NFG Antrag in Hessen eine Tortur

Begonnen von Robin Hood, 02. Oktober 2009, 13:15:42

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Nevermore

Zitat von: Robin Hood in 03. Oktober 2009, 13:10:02

Warum bekomme ich von allen, die gute Kontakte zum Amt haben, nur gesagt wie schlimm das war und das ich die NFG vergessen kan. Warum bietet sich keiner mal als Schlichter oder so an?

Hi Robin. Vielleicht weil viele von denen, die einen "guten Kontakt" zum Amt vorgeben, einen Buckel haben. Jetzt verlangst du, dass sie für einen ohne Buckel ein gutes Wort einlegen, sich praktisch für Dich "gerademachen" sollen. Da bräche einigen das Rückgrat... :-D

Neiiin, das war natürlich nur ein Scherz! Vielleicht hilft Dir hier ja tatsächlich noch jemand bei der Vermittlung. Ansonsten gilt das, was MasterTHief hier geschrieben hat. Das kann man aber recht selbstbewusst, mit Ruhe und ohne Schimpfwort "ausfechten". Besser ist natürlich (für das was Du möchtest), wenn sich das in Ruhe klären lässt.


Gruss Micha
Ich suche mit Explorer SE (vorher: 6000 DI Pro SL, Relic Hawk).

Robin Hood

Muss man den gleich die Atombomben aus dem Keller holen, weil man mal eine Meinungsverschiedenheit hat. Ich denke auch die Archäologen untereinander fetzen sich manchmal z.B. wenn es um irgendwelche genauen Zeitbestimmungen eines Fundes geht.
Ich denke wir haben uns gestritten und können jetzt zeigen, das wir uns auch vertragen können und einer guten Zusammenarbeit nichts im Wege steht. Das macht doch den ziviliesierten Menschen aus, oder?

Der Mensch hat den Aufrechtengang gelehrnt, damit er auch Aufrecht durch die Welt gehen kann!

Vielleicht tut der Fr. Rupp die Sache ja mitlerweile auch leid.
Ich werde Ihr einen Brief schreiben :friede:(hoffentlich mit weniger Rechtschreibfehlern als hier  :heul:).

Robin

PS: Danke an alle die mir geholfen haben und noch helfen werden.

Lojoer

#32
Hallo Robin,
Der Rat von mir wurde als Gegenstandslos gelöscht
Gruß Jörg

Sondenmichel

Sollten nicht alle Antragssteller gleich sein?

Kann doch nicht sein, dass hier dann keine Genehmigung ausgestellt wird,
nur weil die beiden sich nicht riechen können.

Oder geht das dort nach gutdünken.
Der gefällt mir, dem gebe ich ne Genehmigung.
Der andere hat mich am Telefon nicht mit Frau Dr. angesprochen, der kriegt sie
nicht.

Auf die Begründung im Bescheid wäre ich dann gespannt.
"Genehmigung abgeleht, weil der Antragssteller frech zu mir war"

Und noch eines: Lojoer, Du sagst gleich wieder, dass Robin das ganze hat eskalieren lassen.
Vom Verhalten der Fr. Dr. wieder kein Wort.

Und indirekt redest Du auch vom Behördenwillkür:

"Und bitte schütte kein Öl, sondern Wasser ins Feuer. Du musst Dir darüber im klaren sein Du bist Antragssteller und das Amt hat die Entscheidung, ob sie dem Antrag statt geben will oder nicht."




Sondenmichel

stratocaster

Hier ist der Link zum Hessischen Denkmalschutzgesetz zum Thema
http://www.baurecht.de/denkmalschutzgesetz_hessen.html

Unter §21 und dann unter §3 (1) findest Du die Stelle, bei der
Du den Antrag stellen mußt.
Die Denkmalfachbehörde kommt erst danach ins Spiel.

