Sondeln in Deutschland ohne Genehmigung ??

Begonnen von lexis04, 12. Mai 2009, 10:24:15

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masterTHief

@ Ente

Du mußt doch Kritik nicht sofort als Angriff betrachten und wer austeilt, wird doch beim Einstecken nicht gleich weinen  :heul: .

Komm endlich einmal mit sachlichen Gegenargumenten, setzte Dich bitte endlich mit den Sachfragen auseinander oder halte Dich raus.

Wenn man Deine Posts löschen würde, die sachlich keinerlei Aussagen haben, wäre zumindest mehr Platz gewonnen, an Erfahrungen und Kenntnissen ist denen eh nichts abzugewinnen.
Das ist kein Angriff, sondern eine sachliche Feststellung.
Bei genauerer Betrachtung bist Du doch eigentlich ein Null-Poster.

Wann läßt Du die geneigte Leserschaft an Deinem fundamentalen Wissen teilhaben?


@ archaeos

Driften wir jetzt schon hier ins "Tote-Zählen" ab?
Einfach nur geschmacklos, Herr Schoellen, dies ist kein Angriff, Herr Ente!

Sollen die Detektoren jetzt schon mit der Aufschrift:
"Sondengehen kann tödlich sein, Sie gefährden sich und andere!"
versehen werden?
Wo finde ich auf den Seiten der Interessengemeinschaft dringende Warnungen in diese Richtung?
Oder willst Du uns erklären, daß nur ein toter Sondengänger ein guter Sondengänger ist.
Die Diskussion um die unvorsichtigen und bestimmt leichtsinnigen Toten in diesem Forum kotzt mich an, das hat originär mit Sondengehen aber auch gar nichts zu tun.

Wenn ein Sondengeher wegen des Kopfhörers zum Signalhören den heranrollenden Panzer nicht hört, hat er Pech.
Unfälle und Unglücke gibt es überall - Briefmarkensammeln mal ausgenommen.

Wieviele User hatten wir schon aus den genannten Gründen zu beklagen?

Es geht hier um "Sondeln in Deutschland ohne Genehmigung" und nicht um "Sackhüpfen im Minenfeld".

Oder vielleicht etwa sogar darum, ob die Hinterbliebenen von Sondengehern mit Genehmigung, die leider eine Mine betreten haben, die Genehmigungsbehörden haftbar machen können?

Tut mir leid, Leute, aber anders als durch beißenden Zynismus ist der Mist wohl nicht mehr darstellbar  :wuetend: .

Laßt bitte die Toten in Frieden ruhen, zumal die jeweiligen Begleitumstände nicht bekannt sind und hier im Thread bestimmt auch keiner darauf Wert legt.

masterTHief



insurgent

Zitat von: masterTHief in 02. Oktober 2009, 15:03:06

@ archaeos

Driften wir jetzt schon hier ins "Tote-Zählen" ab?
Einfach nur geschmacklos, Herr Schoellen,


Hallo Master TH  :zwinker:

Archaeos hat doch nur auf die Frage von Nevermore geantwortet, mehr nicht :friede:
Meine Bodenfunde werden gemeldet

masterTHief

Hallo insurgent,

sowas muß man ja nicht aufgreifen, mir wurde es zuviel des "Guten"

Gruß

Rudolf

Nevermore

Zitat von: Loenne in 02. Oktober 2009, 10:31:38
Zitat von: Nevermore in 01. Oktober 2009, 16:44:31
Zitat von: Loenne in 30. September 2009, 17:39:20
Es ist juristisch nicht möglich jemanden ohne entsprechende Ausbildung gezielt nach Waffen und Munition suchen lassen. Dadurch fallen mit einer Genehmigung sehr viele interessante Suchplätze für Militariasucher weg. Da nun aber mit Deiner geplanten NFG für jedermann Rechtssicherheit besteht, bedeutet das im Umkehrschluss strengere Restriktionen und Strafen bei nun wisssentlicher Missachtung von Auflagen (z. B. dem Suchen nach Waffen und Munition an nicht genehmigten Flächen). Wer sollte dafür auch die Verantwortung übernehmen, falls etwas passiert?

Militaria-Sucher suchen ja nicht ausschliesslich nach Waffen und Munition. Das Risiko, auf Altlasten des Krieges zu treffen, ist für jeden SG ein Thema (und für Baggerfahrer, und für Spaziergänger etc.). Such mal bei Google "gefährliches Hobby". Alles verbieten? Es gibt ja die Militaria-Sucher nicht erst seit gestern. Wie viele von denen haben sich bis jetzt "in die Luft gesprengt"; wie hoch ist also die reale Gefahr?

Ich verstehe nicht, wieso man das Treiben derer im Dunkeln dem in der Öffentlichkeit vorziehen soll. Kann es schlechter sein, einen Kontakt zwischen Militaria-Suchern und dem Amt herzustellen und so wenigstens Möglichkeiten zur Aufklärung zu schaffen, als sie einfach "heimlich" wirken zu lassen?

Ihr tut immer so, als wären Militaria-Sucher eine Horde Wilder, die ohne Rücksicht auf Natur/Kulturgut unsere Wälder verwüsten und sich in grosser Zahl täglich wie die Lemminge um ihr Leben bringen. Objektiv betrachtet teile ich Deine Bedenken also nicht. Und auch "im Nest" der Militaria-Sucher (MFF) kann ich jetzt nicht die pure Einfältigkeit finden, die hier propagiert wird.

Und wer übernimmt die Verantwortung, wenn etwas passiert? Tja, wer übernimmt die Verantwortung, wenn ich Motorrad fahre...? Es ist falsch, Sicherheit mit Freiheit bezahlen zu wollen (auch politisch) und dem Bürger jegliche Verantwortung für sich selbst zu entziehen.

Eigentlich habe ich keine Lust mehr was zu schreiben, aber diese Aussagen von Nevermore können so einfach nicht stehen bleiben.

Du schreibst: ,,Militaria-Sucher suchen ja nicht ausschliesslich nach Waffen und Munition." Lies Dir Deinen Satz bitte noch einmal in Ruhe durch. Wenn jemand nicht ausschließlich nach Waffen und Munition sucht, sucht er aber immer noch nach Waffen und Munition. 

Nein. Das meint, nicht alle Militaria-Sucher suchen nach Granaten. Mir ist persönlich einer bekannt, der bei scharfer Munition/Granaten den KMRD ruft. Ist auch hier angemeldet. Und wenn man im MFF mal aufmerksam liest, sind es nicht wenige, die das auch so empfehlen. Waffen, sicher, die werden wohl in aller Regel behalten. Na und? Auch wenn die gern als "technisch Schussfähig" klassifiziert werden, darf man das in der Praxis wohl in den meisten Fällen verneinen.

Zitat
Wir haben gerade seit gestern wieder eine Verschärfung des Waffenrechtes bekommen

Blinder Aktionismus. Wundert mich, dass Äxte noch erlaubt sind.

