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Sondengehen => Für ein legales Hobby! Berichte, Erfahrungen und Hinweise unserer User => Thema gestartet von: chrissangelhh in 08. Juli 2010, 16:28:04

Titel: Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: chrissangelhh in 08. Juli 2010, 16:28:04
Ich dachte das könnte mal  ganz interessant sein.

Wenn wir uns in diesem Forum mal umschauen, haben wir 13534 Themen, die sich um Funde von aktiven Usern in diesem Forum drehen. Das sind abzüglich falsch geschriebener und sonstiger Themen, ca. 12000 Themen die sich um Funde dieser User hier drehen.

Wenn man sich hier so umsieht und vor allem "umliest" dann haben "nur" 5 % in diesem Forum eine Suchgenehmigung von denen hier auch kaum welche als z.B Pdf. Dokument herumschwirren um sie mal gesehen zu haben denn es scheint ja wirklich selten zu sein.

Wenn wir dir 5 % abziehen bleiben 11400 verschiedenen Funde übrig von Leuten die keine Suchgenehmigung haben.
Also 95 % tummeln sich hier in diesem Forum einfach so herum ohne Genehmigung.

Ja gut ziehen wir noch ein paar ab , da ein paar Funde von den selben Leuten gemacht worden.

Alles in allem haben wir hier dann (und das is großzügig gerechnet) 80 % potenzielle User ohne Genehmigung in diesem Forum.

Wie soll dann bitteschön, die Zusammenarbeit mit den Behörden Früchte tragen, wenn hier diese Leute eine Plattform haben (ausser bei E-Bay) und sie ausserdem auch noch Hilfestellung in Begutachtung und Datierung ihrer Fundstücke von anderen Usern erhalten ????

Ausserdem lese ich immer wieder Beiträge (in z.B dem Unterpunkt : Rund ums Sonden gehen usw ) Ich xy beantrage gerade im Bundesland Xy eine Suchgenehmigung ohne die ich nicht losgehen würde , da ich ja kein "Grabräuber" bin und der gleiche User präsentiert  seine Funde in einem anderen Unterpunkt in diesem Forum die er letzte Woche gemacht hat !!! ?????
Also die Frage an Euch:
Lohnt es sich noch den geraden Weg zu gehen (so wie ich es mache) oder sollte man gleich rauf auf den Acker (denn sein wir mal ehrlich. Wer ist denn hier schonmal erwischt worden??? Ich lese immer nur von Leuten die Leute kennen die mal vielleicht erwischt wurden.)

Ich hoffe auf rege Diskussion.

Gruss aus dem Norden.
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: emiore in 08. Juli 2010, 16:56:10
Wenn überhaupt, dann kannst du das nur für jedes Bundesland einzeln durchkauen. Das Verhältnis von Amt und Sondengänger ist abhängig vom Bundesland, genauso wie die Gesetzeslage. Auf Bundesebene läuft es darauf hinaus, dass man entweder legal sucht und mit den Behörden kooperiert oder alles nur zum Anschauen in der eigenen Vitrine landet. Und wenn man kein "Grabräuber" sein möchte, ist nur die 1. Option denkbar. Insofern erübrigt sich jede Diskussion zu diesem Thema.
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: fafnir in 08. Juli 2010, 17:02:54
Hast du den Beitrag vielleicht versehentlich im falschen Forum abgeschickt?

Die überwiegende Mehrheit der Leute die hier schreiben und Funde vorstellen, haben selbstverständlich eine Nachforschungs/ Grabungsgenehmigung.
Dazu kommt noch eine Menge an Scherbensuchern und Steinchenauflesern, die meistens gar keine gesonderte Genehmigung benötigen.

Habe eher den Eindruck, dass wenigstens 5% der hier Aktiven auch beruflich etwas mit der Archäologie zu tun haben.  :winke:
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: chrissangelhh in 08. Juli 2010, 17:05:32
Ja klar 5 % haben bestimmt mit Archäologen zu tun. Das bestreite ich gar nicht. Aber alle Funde die hier vorgestellt werden sind von Leuten mit Grabungsgenehmigung ??? Und die meisten Funde sind keine, die mal eben oben auf liegen sondern für die musst du schon graben.
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: schäfchen in 08. Juli 2010, 17:08:25
und auserdem was ist mit den bayern... brauchen wir nicht und des vom vor mann schon geschrieben
steine und co.
im forum gibts auch was für links, archiv, und sonst noch freie diskusions sachen.
eiso würd ich des so jetzt nicht sagen mit den 95%!
in meinen augen etwas zuweit gegriffen!
:winke:
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: chrissangelhh in 08. Juli 2010, 18:48:59
Deswegen habe ich ja auch großzügig auf 80 % runtergerechnet.
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: chrissangelhh in 08. Juli 2010, 18:50:22
Und was braucht ihr in Bayern nicht ?? Eine Suchgenehmigung braucht ihr nicht , dass ist richtig aber die Funde die hier veröffentlicht werden sind mit sicherheit keine , die mitten auf dem Weg oder dem Acker liegen.
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: Lojoer in 08. Juli 2010, 19:20:16
Zitat von: chrissangelhh in 08. Juli 2010, 18:50:22
.... aber die Funde die hier veröffentlicht werden sind mit sicherheit keine , die mitten auf dem Weg oder dem Acker liegen.
Hallo chrissangelhh,
also bestimmt 99% aller hier geposteten Funde könnten durchaus Oberflächenfunde sein.
Dies ist bestimmt nicht der Fall, aber zu sagen, dass diese mit Sicherheit keine Oberflächenfunde sind, halte ich für kühn.
Selbst, wenn wir den Sonderfall Bayern ausklammern (bestimmt 10% der User) kann man davon ausgehen, dass ein Großteil der User hier im Forum eine NFG besitzen. Nehmen wir dann noch, die dazu die mit regionalen Museen zusammenarbeiten, düfte eine Majorität erreicht sein.
Aber jetzt zu Deiner eigentlichen Frage.
Ja, es lohnt sich den geraden Weg zu gehen.
Erstens sucht man wesentlich entspannter und
zweitens kann die Zusammenarbeit mit den Fachleuten richtig Spaß machen.
Wenn diese richtig klappt steht einem ein enormes Informationsmaterial zur Verfügung, an dass man im Normalfall nicht so leicht herankommt.
Gruß Jörg
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: Merowech in 08. Juli 2010, 19:34:50
Die Leute die sich ernsthaft mit dem Thema auseinandersetzen dürfen sich gerne hier informieren.
http://www.sucherforum.de/index.php/topic,40992.msg266115.html#new

Und wenn das hier zur einer unnötigen Diskussion ausartet mache ich dicht.  :zwinker:
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: chrissangelhh in 08. Juli 2010, 21:46:05
Lojoer.