So steht es auf jeden Fall mal im Gesetz (das haben die Denkmalfachbehörden
offensichtlich mittlerweile vergessen, dass Sie nicht befugt sind, Genehmigungen zu erteilen.
Sie "werden beteiligt"

Gruß  :winke:
Das Sucherforum dankt all denen,
die zum Thema nichts beitragen konnten
und dennoch geschwiegen haben !

Lojoer

Zitat von: Sondenmichel in 03. Oktober 2009, 21:28:58
Sollten nicht alle Antragssteller gleich sein?

Kann doch nicht sein, dass hier dann keine Genehmigung ausgestellt wird,
nur weil die beiden sich nicht riechen können.

Oder geht das dort nach gutdünken.
Der gefällt mir, dem gebe ich ne Genehmigung.
Der andere hat mich am Telefon nicht mit Frau Dr. angesprochen, der kriegt sie
nicht.

Auf die Begründung im Bescheid wäre ich dann gespannt.
"Genehmigung abgeleht, weil der Antragssteller frech zu mir war"

Und noch eines: Lojoer, Du sagst gleich wieder, dass Robin das ganze hat eskalieren lassen.
Vom Verhalten der Fr. Dr. wieder kein Wort.

Und indirekt redest Du auch vom Behördenwillkür:

"Und bitte schütte kein Öl, sondern Wasser ins Feuer. Du musst Dir darüber im klaren sein Du bist Antragssteller und das Amt hat die Entscheidung, ob sie dem Antrag statt geben will oder nicht."

Sondenmichel
Weißt Du Sondelmichel,
Robin soll doch grade mal machen was er will. Wenn ich so einen blödsinnischen Satz höre "Sollten nicht alle Antragsteller gleich sein". Nein, sind sie eben nicht. Wenn es so wäre bräuchte man keinen Antrag und keinen entsprechenden Bescheid auf Erteilung einer Genehmigung. Eine Anzeigepflicht der Nachforschung würde dann genügen. Meinst Du denn es wäre nicht ein leichtes, jemand wegen mangelnter Eignung diese Genehmigung zu versagen? Die Denkmalfachbehörde, der diese Genehmigungsvergabe delegiert wurde (Strato), muss sich ein Bild hinsichtlich der Eignung machen. Deshalb wurde Robin auch indirekt gefragt über welche Erfahrungen er verfügt (Mitgliedschaft in einem Verein, Erfahrung bei Grabungen usw.).

Wenn ihr meint Robin wäre im Recht gewesen.
Auf das erste Schreiben antwortet er

Zitat von: Robin Hood in 02. Oktober 2009, 13:15:42
Ich Antworte in einem persöhnlichen Schreiben(ging gleich am nächsten Tag raus), mit Bild von mir und dem Hinweisen, das ich auch Auto fahre ohne in einem Automobilclub zu sein, das ich aber unbedingt und gerne mit den Archäologen zusammenarbeiten möchte.

Das Telefonat eskaliert übrigens erst
als Robin
Zitat von: Robin Hood in 02. Oktober 2009, 13:15:42
:wuetend: :wuetend: :wuetend: Aus und vorbei mit meiner Freundlichkeit, wer bin ich, das ich mir so ein Benehmen von irgend so einer Angestellten gefallen lassen muss?
Ich Antworte ihr, das sie ja wohl Zeit genug gehabt hat und das ich schon seit Sommer meinen Antrag gestellt habe und wenn Sie Ihre Arbeit jetzt nicht endlich ordentlich macht, kann sie mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde meinerseits rechnen (Puh...das tat gut....)
Auch im LfD müssen hinsichtlich der zu erledigenden Arbeiten Prioritäten gesezt werden, und die Anträge auf NFG gehören da eben nicht in die erste Kategorie.

Aber da Ihr alle ja so gut bescheid wisst, ziehe ich meinen Rat an Robin zurück.