Zitat
und Du willst Leute mit staatlicher Genehmigung nach Waffen und Munition suchen lassen, die dafür weder die Befähigung  noch die Erlaubnis haben?

Wo steht das denn?

Zitat
Wer soll dafür juristisch und politisch die Verantwortung übernehmen? Es ist auch völlig irrelevant, wie hoch die reale Gefahr ist. Sie ist einfach da und fertig.

Quatsch. Fast jeder SG kommt im Laufe seiner "Karriere" mit Kriegsrückständen in Berührung. Deiner Argumentation nach müsste man Metalldetektoren schon deshalb gänzlich verbieten. Dass natürlich der Militaria-Sucher mit grösserer Wahrscheinlichkeit auf solche Funde trifft, steht ja ausser Zweifel. Die Zahlen, die Archaeos genannt hat lassen mich aber jetzt nicht gerade vor Schreck vom Stuhl rutschen. Motorradfahren ist gefährlicher. Verbieten? Es ist also offensichtlich selbst das Suchen nach solchen Sachen noch ein recht gefahrloses Hobby.

ZitatOder andersherum, würdest Du persönlich dafür die Verantwortung übernehmen, jedem Militariasucher nach einem Gespräch die Erlaubnis zu geben, im Wald an Stellen zu suchen, wo Du weißt, dass dort Waffen und Munition liegen?

Die bekommen keine "Erlaubnis" zum Suchen nach Kriegswaffen und Munition. Wenn sie zufällig gefunden werden, muss man die melden.

Zitat
Würdest Du dafür die Garantie und die Haftung übernehmen, dass alle  diese gefährlichen Funde sofort und ohne Widerrede abgegeben werden?

Übernimmst Du die Garantie bei der aktuellen Regelung? Ihr seid so ein bisschen wie die von der Leyen: Stopp-Schild vor alle Unannehmlichkeiten der Gesellschaft, so dass das keiner mehr sieht und alles ist gut...

ZitatWeiterhin hast Du immer noch nicht den Unterschied des zufälligen Findens und der gezielten Suche verstanden. Damit solltest Du einmal intensiv beschäftigen.

Doch, habe ich.

Zitat
Und Deine ganzen an den Haaren herbeigezogenen Notbeispiele und Vergleiche hinken an jeder Ecke und Kante. Ich kann doch etwas Illegales und Gefährliches nicht legalisieren, nur weil man weiß, dass es sowieso getan wird? Entschuldige, aber was ist das für eine blödsinnige Aussage.

Es würde die Suche nach Waffen und Munition nicht legalisiert. Aber "Militaria" beschränkt sich eben nicht nur darauf. Und was die Leute dann, illegal, tatsächlich mit nach Hause nehmen... Kein Unterschied zu jetzt, nur dass es jetzt überhaupt nicht kontrollierbar ist. Du unterstellst allen Militaria-Suchern, dass sie den Keller voll mit Bomben und Granaten haben, ne?

Zitat
Ab morgen tobst Du dann im Forum für Pädophile und Frauenschänder und argumentierst, dass das ja eh schon immer und überall gemacht wird, dann können wir es auch gleich öffentlich erlauben  - oder wie?

Das ist unsachlich. Es gibt übrigens kluge Stimmen die fordern, dass registrierten Pädophilen der Bestand an kinderpornographischem Material zur Verfügung gestellt werden sollte, zwecks Triebabfuhr. Das schützt Kinder(leben). Da Du offensichtlich den Unterschied zwischen Pädophilen/Pädosexuellen und der Gruppe, die in 80-88% aller Fälle sich des Kindesmissbrauchs schuldig machen (die Pädophilen sind es nämlich nicht), nicht kennst, empfehle ich Dir Wikipedia. Wenn schon Polemik, dann bestenfalls fundiert.

Zitat
Und es ist nicht falsch Sicherheit mit Freiheit zu bezahlen. Schau Dir mal in Amerika an, wie viele Leute dort auf offener Straße mit legalen Waffen täglich erschossen werden. Die zahlen für Ihre Freiheit einen hohen Preis und ich bin froh, dass ich hier lebe und nicht in New York. Daher akzeptiere ich Deine Ansichten ,,objektiv betrachtet" nicht.

Dann schau Dir mal "Bowling for Columbine" an und lerne. Kanada hat, statistisch gesehen, nicht weniger Waffen aber keine Massen an Erschossenen zu beklagen. Die Amerikaner zahlen den hohen Preis nicht für ihre Freiheit, sondern für die von den Medien geschürte Angst.

Und schon Benjamin Franklin hat gewusst: "Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren".


ZitatIch könnte zu Deinen ganzen anderen Beiträgen auch noch reichlich Einwände bringen, da ich aber nicht so schnell tippen kann wie Du und noch andere Dinge zu habe, belasse ich es bei dem einen Punkt.

Ja, das sagt man üblicherweise so, wenn einem zum Rest nix mehr einfällt.


Gruss Micha
Ich suche mit Explorer SE (vorher: 6000 DI Pro SL, Relic Hawk).

Nevermore

Zitat von: masterTHief in 02. Oktober 2009, 06:46:46

Nun bitte ich aber endlich(!) einmal darum, von der Unsinnigkeit der Denkmalschutzgesetze dieser genannten Bundesländer überzeugt zu werden  :smoke: .

Dieser Bitte Rudolfs schliesse ich mich unbedingt an!


Gruss Micha
Ich suche mit Explorer SE (vorher: 6000 DI Pro SL, Relic Hawk).

Merowech

Zitat von: lexis04 in 12. Mai 2009, 10:24:15
hallo alle zusammen,

ich hätte gerne gewußt wo ich im deutschland ohne eine genehmigung sondeln gehen kann. :cop:
ich habe in mehreren foren viel darüber gelesen, aber da gehen die meinungen sehr auseinander.
an wen kann ich mich ansonsten wenden um klarheit in das thema zu bekommen.

viele grüsse und danke vorab  :-D

lexis04

Ich wollte noch einmal die Frage von lexis04 ins Gedächtnis rufen.

Loenne's Antwort war
Zitat von: Loenne in 12. Mai 2009, 11:20:14
Ach so, dann ist alles klar, wenn Du für Dich eine klare Aussage benötigst.  :narr:

Also sondeln darfst Du überall in Deutschland ohne Genehmigung. Graben allerdings nicht. Die Suche NACH Kulturdenkmalen ist in allen Bundesländern genehmigungspflichtig und die Suche auf BDs ist grundsätzlich nicht erlaubt. Kannst Du 100%ig den Nachweis erbringen, dass Du NICHT nach Kulturdenkmalen suchst, kannst Du fast überall suchen. Sollte Dich aber jemand in diesem Fall erwischen, kann es Dir immer noch passieren, dass Dich ein Richter verdonnert, weil Du wissentlich in Kauf genommen hast Kulturdenkmale zu entdecken.

