Step by step in Sachsen - Erfahrungsbericht TEIL I

Begonnen von Wandergecko, 27. Oktober 2011, 23:44:30

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Wandergecko

Da ich mein (relativ neues) Hobby legal betreiben möchte habe ich mich entschlossen, mit den Amtlichen in Sachsen (LfA - Landesamt für Archäologie) zusammenzuarbeiten. Um allen, die noch immer Unklarheiten diesbezüglich besitzen aufzuzeigen, wie alles von Statten geht, werde ich hier eine Art Erfahrungs-Tagebuch schreiben. Zunächst zum aktuellen Status und den ersten Schritten.

Subjektive Überlegungen für ein legales Hobby

Motivation
- Wichtige historische Funde werden nicht aus dem gröberen Zusammenhang gerissen, der maßgeblich beim LfA vorliegt und ggf. verarbeitet wird
- Das bedrückende Gefühl erwischt zu werden oder illegal zu handeln entfällt (es drohen Geld- & Freiheitsstrafen inkl. Hausdurchsuchung! Ich persönlich hatte vor 10 Jahren bereits das Vergnügen, weil ich harmlose Chemikalien online gekauft habe. Man sollte sich also immer bewusst sein, was man tut und hinterher nicht jammern)
- Mögliche Unterstützung seitens der offiziellen Einrichtungen
- Zugriff auf interne Informationen und externen Forschungen zu historischen Gegebenheiten
- Kostenlose Schulungen für Sondengänger
- Persönliche Ansprechpartner
- Möglichkeit einer direkten Beauftragung zu Forschungen
- Eigene Leistungen werden gemäß ihrer Bedeutung sicher verwahrt, ausgestellt, restauriert
- Kein schlechtes Gewissen beim Veröffentlichen von Medien oder Zeitungsartikeln
- Persönlicher Archäologe kann zur Seite gestellt werden
- Distanzierung von Raubgräbern
- Keine Erklärungsnot bei Grabungen an genehmigten Stellen (Stichpunkt Suchgenehmigung & Nachforschungsschein)
- ...

Kontra-Punkte
- Funde müssen zunächst definitiv gemeldet werden
- Das Sammlergefühl und Schatzgräberfantasien müssen begraben werden
- Dokumentationsaufwand
- Der Spagat zwischen legalem Handeln, getrübtem Schatzgräbergefühl & historisch korrekter Grabung ist ein sensibles Thema, auch was die Motivation für jeden Sondengänger betrifft. Ohne das Hobby gäbe es auch wesentlich weniger historische Erkenntnisse. Andererseits verschwinden permanent wertvolle Fundstücke in den Tiefen der Szene.

Ansprechpartner
Für Sachsen ist das Landesamt für Archäologie zuständig. Aktuell (10/2011) ist Dr. Christoph Heiermann als Referatsleiter der erste Ansprechpartner. Er kann direkt per Telefon über die unter http://www.archaeologie.sachsen.de/ hinterlegten Kontaktdaten angesprochen werden. Seid nett & kooperativ zu ihm - er ist es ebenfalls!

Kommen wir zu den gesetzlichen Grundlagen
Ich darf hier einmal Herrn Dr. Heiermann zitieren:
ZitatAlle Nachforschungen, die das Ziel verfolgen, Kulturdenkmale oder Funde zu entdecken, bedürfen einer Genehmigung (§ 14 Sächsisches Denkmalschutzgesetz - Sächs.DSchG). Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Ausgrabungen oder Begehungen und Nachsuchen handelt und ob diese direkt auf einem archäologischen Denkmal stattfinden oder an einem anderen Ort. Auch das Alter der Funde spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.

Archäologische Funde müssen der Denkmalschutzbehörde gemeldete werden. Aber nicht allein Funde sind anzeigepflichtig, sondern auch Teile und Sachen, die auf ein Kulturdenkmal hinweisen

(§ 20 Sächs.DSchG). Dies ist besonders wichtig, da auch in Fundzusammenhängen, die von Laien oft übersehen werden, für die Fachleute wichtige Aussagen enthalten sind.

Was den Verbleib archäologischer Funde betrifft, gilt in Sachsen die Regelung des »Schatzregals« (§ 25 Sächs.DSchG ). Demnach werden herrenlose Funde, deren Eigentümer nicht mehr zu ermitteln sind, bei ihrer Entdeckung zu Eigentum des Freistaates Sachsen. Die Funde müssen der Denkmalschutzbehörde ausgehändigt werden. Im Umkehrschluss müssen Funde einem vorhandenen rechtmäßigen Eingentümer ausgehändigt werden.