Jörg

Daniel

Zitat von: Sondenmichel in 03. Oktober 2009, 21:28:58
Sollten nicht alle Antragssteller gleich sein?
Zumindest am Anfang auf jeden Fall. :belehr:
Aber auch der Ton macht die Musik und ab und zu reagieren auch Beamte recht menschlich. :staun:
Da man allerdings etwas von denen möchte,sollte man seine Emotionen auch etwas im Zaum halten.
Ist jetzt wahrscheinlich ein blödes Beispiel aber wenn ich zu Dir sagen würde:
"Du altes Rindvieh,leih mir doch 1000 Euro."
Ich denke,bei der Anrede würdest Du mich wohl auch mit diversen Verwünschungen in die Wüste schicken,da wir uns nicht mal persönlich kennen. :narr:

Gruß Daniel
Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.

Sondenmichel

Das Robin nicht gerade vorbildlich gehandelt hat, ist hier schon 1000 x rübergekommen und
er will / wird sich auch entschuldigen.

Was mich hier dermaßen aufregt, ist die Tatsache dass hier keiner der Fr. Dr. ans Bein pinkeln will.
Das diese auch nicht richtig gehandelt /reagiert  hat, steht ja wohl auch fest. Scheint ja ne echte
Lichtgestalt zu sein, welche unfehlbar ist.

Es kommt mir vor als hätten einige Angst irgendwas (und wenn auch noch so wenig) negatives
über Fr. Dr. zu schreiben. Könnte ja ne NFG daran hängen

Und was hängt ihr euch alle an der DAB auf. Wenn sich ein Bürger im Recht sieht und es wird nicht
gehandelt, dann kann er eine DAB gegen den Beamten veranlassen. Steht nun mal so im Gesetz.


Sondenmichel

Lojoer

Zitat von: Sondenmichel in 04. Oktober 2009, 11:28:13
Es kommt mir vor als hätten einige Angst irgendwas (und wenn auch noch so wenig) negatives
über Fr. Dr. zu schreiben. Könnte ja ne NFG daran hängen
Jetzt bekommt der Schwachsinn Methode
Langsam reicht es mir hier  :wuetend:


Sondenmichel

Kommt nun mal so rüber. Auf Robin wird reingeprügelt was er zwischenmenschlich  alles
falsch gemacht hat. Bei Fr. Dr. halten alle still.

Dann schreib doch einfach mal, wie Du das Verhalten von Fr. Dr. siehst!!!

Wieso hast Du den geschriebenen Rat wieder gelöscht?

Robin hat mit meinen Ausführungen nichts zu tun. Warum "bestrafst" Du ihn damit.


Sondenmichel


Sondenmichel

Erklärung:

Ich will hier niemanden was Böses.

Ich bin hier neutral und habe keine Ahnung, wie das im Hessen mit einer NFG läuft.
Ich komme aus Bayern und da läuft alles ein wenig anders.

Allerdings merke ich, dass auf Robin eingeprügelt wird während andere Personen
ein "nicht soziales" Verhalten an den Tag legen und nicht dafür belangt werden.

@Lojoer nur noch mal zum Verständnis

Ihr propagierst ständig dafür, dass die Leute sich ne NFG in Hessen beschaffen sollen.
Dann kannst Du doch nicht sagen: "Wenn ich so einen blödsinnischen Satz höre "Sollten nicht alle Antragsteller gleich sein""

Das beisst sich doch gewaltig. Dann musst Du sagen "Es sollen sich alle Sucher ne NFG besorgen, die folgende Vorraussetzungen haben"

a,
b,
c,
usw


Sondenmichel

Lojoer

Sondenmichel,
was ich damit sagen wollte ist eben, dass es ein leichtes wäre den oder jenen Antrag aus fahlichen Gründen abzulehnen. Tut man aber nicht und gerade in Wiesbaden ist man eher großzügiger als anderswo. Mit Vera Rupp habe ich hinsichtlich meiner NFG gar nichts zu tun, für mich sind die Wiesbadener nicht zuständig. Ich kenne sie jedoch aus Gesprächen und fachlichen Diskussionen als sehr umgänglich und kompetend.
Jörg 