Das natürlich alles ohne Berücksichtigung anderer Gesetze (Waldbetretung, Genehmigung des Grundeigentümers usw.)

Ist Deine Frage damit beantwortet?

Gruß
Michael




Somit ist die Frage im Grunde beantwortet und diese Aufregung in diesem Thread so überflüssig wie zwei Kröpfe.
Allerdings muss ich darauf hinweisen das eine Fundmeldung noch viel wichtiger ist.
Der Finder in dem Fall der Sondler hält sich ganz klar an den Gesetzesparagraphen und begeht keine Fundunterschlagung.
Er outet sich in diesem Falle und tut nicht verbotenes.
Und daher die folgenden Zeilen:

Baden-Württemberg
Fundmeldung: §20 (1) Wer Sachen, Sachgesamtheiten oder Teile von Sachen entdeckt, von denen anzunehmen ist, dass an ihrer Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht, hat dies unverzüglich einer Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde anzuzeigen. (3) Die Gemeinden sind verpflichtet, die ihnen bekannt werdenden Funde unverzüglich der höheren Denkmalschutzbehörde mitzuteilen.

Bayern
Fundmeldung: Art. 8 (1) 1 Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. 2 Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. 3 Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. 4 Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, auf Grund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit.

Berlin
Fundmeldung: §3 (1) Wer ein Bodendenkmal entdeckt, hat die Arbeiten an der Fundstelle sofort einzustellen und die Entdeckung unverzüglich der unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind der Entdecker und der Verfügungsberechtigte; wird das Bodendenkmal bei der Durchführung eines Bauvorhabens entdeckt, so ist auch der Bauleiter zur Anzeige verpflichtet.
Brandenburg
Fundmeldung: §11 (1) Funde sind Sachen, Mehrheiten von Sachen, Teile oder Spuren von Sachen, von denen anzunehmen ist, dass es sich um Denkmale (§ 2 Abs. 1) handelt. Deren Entdeckung ist unverzüglich der Denkmalschutzbehörde anzuzeigen.
Bremen
Fundmeldung: §15 (1) Wer ein Kulturdenkmal oder Überreste oder Spuren eines solchen entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich einer Denkmalfachbehörde mitzuteilen.
Hamburg
Fundmeldung: §18 (1) Werden bei Erdarbeiten, Baggerungen oder anderen Gelegenheiten Sachen oder Sachteile gefunden, bei denen Anlass zu der Annahme besteht, dass es sich um bisher unbekannte archäologische Gegenstände handeln kann, so haben der Finder und der Verfügungsberechtigte den Fund unverzüglich anzuzeigen und die zu seiner Sicherung und Erhaltung ergehenden Anordnungen zu befolgen. § 11 Absatz 2 gilt entsprechend.
(2) Die gleiche Verpflichtung obliegt der Leiterin oder dem Leiter der Arbeiten, bei denen der Fund gemacht worden ist. Zur Erfüllung der Anzeigepflicht genügt die Erstattung der Anzeige durch einen der Anzeigepflichtigen.

Hessen
Fundmeldung: §20 (1) Wer Bodendenkmäler entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich der Denkmalfachbehörde anzuzeigen. Die Anzeige kann auch gegenüber der Gemeinde oder der unteren Denkmalschutzbehörde erfolgen; diese leiten die Anzeige unverzüglich der Denkmalfachbehörde zu.
(2) Anzeigepflichtig sind der Entdecker, der Eigentümer des Grundstücks sowie der Leiter der Arbeiten, bei denen die Sache entdeckt worden ist.

Mecklenburg-Vorpommern
Fundmeldung: §11 (1) Wer Sachen, Sachgesamtheiten oder Teile von Sachen entdeckt, von denen anzunehmen ist, daß an ihrer Erhaltung gemäß § 2 Abs. 1 ein öffentliches Interesse besteht, hat dies unverzüglich anzuzeigen. Anzeigepflicht besteht für
- den Entdecker,
- den Leiter der Arbeiten,
- den Grundeigentümer,
- zufällige Zeugen, die den Wert des Gegenstandes erkennen.
(2) Die Anzeige hat gegenüber der unteren Denkmalschutzbehörde zu erfolgen. Sie leitet die Anzeige unverzüglich an das fachlich zuständige Landesamt weiter.

Niedersachsen
Fundmeldung: §14 (1) Wer in der Erde oder im Wasser Sachen oder Spuren findet, bei denen Anlass zu der Annahme gegeben ist, dass sie Kulturdenkmale sind (Bodenfunde), hat dies unverzüglich einer Denkmalbehörde, der Gemeinde oder einem Beauftragten für die archäologische Denkmalpflege ( § 22 ) anzuzeigen. Anzeigepflichtig sind auch der Leiter und der Unternehmer der Arbeiten, die zu dem Bodenfund geführt haben, sowie der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks. Die Anzeige eines Pflichtigen befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Bodenfund geführt haben, auf Grund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Leiter oder den Unternehmer der Arbeiten befreit.

Nordrhein-Westfalen
Fundmeldung: §15 (1) Wer in oder auf einem Grundstück ein Bodendenkmal entdeckt, hat dies der Gemeinde oder dem Landschaftsverband unverzüglich anzuzeigen. Die Gemeinde hat unverzüglich den Landschaftsverband zu benachrichtigen. Dieser unterrichtet die Obere Denkmalbehörde.
(2) Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und die sonstigen Nutzungsberechtigten sowie der Leiter der Arbeiten, bei denen das Bodendenkmal entdeckt worden ist, sobald sie von der Entdeckung erfahren. Absatz 1 gilt entsprechend. Die Anzeige eines Verpflichteten befreit die übrigen.
Rheinland-Pfalz
Fundmeldung: §17 (1) Funde (§ 16) sind unverzüglich der Denkmalfachbehörde mündlich oder schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige kann auch bei der unteren Denkmalschutzbehörde, der Verbandsgemeindeverwaltung oder der Gemeindeverwaltung erfolgen; diese leiten die Anzeige unverzüglich der Denkmalfachbehörde weiter.
(2) Anzeigepflichtig sind der Finder, der Eigentümer des Grundstückes, sonstige über das Grundstück Verfügungsberechtigte, der Besitzer des Grundstücks und der Leiter der Arbeiten, bei deren Durchführung der Fund entdeckt wurde; die Anzeige durch eine dieser Personen befreit die übrigen.
Saarland
Fundmeldung: §12 (1) Wer Sachen oder Teile von Sachen findet, bei denen vermutet werden kann, dass an ihrer Erhaltung oder Untersuchung ein öffentliches Interesse besteht, hat dies unverzüglich der Landesdenkmalbehörde anzuzeigen. Die Anzeige kann auch gegenüber der Gemeindeverwaltung oder einer oder einem Denkmalbeauftragten erfolgen, welche die Anzeige unverzüglich an die Landesdenkmalbehörde weiterzuleiten haben. Anzeigepflichtig sind auch die Leiterin oder der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, sowie die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer und die sonstigen Nutzungsberechtigten. Die Kenntnis von der Anzeige einer oder eines Pflichtigen befreit die Übrigen.

