NFG Hessen bitte um hilfe

Begonnen von Manzel, 10. Juni 2015, 21:16:58

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Manzel


Ich habe auch eine NFG beantragt für Hessen, Ohne Zuhilfenahme eines Metalldetektors, im ersten Kalender-Jahr,(ist ja schon halb vorbei), Im ersten Jahr beinhaltet die NFG meistens nicht die Suche mit einem Metalldetektor, sondern nur die Lesesuche auf Ackeroberflächen. (Dafür wir die NFG kostenlos erteilt)
Man wünscht Seitens des LfDH, dass die Antragsteller Mitglied in einem Heimatverein ist,

Gewünscht wird  außerdem ein eigenes Projekt gefordert, welches eine wissenschaftliche Fragestellung enthalten soll, weswegen man eien Nachforschung durchführen möchte, hat man kein eigenes Projekt, dann kannst man sich an bestehenden Projekten beteiligen. (Mein Projekt, aufspüren und lokalisieren von Ehemalige Fäkalienfelder)

Fortbildungen werden auch angeboten in Hessen und kosten etwa 15€, siehe hier, ... www.hessen-archaeologie.de/Fortbildunge ... ungen.html

Frau Fleschner, bestätigte mir den eingang des Antrages, ( als ganz nett habe ich sie empfunden), Wiesbaden ist für mich zuständig, 

Wie geht es nach Abgabe des Antrages weiter?

Was muss ich alles nachweisen, und am besten wie, ...

Wie läuft so ein gespräch mit zuständigen Denkmalbehörden in etwa ab,

Auf welche Fragen muss man vorbereitet sein,


Danke

Ich Grabe nicht ich Schürfe nur, und das mit Genehmigung

insurgent

Herzlich willkommen hier  :winke:

Nutze mal die Suchfunktion, gibt dort schon einige Hinweise.

Ich bin aus dem hohen Norden und hoffe einige Hessen lesen das auch noch.
Meine Bodenfunde werden gemeldet

Caddy

#2
Den ersten Schritt, welchen ich Dir empfehlen kann: Du bist in einem anderen Forum an die falschen Leute geraten, auf Deinen Beitrag wurde schon wieder mit der USD-Keule gedroht. Dort würde ich mich besser nicht informieren lassen... !  :zwinker:

Lese Dich hier einfach mal ein, es geht alles.

Gruss Caddy



Nanoflitter

Hallo, Manzel, du hast ja schon fast alles gesagt! :super:
Du bist gut informiert und hast schon den ersten richtigen Schritt getan.
Der Rest wird auch nicht so schwierig...du hast Post!

Gruss...

stratocaster

Zitat von: Caddy in 10. Juni 2015, 22:06:36
auf Deinen Beitrag wurde schon wieder mit der USD-Keule gedroht.

Was ist denn eine USD-Keule ?  :kopfkratz:
USB-Stick kenne ich  :dumdidum:
USA kenne ich auch; das sind die, die gegen Jogis Jungs 2:1 gewonnen haben   :friede:

Gruß  :winke:
Das Sucherforum dankt all denen,
die zum Thema nichts beitragen konnten
und dennoch geschwiegen haben !

Manzel

#5

Auszug aus meinen Antrag

Sehr geehrte Frau Fleschner,


mit diesem Schreiben beantrage ich eine Nachforschungsgenehmigung im Sinne des § 21 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) für Flächen  im unbewaldeten Bereich (Offenland) im  Landkreis. Die Nachforschungen sollen Ohne Zuhilfenahme eines Metalldetektors erfolgen.

Ich interessiere mich seit frühester Kindheit für  Hinterlassenschaften, sowie geschichtliche Ereignisse, vergangener  Kulturen und Epochen in Deurschland, sowie  lebendiger und greifbarer Geschichte, daher würde Ich mich sehr freuen, einen bescheiden  Beitrag zu der historischen Erforschung unseres Landes  beitragen zu können.

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Des Weiteren  möchte ich zugleich hiermit meine  Bereitschaft zu enger, einvernehmlicher Zusammenarbeit mit den zuständigen Denkmalbehörden zum Ausdruck bringen.


Ich bitte um wohlwollende Prüfung meines Antrags und bedanke mich für Ihre Bemühungen.

Ich Grabe nicht ich Schürfe nur, und das mit Genehmigung

lord3d

Klingt doch alles gut, nur keine Hektik – wird schon werden. :winke:
Habemus Nachforschungsgenehmigung.

Caddy

Zitat von: stratocaster in 10. Juni 2015, 23:21:31
Was ist denn eine USD-Keule ?  :kopfkratz:
....