Belenos

Zitat von: stratocaster in 04. Oktober 2009, 01:59:44
Hier ist der Link zum Hessischen Denkmalschutzgesetz zum Thema
http://www.baurecht.de/denkmalschutzgesetz_hessen.html

Unter §21 und dann unter §3 (1) findest Du die Stelle, bei der
Du den Antrag stellen mußt.
Die Denkmalfachbehörde kommt erst danach ins Spiel.

So steht es auf jeden Fall mal im Gesetz (das haben die Denkmalfachbehörden
offensichtlich mittlerweile vergessen, dass Sie nicht befugt sind, Genehmigungen zu erteilen.
Sie "werden beteiligt"

Gruß  :winke:


Keine Ahnung wo Du das ausgegraben hast :-) , aber seit dem 01.01.1999 ist die Fachbehörde für die Genehmigungen zuständig.

Der Antrag wurde also richtig abgegeben, ich vermute mal bei der Außenstelle in Marburg. Die hat den Antrag zuständigkeitshalber an Frau dr. Rupp weitergeleitet. Sie sammelt die Anträge bis der Beirat Nachforschung tagt und legt die Anträge dort vor. Der Beirat ist mit ihr selbst als Leiterin, sowie einigen ehrenamtlichen Geländebegehern, Kreisarchäologen und einem Richter a. D. besetzt.
Außer ihr selbst sind alle anderen dort ehrenamtlich tätig.

So und nun kommen die Informationsdefizite.

Am Freitag oder war es Miuttwoch ? tagte der Beirat, aber der konnte den Antrag nur durchwinken oder ablehnen. Danach geht der Antrag zum zuständigen Bezirksarchäologen, also in diesem Fall zurück nach Marburg zu Dr. Sippel, Dr. Tiedmann oder Frau Dr. Maiborg.

Einer dreien hätte dann eine Einladung zu einem persönlichen Gepräch versendet und erst nach dem Gespräch wäre eine NFG erteilt woren oder diese abgelent worden.

Ob Ihr Euch jetzt am Telefon gezofft habt oder nicht ist für die Erteilung einer NFG unerheblich. Solltest Du bis Ende Oktober keine Einladung zum Gesprch in Marburg erhalten haben, würde ich schriftlich per Post und Einschreiben nachfragen, wann mit der Erteilung der NFG zu rechnen ist.

Nach diesem Schreiben bleiben 6 Wochen Zeit für das Amt um darauf zu reagieren.

Nach 6 Wochen erfolgt eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit an Dr. Dietrich beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, das ist die obere Denkmalschutzbehörde in Hessen.

Nochmal für alle anderen die in Hessen eine NFG wollen.

1. Eine Mitgliedschaft in einem Heimat- und Geschichstverein ist zwar nicht zwingend erforderlich, ein Fehlen kann aber die VErweigerung einer NFG nach sich ziehen, stützend auf das Urteil des VG Wiesbaden vom 03.05.2000
Alternativ sollte man zumindestens der Archäologischen Gesellschaft Hessen beigetreten sein.

2. Danach kann man den Antrag stellen. Einen Vordruck gibt es unter Phoenixrheinmain@t-online.de oder Redaktion@schatzsucher-magazin.de

3. Stellt man den Antrag gleich nach einer Sitzung des BEirates, dann kann er schon mal 4 - 5 Monate auf Halde liegen bis zur nächsten Sitzung.

4. Winkt der Beirat den Antrag durch läuft der Antrag zum Bezirksarchäolohen durch den man zu einem persönlichen Gespräch nach Wiesbaden, Marburg oder Darmstadt eingeladen wird.