Sachsen
Fundmeldung: §20 (1) Wer Sachen, Sachgesamtheiten, Teile oder Spuren von Sachen entdeckt, von denen anzunehmen ist, dass es sich um Kulturdenkmale handelt, hat dies unverzüglich einer Denkmalschutzbehörde anzuzeigen.
(2) Anzeigepflichtig sind der Entdecker, der Eigentümer und der Besitzer des Grundstückes sowie der Leiter der Arbeiten, bei denen die Sache entdeckt wurde. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu einem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch die Anzeige an den Leiter oder Unternehmer der Arbeiten befreit.
(3) Die Gemeinden sind verpflichtet, die ihnen bekannt werdenden Funde unverzüglich der zuständigen Landesoberbehörde für den Denkmalschutz mitzuteilen.

Sachsen-Anhalt
Fundmeldung: §9 (3) Wer bei Arbeiten oder bei anderen Maßnahmen in der Erde oder im Wasser Sachen findet, bei denen Anlass zu der Annahme gegeben ist, dass sie Kulturdenkmale sind (archäologische und bauarchäologische Bodenfunde), hat diese zu erhalten und der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen.

Schleswig-Holstein
Fundmeldung: §15 (1) Wer in oder auf einem Grundstück, in oder auf dem Grund eines Gewässers Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen.

Thüringen
Fundmeldung: §16 (1) Wer Bodendenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich der zuständigen Denkmalfachbehörde anzuzeigen. Die Anzeige kann auch gegenüber der Gemeinde oder der unteren Denkmalschutzbehörde erfolgen; diese leiten die Anzeige unverzüglich der Denkmalfachbehörde zu.
(2) Anzeigepflichtig sind der Entdecker, der Eigentümer, Besitzer oder sonst Verfügungsberechtigte des Grundstücks sowie der Leiter der Arbeiten, bei deren Durchführung die Sache entdeckt worden ist. Die Anzeige durch eine dieser Personen befreit die Übrigen.
Grüße    MICHA   Und nutze den Tag - na ja ? - die Nacht auch !  :zwinker:

Merowech

ABER !.....was nutz die ganze Melderei wenn's kein Mensch wirklich interessiert ?

Nun ! dann sollte Interesse geweckt werden - und das bedeudet.

MELDEN- MELDEN- MELDEN !
Grüße    MICHA   Und nutze den Tag - na ja ? - die Nacht auch !  :zwinker:

Nevermore

Zitat von: Merowech in 02. Oktober 2009, 17:00:30
ABER !.....was nutz die ganze Melderei wenn's kein Mensch wirklich interessiert ?

Nun ! dann sollte Interesse geweckt werden - und das bedeudet.

MELDEN- MELDEN- MELDEN !

Hi Mero. Genau deshalb ist ja die Diskussion ausgebrochen: Die Leute melden aus bestimmten Gründen nicht. Das hätte ich gern so nivelliert, dass die Leute gerne melden. Dazu bedarf es aber gravierender Änderungen, weil es so, wie es ist, ja offensichtlich nicht funktioniert.

Gruss Micha
Ich suche mit Explorer SE (vorher: 6000 DI Pro SL, Relic Hawk).

Merowech

Zitat von: Nevermore in 02. Oktober 2009, 17:09:21
Zitat von: Merowech in 02. Oktober 2009, 17:00:30
ABER !.....was nutz die ganze Melderei wenn's kein Mensch wirklich interessiert ?

Nun ! dann sollte Interesse geweckt werden - und das bedeudet.

MELDEN- MELDEN- MELDEN !

Hi Mero. Genau deshalb ist ja die Diskussion ausgebrochen: Die Leute melden aus bestimmten Gründen nicht. Das hätte ich gern so nivelliert, dass die Leute gerne melden. Dazu bedarf es aber gravierender Änderungen, weil es so, wie es ist, ja offensichtlich nicht funktioniert.

Gruss Micha

Wir ( bzw. ich ) kann nur eines tun - MELDEN da ich keine NFG bekomme.
Und wenn das alle tun würden könnten sich die Ämter den Sondlern nicht entziehen.
Grüße    MICHA   Und nutze den Tag - na ja ? - die Nacht auch !  :zwinker:

Pfälzer

Zu dem Thema: Fundmeldungen

Ich habe jetzt eine Umfrage gestartet.

http://www.sucherforum.de/index.php/topic,38841.0.html

Ich habe schon abgestimmt.  :zwinker:

Jürgen

Merowech

Zitat von: Pfälzer in 02. Oktober 2009, 18:29:19
Zu dem Thema: Fundmeldungen

Ich habe jetzt eine Umfrage gestartet.

http://www.sucherforum.de/index.php/topic,38841.0.html

Ich habe schon abgestimmt.  :zwinker:



Ich auch  :zwinker:
Grüße    MICHA   Und nutze den Tag - na ja ? - die Nacht auch !  :zwinker:

Pfälzer

Jürgen

Loenne

Zitat von: Nevermore in 02. Oktober 2009, 16:54:07
Waffen, sicher, die werden wohl in aller Regel behalten. Na und? Auch wenn die gern als "technisch Schussfähig" klassifiziert werden, darf man das in der Praxis wohl in den meisten Fällen verneinen.
Bei uns haben sie mal einen aufgehängt, der hatte keine Ausreden mehr......  :narr: Im Grunde ist es egal welches Argument man bringt, Du findest immer noch irgend welchen Blödsinn, der das Gesagte in Deinen Augen in Frage stellt. Mit Deiner Einstellung und den Texten wirst Du bei Behörden und Ämtern sicherlich eine Menge erreichen.  :irre: Zumindest hätten sie viele blaue Flecken vom Schenkelklopfen während der Lachanfälle.  :narr: :narr:

Tut mit Leid Jungs, aber das ist doch keine Gesprächsgrundlage, dass ist eine einzige Verarsche.  :frech:

Gruß
Michael
Mundus vult decipi, ergo decipiatur
www.scheibenknopf.de                

Nevermore

Zitat von: Loenne in 02. Oktober 2009, 18:37:12
Zitat von: Nevermore in 02. Oktober 2009, 16:54:07
Waffen, sicher, die werden wohl in aller Regel behalten. Na und? Auch wenn die gern als "technisch Schussfähig" klassifiziert werden, darf man das in der Praxis wohl in den meisten Fällen verneinen.
Bei uns haben sie mal einen aufgehängt, der hatte keine Ausreden mehr......  :narr:

Du weisst aber schon, was eine Ausrede ist, oder? Ich gehe ganz objektiv mit dem Sachverhalt um und beschreibe wie es ist. Dein ewiges Wegwünschen und Nichtsehenwollen bringt uns doch keine Schritt weiter.

Zitat
Im Grunde ist es egal welches Argument man bringt, Du findest immer noch irgend welchen Blödsinn, der das Gesagte in Deinen Augen in Frage stellt. Mit Deiner Einstellung und den Texten wirst Du bei Behörden und Ämtern sicherlich eine Menge erreichen.  :irre: Zumindest hätten sie viele blaue Flecken vom Schenkelklopfen während der Lachanfälle.  :narr: :narr:

...was mir im Grunde egal ist. Mich interessiert eine gangbare Lösung für den Denkmalschutz, nicht Behördenwillkür und auch nicht die duldende Untätigkeit der Ämter.

Zitat
Tut mit Leid Jungs, aber das ist doch keine Gesprächsgrundlage, dass ist eine einzige Verarsche.  :frech:

Lern doch mal endlich die Begriffe so zu gebrauchen, dass sie auch passen. "Verarsche" geht anders.

Ich kann mir hier die Finger wundschreiben, ohne dass von eurer Seite auf irgendwas eingegangen wird. Ihr pickt euch dann vermeintliche Schwachstellen raus die ihr glaubt angreifen zu können und ignoriert den Rest (auf die Frage von Rudi kommt ja auch keine Antwort). Jetzt sind wir bei Militaria-Suchern, als gäbe es keine anderen Sondler. Ich habe zu jedem Teilbereich meine Antworten abgeliefert, sobald ihr mit was Neuem um die Ecke kommt. Dafür wird mir dann vorgeworfen, ich würde unkoordiniert jedes Thema durcheinanderwürfeln. Entweder seid ihr zu schusselig zum Diskutieren, oder ihr wollt absichtlich Verwirrung stiften und mürbe machen.

Aber ich bin ein geduldiger Mensch. Ich erkläre euch notfalls alles noch zweimal.


Gruss Micha
Ich suche mit Explorer SE (vorher: 6000 DI Pro SL, Relic Hawk).

Merowech

Zitat von: Nevermore in 02. Oktober 2009, 18:54:36
Mich interessiert eine gangbare Lösung für den Denkmalschutz, nicht Behördenwillkür und auch nicht die duldende Untätigkeit der Ämter.



Mich interessiert diese auch, besonders der Umgang mit der Willkür die ich persönlich auch erfahren durfte.
Grüße    MICHA   Und nutze den Tag - na ja ? - die Nacht auch !  :zwinker:

Pfälzer

Loenne hat bei DIGS 2005 einen zutreffenden Satz geschrieben.

ZitatDer Besitz von Waffen, Munition und Sprengsstoff ist durch den Gesetzgeber klar geregelt und auch nur dieser ist dafür verantwortlich, dass diese Gesetze eingehalten werden.

Damit ist alles zu den Militaria-Suchern gesagt.  :cop:
Die Denkmalschutzgesetze unterscheiden keine Suchergruppen !  :belehr:
Jürgen

insurgent

Zitat von: Pfälzer in 02. Oktober 2009, 19:03:56
Loenne hat bei DIGS 2005 einen zutreffenden Satz geschrieben.

ZitatDer Besitz von Waffen, Munition und Sprengsstoff ist durch den Gesetzgeber klar geregelt und auch nur dieser ist dafür verantwortlich, dass diese Gesetze eingehalten werden.

Damit ist alles zu den Militaria-Suchern gesagt.  :cop:
Die Denkmalschutzgesetze unterscheiden keine Suchergruppen !  :belehr:

Genau :super: und deshalb ist ein Teil der Ausbildung nach dem Schleswiger Modell auch der Besuch beim KMRD.

Zitat von: Merowech in 02. Oktober 2009, 19:00:21

Mich interessiert diese auch, besonders der Umgang mit der Willkür die ich persönlich auch erfahren durfte.

Ich auch, in meiner Heimatstadt :wuetend: und dazu noch bornierte Arroganz :wuetend:
Meine Bodenfunde werden gemeldet

Loenne

Ich stelle das Thema jetzt mal auf ignorieren und bestelle die Benachrichtigungen ab. Hier propagiert immer jemand etwas, was er sich mal lieber selber aneignen sollte.

Vielleicht sollte der gute Mann mal darüber nachdenken, warum er sich die Finger wund schreibt und KEINER auf seine Argumente eingeht. Vielleicht, aber nur ganz vielleicht sind sie schlicht weg falsch??  :winke:

Viel Spaß noch!

Gruß
Michael
Mundus vult decipi, ergo decipiatur
www.scheibenknopf.de                

masterTHief

Zitat von: Entetrente in 02. Oktober 2009, 07:48:07
Seit gestern abend wurden fadenscheinig angegriffen: DIGS, André Schoellen, Herr Laufer, 7 Amtsarchäologen, Thomas Schwarz. Mich rechne ich gar nicht extra.

Hey Stefan,

daß Du die - wenn Du es so siehst - doch "seit gestern abend" erst(!) "fadenscheinig angegriffenen" schützend unter Deine Enten-Fittiche nimmst, mag Dich zwar ehren, aber...
...das darf Dir kein Grund sein, Dich gar nicht extra zu rechnen!
Sei mal nicht so bescheiden und lenke nicht so geschickt von Dir ab, dem Mittelpunkt der Interessengemeinschaft, um den die anderen doch nur Planeten darstellen, die Lichtgestalt bei DIGS.


Zitat von: Entetrente in 02. Oktober 2009, 07:48:07
Ok, kleine Zusammenfassung.
Extremisten lassen auch keine andere Meinung zu als die eigene.
Zum Glück kann man welche davon wegsperren.

Danke, Stefan, für Deine Show einer außergewöhnlich beängstigenden Geisteshaltung.
Kritiker mit anderer, zudem sogar sachkundigerer Meinung als Deiner (dabei vermisse ich doch bei Dir überhaupt eine eigene) den Extremisten gleich zu setzen, die Du im Umkehrschluß (Du weißt, was man darunter versteht?) leider nicht wegsperren kannst,
ist der Gipfel der Unmöglichkeit und eine Frechheit erster Güte (die meist mit Dummheit einher gehen soll).

Bisher habe ich über Dich schmunzeln können und mit ,,Enten-Necken" was zum Spaß-Faktor beigetragen, ab jetzt aber...
...werde ich Dich nur noch als ,,gefährlich" ernst nehmen, Stefan.
Schluß mit lustig!

Übrigens hast Du zu den diskutierten Sachfragen immer noch keine Stellung genommen, aber die erwartet wohl auch niemand mehr – ich jedenfalls nicht!


@ Iocomp

Hallo Uwe, Dich als Anfänger habe ich nicht gemeint mit den Quallen und Weichtieren.
Woher wolltest Du die Zeit gehabt haben, ein Rückgrat zu bilden?

Das Leben bei Sondengängers ist abenteuerlicher und nicht so romantisch wie der Graf von Monte Christo im Fernsehen.

Ich bin mir aber sicher, daß Du Dir bei hinreichender Beschäftigung mit der Materie auch bald ein Urteil bilden kannst – von jetzt auf gerade funktioniert das halt nicht.

Bringe Dich ein, stelle Deine Fragen und sag uns Deine Meinung, Anfänger werden nicht ausgegrenzt.


@ merowech

Meldewilligkeit einfordern, trotz ständiger Kriminalisierung quer durch die Medien – ist für viele etwas viel verlangt.
Die meisten haben nicht unbegründete Schwellenängste, deren Ursachen woanders liegen.
Trotzdem ist melden ein probates Mittel, zu zeigen, daß man gerade dem Gesetz Genüge tuen möchte und gutwillig auf die Fachleute zugeht.
Der Kopf wird niemandem abgerissen und weggesperrt (da war doch was?) wird auch niemand.

Gruß

Rudolf

Pfälzer

Zitat von: Pfälzer in 02. Oktober 2009, 19:03:56
Damit ist alles zu den Militaria-Suchern gesagt.  :cop:
Die Denkmalschutzgesetze unterscheiden keine Suchergruppen !  :belehr:
Schluß mit Militaria.
Jürgen

Entetrente

 :winke: Jörg, der Chef hat hier gesprochen. > Schluss jetzt !  :irre:

Schade das auch dieses Forum langsam zur fragwürdigen Zauberbude verkommt.

Aber so ist halt das Internet.  Jeder Clown kann sich profilieren und in Szene setzen. Noch ein paar ignorante Schreihälse hinterhergeschickt und man macht aus einem Forum für Legale Zusammenarbeit mit dem Amt diese Kacke die derzeit hier läuft. :nono:




Das Projekt von Sondlern für Sondler :
(Wo möglich vermitteln wir an die Archäologie)

DIGS-online.de

Besten Gruß

Entetrente

#1011
 :winke: Aber Jörg, mach dir nichts daraus. Vernünftige Leute erkennen das schnell.

Oh, Jörg, dein Beitrag wurde sogar schon gelöscht !  Echt fein hier..... :super:

Erklärung:
Der Beitrag wurde von mir selbst gelöscht, da offenbar keine Interesse daran betand diesen Punkt weiter zu diskutieren.
Jörg
Das Projekt von Sondlern für Sondler :
(Wo möglich vermitteln wir an die Archäologie)

DIGS-online.de

Besten Gruß

Robin Hood

Zitat von: Loenne in 02. Oktober 2009, 18:37:12
Mit Deiner Einstellung und den Texten wirst Du bei Behörden und Ämtern sicherlich eine Menge erreichen.  :irre: Zumindest hätten sie viele blaue Flecken vom Schenkelklopfen während der Lachanfälle.  :narr: :narr:

Gruß
Michael

Das machen einige von Ihnen sowiso, und zwar immer wenn wieder so ein Sondenneuling einen NFG Antrag stellt und dieser voller Hoffnung ist, das der Antrag ernst genommen und Objektiv bewertet wird.
Das ist verarsche  :wuetend: :wuetend: :wuetend:

Robin

masterTHief

Heute kommen wir   :belehr: zum eigentlichen Thema des Threads, der "Grabungsgenehmigung" und dem pragmatischen Umgang damit!

Aus dem DSchG NW - vermutlich auch in den Gesetzen anderer Bundesländer analog zu finden - :

§ 13 Ausgrabungen

(1) Wer nach Bodendenkmälern graben oder Bodendenkmäler aus einem Gewässer bergen will, bedarf hierzu der Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde. Ausgenommen sind Nachforschungen, die unter der Verantwortung des Landes, des Landschaftsverbandes oder der Stadt Köln (§ 22 Abs. 5) stattfinden.

(2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die beabsichtigte Grabung oder Bergung Bodendenkmäler oder die Erhaltung von Quellen für die Forschung nicht gefährdet.
...

__________________

Es handelt sich beim Absatz 2 um eine sog. zwingende Muß-Vorschrift, wenn Ablehnungsgründe ausschließlich der genannten Art nicht(!) gegeben sind.
  :button: Das ist natürlich überprüfbar.

Wird die Erlaubnis mittels Bescheid schriftlich ohne(!) Angabe relevanter entgegenstehender  Gründe abgelehnt, ist die Entscheidung in Hinblick darauf erfolgversprechend (ohne fristsetzende Rechtsbehelfsbelehrung - als ein Verwaltungsakt - innerhalb eines Jahres ab Zugang)   :zwinker: anfechtbar.

Um das Genehmigungsverfahren nicht unnötig zu "verbrauchen" wie auch zur Herstellung eines gesunden Verhandlungsklimas  :prost: , sei jedoch zunächst (vor Antragstellung!) ein klärendes Gespräch mit der Denkmalbehörde oder  - noch besser - schon vorab mit der sowieso im Genehmigungsverfahren hinzuzuziehenden Fachbehörde zu suchen und dringend anempfohlen  :super: .

Ablehende globale Hinweise darauf, daß eigentlich ja überall ein Bodendenkmal oder erhaltungswürdige Quellen für die Forschung gefährdet sein könnten  :frech: , müßten nicht hingenommen werden, da unter Hinweis darauf der Absatz 2 des § 13 gegenstandslos wäre  :cop: .

In diesem Fall muß zur Erlangung der Rechtssicherheit bzw. zur Durchsetzung der Genehmigung der schriftliche Antrag erfolgen und ein entsprechend ablehnender jedoch auch einer Überprüfung standhaltender schriftlicher Bescheid   :mail: gefordert werden.

Und dann wollen wir doch einmal   :glotz: sehen...

Sachdienlich wäre es bestimmt auch, wenn man die Fachbehörde jedoch im Gespräch auch davon überzeugen kann, daß die gesetzlichen Regeln für die Meldung sowie die Ablieferung hinreichend bekannt sind und ebenso beachtet und befolgt würden  :super: .

Dies wird jetzt glücklicherweise sicherlich nicht als Hilfestellung oder Argumentationshilfe für Vorträge von Gastdozenten in Workshops gesehen werden wollen  :dagegen: , geht natürlich schon tief in die Materie, werden aber die meisten User hier im Forum begreifen  :smoke: .

Eigentlich ist der Thread hier ja auch so eine Art   :kopfkratz: Workshop, oder?
Betrachten wir es doch einmal so  :-D !
Ohne Beschränkung der Teilnehmerzahl und täglich durchgehend geöffnet!
Kostet nicht einmal etwas - völlig umsonst!
Finde ich Klasse und hat sich anscheinend auch herumgesprochen!

  :button: Weitere Fragen hierzu aus den Reihen des Auditoriums werden gerne entgegen genommen, an den Wünschen der Teilnehmer - insbesondere der Anfänger unter den Sondengängern - wird sich gerne orientiert.

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Patzwaldt





Lojoer

Hallo Rudolf,
wären zur weiteren Klärung nicht die Ausführungsbestimmungen § 13 des Gesetzes notwendig?????
Gruß Jörg

masterTHief

#1015
Hallo Jörg  :winke: ,

das sind Anweisungen der Verwaltung, die auch Beachtung finden sollten, hier aber wohl den Rahmen sprengen und in der Verwaltung entstanden sind - sie müssen und dürften nicht "antragsfeindlich" sein und berücksichtigen die Verwaltungszwänge und Notwendigkeiten, müssen aber gesetzeskonform - dürfen also nicht ungesetzlich - sein.

Zusätzlich könnte man auch die Kommentare zu den Denkmalschutzgesetzen heranziehen, die in der Regel von den Juristen (nicht unbedingt auch Verwaltungsangehörige) geschrieben wurden - meistens sogar die "Väter" bzw. die Verfasser der Gesetze.

Aber die Ausführungsbestimmungen wie auch die Kommentare haben keine Gesetzeskraft.
So darf es nicht sein, daß Ausführungsbestimmungen oder andere Verwaltungsanweisungen dem Wortlaut und der Auslegung des Gesetzes wie dem damit dokumentierten Willen des Gesetzgebers zuwider laufen, die sind gesetzeskonform zu halten, bestimmen aber die Einzelheiten der Durchführungen.
Die gesetzgebende Staatsgewalt ist widerum nicht die ausführende Staatsgewalt - ein Lob und Hoch unserer Gewaltenteilung.

Maßgeblich im eigentlichen Sinne für das Uber- und Unterordnungsverhältnis, das das Öffentliche Recht kennzeichnet, ist nur das Gesetz.

Was die Behördenleitungen Ihren Verwaltungsangehörigen - insoweit nicht dem betroffenen Bürger - vorschreiben, ist Ausfluß der ausführenden Staatsgewalt (Exekutive), hat aber keine Bindungswirkung für die Rechtsprechung (Judicative).
Die Exekutive (Verwaltung) darf ja auch nicht die gesetzgebende Gewalt (Legislative) aushebeln.
Sollte dem so sein, hat die von den beiden Gewalten unabhängige Rechtsprechung das entscheidende Wort mitzureden.

Daher sind für eine Verbesserung der Rechtsverhältnisse Gesetzesänderungen zwingend notwendig - die Verwaltungsanweisungen zu ändern und zu verbessern, hat nur dann und insoweit Sinn, als diese Änderungen sich im vorgesehenen gesetlichen Rahmen bewegen (müssen).

Ist man sich über das Gesetz einig, kann man sich den das Gesetz durchführenden Verwaltungsanweisungen widmen - die aber dann weiter keine Probleme bereiten dürften -  vorausgesetzt sie sind gesetzeskonform.

Gut, daß Du das angesprochen hast, aber laß uns die Normal-User jetzt hier nicht noch weiter "bekloppt" machen, bei den Ausführungs- und Durchführungsbestimmungen wird es noch um ein Vielfaches mehr Unterschiede geben als bei den sowieso schon kaum überblickbar unterschiedlichen Denkmalschutzgesetzen.
So weit würde ich auch in einem Workshop (das Wort gefällt mir doch sehr) nicht gehen.

Das von mir weiter oben als Anhang eingestellte Schema der Verfahrensabläufe in den verschiedenen Bundesländern (als Ausfluß der unterschiedlichen Denkmalschutzgesetze) war nicht einfach zu entwickeln und darzustellen.
Damit ist aber vieles einfacher und visuell dargestellt, als man es in einem Vortrag redend könnte,
dies auch nur in einem Forum alleine zu beschreiben, ist so gut wie unmöglich, weil es immer wieder einige wenige geben wird, die einem inkompetent ins Wort fallen würden bzw. das geschriebene Wort nicht so gut verstehen wie ein dieses zusätzlich unterstützendes visuelles Schema.

Gruß

Rudolf


Lojoer

Hallo Rudolf,
hinsichtlich der Ausführungsbestimmungen geb ich Dir recht, führt zu weit. Aber der Kommentar könnte zumindest im Zweifelsfällen bzw. bei unklaren Begriffen hinzugezogen werden. So kommt den Kommentare bei Urteilen doch Bedeutung zu.
Gruß Jörg

masterTHief

Zitat von: masterTHief in 02. Oktober 2009, 23:15:05
Zusätzlich könnte man auch die Kommentare zu den Denkmalschutzgesetzen heranziehen, die in der Regel von den Juristen (nicht unbedingt auch Verwaltungsangehörige) geschrieben wurden - meistens sogar die "Väter" bzw. die Verfasser der Gesetze.

Hallo Jörg,

Die Kommentare spiegeln in der Regel schon den Willen des Gesetzgebers wieder, wie ich es auch beschrieben habe, und werden bei einer Urteilsfindung Beachtung finden.

In Urteilen wirst Du aber ausdrücklich keine Bezüge auf Gesetzes-Kommentare finden, wenngleich Du deren Wortlaut nunmehr mit Urteilskraft wiedererkennen könntest.
Allerdings kommen unterschiedliche Kommentatoren mitunter auch zu unterschiedlichen Würdigungen gleichgelagerter Sachverhalte, daher werden diese nur mit Vorsicht Verwendung finden.
Sollte es aber zu strittigen Sachverhalten bereits ähnlich gelagerte gegeben haben, über die Urteile gefällt wurden, so werden diese auch in der Urteilsbegründung genannt werden können, ebenso wie angegeben werden kann, daß ein anderes, früher ergangenes Urteil keine Anwendung findet, weil die zur Beurteilung stehenden Sachverhalte als unterschiedlich gelagert eingestuft werden, wenn sie auch zunächst einer Verfahrenspartei gleichartig erschienen sein sollten.

So in dem in vorherigen Posts einmal genannten "Lübecker Baggerführer"-Urteil des Bundesgerichtshofes BGH), der ausdrücklich ein älteres Urteil des Reichsgerichtshofes (RGH) als nicht zur Anwendung kommend beurteilt hat, weil "...anders als in dem Urteil des RGH vom..."  ein anderer Sachverhalt als hier zugrundeliegend und zu entscheiden gesehen wurde.

Der Reichsgerichtshof hatte eine planmäßig auf die Auffindung eines Schatzes gerichtete Tätigkeit zu entscheiden, der Schatzfund des Baggerführers war hingegen "...als Spiel des Zufalls..." erfolgt, es hat noch nicht einmal vage mit dem Affinden eines Schatzes gerechnet werden können.
Daher wurden sowohl dem Auftraggeber wie auch dem Arbeitgeber als die Buddelei durchführenden Unternehmer die Entdeckereignung abgesprochen und der Baggerführer als solcher betrachtet.

Gruß

Rudolf


masterTHief

@ lojoer & @ all


Zum Lübecker ,,Baggerführer-Urteil" - Baggerführer entdeckt Münzschatz anläßlich Straßenarbeiten - ist noch folgendes anzumerken.
Sein Entdeckeranteil am Schatz wurde ihm am Verkehrswert bemessen abgekauft.

 :button: Im Zeitpunkt der Entdeckung hatte meines Wissens das Land Schleswig-Holstein noch kein Schatzregal in seinem Denkmalschutzgesetz verankert.

Dieses aktuell in § 21 Abs. 1 DSchG Schleswig-Holstein

Hiernach wird das Land alleiniger Eigentümer, wenn die Entdeckung
...anlässlich staatlicher Nachforschungen oder Grabungen oder,
...in Grabungsschutzgebieten erfolgte oder
...von besonderem, hervorragendem wissenschaftlichem Wert sind - dies unabhängig vom Anlaß der Grabung oder der Örtlichkeit.

Heute dürfte mithin die letzte Alternative eine Eigentumszuweisung zugunsten des Zufallsfinders (hier Baggerführers) ausschließen können.
Nach dieser Rechtsvorschrift wäre ihm lediglich de Erhalt einer Abliefer-(Ehrlichkeits-)Prämie in Aussicht gestellt, über deren Angemessenheit allein die Behörde entscheiden darf.

Ob es seit Einführung des Schatzregales in Schleswig-Holstein bereits Baggerführer oder andere Zufallsfinder gegeben hat, die entdeckte Schatzfunde unter Verzicht auf die für die Ablieferung in Aussicht gestellten Prämien nicht gemeldet haben und eher dem ,,Unterschlagungs-Anreiz" zugeneigt wurden, weiß niemand.

Die Moral aus der Geschichte:

Was nutzt den Denkmalbehörden denn schon die Einführung selbst des sog. ,,kleinen"(?) Schatzregals (als solches gerne landläufig und von Laien eines mit Ablieferanreiz-Prämie bezeichnet), wenn das Schatzregal an sich zunächst erst den vermutlich doch viel stärkeren ,,Unterschlagungs-Anreiz" geschaffen hat?
Antwort: Nichts – es schadet nur und ist hochgradig paradox, wenn nicht sogar schizophren!
___________________

Der Froschkönig, der die Königstochter gefragt hat, was sie ihm in Aussicht stellt, wenn er ihr die goldene Kugel aus dem Schlamm holt, und bei dem es bei der Aussicht geblieben ist und der sich von der bloßen Absichtserklärung und dem Versprechen ach so gar nichts kaufen konnte,...
...wird doch heute in Schleswig-Holstein die Kugel eher für sich behalten wollen.

Das wegen der Inaussichtstellung   :winke: einer Ablieferprämie bereits ach so sehr, so sehr niedlich verharmlosend formulierte klitze-,,kleine" Schatzregal müßte eher als ,,Froschkönig-Rechtssatz"   :frech: bezeichnet werden.

Die Märchen der Gebrüder Grimm haben durchaus etwas von Lehrstücken.

Was lernen wir jetzt hoffentlich alle daraus?
Daß wir wissen, wohin der Hase (der mit dem Schatzregal) läuft – und daß der Froschkönig mit der goldenen Kugel heute unbemerkt davon hüpft und die Königstochter erbarmungslos weiter   :heul:  heulen läßt.

:weise:
Und höret  :toeroe: alle in den schatzregal-geknechteten Ländern des Bundes und sehe, wer Augen hat und nicht mit Blindheit  :d4: geschlagen ist:
Wer das Schatzregal als unwichtig predigt   :amen: und abtut, ist ein Pharisäer oder falscher Prophet (um so mehr, wenn er aus einem Lande stammt, das ein Schatzregal nicht kennt  :friede: , in dem für den Sondengänger noch Milch und Honig fließen)!

Das nun bereits der heutige Beitrag zum   :prost: Workshop und die Tages-Losung!

Rudolf Patzwaldt

PS:
Und gedenket heute am Tag der Einheit, daß sie allen Bundesländern der aufgehenden Sonne auch die zweifelhaften Errungenschaften von Denkmalschutzgesetzen mit dem enteignenden Schatzregal gebracht hat  :narr: .
Obwohl man sich doch gerade dort vom Staats-Monopol-Kapitalismus abgewandt haben wollte (,,Wir sind   :kopfkratz: das Volk").
Die freiheitlich-demokratischen Denkmalschutzgesetze (Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen – vor der Wende immerhin die Hälfte des Bundesgebietes, danach noch immer mehr als ein Drittel repräsentierend) sind in den gedanklich bestehenden Stacheldraht-Verhauen und -Hirnen leider hängen geblieben  :besorgt: .

In diesem Sinne noch einen schönen gesamtdeutschen Feiertag und nun laßt uns alle singen  :d2::
,,Einigkeit und Recht und Freiheit...!".

Nevermore

Zitat von: masterTHief in 03. Oktober 2009, 08:51:28

:weise:
Und höret  :toeroe: alle in den schatzregal-geknechteten Ländern des Bundes und sehe, wer Augen hat und nicht mit Blindheit  :d4: geschlagen ist:
Wer das Schatzregal als unwichtig predigt   :amen: und abtut, ist ein Pharisäer oder falscher Prophet (um so mehr, wenn er aus einem Lande stammt, das ein Schatzregal nicht kennt  :friede: , in dem für den Sondengänger noch Milch und Honig fließen)!

Das nun bereits der heutige Beitrag zum   :prost: Workshop und die Tages-Losung!

Rudolf Patzwaldt

PS:
Und gedenket heute am Tag der Einheit, daß sie allen Bundesländern der aufgehenden Sonne auch die zweifelhaften Errungenschaften von Denkmalschutzgesetzen mit dem enteignenden Schatzregal gebracht hat  :narr: .
Obwohl man sich doch gerade dort vom Staats-Monopol-Kapitalismus abgewandt haben wollte (,,Wir sind   :kopfkratz: das Volk").
Die freiheitlich-demokratischen Denkmalschutzgesetze (Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen – vor der Wende immerhin die Hälfte des Bundesgebietes, danach noch immer mehr als ein Drittel repräsentierend) sind in den gedanklich bestehenden Stacheldraht-Verhauen und -Hirnen leider hängen geblieben  :besorgt: .

In diesem Sinne noch einen schönen gesamtdeutschen Feiertag und nun laßt uns alle singen  :d2::
,,Einigkeit und Recht und Freiheit...!".


Einfach nur geil!  :super: :super: :super:

Kann man das nicht pinnen?  :-D

lg Micha
Ich suche mit Explorer SE (vorher: 6000 DI Pro SL, Relic Hawk).