Für die Nachsuche mit einem Detektor gelten die genannten Bestimmungen. Zusätzlich benötigen Sie im Freistaat Sachsen einen "Nachforschungsschein". Der Erwerb dieses Scheins ist mit einer Schulung beim Landesamt für Archäologie verbunden. Schulungen finden statt, sobald eine genügende Anzahl von Interessenten beisammen ist. Die Genehmigung gilt für ein Jahr.

Das sächsische Denkmalschutzgesetz, was uns bei unserem Hobby unmittelbar betrifft, kann hier abgerufen werden: http://www.archaeologie.sachsen.de/26.htm

Schritt für Schritt - auf dem Weg zur Suchgenehmigung und dem legalen Sondeln

1. Anfrage beim LfA
Zunächst habe ich beim LfA angerufen und erwartungsgemäß direkt Herrn Dr. Heiermann am Apparat gehabt. Ich habe ihm mein Anliegen erklärt und nach Freude seinerseits über einen weiteren Sondengänger, der offiziell arbeiten möchte, erklärte er mir das weitere Prozedere. Dazu muss unter Anderem ein polizeiliches Führungszeugnis eingeholt werden und ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Gleichzeitig möchte das LfA jeden künftigen Sondler gern persönlich kennenlernen. Dazu liegt es am Sondengänger, einen Termin zu vereinbaren. Im persönlichen Gespräch lernt man sich kennen und es werden Details geklärt, die im schriftlichen Antrag nicht detailiert genug erklärt werden können. Ich rate jedem, persönlich in Kontakt mit dem LfA zu treten, um die geforderten Unterlagen und Anforderungen zu erfahren (diese können sich ja entsprechend ändern, daher hier nicht erwähnt).

Wertung: Ich sehe diese Prozedur nicht als Schikane, sondern als Signal des LfA, nicht jedem Möchtegern eine Suchgenehmigung zu erteilen. Der Antrag & das persönliche Gespräch dürfte doch größtenteils Spreu von Weizen trennen. Das LfA kommt damit IMHO seiner Verantwortung nach, sorgfältig mit den Erlaubnissen zum Berühren von Denkmälern umzugehen. Ich begrüße daher das umfangreiche, aber nicht kostenintensive Aufnahmeverfahren. Persönlich freue ich mich auch, mit den Hauptamtlichen in Kontakt zu treten und diese einmal persönlich kennenzulernen.

Aktuell bin ich dabei meinen Antrag zu verfassen und nach einem Termin Ausschau zu halten. Weiteres erfolgt dann hier. Auf meine Frage, ob im Antrag jeder Ort detailiert beschrieben werden muss bekam ich von Hr. Dr. Heiermann zu hören, dass dies nicht nötig ist. Sowas wird im persönlichen Gespräch dann ausführlich behandelt.

Lojoer

Das kann ein interessanter Bericht werden. Auf jeden Fall ist es von Dir der Weg in die richtige Richtung.
Das mit dem polizeilichen Führungzeugnis finde ich zwar übertrieben, aber noch akzeptabel.
Nach Deinem Betrag stellen sich bei mir jedoch wie immer die selbe Frage. Wieso müssen nur die Sondengänger sich einer Schulung unterziehen? Brauchen normale Feldbegeher ohne Detektor keine Schulung, womöglich noch nicht mal eine Nachforschungsgenehmigung?????
Ich bin mal auf den weiteren Werdegang Deines Berichts gespannt.
Gruß Jörg

Wandergecko

Nach meiner Auffassung des Gesetzes sind bereits Lesefunde, sofern sie in Beabsichtigung einer Nachforschung erfolgen, anzeigepflichtig. Das ist auch logisch, denn:

- Finde ich einen Steinhammer zufällig, habe ich weder aktiv danach gesucht noch selbst danach gegraben. Warum sollte ich dafür bestraft werden können?
- Finde ich einen Steinhammer auf der Oberfläche, weil ich dort Nachforschungen betrieben habe und Bodenfunde vermute, so handel ich absichtlich und bin mir eines möglichen Denkmals bewusst. Ich laufe Gefahr, beim Verändern der Situation den historischen Zusammenhang zu zerstören.
- Grabe ich einen Steinhammer aus, weil ich diesen zufällig finde, so hängt es davon ab, was ich in dem Moment gedacht habe. Habe ich gedacht "oh, der Traktorist könnte seinen Reifen zerstören", so brauche ich mir keine Sorgen machen. Denke ich aber an ein Denkmal, muss ich es anzeigen. Das im Zweifelsfall nachzuweisen und abzuwägen ist zum Glück der Job von Juristen. Ich persönlich hätte keine Lust mich um derartige Auslegungsdiskussionen zu kümmern oder im ungewissen zu sein, ob ich irgendwann eins übergebraten bekomme. Wenn der Taktorist irgendwann feststellt, dass er ein Denkmal beackert und extra tief ackert, um ein paar schöne Ausstellungsstücke für seine Wohnung zu finden, handelt er auch nicht korrekt. Solang er aber nichts weiß, zerstört er unbeabsichtigt & unbewusst jedes Jahr Kulturgut.
- Grabe ich ein Loch mit dem Wissen um ein Denkmal und finde einen Gegenstand, so ist dies der eindeutigste Fall von Anzeigepflicht. Ohne Suchgenehmigung zudem absolut verboten

Eine reine Begehung eines vermuteten Denkmals ist kein Problem, solang man nichts verändert. Das kann aber im Zweifelsfall bereits vom Grundstückseigentümer anders gesehen werden. Das LfA wird einem dann sicher nicht den Rücken freihalten, wenn man auf eigene Faust losgeht. Ich beschäftige mich derzeit mit der GPS-Vermessung von unerforschten (Slawen)burgen & sonstige historische Orte, ohne etwas zu verändern. Sobald eine Genehmigung vorliegt, werd ich dann sehen, welche Informationen weiter erhoben werden können. Bis dahin gibt es aber genug Stoff zu verarbeiten, allein durch topographische Daten. Ich habe damit gleichzeitig schönes Material für's LfA-Gespräch und brauche beim Sondeln nicht erst die Geländestrukturen erkunden.

Warum kann man eigentlich seine Beiträge nicht editieren? Ich hoffe die Admins verschieben meine weiteren Berichte mit Nummerierung dann oben rein, sonst wird es unlesbar.

Goatman

Zitat von: Wandergecko in 28. Oktober 2011, 16:10:51
Warum kann man eigentlich seine Beiträge nicht editieren? Ich hoffe die Admins verschieben meine weiteren Berichte mit Nummerierung dann oben rein, sonst wird es unlesbar.

Hallo Wandergecko,
es ist nur eine bestimmte Zeit möglich einen Beitrag zu Ändern. Dies
ist so gewollt.
Ich habe deinem Wunsch entsprochen und die Überschrift wie folgt geändert.
Step by step in Sachsen - Erfahrungsbericht  TEIL I.
Du kannst dann ja in diesem Post mit TEIL II usw. fortfahren. Ist das OK ?

Wandergecko

Hallo Goatman,

ich dachte es mir so, dass der Titel keine Nummern enthält, sondern die von mir später verfassten Antworten dann oben in den Eröffnungsbeitrag zusammengefasst werden. Der Leser hat dann beim Öffnen des Thema das Gesamtwerk und darunter dann die Diskussion dazu. (Ich werde Antworten zum Thema und Diskussionsantworten getrennt einstellen).

Wenn ich jetzt einen Teil II, Teil n,... hinzufüge entsteht ja jedes Mal ein neues Thema, das wird dann unübersichtlich?!

nobody

Hallo Wandergecko,
wenn du willst, können wir deinem Bericht auch von der Diskussion abtrennen und
für "normale" Beiträge sperren. Hier kann sich dann dazu ausgetauscht werden.
Dann wird die Sache wesentlich übersichtlicher.
Erstelle dazu bitte einen neuen Beitrag wie zB. "Step by step in Sachsen - Diskussion"
Gruß
niemand
Die Ewigkeit dauert lange, besonders gegen Ende

Corax

#6
ich befürchte, daß es wohl keinen Teil II geben wird, da dem meldewilligen Sondengänger vom Amt  nahegelegt wird, sich nicht in diversen Foren aufzuhalten.. :dumdidum:

Zitat "Staxe" am 29. September 2010, 11:02:19  

"Sämtliche Auftritte ehrenamtlicher Mitarbeiter in derartigen Foren sind von LfA Sachsen nicht erwünscht.
Daher das stetige "Schweigen" der Sachsen.."



http://www.sucherforum.de/index.php/topic,41680.msg277174.html#msg277174

Viele Grüße
Corax

Trotzdem danke für Deine Mühe, Wandergecko. :winke:

Wandergecko

Ich wüsste nicht, was ich mit anderen Mitgliedern gemein habe, zumal ich diese nicht kenne. Bisher hat mir niemand irgendwelche "Empfehlungen" erteilt. Und warum sollte ich darauf hören? Mir geht es darum, mein Hobby legal auszuüben. Das tue ich wie ich möchte und soweit es mir im gesetzlichen Rahmen ermöglicht wird. Eine Klausel für Online-Aktivitäten im Gesetz ist mir unbekannt und sogesehen gibt es da wohl keinen Grund, sich Sorgen zu machen.

Corax

Ich wüsste nicht, was ich mit anderen Mitgliedern gemein habe, Heimat Sachsen zumal ich diese nicht kenne. mußt ja auch nicht Bisher hat mir niemand irgendwelche "Empfehlungen" erteilt. noch nicht Und warum sollte ich darauf hören? keine Genehmigung bei Ungehorsam? Mir geht es darum, mein Hobby legal auszuüben. absolut ok  :super: Das tue ich wie ich möchte und soweit es mir im gesetzlichen Rahmen ermöglicht wird. Eine Klausel für Online-Aktivitäten im Gesetz ist mir unbekannt muß ja nicht alles im Gesetz stehen und sogesehen gibt es da wohl keinen Grund, sich Sorgen zu machen. Dein Wort in Gottes Ohr..viel Glück!

Wandergecko

Ja, man mag mich naiv nennen, aber solang ich keine negativen Erfahrungen habe, gehe ich vom Idealzustand aus. Und für den Fall von Gummiparagraphen habe ich einige Optionen, mich durchzusetzen, wobei ich sicherlich sofort ein anderes Hobby ausüben würde, wenn ich mitbekäme, dass man mir persönlich irgendwelche Steine in den Weg legt. Da bin ich ziemlich resolut & reagiere sicher emotional. Aber bis dahin - alles im Grünen Bereich & immer positiv denken ;)

Corax

ich hole das Thema mal hoch..
Hallo Wandergecko,
darf man fragen, wie sich alles weiter entwickelt hat? Sind ja nun schon einige Monate ins Land gezogen..

Viele Grüße
Corax :winke:

Daniel

@Corax
Letzter Besuch vom Wandergecko im Forum am 11. Januar 2012.  :kopfkratz:
Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.

Corax

ups....vielleicht schaut er doch nochmal hier herein.. :nixweiss: :winke:

Belenos

Moin,

verm. hat er im Januar seine NFG bekommen.

Viele Grüße

Walter

Gosetrinker

Die ANTIFA bestreitet alles! Außer ihren Lebensunterhalt.

mc.leahcim

Gum biodh ràth le do thurus. = Möge deine Suche erfolgreich sein (Keltisch/Gälisch)
Die soziale Kälte hilft nicht die globale Erwärmung aufzuhalten!!

Gosetrinker

-Oder Aufwand und Nutzen standen definitiv in keinem für ihn so positiven Verhältnis...
-Oder es gab infiltrationstechnische Gründe...

Jedenfalls wirft es mehr Fragen auf als Antworten.
Die ANTIFA bestreitet alles! Außer ihren Lebensunterhalt.

Jøran-Njål

Hallo Jörg,

Zitat von: Lojoer in 28. Oktober 2011, 07:58:04
Wieso müssen nur die Sondengänger sich einer Schulung unterziehen? Brauchen normale Feldbegeher ohne Detektor keine Schulung, womöglich noch nicht mal eine Nachforschungsgenehmigung?????

Auch für Feldbegeher werden Schulungen angeboten und auch sie müssen sich an die Gesetze halten.
Und auch "normale" Feldbegeher setzen gelegentlich Metalldetektoren bei ihrer Suche ein.  :zwinker:

Gruss

Jøran-Njål
Der Raubgräberterminator meint: Freiheit für legalle Sondengänger und Archäologen. Nieder mit der Deutschen Sondengänger Union! Vertraut ihnen nicht!