5. Danach erhält man irgendwann (2 bis 4 Wochen) seine NFG OHNE Einsatz eiens Metalldetektors.

6. Erst im zweiten Jahr, nach der Abgabe der Fundmeldungen, des Fundberichtes und der Teilnahme am Kurs "Geländebegehung" erhalt man eine NFG mit Einsatz eines Detektor und nur auf gestörten Flächen.

7. In den weiteren Jahren kann die NFG auch auf Wiesen, Baustellen und schließlich auch für den Waldbereich ausgestellt werden.

8. Frau Dr. Rupp ist eigentlich immer im Stress und man sollte sie nicht nerven. Hessen hat inzwischen 750 ehrenamtliche Mitarbeiter, davon ca. 250 Sondengänger. Das Landesamt leidet unter Geld- und Personalnot und die Betreuung der ehrenamtlichen Mitarbeiter muss neben der eigentlichen Tätigkeit noch ausgeübt werden.

Was wir mal machen können ist uns an die neue Ministerin zu wenden, mit der Forderung, dass sie dem Landesamt ein oder zwei Stellen zuweist, damit die Betreuung der ehrenamtlichen besser durchgeführt werden kann. Federführend könnte hier ARGUS e.V. tätig werden, aber das muss ich erst mit den Mitgliedern abstimmen. ARGUS e. V. ist ein gemeinnütziger Geschichtsforschungsverein mit Sitz in Wiesbaden, alle Mitglieder sind Sondengänger und haben eine NFG.

Viele Grüße

Walter

Belenos

Sorry für die vielen Auslassungen, meine Tastatur will nicht so richtig.

stratocaster

Zitat von: Belenos in 04. Oktober 2009, 15:53:34
Zitat von: stratocaster in 04. Oktober 2009, 01:59:44
Hier ist der Link zum Hessischen Denkmalschutzgesetz zum Thema
http://www.baurecht.de/denkmalschutzgesetz_hessen.html

Unter §21 und dann unter §3 (1) findest Du die Stelle, bei der
Du den Antrag stellen mußt.
Die Denkmalfachbehörde kommt erst danach ins Spiel.

So steht es auf jeden Fall mal im Gesetz (das haben die Denkmalfachbehörden
offensichtlich mittlerweile vergessen, dass Sie nicht befugt sind, Genehmigungen zu erteilen.
Sie "werden beteiligt"

Gruß  :winke:

Keine Ahnung wo Du das ausgegraben hast :-) , aber seit dem 01.01.1999 ist die Fachbehörde für die Genehmigungen zuständig.


Na, jetzt grabe ich mal einen anderen Link aus
http://www.denkmalpflege-hessen.de/LFDH4_Recht/Recht_D/recht_d.html

Beide Links (der hier und der oben) geben hoffentlich richtig das Hessische Denkmalschutzgesetz wieder.
Von Berufs wegen habe ich eine gewisse Übung, Gesetzes- und Verordnungstexte zu lesen und zu interpretieren.
Und was ich geschrieben habe, steht da nun mal so im Gesetz.

Wenn - wie Du schreibst - die Fachbehörde seit dem 01.01.1999 für das Ausstellen einer Genehmigung
zuständig ist, muß das ja in einer Verwaltungsrichtlinie irgendwo stehen; denn das Gesetz wird ja ganz anders ausgelegt,
als es im Gesetz steht.
Kannst Du diese Verwaltungsrichtlinie mal ausgraben ?  :zwinker:

Ich schreibe das alles, weil wir in Rheinland-Pfalz eine ganz ähnliche Situation haben.
Dort ist per Gesetz die untere Denkmalschutzbehörde für den Verwaltungsvollzug zuständig,
d.h. für das Ausstellen von Genehmigungen; und die Denkmalfachbehörde berät.
Leider ist die Denkmalfachbehörde mittlerweile ziemlich mächtig und die
unteren Denkmalschutzbehörden sind sich ihrer gesetzlichen Aufgabe gar nicht mehr bewußt.