Entlich einer der auf die eigentliche Frage antwortet und der zum Glück selbst einräumt (auch wenn es zwischen den Zeilen ist) das die Funde bestimmt nicht alle Oberflächenfunde sind und vielleicht auch nicht umbedingt mit einer Genehmigung. 

Das dieses Thema dicht gemacht werden soll ist mir recht, da hier anscheinend kaum einer den Mut aufbringt zuzugeben ohne Genehmigung loszugehen und bis auf einer jetzt eh nicht auf die eigentliche Frage eingeht.

Es ist schade das man sich selbst so in die eigene Tasche lügt und vorgibt das richtige tun zu wollen aber jede Menge User dabei unterstützt ihre "an der Oberfläche gefundenen Dinge" zu datieren und zu bewerten und ihnen so dabei hilft weiter zu machen und dabei die Zusammenarbeit mit den Ämtern indirekt mehr als erschwert.

Da muss man sich nicht wundern das man keine Genehmigungen mehr bekommt und die Sondler als Grabräuber angesehen werden.
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: Pfälzer in 08. Juli 2010, 22:12:44
Bist du immer noch angefressen wegen deiner abgelehnten Anfrage ?

Zitatda hier anscheinend kaum einer den Mut aufbringt zuzugeben ohne Genehmigung loszugehen

Doch, ich. Aber bringt dich das wirklich weiter ?  :zwinker:

Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: chrissangelhh in 08. Juli 2010, 22:24:02
Das bringt mich der ehrlichkeit näher und ja ich bin immer noch angefressen ;)
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: Hase in 08. Juli 2010, 23:05:12
Der gerade Weg lohnt auf alle Fälle. Was ich schon alles (auch ohne etwas davon zu haben) "be- und ersondeln" durfte ist jede Mühe wert gewesen.
Ich bin Besitzer von Genehmigungen in NRW, Niedersachsen (eine Stadt), Meckvop (verbunden mit dem Status als ehrenamtlicher Bodendenkmalpfleger) und Schleswig-Holstein.
Mittlerweile arbeite ich auch in der Archäologie und habe täglich (die letzten Hitzetage mal ausgenommen) meinen Spass dabei.
Zu guter Letzt gilt natürlich, was Jörg schrieb: es sucht sich viel entspannter mit NFG.

Ein Rat an Dich: Du solltest Frau Dr. F. aus Hamburg einfach hinter Dir lassen und es in Schleswig-Holstein versuchen. Dort gibt es eine Menge an auch Bundeslandübergreifenden Gruppenaktionen mit potentiell seeeehr schönen Funden und ´ner Menge Spaß. :super:
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: chrissangelhh in 08. Juli 2010, 23:45:48
Ja da habe ich auch schon dran gedacht an schleswig. Vielleicht kann mir ja jemand bei der Formulierung helfen.
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: Jøran-Njål in 09. Juli 2010, 03:40:08
Zitat von: chrissangelhh in 08. Juli 2010, 23:45:48
Ja da habe ich auch schon dran gedacht an schleswig. Vielleicht kann mir ja jemand bei der Formulierung helfen.

Immer noch nicht angeschrieben?  :nono:


Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: insurgent in 09. Juli 2010, 07:53:26
Zitat von: chrissangelhh in 08. Juli 2010, 23:45:48
Ja da habe ich auch schon dran gedacht an schleswig. Vielleicht kann mir ja jemand bei der Formulierung helfen.

Du brauchst keine Formulierung sondern ein Telefon :engel:

04621 387-0 Jan Fischer oder Dr. Martin Segschneider

Kannst auch eine Mail schreiben

Adressen unter www.alsh.de
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: Belenos in 09. Juli 2010, 08:12:54
Moin,

der gerade Weg ist der bessere, allerdings wird er einem SG nicht leicht gemacht. Mein Antrag wurde zunächst abgelehnt, dagegen haben ich einen Widerspruch eingereicht, dieser wurde zurückgewiesen, dann habe ich eine Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht, das Gericht hat meinen Anspruch auf eine NFG bestätigt, danach bekam ich die NFG für einen Landkreis für gestörte Böden und Bauland. Inzwischen habe ich eine NFG ohne Einschränkungen.

Allerdings poste ich hier keine Funde, die Funde veröffentliche ich in unserer Vereinszeitschrift "Das Schatzsucher Magazin"

Viele Grüße

Walter
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: Metallsonde_de in 09. Juli 2010, 08:58:44
Ich glaube nicht, dass hier illegale Sucher gibt. Alle die gezielt nach Antiken suchen haben eine Genehmigung und alle die keine Genehmigung haben brauchen keine weil sie einfach "nur so" und nicht gezielt nach Antiken suchen.

Von daher ist dieser Thread völlig Panne und überflüssig und nur darauf ausgerichtet zu provozieren :cop:
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: Lojoer in 09. Juli 2010, 09:00:40
Hallo chrissangelhh,
also ich an Deiner Stelle würde zweigleisig fahren,
1. mich in Schleswig um eine NFG bemühen und mich entsprechend zertifizieren bzw. qualifizieren lassen.
2. auch weiterhin die NFG für Hamburg anstreben.
Den Rat von Hase
Zitat von: Hase in 08. Juli 2010, 23:05:12
Du solltest Frau Dr. F. aus Hamburg einfach hinter Dir lassen
ist zwar der einfache, entspricht aber nicht meinem Verständnis der ehrenamtlichen Denkmalpflege.
Wenn man die NF mit Sonde anstrebt und das Gesetz dies nicht grundsätzlich ausschließt (was ja offensichtlich zutrifft), sollte man auch versuchen eine Genehmigung zu erlangen. Entsprechende vernünftige Argumente und Beispiele, dass eine guten Zusammenarbeit funktioniert gibt es ja.
Die von Walter durchgezogene harte Tour, würde ich jedoch wirklich ganz hinten an stellen.

Gruß Jörg
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: Metallsonde_de in 09. Juli 2010, 09:03:29
Zitat von: Belenos in 09. Juli 2010, 08:12:54
Allerdings poste ich hier keine Funde, die Funde veröffentliche ich in unserer Vereinszeitschrift "Das Schatzsucher Magazin"

Hallo Walter,

habt ihr das Magazin nicht mehr im Verkauf? Ich sehe es bei eBay nicht mehr..

