Frage wegen Bayern

Begonnen von Aschi, 25. März 2009, 09:02:20

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Aschi

Hallo

Bin noch neu hier und in dem Hobby. Hab ja schon einiges gelesen, aber werd noch nicht so ganz schlau draus. Hab rausgelesen das man in Bayern NUR eine Genehmigung des Grundstückbesitzers brauch. In wie weit stimmt das? Gilt das auch für Wälder?
Wenn ich jetzt mehr brauch als NUR die Genehmigung des Besitzers wo kann/muss ich mich dann nähe Regensburgs melden?

MfG und hoff Euch nicht zu nerven  :zwinker:

Sondenmichel

Stimmt so.

Kannst Suchen, solange kein eingetragenes Bodendenkmal tangiert
ist.


Sondenmichel

Aschi

Hallo

Danke für die rasche Antwort. Hab schon nachgesehn. Da wo ich suchen möchte ist (noch) nichts eingetragen.

MfG

Jay

Zitat von: Aschi in 25. März 2009, 09:02:20
In wie weit stimmt das? Gilt das auch für Wälder?

Wälder stellen ungestörte Flächen dar, für welche es einer Genehmigung bedarf!

Jaj
Und is da Weg a no so schdeil, a bissal wos gehd allerweil!

Sondenmichel

Wo steht dieses??


Sondenmichel

Jay

Hi..


Zitat von: Sondenmichel in 25. März 2009, 15:16:47
Wo steht dieses??

Sondenmichel

...sagt mir das Landesamt für Denkmalpflege :kopfkratz:

Greetz!
Und is da Weg a no so schdeil, a bissal wos gehd allerweil!

Sondenmichel

Mhhh, sagen können die viel.

Bis vor kurzen haben die auch gesagt, dass das Suchen
mit einem Metalldetektor unter gar keinen Umständen
erlaubt sei.

Ich kenne Aussagen von Archäologen, die zwar nicht soooo
begeistert über Waldsuche sind, aber rechtlich nichts
dagegen tun können (ist ne Info aus zweiter Hand, war
ich nicht persönlich anwesend)-


Sondenmichel

Jay

Zitat von: Sondenmichel in 25. März 2009, 15:24:45
Mhhh, sagen können die viel.

Bis vor kurzen haben die auch gesagt, dass das Suchen
mit einem Metalldetektor unter gar keinen Umständen
erlaubt sei.

Ich kenne Aussagen von Archäologen, die zwar nicht soooo
begeistert über Waldsuche sind, aber rechtlich nichts
dagegen tun können (ist ne Info aus zweiter Hand, war
ich nicht persönlich anwesend)-


Sondenmichel

Danke für die Info, Sondenmichel! :winke:

Also stellt es in dem Sinne einen Grau-Bereich dar?

Jaj
Und is da Weg a no so schdeil, a bissal wos gehd allerweil!

Pfälzer

ZitatAlso stellt es in dem Sinne einen Grau-Bereich dar?

Nein, in diesem Sinne stellt es eben keinen Graubereich da.

Nach dem DSchG (Gesetzen) gibt es keine Unterscheidung. Du findest nur Einschränkungen in Suchgenehmigungen.
Zitat

Bis vor kurzen haben die auch gesagt, dass das Suchen
mit einem Metalldetektor unter gar keinen Umständen
erlaubt sei.

Und nur weil einige etwas behaupten, wird es noch lange nicht rechtlich richtig.

Da kann ich Sondenmichel nur uneingeschränkt zustimmen.
Jürgen

Lojoer

Hi,
das Problem ist, dass von Bundesland zu Bundesland andere Verfahren angewandt werden.
In Bayern ist die Suche zur Zeit, mit Ausnahme auf Bodendenkmälern, überall (auch in Wäldern) erlaubt.
Richtig ist, dass man in Bayern wie in jedem anderen Bundesland auch, eine Genehmigung vom Grundstückseigentümer benötigt. Dies gilt übrigens auch für den Wald (bei Staatsforst - Gemeinde). Weiterhin sind bei der Suche im Wald auch die Naturschutzbestimmungen zu beachten.
Sollte man ein unbewegliches oder bewegliches Bodendenkmal finden, besteht auch in Bayern meldepflicht.
Gruß Jörg

Pfälzer

ZitatSollte man ein unbewegliches oder bewegliches Bodendenkmal finden, besteht auch in Bayern meldepflicht.

Das ist die einzigste richtige, sich aus dem Denkmalschutzgesetz begründete, Aussage.

Deswegen ist das Melden von Funden und das Zugehen auf die Denkmalpflege das A und O.

Die anderen Aussagen von dir, können sich aus anderen Gesetzen ergeben, gehen aber die Ämter für Denkmalpflege nichts an. Deren sachliche Zuständigkeit ist in den DSchG geregelt.
Jürgen

Silex

Da geht die ganze K....schon wieder los...
Erstens Mal: Im Raum Regensburg gibt es kaum ein Fleckchen wo sich nicht in ein paar huntert Metern Entfernung ein Bodendenkmal befindet.
Wenn man was finden sollte müsste man es in situ liegen lassen und das LfD benachrichtigen.
Ein verantwortungsvoller Sondler sollte im Wald überhaupt  nicht an die Bodenkrume gehen, weil dort die Funde noch ein wenig geschützt sind.
Und zum 25. Mal: Meine Archäologin verweigert mir selbst auf Äckern die nicht in der Nähe eines Bodendenkmals liegen jewede Sondelei, obschon ich seit fast 20 Jahren zuverlässigst mit ihr als Lesefundler zusammenarbeite (Sie ist für die Inventarisation in Oberpfalz/ Niederbayern zuständig).