Gruß  :winke:
Das Sucherforum dankt all denen,
die zum Thema nichts beitragen konnten
und dennoch geschwiegen haben !

Robin Hood

#45
Vielen Dank Sondenmichel, das Du dich so für mich einsetzt  :danke: :danke: :danke: :danke:

Vielen Dank Walter, deine Ausagen erscheinen mir sehr neutral und daher sehr hilfreich  :danke: :danke: :danke:

Jörg von Dir bin ich Enttäuscht und über deine Aussagen sehr Erschreckt  :cop:
Ich bin ein absoluter Neuling, habe aber von Anfang an versucht alles so zu machen wie es DIE ARCHÄOLOGEN GERNE HABEN, (ob das Gesetz das immer so verlangt, darüber streitet ja sogar ihr Experten ausgiebig in jedem Forum). Ich habe den Antrag gestellt, weil Leute wie Du immer und immer behaupten, das ja die Archäologen gerne mit uns Hobby-Sondengängern zusammenarbeiten, das aber die Sondengänger selbst in Hessen wo ja die Bedingungen so wunderbar sind, keine NFG Anträge stellen. Wenn ich schon das Glück habe und in so einem Bundesland wohne, muss das auch genutzt werden, bevor man es abschaft, weil doch keiner einen Antrag stellt!
Ich habe im Forum gelesen, das so ein Antrag ca. 4-6 Wochen dauert und das ich wohl erst ohne Sonde Suchen muss, dass ich aber dann im Januar einen weiteren Antrag für die Suche mit Sonde stellen kann.
Ich habe bis zu dem unglücksseligen Telefonat bereits 12 Wochen geduldig gewartet. Durch die absolut UNHÖFLICHE BEHANDLUNG seitens der von dir so hoch geschätzen Fr. Rupp (und zwar von Anfang unseres Telefongespräches--ganz deutlich für Dich, da du auf dem Auge blind zu sein scheinst---Ich war sehr, sehr freundlich am Anfang,--Sie leider nicht-- und mit jedem unhöflichen Wort mehr von Ihr,----wurde meine Stimmung leider auch immer schlechter), bekam ich so langsam den gegenteiligen Eindruck, nämlich das die Archäologen uns besser heute als morgen abschafen möchten ( auch diese Meinung wird als Gegenmeinung zu deiner, in den Foren sehr häufig vertreten, und mir daher auch geläufig-aber ich wollte das so nicht Glauben). Jetzt aber kam mir dieser Gedanke und ich befürchtete, das die Archäologen meinen Antrag bis zum nächsten Jahr künstlich hinauszögern, damit ich dann ein ganzes Jahr ohne Sonde suchen muss. Daher die Aufforderung endlich Ihre Arbeit zu tun oder sie bekommt eine DAB und natürlich wegen ihrer unhöflichen Behandlung (hätte ich das Gespräch aufgenommen würdest sogar Du mir zustimmen).
Als erste Reaktion auf meinen Bericht schreibst Du:

ZitatJa mein Lieber Robin,
das mit der Nachforschungsgenehmigung würde ich mal ganz schnell vergessen und mir ein anderes Hobby suchen. Wer die stellvertretende Landesarchäologin und nicht irgend eine Angestellte am Hörer hat und sich so aufspielt, hat wohl ganz schlechte Karten für die Zukunft.
In Hessen gibt es tatsächlich ein Gremium, dass nur 2x im Jahr tagt und über die Anträge entscheidet.
Gruß Jörg

Toll, warum???
Bin ich jetzt wegen diesem Telefongespräch ein anderer geworden, nämlich wirklich ein Raubgräber, wie Fr. Rupp mich (und ich behaubte weiter, OHNE GRUND) beschimpft hat? :kopfkratz:

http://www.sucherforum.de/index.php/topic,37320.60.html

Lest hier bitte meine Meinung zu Raubgräbern, Nobody hat diese Meinung sogar gut gefallen. Diese Meinung hatte ich übrigens lange bevor Fr. Rupp mich Raubgräber nannte!