Rückwärts-Keule . Da landet der Schlag immer an der eigenen Birne...  :-D

Belenos

Moin und herzlich Willkommen hier im Forum


Ich komme aus Wiesbaden und bin gut vertraut in Sachen NFG. Du wirst nach einiger Zeit zum Bezirksarchäologen/in zu einem Gespräch eingeladen. Du hast ja schon gesagt, dass Wbn für Dich zuständig ist. Man wird sich über Deine Beweggründe unterhalten und Dir sagen wie wichtig eine Funddokumentation ist. Daher das erste Jahr ohne NFG, die für das nächste Jahr gibt es nur nach der Abgabe der Fundmeldungen und des Fundberichts. Man wird Dich weiterhin auf das richtige Verhalten aufmerksam machen. Du musst auch nicht mit geschichtlichen Wissen glänzen, aber es schadt nicht, sich mit der Geschichte des Heimatortes auszukennen.

Viele Grüße

Walter


Manzel

#9
Grüß Dich Walter, mein Projekt soll sein,  Zusammensetzung des Scherbenschleiers auf Schietäckern , als zukünftiges Forschungsziel soll sein, die auf das erste aufbauen sollen,  Schildbuckelknöpfe erforschen, und Erforschung der Verbreitung neuzeitlicher Kleinmünzen,

Anbei, geiles Buch hast geschrieben Walter, Ich sag nur heilige Linien der Steinzeitmenschen, .... :zwinker:
Ich Grabe nicht ich Schürfe nur, und das mit Genehmigung

Rheingauner

@Manzel
hast doch bisher alles richtig gemacht, hilfreich ist immer eine Mitgliedschaft im örtlichen Heimat- oder Geschichtsverein.

Falls Du weitere Fragen hast, kann ich Dir gerne telefonisch weiter helfen.

Gruß aus dem Rheingau

P.S. Frau Fleschner ist tatsächlich ne Nette


Belenos

Moin Manzel,

danke  :-)

... falls Dir ein örtlicher Geschichtsverein nicht zusagt, kannst Du in die Archäologische Gesellschaft Hessen eintreten. Kostet im Jahr z. Zt. 20 Euro.

Viele Grüße

Walter

Manzel

#12
So, meine Projektbeschreibung ist aus, hoffe daraus ist wirklich geschichtliches Interesse zu erkennen. ...
Ich Grabe nicht ich Schürfe nur, und das mit Genehmigung

Caddy

Baue mal noch ein, dass Du Dich selbstverständlich vorab mit den Grundstückseigentümern in Verbindung setzt
und um Genehmigung zur Begehung ersuchst.

Manzel

Danke Caddy, dieses mal dein nick aber richtig  :narr: :glotz: :kopfkratz:

ich merk schon ich werde da nie vertig,

wie lang war den euer Antrag sowie die Projektbeschreibung für Hessen so?
Ich Grabe nicht ich Schürfe nur, und das mit Genehmigung

Caddy

#15
Immer daran denken Manzel, Du musst da nicht den Kniefall machen.
Sie wollen ja auch etwas von Dir.
Das ganze nennt sich dann "Zusammenarbeit".

Manzel

upps ich glaub ich ein kleines problem, das Gebiet in dem ich suchen will ist nur etwa 5km von Lahnau-Waldgirmes  entfernt, hoffe die geben dennoch ein okey für das Gebiet, ..
Ich Grabe nicht ich Schürfe nur, und das mit Genehmigung

Caddy

Aber Dein Projekt hat was.  :super: Wenn Du es tatsächlich so durchziehst, würde ich gerne daran
teilhaben wollen. Einen kompetenten Ansprechpartner bei euch in Hessen habe ich Dir ja bereits genannt.
Kontakt scheint auch zu bestehen, also haltet uns auf dem Laufenden.  :zwinker:

Nanoflitter

Pass mal auf, das du nicht gleich angestellt wirst, bei der HA, mit dem Antrag! :super:
Gruss..

Manzel

Waldgirmes sollt aber dennoch ein begriff sein"Römer Stadt" dann liegt sicher auch in den gebiet wo ich suchen will terra sigillata herum, ist ja nur etwa 5km davon entfernt   :nixweiss:
Ich Grabe nicht ich Schürfe nur, und das mit Genehmigung

Caddy

Zitat von: Nanoflitter in 14. Juni 2015, 00:33:27
Pass mal auf, das du nicht gleich angestellt wirst, bei der HA, mit dem Antrag! :super:
Gruss..