Gruß Jens
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: Belenos in 09. Juli 2010, 09:37:58
Zitat von: Metallsonde_de in 09. Juli 2010, 09:03:29
Hallo Walter,

habt ihr das Magazin nicht mehr im Verkauf? Ich sehe es bei eBay nicht mehr..

Gruß Jens

Hallo Jens,

den Verkauf macht Gabi, darum kümmere ich micht nicht. Ich vermute mal, dass die Nachfrage nach der Januarausgabe jetzt nicht mehr so der Renner ist.

Viele Grüße

Walter

Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: Belenos in 09. Juli 2010, 09:55:27
Zitat von: Lojoer in 09. Juli 2010, 09:00:40
Wenn man die NF mit Sonde anstrebt und das Gesetz dies nicht grundsätzlich ausschließt (was ja offensichtlich zutrifft), sollte man auch versuchen eine Genehmigung zu erlangen. Entsprechende vernünftige Argumente und Beispiele, dass eine guten Zusammenarbeit funktioniert gibt es ja.
Die von Walter durchgezogene harte Tour, würde ich jedoch wirklich ganz hinten an stellen.

Gruß Jörg


Moin Jörg,

es bedarf da keiner vernünftige Argumente, da gem. Verwaltungsverfahrensgesetz ein schriftlicher Antrag schrfitlich beantwortet werden muss. Dem Antrag kann stattgegeben werden oder dem Antrag kann teilweise stattgegeben werden, abgelehnt werden darf der Antrag nicht, weil das DSchG die Möglichkeit einer NFG vorsieht. In welchem Umfang dem Antrag stattgegeben wird ist in das Ermessen der Behörde gestellt. Die Behörde ist verpflichtet ihr Ermessen auszuüben, aber sie darf das Ermessen nicht so weit ausdehnen, dass keine NFG zustande kommt. Wird dem Antrag nicht in vollem Umfang entsprochen, ist dies zu begründen. Gem. § 39 VerwVerfG  sind in dieser Begründung die Gründe die FÜR eine Erteilung sprechen den Gründen die GEGEN eine Erteilung im Umfang des Antrages sprechen, gegenüberzustellen.

Gem § 24 VerwVerfG ist die Behörde verpflichtet, den Antragsteller so zu beraten, dass alle für die positive Ermessensausübung erforderlichen Angaben vorliegen.

Ich sehe da keinen Raum für vernünftige Argumente, die Behörde soll einfach nur ihre Arbeit machen und den Antrag so bearbeiten, wie dies im VerwVerfG gefordert ist und auf die ein Antragsteller einen Rechtsanspruch hat.

Da ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer NFG besteht, sollte ein SG dort nicht als Bittsteller auftreten, sondern auf gleicher Augenhöhe der Behörde entgegentreten.

Der Antragsteller muss Mitglied in einem Geschichts oder Heimatverein sein und ein Forschungsziel haben, dass er durch seine Nachforschung verwirklichen möchte.

Spaßsuche muss nicht genehmigt werden. Dieses Hobby, bei dem historische Funde dem Bodenarchiv entnommen werden, eignet sich nicht zur Spaßsuche.

Viele Grüße

Walter
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: ChristianH in 09. Juli 2010, 10:38:28
Zitatund ein Forschungsziel haben, dass er durch seine Nachforschung verwirklichen möchte
Wie sieht es mit dem Ermessensspielraum aus, den die Behörde hat, wenn sie entscheiden soll, ob das jeweilige Forschungsziel "ernsthaft" ist ? Hat die Behörde (und Hamburg tut das bestimmt) nicht sogar die Freiheit zu erklären, dass sie ein Forschungsziel nicht anerkennt, weil sie dem Antragsteller die wissenschaftliche Kompetenz abspricht bzw. weil der Antragsteller kein ausgebildeter Forscher (sprich: Archäologe oder zumindest Akademiker) ist?
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: Lojoer in 09. Juli 2010, 11:29:49
Hallo Christian,
Zitat von: ChristianH in 09. Juli 2010, 10:38:28
Wie sieht es mit dem Ermessensspielraum aus, den die Behörde hat, wenn sie entscheiden soll, ob das jeweilige Forschungsziel "ernsthaft" ist ? Hat die Behörde (und Hamburg tut das bestimmt) nicht sogar die Freiheit zu erklären, dass sie ein Forschungsziel nicht anerkennt, weil sie dem Antragsteller die wissenschaftliche Kompetenz abspricht bzw. weil der Antragsteller kein ausgebildeter Forscher (sprich: Archäologe oder zumindest Akademiker) ist?
das ist der springende Punkt. Der Unterschied zwischen ernsthaftem Forschungsziel und Spaßsondeln.
Generell eine wissenschaftliche Kompetenz abzusprechen, ist jedoch nicht so einfach. Unabhängig von der wissenschaftlichen Fachrichtung, sind Laien durchaus in der Lage erfolgreich Forschung zu betreiben, auch ohne dass sie einen akademischen Grad besitzen. Die lässt sich auch im Bereich der Archäologie aus jüngerer Zeit erfolgreich belegen.

Hallo Walter,
mit der harten Tour meinte ich nicht den Hinweis auf die geltenden Verwaltungsverfahren, sondern die gerichtliche Durchsetzung, die nur als letztes Mittel angesehen werden kann.

Gruß Jörg   
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: Belenos in 09. Juli 2010, 12:10:50
Zitat von: ChristianH in 09. Juli 2010, 10:38:28
Wie sieht es mit dem Ermessensspielraum aus, den die Behörde hat, wenn sie entscheiden soll, ob das jeweilige Forschungsziel "ernsthaft" ist ? Hat die Behörde (und Hamburg tut das bestimmt) nicht sogar die Freiheit zu erklären, dass sie ein Forschungsziel nicht anerkennt, weil sie dem Antragsteller die wissenschaftliche Kompetenz abspricht bzw. weil der Antragsteller kein ausgebildeter Forscher (sprich: Archäologe oder zumindest Akademiker) ist?

Moin, Forschung und Lehre sind frei - das ist ein Grundrecht, da hat die Behörde gar nichts zu entscheiden.

Das ist auch richterlich festgestellt worden vom VG Wiesbaden im Urteil vom 03.05.2000. Die Behörde wollte genau darauf hinaus, dass wir ja nicht Archäologie oder Geschichte studiert hätten. Das hat der Richter aber vom Tisch gewischt, weil das Grundgesetz dazu keine Einschränkung macht - jeder ob mit oder ohne Studium darf forschen, nach was auch immer. Die Behörde hat es auch nicht zu interessieren, ob eine Forschung sinnvoll ist oder nicht.