Ich bin von Dir besonderst Enttäuscht, weil ich dich als Vorbild genommen habe, daher abe ich auch meinen ganzen Mut als Neuling genommen und Dir persöhnlich einige Mails mit Anfängerfragen gemailt, die du mir alle (bis auf die letzte   :narr:) sehr schnell, gut und ausführlich beantwortet hast (Danke dafür).
Hier ein Auzug aus einer Deiner Antwort Mails:

ZitatHallo Robin,
eine Menge Fragen, aber das ist normal, wenn man in das Hobby einsteigt.
Zum ersten Einstieg Deinen Dr. in Archäologie musst Du übrigens nicht machen  narr. Was ich meinte mit dem Schlaumachen in Deinem Suchgebiet ist, dass man sich einfach mal informiert, was war denn hier.....
...Du schreibst, dass Du Dich ohne NFG nicht getraust nach Oberflächenfunden zu suchen. Na ja, direkt Suchen brauchst Du ja nicht, aber wenn Du eine Fundstelle Dir mal anschaust und dabei die eine oder andere Scherbe findest, musst Du sie nicht liegen lassen. Das sind dann macht Dir keiner den Kopf herunter, wenn Du die mitnimmst und den für die Fundort Meldung aufzeichnest.

Gruß Jörg


Und jetzt lies bitte oben deine erste Bemerkung.....das ich mir ein neues Hobby suchen soll!

Kennst Du mich? Warum verurteilst Du mich?

Wie ich hier im Forum lesen konnte, warst Du nicht immer mit NFG unterwegs, sondern auch ohne :nono: :nono: :nono:

Sorry mein lieber, aber ich denke in dem Fall bist Du hier der Raubgräber und nicht ich :wuetend: :wuetend: :wuetend: :cop: :cop: :cop:
Egal was Du jetzt für einwende bringst, andere Zeiten usw....   Ich möchte nur mit NFG Sondeln gehen und gerade in Schwierigkeiten deswegen, wenn man hier eine Charakteranalyse machen würde (nur auf Grund dieser genannten Tatsachen) würde ich wohl eher eine NFG bekommen als Du.

Jetzt löscht du sogar deine Hilfemail und gerädst in Streiterreien mit Sondenmichel, ich bin wirklich total am Boden-----WAS HAB ICH SO SCHLIMMES GETAN?----Ich war bisher mein lebenlang (39Jahre) ein ehrlicher, friedlicher und hilfsbereiter Mensch. Keine Vorstrafen, keine Punkte, keinen Alkohol (schmeckt mir nicht) aber auch nie ein Feigling oder ein Ducker.
Und jetzt bildest du und deine Archäologen-Freunde euch ein völlig Gegenteiliges Bild von mir, nur weil Fr. Rupp damit angefangen hat.

Edit Edit Edit Edit

Ich bin weiterhin der, der ich immer gewesen bin!

Ich möchte das hier keiner mehr wegen mir beschimpft oder beleidigt wird :nono: :cop:

Denkt an das was in der Bibel steht:

Und der Jünger fragte Jesus:" Wie oft aber sollen wir unserem Bruder vergeben?" Und der Herr antwortete :"So oft er Fehl tut (heißt, so oft er etwas falsch mach).

Der ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein  (Dein Stein, Jörg hat mich sehr hart getrofen).

Ich möchte mich gerne bei Fr. Rupp Entschuldigen, weil ich mich nicht so hätte provozieren lassen sollen! Frau Rupp sollte mich doch mal persöhnlich kennen lernen um zu sehen, wie sehr sie sich in mir getäuscht hat.

