterien vorzugehen, muss es solche geben, zumindest vorgebliche. Es kann ja schliesslich nicht sein, dass jedes beliebige "Forschungsvorhaben" ein 'Go' kriegt, oder ???

Belenos

Zitat von: ChristianH in 09. Juli 2010, 12:51:44
Ohne mich auf Präzendenzfälle oder Paragraphen stützen zu können würde ich das doch eher bezweifeln. Auch wenn es den Ämtern schwer fallen dürfte, hier strikt nach Kriterien vorzugehen, muss es solche geben, zumindest vorgebliche. Es kann ja schliesslich nicht sein, dass jedes beliebige "Forschungsvorhaben" ein 'Go' kriegt, oder ???

Okay, ein Beispiel meines Sucherkollegens vor dem VG Wiesbaden. Er war Sportschütze, genauer Vorderladerschutze. Die Entwicklung der Vorderladergewehre hat ihn interessiert sowie die Entwicklung der dazu passenden Munition. Viele dieser Entwicklungen waren regional angesiedelt und einige dieser Munitionsarten wurden nur im Versuchsstadion verwendet. Die damaligen Entwickler haben sich nicht die Mühe gemacht unverschossene Vergleichsstücke aufzubewahren oder gar in einem Museum abzuliefern, folglich kann man diese Typen nur noch in der Nähe von Schießständen finden oder Örtlichkeiten, die als Schießgelände verwendet wurden.
Das war sein Forschungsvorhaben: Er wollte Munition für Vorderlader finden.

Viele Grüße

Walter


ChristianH

ZitatEr wollte Munition für Vorderlader finden
Schönes Beispiel; ändert aber nichts an meiner Aussage. Entscheidend dürfte bei ihm gewesen sein, dass er sein Forschungsvorhaben glaubwürdig vetreten hat. Ich bin mir sicher, dass man es auch bei ansich guten Fragestellungen vermasseln kann, wenn man es ungünstig "verkauft" bzw. wenn die Voreingenommenheit des Publikums keine faire Verständigung erlaubt.

PS.: Macht er das noch? ich hätte da etwas für ihn...

insurgent

Zitat von: ChristianH in 09. Juli 2010, 14:04:05

PS.: Macht er das noch? ich hätte da etwas für ihn...

Hey, alte Geschosse zur mir :zwinker:
Meine Bodenfunde werden gemeldet