:narr: Da ist was dran.

lord3d

#21
Ich hoffe es macht dir nichts aus (vielleicht hast du's auch schon abgeschickt), ich habe mal bzgl. Rechtschreibung drüber gesehen – bitte als freundlich gemeinte Geste aufnehmen. Inhaltlich finde ich den Antrag toll. :winke:

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Sehr geehrte Frau Fleschner,

mit diesem Schreiben möchte ich meinen Antrag auf eine Nachforschungsgenehmigung im Sinne des § 21 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) vom 08.06.2015 um weitere bzw. noch fehlende Angaben ergänzen sowie eine möglichst genaue Projektbeschreibung beilegen.


Zur Projektbeschreibung:

Im Rahmen meines Projekts würde ich gerne die siedlungsgeschichtliche Entwicklung der Stadt G. anhand des Müllwesens, bzw. der Müllentsorgung auf den sogenannten Fäkalienfeldern, aufzuzeigen und dokumentierten. Es soll sich hierbei um ein mehrjähriges Projekt handeln, das ich in zwei Hauptabschnitte unterteilen möchte (insofern genehmigt).


Abschnitt 1 (im ersten Jahr):

Aufspüren und Lokalisieren von ehemaligen Fäkalienfeldern, bzw. meiner Vermutung nachgehen, wo sich einst diese Felder befunden und aufgrund geringerer städtebaulicher Ausdehnung in manchen Richtungen erhalten haben. Mein Hauptaugenmerk möchte ich auf das räumliche Gebiet zwischen G. und H., sowie zwischen H. und W. legen, da ich vermute, dass dort meine Chancen  sehr groß sind, auf entsprechende Felder zu stoßen, weil die Felder nur etwa 2–3 km entfernt vom historischen Stadtkern entfernt liegen.

Indizien für ein Fäkalienfeld können unter anderem eine große Menge an Scherben von Porzellan, Keramik und Glas, die in großer Stückzahl vorzufinden sind, sein. Ferner sind auf solchen Äckern aber auch Tierknochen und Muschelschalen in nicht geringen Mengen zu finden.

Erhärtet sich meine Vermutung, soll des Weiteren (anhand von Indizien, wie oben beschrieben) die Zusammensetzung des dort vorzufindenden Scherbenschleiers auf den bereits oben erwähnten Flächen erforscht werden. Dabei soll unter anderem jeder Fund und Befund möglichst genau  dokumentieren werden, was durch Vorbestimmung des Materials, mithilfe von Photographien des gefundenen Objekts in Fundlage und von  Verfärbungen sowie anhaftender Bodenschichten am Objekt selbst sowie genauer Kartierung unter Zuhilfenahme eines GPS-Empfängers erfolgen soll.


Abschnitt 2 (in den kommenden Jahren):

Ergiebige Flächen nach erneutem Pflügen wiederholt ablaufen, sowie weitere Äcker erforschen und wie oben bereits beschrieben, zu dokumentieren.

Des Weiteren wäre im zweiten Jahr der Einsatz eines Metalldetektors sehr interessant und von Vorteil. Durch Ortung von mehr Metall, als es durch reine Sichtfunde möglich wäre sowie dem Aufspüren kleiner bis kleinster und sehr dünnen Objekte, ergäbe sich die Möglichkeit, in größeren Zusammenhängen Nachforschung betreiben zu können.

Darüber hinaus ist es möglich, Keramik-Scherben, die über eine Bleiglasur verfügen, mithilfe eines Metalldetektors auch ein paar Zentimeter tief in der Erde zu lokalisieren, sowie Kohle und erzhaltige Schlacke zu orten.


Zum Forschungsinteresse:

Ich möchte dazu beitragen, dass anhand meiner Funde sowie Befunde, Rückschlüsse auf möglichst viele Fragen möglich sind. Mein persönlicher Schwerpunkt liegt auf folgenden Punkten, siehe Aufzählung:

1. Anhand von Knöpfen und Schnallen für Kleidung, Gürtel und Schuhe im Verbund mit historischen Aufzeichnungen und Bildern sowie Kupferstichen die Kleidungsgewohnheiten der damaligen Bevölkerung sowie verschiedenen Gesellschaftsschichten aus unterschiedlichen Epochen und Zeiten genauer aufzuzeigen und zuzuordnen.
2. Anhand von Produktionsresten aus Handwerksbetrieben (u. a. Schlacke, geschmolzenes Glas) sowie Werkzeugen damalige Arbeitsverhältnisse und mögliche Herkunftsorte dieser Arbeitsutensilien herauszufinden.
3. Scherben von Porzellan, Keramik und Glas zeitlich und hinsichtlich ihres Ursprungs zuzuordnen.
4. Aufschluss über Zeiten mit Geldknappheit sowie Informationen zu Fremdmünzen (woher diese kommen, in welcher Häufigkeit diese auftreten, Verwendung von Großmünzen oder Kleinmünzen, wer könnte sie mitgebracht haben) zu erlangen. Darüber hinaus möchte ich in Erfahrung bringen, ob diese Fremdprägungen in Verbindungen zu historischen Ereignissen in und um G., wie etwa die Napoleonischen Kriege, in deren Rahmen die Stadt im Juli 1796 in Kampfhandlungen verwickelt wurde, in Verbindung stehen.