Robin





Robin Hood

Zitat von: Lojoer in 02. Oktober 2009, 14:17:59
Ja mein Lieber Robin,
das mit der Nachforschungsgenehmigung würde ich mal ganz schnell vergessen und mir ein anderes Hobby suchen. Wer die stellvertretende Landesarchäologin und nicht irgend eine Angestellte am Hörer hat und sich so aufspielt, hat wohl ganz schlechte Karten für die Zukunft.
In Hessen gibt es tatsächlich ein Gremium, dass nur 2x im Jahr tagt und über die Anträge entscheidet.
Gruß Jörg



Solche unterschiede machst Du bei Menschen? :nono: :nono: :nono: :wuetend:

Bei mir sind und waren, bisher alle Menschen gleich!

Ich grüße z.B. in der Schule meiner Tochter, sowohl die Putzfrau, als auch die Direktorin.

Und die Aldikassiererin, ist bei mir auf der selben hohen Stufe wie z.B. eine stellv. Landesarchäologin!

Das sind nicht nur Worte, so lebe ich. Und wer mich kennt weis das.

Robin der Gerechte   :narr:(aber nicht der Fehlerfreie)

Sondenmichel

Robin, komm bitte wieder etwas runter. :belehr:

Den einen Satz habe ich gelöscht. Ich glaube nicht, dass Du
ihn so gemeint hast.


Sondenmichel

Robin Hood

Hallo Sondenmichel, der Satz den du gelöscht hast, sollte ausdrücken, wie es mir vorkommt, was hier abgeht!
Er war, ( nur für die anderen Mitleser, keine Beleidigung ). Wenn ich z.B. geschrieben hätte : Alles Gute Fr. Rupp, gäbe das doch eine ganz andere Aussage, als so wie ich es geschrieben habe.
Aber OK, es könnte natürlich gut sein, das mir auch daraus wieder ein Strick gedreht würde, daher ist es gut so und ich danke Dir. Ich bin halt wirklich sehr enttäuscht über so einiges hier und es ist schwierig das immer irgendwie auszudrücken.


Neuer Versuch: Es kommt mir vor als ob Fr. Rubb und andere Archäologen, die Anführer einer großen Horde von treuen Lemmingen sind!

Das bitte dort einfügen/einlesen wo gelöscht wurde.

Ist nicht böse gemeint, nur das Gefühl das ich habe!!!!!!!!!!!!!!!!!!

PS: Hast recht Sondenmichel, ist besser so, Danke. :winke:

Lojoer

Hi Robin,
mich hätte der Satz den Sondenmichel gelöscht hat in seiner ursprünglichen Fassung schon interessiert.
Schade , dass er mir vorenthalten wird. Vielleicht hast Du ja den Mumm und schickst ihn mir per PN.

Aber auch Deine andere Analyse zu meiner Person reicht mir vollkommen.

Zitat von: Robin Hood in 04. Oktober 2009, 21:59:09

Sorry mein lieber, aber ich denke in dem Fall bist Du hier der Raubgräber und nicht ich :wuetend: :wuetend: :wuetend: :cop: :cop: :cop:
Egal was Du jetzt für einwende bringst, andere Zeiten usw....   Ich möchte nur mit NFG Sondeln gehen und gerade in Schwierigkeiten deswegen, wenn man hier eine Charakteranalyse machen würde (nur auf Grund dieser genannten Tatsachen) würde ich wohl eher eine NFG bekommen als Du.


So deutlich hat mir bisher noch niemand gesagt, dass ich ein Raubgräber bin.
Es bestärkt mich in meiner Überzeugung, dass ich hier als Moderator im Forum weder geeignet und auch von vielen nicht erwünscht bin.
Ich werde daher den Administrator bitten mich als Moderator zu löschen.

Jörg
 


Pfälzer

 :cop:

Bevor dieser Thread ebenfalls nur noch in persönlichen Vorwürfen endet, machen wir Schluss.

Zum Thema ist, glaube ich, alles gesagt.
Jürgen