Viele Grüße

Walter

Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: Merowech in 09. Juli 2010, 12:44:14
Zitat von: chrissangelhh in 08. Juli 2010, 22:24:02
Das bringt mich der ehrlichkeit näher und ja ich bin immer noch angefressen ;)


Du brauchst nicht angefressen zu sein.............der Hinweiß auf das eventuelle schliessen dieses Threads ist davon abhängig ob User hier entgleisen und nicht sachlich disskutieren.
So ein Zinober wie in den vergangenen Wochen machen die Mods. und Admins nicht mehr mit.
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: ChristianH in 09. Juli 2010, 12:51:44
Zitatda hat die Behörde gar nichts zu entscheiden
Ohne mich auf Präzendenzfälle oder Paragraphen stützen zu können würde ich das doch eher bezweifeln. Auch wenn es den Ämtern schwer fallen dürfte, hier strikt nach Kriterien vorzugehen, muss es solche geben, zumindest vorgebliche. Es kann ja schliesslich nicht sein, dass jedes beliebige "Forschungsvorhaben" ein 'Go' kriegt, oder ???
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: Belenos in 09. Juli 2010, 13:36:52
Zitat von: ChristianH in 09. Juli 2010, 12:51:44
Ohne mich auf Präzendenzfälle oder Paragraphen stützen zu können würde ich das doch eher bezweifeln. Auch wenn es den Ämtern schwer fallen dürfte, hier strikt nach Kriterien vorzugehen, muss es solche geben, zumindest vorgebliche. Es kann ja schliesslich nicht sein, dass jedes beliebige "Forschungsvorhaben" ein 'Go' kriegt, oder ???

Okay, ein Beispiel meines Sucherkollegens vor dem VG Wiesbaden. Er war Sportschütze, genauer Vorderladerschutze. Die Entwicklung der Vorderladergewehre hat ihn interessiert sowie die Entwicklung der dazu passenden Munition. Viele dieser Entwicklungen waren regional angesiedelt und einige dieser Munitionsarten wurden nur im Versuchsstadion verwendet. Die damaligen Entwickler haben sich nicht die Mühe gemacht unverschossene Vergleichsstücke aufzubewahren oder gar in einem Museum abzuliefern, folglich kann man diese Typen nur noch in der Nähe von Schießständen finden oder Örtlichkeiten, die als Schießgelände verwendet wurden.
Das war sein Forschungsvorhaben: Er wollte Munition für Vorderlader finden.

Viele Grüße

Walter

Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: ChristianH in 09. Juli 2010, 14:04:05
ZitatEr wollte Munition für Vorderlader finden
Schönes Beispiel; ändert aber nichts an meiner Aussage. Entscheidend dürfte bei ihm gewesen sein, dass er sein Forschungsvorhaben glaubwürdig vetreten hat. Ich bin mir sicher, dass man es auch bei ansich guten Fragestellungen vermasseln kann, wenn man es ungünstig "verkauft" bzw. wenn die Voreingenommenheit des Publikums keine faire Verständigung erlaubt.

PS.: Macht er das noch? ich hätte da etwas für ihn...
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: insurgent in 09. Juli 2010, 14:28:42
Zitat von: ChristianH in 09. Juli 2010, 14:04:05

PS.: Macht er das noch? ich hätte da etwas für ihn...

Hey, alte Geschosse zur mir :zwinker:
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: MultiSammler in 09. Juli 2010, 14:29:36
Hi,
Zitatdann haben "nur" 5 % in diesem Forum eine Suchgenehmigung von denen hier auch kaum welche als z.B Pdf. Dokument herumschwirren um sie mal gesehen zu haben  

möchtest Du gerne alles "schwarz auf weiß" sehen oder warum schreibst Du diesen Satz?? Glaubst Du das jeder der eine Grabungsgenehmigung hat, diese auch veröffentlichen muß nur um solchen Leuten, wie Du einer zu sein scheinst, einen Beweiß abzuliefern?? Ich wüßte wirklich nicht wieso ein User das tun sollte, sag Du es mir??

Gruß MultiSammler  :zwinker:
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: StoneMan in 09. Juli 2010, 15:02:06
Zitat von: Merowech in 09. Juli 2010, 12:44:14
Du brauchst nicht angefressen zu sein.............der Hinweiß auf das eventuelle schliessen dieses Threads ist davon abhängig ob User hier entgleisen und nicht sachlich disskutieren.
So ein Zinober wie in den vergangenen Wochen machen die Mods. und Admins nicht mehr mit.
Das "angefressen" bezog sich doch auf seine abgelehnten Anfrage in HH. Oder lese ich das falsch?
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: emiore in 09. Juli 2010, 17:05:06
Ich hätte eine Idee. Ein Ziel dieses Forums dürfte es ja sein, die Gemeinschaft der Sondengänger in ein positives Licht zu rücken durch z.B. eine gute Zusammenarbeit der Sondengänger mit dem LfD oder auch einzelnen Archäologen.

Einer der ersten Schritte in diese Richtung (und wahrscheinlich auch der entscheidenste) ist die Beantragung einer NFG. Ohne NFG, keine Zusammenarbeit, keine Fundmeldung, negative Presse. Seht ihr doch auch so, oder?

Daher glaube ich, dass dieses Forum einen sehr großen Beitrag leisten könnten, wenn es klare Hilfestellungen für NFG-Antragssteller geben würde. Und damit meine ich nicht punktuelle Antworten auf einzelne Fragen. Ich meine eine Art Anleitung für das ganze Prozedere. Wenn jeweils 2 oder 3 Leute aus jedem Bundesland zusammenarbeiten, ihre Erfahrungen austauschen und dann einen kleinen "Guide" für ihr Bundesland schreiben. Z.B.: a) An wen sollte man sich zuerst wenden b) An wen geht der Antrag c) was ist bei dem Antrag zu beachten (Fehler die ihr vll gemacht habt und die vermieden werden können) d)...