Zeitliche und räumliche Angaben zum geplanten Projekt:

Wie bereits ganz oben erwähnt, handelt es sich um ein mehrjähriges Projekt, die Gründe hierfür sind Folgende: Zum einen die räumliche sowie schiere Anzahl der Felder, die brachliegenden Böden mancher Flächen (Dreifelderwirtschaft), der Wunsch, die Felder mehrmals begehen zu können und möglichst wenig zu übersehen sowie genauere Forschung und Dokumentation.

Die topografische Karte reiche ich nach.


Ergänzende Angaben zu meinen Antrag auf NFG:
Habemus Nachforschungsgenehmigung.

Caddy

Zitat von: lord3d in 15. Juni 2015, 17:41:27
... Inhaltlich finde ich den Antrag toll. :winke:

...

Sehe ich ganz genauso. Da hat sich jemand schon etwas tiefgründiger mit gewissen Sachen beschäftigt. Respekt.

Saubere Unterstützung Lord.  :super:


Manzel

Dank dir lord3d,

ja habs schon verschickt,

Ich steh dazu das ich Legastheniker bin, sprachlich kann ich mehr überzeugen, als in Schriftlichen, dank gewisser Rhetorik. :irre:
Zum Glück gibt's noch persönliches Gespräch.
Ich Grabe nicht ich Schürfe nur, und das mit Genehmigung

Manzel

Nun hoffe ich, dass ich bald einen Termin zu einem Gespräch bekomme in Wiesbaden und ich meine Genehmigung da auch erhalte, sollte ich da sagen das ich vom LWL auch eine Genehmigung habe oder besser nicht?
Ich Grabe nicht ich Schürfe nur, und das mit Genehmigung

Manzel

In 5 Wochen habe ich meinen Termin wegen NFG in Wiesbaden, hoffe geht alles gut, ... dann hab ich was zu Feiern,  :prost:


euch allen Gut fund
Ich Grabe nicht ich Schürfe nur, und das mit Genehmigung

Rheingauner

Na , dann drück ich Dir mal die Daumen, wird schon gut gehen, das LAfD kocht auch nur mit Wasser.
:winke:

mc.leahcim

Hallo Manzel,
ich drück die Daumen.  :super:

Gruß

mc.leahcim
Gum biodh ràth le do thurus. = Möge deine Suche erfolgreich sein (Keltisch/Gälisch)
Die soziale Kälte hilft nicht die globale Erwärmung aufzuhalten!!

Wicheler

Hallo Manzel,

ich wünsch dir viel Glück!
....und denk dran, die kochen auch nur mit Wasser.
So wie ich das sehe hast du ja ein klares Ziel und dich darauf hin auch vorbereitet :super:

Gruß Dieter

Belenos

Zitat von: Manzel in 07. Juli 2015, 16:58:49
Nun hoffe ich, dass ich bald einen Termin zu einem Gespräch bekomme in Wiesbaden und ich meine Genehmigung da auch erhalte, sollte ich da sagen das ich vom LWL auch eine Genehmigung habe oder besser nicht?

Moin,

nachdem Du es hier öffentlich geschrieben hast, würde ich es beim Gespräch nicht verheimlichen. Es spielt auch keine Rolle, ob Du eine weiter NFG in einem anderen Bundesland hast oder nicht. Das hessische DSchG geht auf solche Feinheiten nicht ein. Dafür gibt es dass von uns im Jahre 2000 erstrittene Urteil des VG Wiesbaden, das für das Landesamt bindend ist. Forschung ist frei und zwar gem. v. g. Urteil, für jeden. Wenn Du also 15 NFG hast, dann ist das immer noch kein Grund, Dir die 16. zu verweigern.

Die Gespräche verlaufen immer in einem positiven Rahmen. Man will Dir nur verdeutlichen, wie wichtig es ist immer genau die Fundstelle anzugeben und nicht etwa diese zu verschleiern, weil Du vielleicht ein paar Meter außerhalb Deines Gebietes warst, weil da vielleicht gerade ein Baugrube offen war. Wichtig ist die Fundortkoordinate exakt zu ermitteln und ordentliche Fundmeldungen abzugeben.

Viele Grüße

Walter