Edi
Die Hoffnung trübt das Urteil, aber sie stärkt die Ausdauer.

CptAhab

Zitat von: Silex in 25. März 2009, 20:07:00
Da geht die ganze K....schon wieder los...
Erstens Mal: Im Raum Regensburg gibt es kaum ein Fleckchen wo sich nicht in ein paar huntert Metern Entfernung ein Bodendenkmal befindet.
Wenn man was finden sollte müsste man es in situ liegen lassen und das LfD benachrichtigen.
Ein verantwortungsvoller Sondler sollte im Wald überhaupt  nicht an die Bodenkrume gehen, weil dort die Funde noch ein wenig geschützt sind.
Und zum 25. Mal: Meine Archäologin verweigert mir selbst auf Äckern die nicht in der Nähe eines Bodendenkmals liegen jewede Sondelei, obschon ich seit fast 20 Jahren zuverlässigst mit ihr als Lesefundler zusammenarbeite (Sie ist für die Inventarisation in Oberpfalz/ Niederbayern zuständig).

Edi


Und daran ist nichts zu rütteln.
Vor dem Gesetzt steht die Ethik und die Moral. Die persönliche selbstverständlich.
The world is full of crashing bores. - Mozer

Pfälzer

#13
Wow

ZitatVor dem Gesetzt steht die Ethik und die Moral

Vor dem Gesetz = Über dem Gesetz. Du meinst also, daß philosophisches Gedankengut eines Individuum vorrangig zu sehen ist. Das ist aus rechtstaatlicher Sicht äußerst gefährlich.

Das zur Gesetzesbildung ethische/ moralische Ansichten eingebracht werden, ist in Ordnung und hat dort auch seine Berechtigung. 

Aber leider hat dies mit der Frage von Aschi nichts zu tun. Die wurde von Sondenmichel treffend beantwortet.

@Edi

ZitatMeine Archäologin verweigert mir selbst auf Äckern die nicht in der Nähe eines Bodendenkmals liegen jewede Sondelei, obschon ich seit fast 20 Jahren zuverlässigst mit ihr als Lesefundler zusammenarbeite (Sie ist für die Inventarisation in Oberpfalz/ Niederbayern zuständig).

Mein lieber Edi, daß ist ganz alleine dein Problem. Wenn du der Meinung bist, daß du das so hinnehmen mußt - Bitte. Allerdings widerspricht dies den Vorgaben. Da stellt sich die Frage: Wer tritt eigentlich gültiges "Recht" mit Füßen.

Jürgen

Spessartin

Moin, interessante Diskussion.

Frage: wo steht es schwarz auf weiß das das Sondeln in Bayern ausdrücklich erlaubt ist?
Wenn es sowas gibt, dann kann sich die Archäologin auf´n Kopf stellen und mit den Füssen wackeln, aber sicher nicht gegen geltende Gesetze entscheiden.

Ich bin kein Rechtsgelehrter, aber ggf. wird sie bei "Gefahr in Verzug" (sollte sicher gut begründet sein) einschreiten können.

Wenn ich falsch liege, dann haut mich net, denn ich bin "nur" Mineraliensammler und habe mich bis heute noch nicht mit diesen Thema befasst. Habe da nur mal drüber nachgedacht.

LG Spessartin

El Grabius

Zitat von: Spessartin in 26. März 2009, 07:14:32

Frage: wo steht es schwarz auf weiß das das Sondeln in Bayern ausdrücklich erlaubt ist?

Tagchen,
zuerst möchte ich Euch allen recht geben.
Nun ins Eingemachte:
In keinem Gesetz steht was erlaubt ist, sonst bräuchte es keine Strafvorschriften im hinteren Teil des entsprechenden Regelwerkes und man müßte alles regeln was erlaubt ist.

Niergends steht, dass man nüchtern fahren darf, dass man jemanden keine Ohrfeige geben darf etc.

Also Du mußt ein Gesetz als Vorschriftensammlung sehen welches Regelverstöße/Verbote vorgibt und mit Strafe bewährt.

Siehst Du das Suchen als verboten an, zäumst Du das Pferd verkehrt herum auf da nur das Graben auf Denkmälern verboten ist.

Nun zum Wald, nein auch dort ist kein Verbot vorhanden, jedoch bist Du immer verpflichtet Deine Funde zu melden (DschG) und mit dem Grundstückseigentümer zu teilen (BGB). Ein Verstoß ist strafbewährt.

Wer jedoch seine Funde meldet und mit dem Amt "zusammenarbeitet" wird verstehen warum eine Suche im "unberührten" Wald nicht gerne gesehen wird. Im Wald liegen die Funde, im Gegesatz zu den ständig bearbeiteten Ackerflächen, ungestört (in ursprünglicher Fundlage). Außerdem gibt es genug Ackerland. Noch etwas: wie teilt man einen Fund im Staatsforst ?

Resumee: jeder sollte sich mit seinem zuständigen Amt in Verbindung setzten und solche Fragen klären. Edi und Cpt. Ahab apellieren an des Suchers Gewissen und Sondenmichel und Pfälzer trafen korrekte Aussagen auf der rechtlichen Schiene.

Also alle liegen richtig. Klär es für Dich mit Deinem Amt und Gewissen ab ob Du den Wald ausläßt oder nicht. Dort reisst Dir übrigens niemand den Kopf ab.

Viele Grüße