Mein Problem war zum Beispiel, dass ich nicht wusste wo ich ansetzen muss. Nach mehreren Telefonaten habe ich den richtigen Ansprechpartner gefunden. Er hat mich auch gleich zu einem Gespräch eingeladen und mir erklärt, dass ich einen Kurs für das Sondeln mit MD machen muss. (Sachsen). Das einzige Problem ist bis jetzt nur noch der Antrag für die NFG, da ich momentan nicht so genau weiß, wie ich am besten meine wissenschaftliche Fragstellung formuliere und ob ich wirklich "Fotografien, Dokumentationen und Gutachten zu dem betroffenen Areal" brauche! (Ich würde mich sehr über Tipps freuen!  :zwinker:)

Es ist nur mal eine Idee. Aber da es hier sehr viele gibt, die bereits (pos. und neg.) Erfahrung mit der Beantragung einer NFG gemacht haben, wäre dieses Forum die optimale Plattform für solch eine Hilfestellung und würde die Anzahl von wahrscheinlich NFGs steigern und damit auch das Bild in der Öffentlichkeit verbessern. Was meint ihr dazu, würde so etwas Sinn machen?
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: chrissangelhh in 09. Juli 2010, 17:53:57
So. Wenn es das ist, was meine Anfangsfrage bewirkt hat dann geht das zwar an meiner Frage vorbei ist aber endlich mal ne klasse Idee.

Mehrere pro Bundesland schliessen sich zusammen (am besten einer mit dabei bei dem der Antrag erfolgreich war) und geben Hilfestellungen anhand von einem Guide. UNd es werden halt bneue Unterpunkte im Forum für jedes relevante Bundesland gemacht.

Beide Daumen hoch. Klasse Idee.

Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: insurgent in 09. Juli 2010, 19:55:32
Zitat von: chrissangelhh in 09. Juli 2010, 17:53:57
So. Wenn es das ist, was meine Anfangsfrage bewirkt hat dann geht das zwar an meiner Frage vorbei ist aber endlich mal ne klasse Idee.

Mehrere pro Bundesland schliessen sich zusammen (am besten einer mit dabei bei dem der Antrag erfolgreich war) und geben Hilfestellungen anhand von einem Guide. UNd es werden halt bneue Unterpunkte im Forum für jedes relevante Bundesland gemacht.

Beide Daumen hoch. Klasse Idee.



ÄÄHHH, das war/ist die Idee von DIGS

http://www.digs-online.de/
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: stratocaster in 09. Juli 2010, 20:08:54
Zitat von: emiore in 09. Juli 2010, 17:05:06

Daher glaube ich, dass dieses Forum einen sehr großen Beitrag leisten könnten, wenn es klare Hilfestellungen für NFG-Antragssteller geben würde.


Und das genau ist völlig unmöglich, da Deutschland, was die Denkmalpflege betrifft, ein einziger Flickenteppich
a. unterschiedlichster Gesetzgebungen und
b. unterschiedlichster Auslegungen dieser Gesetzgebungen ist.

Hier ist der Link zu den Landesgesetzen
http://www.landesarchaeologen.de/dschg/denkmalschutzgesetze.html

Nehmen wir mal das Beispiel Hessen:
Im Landesgesetz steht, wer die NFG ausstellt, nämlich die obere Denkmalschutzbehörde
Nun gibt es aber Verwaltungsvorschriften, die erklären, an wen das die obere Denkmalschutzbehörde delegiert
Jetzt muss man erst mal an die entsprechenden Verwaltungsvorschriften rankommen.

usw., usw., usw.
Dein Gedanke ist gut, ist aber reines Wunschdenken und leider nicht lösbar.  :besorgt:

Es gibt auch den Fall, dass es innerhalb eines Amtes Sachbearbeiter gibt, die für eine bestimmte
Region zuständig sind, und eine NFG ausstellen; und der Kollege, der für eine andere Region zuständig ist,
stellt aus Prinzip eben keine aus.

usw., usw., usw.

Gruß  :winke:
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: emiore in 09. Juli 2010, 21:11:38
Zitat von: insurgent in 09. Juli 2010, 19:55:32
ÄÄHHH, das war/ist die Idee von DIGS

ja, WAR die Idee. Meiner Meinung nach ist die Seite im Bezug auf Beantragung von NFGs nicht sehr hilfreich und das Forum dort ist sogar für einzelne BLs verwaist. Vll. könnte man auch darauf aufbauend etwas machen.

Zitat von: stratocaster in 09. Juli 2010, 20:08:54
Und das genau ist völlig unmöglich, da Deutschland, was die Denkmalpflege betrifft, ein einziger Flickenteppich
a. unterschiedlichster Gesetzgebungen und
b. unterschiedlichster Auslegungen dieser Gesetzgebungen ist.

Klar, deswegen brauchen wir ja auch 2-3 Leute aus jedem Bundesland. Aber ich gebe dir Recht, es ist ein Flickenteppich. Natürlich können wir nicht jedes Problem, jede Verwaltungsvorschrift adressieren. Das ist ja auch nicht nötig. Wer eine NFG haben will, sollte auch individuelle Klippen eigenständig umschiffen können. Nichtsdestotrotz wäre eine generelle Richtlinie für jedes Bundesland sehr hilfreich! Vll. seht ihr das nicht so, weil ihr wisst wie es läuft und eure NFG schon habt, aber "Neulinge" stehen ganz alleine da. Ist ein größeres Projekt, dafür auch umso nützlicher.

Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: chrissangelhh in 09. Juli 2010, 21:45:22
emiore ich kann da nur voll in deine Kerbe hauen.

Das man nicht jeden Fall einzelnd bearbeiten und durchkauen kann ist ja klar aber wenn in Schleswig drei Leute eine Genehmigung bekommen haben dann kann man sich ja auch auf diese Leute bzw. dessen Schreiben oder Telefonate an die Ämter als Präzedenzfälle nehmen. Für die anderen Bundesländer natürlich auch denn es gibt ja immer noch Unterschiede zwischen z.B Hessen und Hamburg usw.
Drei Leute pro Bundesland mit Genehmigung sollten sich doch finden lassen und als Voreiter "benutzen" lassen (verzeiht den Ausdruck ich hoffe ihr wisst was ich meine).
Es kann ja nicht sein das "nur" weil ein Angestellter im Amt einen schlechten Tag hat er den Antrag ablehnt und der oder die im Nebenzimmer würde die Genehmigung austellen. Da müsste doch mal eine eimnheitliche Regelung her wenn es die nicht schon gibt), die dann auch vor Gericht bestand hat. Wenn jeder dann vor Gericht geht der eine unberechtigte Ablehnung erhalten hat und dann gewinnt vor Gericht dann wird es auf dauer aber teuer und anstrenged für die Ämter und es bewegt sich vielleicht was.
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: insurgent in 09. Juli 2010, 21:59:49
Zitat von: chrissangelhh in 09. Juli 2010, 21:45:22
emiore ich kann da nur voll in deine Kerbe hauen.

Das man nicht jeden Fall einzelnd bearbeiten und durchkauen kann ist ja klar aber wenn in Schleswig drei Leute eine Genehmigung bekommen haben ...................

Wir sind in SH fast 100 :smoke:
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: chrissangelhh in 09. Juli 2010, 22:01:18
Das war ja auch nur eine minimal Zahl  :winke:

Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: ChristianH in 09. Juli 2010, 22:32:51
ZitatWir sind in SH fast 100
Hach ja... es kam mir noch wie gestern vor, als wir so wenige waren, dass ich alle kannte  :weise: :schaf:
Titel: Sv: Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: Jøran-Njål in 10. Juli 2010, 02:43:10
Zitat von: Belenos in 09. Juli 2010, 08:12:54Allerdings poste ich hier keine Funde, die Funde veröffentliche ich in unserer Vereinszeitschrift "Das Schatzsucher Magazin"

Kann man die Vereinszeitschrift im Internet lesen?

Ich will dafür kein Geld ausgeben, ist ja Hobby.  :dumdidum:
Titel: Re:Sv: Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: Belenos in 10. Juli 2010, 11:11:12
Zitat von: Jøran-Njål in 10. Juli 2010, 02:43:10
Kann man die Vereinszeitschrift im Internet lesen?

Ich will dafür kein Geld ausgeben, ist ja Hobby.  :dumdidum:

Scherzkeks,

wir wollen aber Geld dafür, es sei denn Du kennst eine Druckerei, die uns die Magazine kostenlos druckt.

Viele Grüße

Walter
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: Belenos in 10. Juli 2010, 11:25:28
Moin,

also für Hessen spielt die IG Phoenix Rhein-Main www.phoenixrheinmain.de ja schon lange die Anlaufstelle.

Anträge zur Erteilung einer NFG gem. § 21 HDSchG können unter phoenixrheinmain@t-online.de angefordert werden. Die Adresse der Denkmalschutzbehörde steht schon drauf, da muss man nicht nach dem Änderungsgesetz zum HDSchG suchen um zu erfahren, dass nicht die obere Denkmalschutzbehörde für die NFG zuständig ist, sondern die Denkmalfachbehörde.

Die Bearbeitung des Antrags dauert bis zu vier Monaten, weil der Antrag erst dem Beirat Nachforschung vorgelegt wird und dieser nur 4-mal im Jahr tagt.

Danach erhält man eine Einladung vom Bezirksarchäologen, entweder nach Wiesbaden, Marburg oder Darmnstadt. Nach dem Gespräch wird die NFG zugesandt. Für das erste Jahr gibt es die nur OHNE Detektoreinsatzgenehmigung, d. h. im ersten Jahr ist Scherbenlesen angesagt.

Damit soll überprüft werden, ob der Antragsteller in der Lage ist Fundmeldungen korrekt zu erstellen.
Daneben ist der Besuch eines Grundkurses in Geländebegehung zu absolvieren (ein Tag), kostet 15 Euro.
Die NFG kostet übrigens nichts.
Die Inhaber einer NFG sind Unfallversichert und teilweise auch Haftpflichtversichert. (kostenlos)

Hat man die Fundmeldungen korrekt abgeben gibt es für das nächste Jahr eine NFG MIT Detektoreinsatz.

Weiterhin sollte man pro Jahr einen der angebotenen Kurse besuchen. (je 15 Euro)
Diese Kurse sind absolut interessant mit einem hohen Informationsfaktor.

(Dieser Text kann im Sinne einer Zusammenstellung - falls diese hier im Forum zusammen kommt - frei verwendet und verändert werden)

Viele Grüße

Walter Franke
1. Vorsitzender
IG PHOENIX Rhein-Main
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: chrissangelhh in 10. Juli 2010, 11:54:46
Jetzt vielleicht noch ein "Vordruck" wie man den Antrag formulieren könnte für Hessen und dann ist das Bundesland doch schon mal 100%ig super formuliert und erklärt von Walter abgehakt. Super !! Gruss
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: Markus in 10. Juli 2010, 12:30:28
Merhaba!

Ich bin in einigen Anglerforen unterwegs (ja, ich bin Angler und ob ich einen gültigen Angelschein habe, oder nicht, das geht Euch garnix an - ich appeliere an Euren gesunden Menschenverstand dies zu beurteilen!), da kommt irgendwie keiner auf die Idee, die gültigen Fischereischeine sehen zu wollen - und das, obwohl es eine enorm große Anzahl an Schwarzanglern gibt, die jährlich einen enormen Schaden an den Gewässern anrichten!
Ich vestehe solche Threads nicht. Muss ich jetzt öffentlich nachweisen, dass ich eine NFG habe? Reicht es nicht, wenn mein zuständiges Amt, der Grundstücksbesitzer und meine Wenigkeit es wissen?  :kopfkratz: :irre: Wo ist der Sinn?

Gruß
Markus

P.S. Ehrlich währt am längsten  :zwinker: :winke:
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: Waldemar in 10. Juli 2010, 13:14:43
In S.-H. ist es ganz einfach.
Beim ALSH anrufen, Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren, alles weitere sieht man dann. :winke:
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: Pfälzer in 10. Juli 2010, 13:15:05
Och Markus

Zitatund ob ich einen gültigen Angelschein habe, oder nicht, das geht Euch garnix an

Wenn du mir deinen Schein zeigst, dann zeig ich dir auch meinen.  :zwinker:
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: emiore in 10. Juli 2010, 13:27:05
@ Markus: Marhaba! (die arabische Version  :zwinker:)

Die ursprüngliche Idee dieses Threads war ja nicht, dass alle ihre NFG posten. Das will ja auch niemand. Es war die Frage, ob sich der legale Weg vom Aufwand her lohnt und der Nutzen die Kosten überwiegt. Bei uns Angler (ja, ich bin auch so einer  :smoke:) ist das ja eine ganze andere Sache. Wir haben eine klare Struktur zum Erlangen des Angelscheins: 1. 20h Kurs 2. Prüfung -> Angelschein 3. Tageskarte/Verein. Der Aufwand ist zwar hoch, aber jeder kann problemlos ein Angelschein bekommen. Bei den NFGs gibt es ja leider keine solche klare Vorgehensweise.

@Waldemar: Und wie ging es dann weiter bei dir? Hat der Ansprechpartner dir dann genau gesagt, was in deinem Antrag stehen muss und was für Dokumente du benötigst?  Oder hat er dir schon pauschal gesagt: Gefällt mir, schicken sie mir bitte das einfach nochmal schriftlich und dann kriegen sie ihre NFG.?
Titel: Re:Sv: Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: Jøran-Njål in 10. Juli 2010, 13:37:58
Zitat von: Belenos in 10. Juli 2010, 11:11:12
wir wollen aber Geld dafür, es sei denn Du kennst eine Druckerei, die uns die Magazine kostenlos druckt.


Für Forschungsberichte, ja die gibt es bzw. wohl bald nicht mehr.

Warum veröffentlicht ihr die Berichte nicht einfach auf der Internetseite?

Hilsen

Jøran-Njål
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: Waldemar in 10. Juli 2010, 13:48:39
@ emiore, ruf an, dann wird dir alles erklärt. :winke:
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: emiore in 10. Juli 2010, 13:53:24
ich bin Sachse.  :-D

Also würdest du sagen, dass für eine NFG in S-H der Anruf beim ALSH genügt - alles weitere wird dann ganz easy mit dem Amt im Gespräch geklärt?
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: insurgent in 10. Juli 2010, 14:11:47
Zitat von: emiore in 10. Juli 2010, 13:53:24
ich bin Sachse.  :-D

Also würdest du sagen, dass für eine NFG in S-H der Anruf beim ALSH genügt - alles weitere wird dann ganz easy mit dem Amt im Gespräch geklärt?

So in etwa :smoke:

Keine große schriftliche Begründung in x-facher Ausfertigung :friede:

Wie Waldemar und ich ja auch schon geschrieben haben anrufen oder eine kurze Mail mit allen Kontaktdaten schreiben und in dem persöhnlichen Gespräch wird ausgelotet warum Du mit der Sonde los willst und auch schon warst :smoke:
Danach wird entschieden, ob Du zum Lehrgang zugelassen wirst. Dabei ist Ehrlichkeit und ein Interesse an der Geschichte, ohne monetären Hintergrund wichtig.

Abgelehnt worden sind nur sehr wenige bisher.
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: chrissangelhh in 10. Juli 2010, 14:50:36
Für ein solches Privates Gespräch sollte man ja auch gut vorbereitet sein . Da könnten ein paar Tips doch auch sehr hilfreich sein. Selbst wenn man ungefähr weiß was man möchte so spielt doch in einem persönliochen Gespräch die Formulierung des ganzen eine sehr wichtige Rolle könnte ich mir vorstellen.

Hessen ist ja jetzt klar behaupte ich mal.

Schleswig also einfach anrufen (so einfach kann es sein).

und weitere Bundesländer ?

Und es ging hier nicht darum das jeder seine Nfg hier einscannt und postet, sondern um ein bisschen mehr Ehrlichkeit und dem wichtigen Punkt ob der ganze Weg (mit all den Niederlagen die man vielleicht einstecken muss) sich im Verhältniss zum "einfach" losgehen lohnt (mal abgesehen davon, dass man natürlich entspannter sucht).

Eine noch sehr wichtige Frage (die in diesem Forum ja vielleicht schon mal behandelt wurde ist, wer von euch ist schon mal erwischt worden ist und was ist passiert??) . Ich habe immer nur von Leuten gelesen die Leute kennen die mal erwischt wurden.

Aber jedes Bundesland durchzugehen (bei denen man es 100 %ig weiß) finde ich immer noch eine sehr gute Idee.

Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: emiore in 10. Juli 2010, 15:09:01
In Sachsen scheint ein Anruf auch zu genügen. (Beim LfA, Dr. Christoph Heiermann). Man erhält eine Email mit mit Informationen zum SächsDSchG und zum Antrag sowie eine Einladung zum persönlichen Gespräch. Und dann wird es wohl wie in den anderen BLs ablaufen. -> Einladung zum Kurs, NFG.

@insurgent: Wird bei euch auch ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt oder ist das nur eine sächsische (und berechtigte) Spezialität?
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: fafnir in 10. Juli 2010, 15:32:37
Ach was , wozu ne Genehmigung, lohnt sich einfach nicht - und wenn du mit dem Gedanken spielst nen Führerschein zu machen - vergiss es - ich bin in den letzten 10 Jahren nur einmal in eine Verkehrskontrolle geraten und die wollten den noch nicht einmal sehen; das viele Geld hätte ich mir auch sparen können...  :irre:

Hätte da allerdings auch nochmal ne Frage:
Ist es besser Forellen schwarz zu angeln oder soll ich sie lieber im Supermarkt klauen?  :kopfkratz:
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: chrissangelhh in 10. Juli 2010, 15:37:28
Na das is ja mal ein Geistreicher Beitrag zum Ganzen. Ich führe das mal auf das Klima zurück das draussen herscht.  :nono:

Wenn du nie einen Führerschein gemacht hast und dadurch nicht fahren kannst oder nicht ausreichend und dabei Menschenleben tötest dann setzt du das also gleich mit einer Genehmigung zum sondeln gehen und die dadurch vielleicht entstehende Fundverschiebung oder das der Fundzusammenhang zerstört wurde.

Hmmmmm

Menschenleben zerstören gegen Fundzusammenhang zerstören ja netter Vergleich.

Ist aber auch wirklich warm draussen  :narr:
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: insurgent in 10. Juli 2010, 15:56:17
Zitat von: emiore in 10. Juli 2010, 15:09:01

@insurgent: Wird bei euch auch ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt oder ist das nur eine sächsische (und berechtigte) Spezialität?

Mir nicht bekannt und wurde von mir auch nicht verlangt.
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: stratocaster in 10. Juli 2010, 18:02:04
Hallo: Bei 38,5 Grad im Schatten gebe ich nun auch noch meinen Senf dazu:

Viele unser tüchigen Forenmitglieder haben eine NFG, weil sie das Glück haben
(Jawohl: DAS GLÜCK !!), dass die Umstände so sind, dass sie beim Amt anrufen können,
an freundliche Leute geraten und nach vielleicht gewissen Auflagen eine NFG bekommen.

Daraus leiten natürlich die glücklich tüchtigen Forenmitglieder folgendes ab:
"Alles ganz einfach: Nur beim Amt anrufen, und dann geht alles seinen Weg"

Man schließt halt gerne von sich auf andere; mach ich ja auch gerne.

Woanders geht das aber auch ganz anders; man wird z.B. ignoriert; das ist fast schlimmer als eine Ablehnung.

Leute: Es ist nicht alles so einfach.  :heul:
Versucht doch mal, einen Termin beim Bundespräsidenten oder beim Papst zu bekommen.
Ob das wohl klappt ?  :zwinker:

Gruß und schönen Sonntag  :winke:
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: Pfälzer in 10. Juli 2010, 18:09:17
ZitatWoanders geht das aber auch ganz anders; man wird z.B. ignoriert; das ist fast schlimmer als eine Ablehnung.

Da stimme ich dir uneingeschränkt zu. Und wer beides erhält: Na, der fühlt sich erst richtig gut........ :smoke:



Bei 39,2 Grad im Schatten.  :zwinker:
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: chrissangelhh in 10. Juli 2010, 18:12:05
Und umso wichtiger wäre doch eine angeleitete Hilfestellung in diesem Forum für jedes Bundesland damit es irgendwann vielleicht nichts mehr mit Glück zu tun hat, sondern mit richtiger Formulierung, Vorbereitung und Beziehungen in diesem Forum.

Gruss aus der Hitze Hölle Hamburg
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: insurgent in 10. Juli 2010, 22:57:35
Zitat von: stratocaster in 10. Juli 2010, 18:02:04

.........Woanders geht das aber auch ganz anders; man wird z.B. ignoriert; das ist fast schlimmer als eine Ablehnung.

Leute: Es ist nicht alles so einfach.  :heul:...............


So etwas kenne ich aber auch aus meiner Heimatstadt :wuetend:
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: Daniel in 11. Juli 2010, 10:00:34
Zitat von: emiore in 10. Juli 2010, 13:27:05
Es war die Frage, ob sich der legale Weg vom Aufwand her lohnt und der Nutzen die Kosten überwiegt.
Wenn man ein Hobby mit dieser Kosten / Nutzen Einstellung ausübt,
macht man sowieso etwas falsch! :belehr:
Finanzielle Kriterien sollten bei einem Hobby
gaaaaaaaaaanz weit hinten anstehen.

Gruß Daniel
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: Belenos in 11. Juli 2010, 12:49:30
Zitat von: chrissangelhh in 10. Juli 2010, 11:54:46
Jetzt vielleicht noch ein "Vordruck" wie man den Antrag formulieren könnte für Hessen und dann ist das Bundesland doch schon mal 100%ig super formuliert und erklärt von Walter abgehakt. Super !! Gruss

Moin,

gleich im zweiten Satz meines Postings steht:

>>>Anträge zur Erteilung einer NFG gem. § 21 HDSchG können unter phoenixrheinmain@t-online.de  angefordert werden. <<<

Das muss nichts formuliert werden, sondern der Antrag ist nur auszufüllen.

Viele Grüße

Walter
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: Belenos in 11. Juli 2010, 12:57:23
Zitat von: stratocaster in 10. Juli 2010, 18:02:04
Hallo: Bei 38,5 Grad im Schatten gebe ich nun auch noch meinen Senf dazu:

Viele unser tüchigen Forenmitglieder haben eine NFG, weil sie das Glück haben
(Jawohl: DAS GLÜCK !!), dass die Umstände so sind, dass sie beim Amt anrufen können,
an freundliche Leute geraten und nach vielleicht gewissen Auflagen eine NFG bekommen.


Moin,

also mit Glück hat das nichts zu tun, sondern damit, dass drei SG vom Verein Mythos e. V. in den Jahren 1999/2000die Erteilungen von NFG veim Verwaltungsgericht in Wiesbaden durchgeklagt haben und dass das Gericht festgestellt hat, das es einen Rechtsanspruch gibt NFG zu erhalten.

Danach haben einige Bundesländer nachgezogen wie z. B: SH, RP (teilweise), SN.

Wer in einem BL wohnt in dem noch keine NFG erteilt werden braucht kein Glück, sondern muss nur den Antrag durchklagen, so wie wir das gemacht haben.

Wenn ein Antrag nicht beantwortet wird, dagegen gibt es ein ganz einfaches Mittel, vorausgesetz der Antrag wurde per Einschreiben dem Amt zugestellt. Er schreibt eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit an das vorgesetzte Ministerium oder um die V0 bei der Beantwortung zu erhöhen, gleich an die Staatskanzlei.

Viele Grüße

Walter
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: stratocaster in 11. Juli 2010, 14:05:29
Zitat von: Belenos in 11. Juli 2010, 12:57:23

Wer in einem BL wohnt in dem noch keine NFG erteilt werden braucht kein Glück, sondern muss nur den Antrag durchklagen, so wie wir das gemacht haben.


Da haben wir´s wieder:
Ihr habt wohl geklagt und seid durchgekommen; und ein anderer
mag klagen und kommt nicht durch; soll ja vorkommen, dass Klagen abgewiesen werden.

Nicht immer von der eigenen Situation auf andere schließen.

Gruß  :winke:
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: Belenos in 11. Juli 2010, 17:59:29
Zitat von: stratocaster in 11. Juli 2010, 14:05:29
Da haben wir´s wieder:
Ihr habt wohl geklagt und seid durchgekommen; und ein anderer
mag klagen und kommt nicht durch; soll ja vorkommen, dass Klagen abgewiesen werden.

Nicht immer von der eigenen Situation auf andere schließen.

Gruß  :winke:

Hallo,

wenn ein VG erklärt, das es einen Rechstanspruch auf Erteilung einer NFG gibt, dann zeige mir das VG, dass hier anders verfahrt. Es geht hier um ein Grundrecht, das der "Freiheit von Lehre und Forschung".

Inzwischen gibt es so viele BL mit NFG, dass man der Klage auch noch den Art 3 GG hinzufügen kann.

Das Ganze hat also herzlich wenig mit der eigenen Situation zu tun, denn diese Grundrechte gelten bundesweit.

Viele Grüße

Walter
Titel: Re:Umfrage zur Nachvorschungsgenehmigung
Beitrag von: stratocaster in 11. Juli 2010, 21:24:22
Zitat von: Belenos in 11. Juli 2010, 17:59:29
Hallo,

wenn ein VG erklärt, das es einen Rechstanspruch auf Erteilung einer NFG gibt, dann zeige mir das VG, dass hier anders verfahrt. Es geht hier um ein Grundrecht, das der "Freiheit von Lehre und Forschung".

Inzwischen gibt es so viele BL mit NFG, dass man der Klage auch noch den Art 3 GG hinzufügen kann.

Das Ganze hat also herzlich wenig mit der eigenen Situation zu tun, denn diese Grundrechte gelten bundesweit.

Viele Grüße

Walter

Wenn das alles so einfach ist, und die Grundrecht überall auch richtig ausgelegt werden,
dann können wir ja Gerichte, Gerichtsverfahren und Rechtsanwälte abschaffen  :zwinker:

Wir haben halt zu dieser Thematik sehr unterschiedliche Einstellungen.
Damit können wir es vielleicht belassen, schlage ich vor.

Gruß  :winke: