Entfernung von Denkmalen

Begonnen von USA, 16. März 2008, 17:16:17

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USA

Servus an Alle :winke:

Ich habe eine frage.

Ich weiß das ich ohne Genehmigung kein boden denkmal absuchen darf,aber
Wie weit Entfernt darf ich von das denkmal suchen? 50m 150m 300m?
Muß ich aussehalb das rote kreis bleiben (Bayernviewer)?
Deutsch lesen kann ich etwas aber das Gesetz zu lesen verwirrt :irre: mich etwas.

Gruß Jeff..


Daniel

Zitat von: USA in 16. März 2008, 17:16:17
...aber das Gesetz zu lesen verwirrt :irre: mich etwas.
Das verwirrt sogar Deutsche! :platt:
Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.

coinwhisper


Belenos

Hallo Jeff,

es gibt in keinem Denkmalschutzgesetz (davon haben wir immerhin 16 Stück) einen Hinweis darauf, wie weit man von einem Bodendenkmal entfernt bleiben soll, wenn man mit einem Metalldetektor sucht. Zu jedem Denkmalschutzgesetz gibt es auch noch eine sogenannte Kommentieren (also auch 16 Stück). In einer Kommentieren steht, was im Gesetz eigentlich mit den Formulierungen gemeint sein soll.

So, und nun steht in der Kommentierung zum Denkmalschutzgesetz für das Bundesland Nordrhein-Westfalen, dass einBodendenkmal dort endet, wo es aufhört. Also es gibt keinen Schutzbereich um ein Bodendenkmal herum. Suchst Du also 1 Meter neben einen Bodendenkmal, dann suchst Du nicht auf dem Denkmal sondern neben dem Denkmal. Da man aber meist nicht genau erkennen kann, wo so ein Bodendenkmal beginnt oder endet, sollte der Abstand etwas weiter sein als 1 Meter.

Viele Grüße

Walter

Silex

ist das hier eine Witzveranstaltung?
"1m wegbleiben"....
Die Fundkreise (im Bayernviewer) schließen das ganze Flurstück ein und wenn 300 m weiter wieder so ein Kreis ist dann ist das Gebiet dazwischen wohl auch tabu.
Meistens aber umschließen die Kreise aber jewils gleich mehrere Flurstücke....sitzen also an den Eckpunkten  zusammenstoßender Areale um diese zusammenzufassen. Sonst wäre es meistens nur noch eine rote Fläche.

Meine Anfragen ob ich überhaupt auf einem Acker suchen dürfe (mit der Sonde)....wurde jedesmal abgelehnt....egal wo.....(Melde und suche seit LANGEM) an das zuständige Amt.

Puh....mir wird ganz schwurbelig zumute...."1Meter"   


Die Hoffnung trübt das Urteil, aber sie stärkt die Ausdauer.

Veneter

Zitat von: Belenos in 16. März 2008, 18:39:11
Da man aber meist nicht genau erkennen kann, wo so ein Bodendenkmal beginnt oder endet, sollte der Abstand etwas weiter sein als 1 Meter.

Ist das die Empfehlung des Redakteurs des Schatzsuchermagazines und steht das irgendwo? Kann man sich auf diese Aussage berufen? Würde mich über eine definitive Aussage freuen. Wo beginnt oder endet eigentlich eine eingetragene Wüstung, Burgruine, bei einem so kurzen Sicherheitsabstand muß man das sicherlich wissen?
Ist es nicht auch eine Frage der Moral. Je weniger vorhanden umso näher!

wildgecko

Hi  :winke:

Also in Bayern gibt es dazu den Text von Herrn Dr. S. - aus der Zeitschrift DENKMALPFLEGE INFORMATIONEN vom November 2007 - Zitat : ` ... sodass die Umgriffe der bekannten Bodendenkmaeler mit einem Radius von mehreren hundert Metern ebenfalls ` off limits` sind, rechtlich in jedem Fall fuer Bodeneingriffe (Grabungen), aber sinnvollerweise auch fuer Sondeneinsaetze.`

Das ist auf jeden Fall deutlich MEHR als EIN METER !!!

Gruss - Sven

Veneter

Zitat von: Silex in 16. März 2008, 19:11:13
ist das hier eine Witzveranstaltung?
"1m wegbleiben"....Puh....mir wird ganz schwurbelig zumute...."1Meter"   

Danke, Silex du richtest mein Weltbild wieder zurecht. Solche Aussagen (1 meter einhalten) kann doch kein Mensch abgeben, dem die Bodendenkmäler etwas bedeuten!!!! Der sondelt auch zwischen Hügelgräbern, wenn der Abstand paßt und freut sich vielleicht über Funde aus den Beibestattungen.

Gruß

Rambo

Nun überlegen wir einnmal anders
Nicht ein Waldstück oder ein Acker wird unter Denkmalschutz gestellt sondern eine Parzelle . Also muss die Nachbarparzelle nicht unbedingt unter Denkmalschutz stehen.
Also ist es von Vorteil, wenn man die Parzellengrenzen kennt.

Es ist oft zum verzweifeln sogar auf archäologischen Grabungen kann es sein, das das "Fundgebiet" sich über mehrere Parzellen mit mehreren Grundeigentümern erstreckt. Aber ich kenne Fälle, wo der Grundeigentümer keine Erlaubnis zum Graben gibt und daher sind auch den Archäologen die Hände gebunden.
Selbst auf Denkmalschutzgebieten können die Archäologen ohne einverständnis des Grundeigentümers nicht graben
Gruß Rambo

Willst du der Väter Taten kennen
folge ihrem Erdensein,
lern das Gute zu erkennen
und das Schlechte still verzeihn

Veneter

Zitat von: wildgecko in 16. März 2008, 19:54:13
Also in Bayern gibt es dazu den Text von Herrn Dr. S. - aus der Zeitschrift DENKMALPFLEGE INFORMATIONEN vom November 2007

Hallo Sven,

danke, ich kenne diese Aussage von Dr. Sommer und halte diese nicht nur für sinnvoll, sondern sie ist auch bindend.

Wer z.B. direkt neben einen Hügelgrab mit einem Meter Abstand sondelt (gemäß Angabe des Redakteurs vom DSM), sollte sich nicht über das schlechte Erscheinungsbild wundern. Wer solch einer Empfehlung folgt, zeigt seine wahren Motive zum Sondengehen.  :staun:
Ich denke aber noch immer, dass Sondengänger unbekannte heimatgeschichtliche Zusammenhänge durch Funde erschließen wollen und nicht primär ihre Vitrinen durch das Absondeln der unmittelbaren Nähe (1m) von Bodendenkmälern füllen wollen.
Noch viel wichtiger als bindende Aussagen/Richtlinien wie die von Dr. Sommer halte ich die persönliche moralische Einstellung, wie man mit den ausgewiesenen aber auch mit den noch nicht entdeckten (!!) Bodendenkmälern seiner Heimat umgeht.
Ist es in Hessen wirklich schon so schlimm, dass man so nahe an Bodendenkmäler gehen muß, um noch etwas zu finden.  :-D
Und was kommt dann, wenn man da nichts mehr finden würde?  :nono:

Gruß Veneter

wildgecko

Hallo Veneter !!!

Ich weiss nicht, wie es in Hessen ist - da ich nicht in Hessen bin  :zwinker:

Ich arbeite mit einem Heimatverein zusammen, und bin auch nicht darauf aus, meine Vitrine zu Hause zu fuellen - es geht hierbei wirklich um Heimatforschung !! Unsere Denkmaeler die bekannt sind, gilt es zu schuetzen, und finden wir neue, unbekannte - werden auch diese einen besonderen Schutz erfahren !!!

Das war aber auch nicht die Frage von USA - er wollte wissen, welcher Bereich um ein Denkmal herum tabu ist - diese Frage wollte ich damit beantworten !!!

Kurz und knapp - um bekannte, ausgewiesene Bodendenkmaeler ist ein grosser Bogen zu machen !!! Ausser, Du hast eine Genehmigung .......... und wieder koennte man bei Adam und Eva anfangen  :zwinker:

Gruss - Sven

El Grabius

Hi Leute,

nur als kurze Ergänzung für die Bayern:

Im Bayernviewer sind alle Kreise gleich groß, egal ob z. B. Grabhügel mit 10 m oder Siedlung mit 300 m Umfang. Die Kreise sind keine Denkmalgrenzen sondern Karten-Markierungen das dort ein BD ist !!  Deshalb haltet bitte  einen sehr großen Abstand um euch vor Schwierigkeiten zu bewahren (Ihr könnt ja nun nicht mehr sagen: "Davon hab ich nichts gewußt"). Und am Denkmal haben wir halt einfach nichts zu suchen. Die beste Lösung, wenn ihr Funde meldet sprecht es mit eurem Amt ab.

Viele Grüße El Grabius


Caveman

Hi,
als ich meine Suchgenehmigung bekommen habe, wurde mir von der Archäologin gesagt, das ich mich bis auf zwanzig Meter an das Bodendenkmal annähern darf. Die Genehmigung gilt für NRW.

Gruß Caveman  :-)

Lojoer

Hallo Veneter
Zitat von: Veneter in 16. März 2008, 20:38:45
Ist es in Hessen wirklich schon so schlimm, dass man so nahe an Bodendenkmäler gehen muß, um noch etwas zu finden.  :-D
Und was kommt dann, wenn man da nichts mehr finden würde?  :nono:

Gruß Veneter

Was man darf oder nicht darf hängt überwiegend damit zusammen, welches Vertrauensverhältnis zu den Archäologen bzw. dem Landesdenkmalamt besteht bzw. inwieweit ein entsprechendes Fachwissen dem Sondengänger unterstellt werden kann.
So kann durchaus auch die Begehung von bekannten Bodendenkmälern sinnvoll sein, wenn neue Erkenntnisse hierdurch gewonnen werden können oder wenn das Bodendenkmal durch massive äußere Auswirkungen (z.B. Landwirtschaft, Baugebiet, Tagebau usw.) gefährdet ist.
Auch die Begehung von ungestörten Böden ist im Rahmen von archäologischen Projekten nichts Ungewöhnliches. Es kommt halt darauf an, wie stark man in die Denkmalpflege oder Archäologie eingebunden ist. Hierzu gehört eben nicht nur die selektive Suche nach metallzeitlichen Objekten, sondern auch das auseinandersetzen mit nichtmetallischen Lesefunden wie Keramik, Steinartefakte u.a.
Eine Zusammenarbeit bzw. Einbindung ergibt sich nicht von heute auf morgen, sondern ist das Ergebnis von einem jahrelangen Miteinander.
Man muss sich daher die Frage stellen, möchte ich mit meinem Hobby des Sondegehens mir ausschließlich die Vitrine füllen oder bin ich tatsächlich an der Geschichte interessiert und erwarte, dass sich aus meinem Hobby neue Erkenntnisse ergeben?

Gruß Jörg

Loenne

Dem von Jörg Gesagtem gibt es eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Bei uns ist es teilweise sogar so, dass wir nicht nur auf BDs sondeln, sondern sogar alleine am WE auf Grabungen suchen. Geht allerdings nur, wenn das Vertrauen da ist.

Zu dem 1 Meter fällt mir auch nicht viel ein. Schaut mal in die Denkmallisten. Wenn da irgendwo eine Siedlung ist oder vermutet wird, dann steht da z. B.  Flurstücke XY von der Straße ABC bis Waldgrenze Z und im Süden begrenzt durch Fluss H. In der Karte ist da dann aber nur eine kleine Fläche eingezeichnet.

Ohne exakte Auskünfte der Archäologen ist keine Aussage möglich, wo und wie weit ein BD geht. Um jedes Hügelgrab kann noch ein Gräberfeld sein, das kein Mensch mit bloßem Auge sieht und das in keiner Karte eingezeichnet ist (bis auf bei den Archäologen).

Auf die 1 Meter Aussage würde ich mich keinesfalls verlassen!

Gruß
Michael
Mundus vult decipi, ergo decipiatur
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USA

Servus Alle :winke:

Ich danke euch für die Info,aber ich muß ehrlich sagen ich bin genau wo ich vorhier war.
Naja  1 meter bis der Mond :staun:
Ich lass lieber etwas abstand (über 150m) von ein DM und hoffe gluck ist auf meine seite.
Noch mal Danke :zwinker:


Gruß Jeff..

Belenos

Zitat von: Silex in 16. März 2008, 19:11:13
ist das hier eine Witzveranstaltung?
"1m wegbleiben"....
Die Fundkreise (im Bayernviewer) schließen das ganze Flurstück ein und wenn 300 m weiter wieder so ein Kreis ist dann ist das Gebiet dazwischen wohl auch tabu.
Meistens aber umschließen die Kreise aber jewils gleich mehrere Flurstücke....sitzen also an den Eckpunkten  zusammenstoßender Areale um diese zusammenzufassen. Sonst wäre es meistens nur noch eine rote Fläche.

Meine Anfragen ob ich überhaupt auf einem Acker suchen dürfe (mit der Sonde)....wurde jedesmal abgelehnt....egal wo.....(Melde und suche seit LANGEM) an das zuständige Amt.

Puh....mir wird ganz schwurbelig zumute...."1Meter"   

So, im Bayernviewer ist es so angegeben. Seit wann ist der Bayernviewer ein Gesetz? Was steht denn im Bayerischen DSchG zu dieser Frage? Antwort - Nichts steht da.

Viele Grüße

Walter




Belenos

Zitat von: Veneter in 16. März 2008, 19:48:53
Zitat von: Belenos in 16. März 2008, 18:39:11
Da man aber meist nicht genau erkennen kann, wo so ein Bodendenkmal beginnt oder endet, sollte der Abstand etwas weiter sein als 1 Meter.

Ist das die Empfehlung des Redakteurs des Schatzsuchermagazines und steht das irgendwo? Kann man sich auf diese Aussage berufen? Würde mich über eine definitive Aussage freuen. Wo beginnt oder endet eigentlich eine eingetragene Wüstung, Burgruine, bei einem so kurzen Sicherheitsabstand muß man das sicherlich wissen?
Ist es nicht auch eine Frage der Moral. Je weniger vorhanden umso näher!

... und steht das irgendwo? Ich habe doch geschrieben wo das steht, in der Kommentierung zum nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz.

Viele Grüße

Walter

Belenos

Zitat von: wildgecko in 16. März 2008, 19:54:13
Hi  :winke:

Also in Bayern gibt es dazu den Text von Herrn Dr. S. - aus der Zeitschrift DENKMALPFLEGE INFORMATIONEN vom November 2007 - Zitat : ` ... sodass die Umgriffe der bekannten Bodendenkmaeler mit einem Radius von mehreren hundert Metern ebenfalls ` off limits` sind, rechtlich in jedem Fall fuer Bodeneingriffe (Grabungen), aber sinnvollerweise auch fuer Sondeneinsaetze.`

Das ist auf jeden Fall deutlich MEHR als EIN METER !!!

Gruss - Sven

...deutlich mehr als EIN METER, aber es ist nur ein privater Wunsch eines Archäologen. Die dürfen selbstverständlich auch Wünsche haben, aber deren Wünsche haben nun mal keinen Gesetzescharakter.  Um im Bayerischen Denkmalschutzgesetz steht nun mal nichts von 300-Meterschutzbereichen.

Viele Grüße

Walter

Belenos

Zitat von: Caveman in 18. März 2008, 08:51:05
Hi,
als ich meine Suchgenehmigung bekommen habe, wurde mir von der Archäologin gesagt, das ich mich bis auf zwanzig Meter an das Bodendenkmal annähern darf. Die Genehmigung gilt für NRW.

Gruß Caveman  :-)

Klasse diese Archäologin, sie kennt nicht nur das Denkmalschutzgesetz, sondern auch die Kommentierung dazu. 20 Meter müssen zwar nicht sein, aber um ein gutes Einvernehmen zu erhalten würde ich mich an die 20 Meter halten. Im Einzelfall, d. h. wenn ich näher ran möchte, würde ich, unter Hinweis auf die Kommentierung einfach nachfragen.

Viele Grüße

Walterl

Silex

...ja Belenos ...wo sollen denn die Leute die Kreise im Denkmalviewer hinsetzen...wenn sich da so ein 300 x 200 m Acker hinbreitet???
wie schon gesagt gilt zudem oft ein Kreis für mehrere angrenzende Parzellen und an den Flußterrassen gehen die nahtlos ineinander über....da könnte man schon auf die Idee kommen mit 100 m Abstand eingreifen zu dürfen....wäre aber immer noch mitten im Bodendenkmal.

20 m wäre der ABERWITZ

Edi
Die Hoffnung trübt das Urteil, aber sie stärkt die Ausdauer.

Loenne

Leute,

diese Diskussion ist doch völlig sinnlos und hirnverbrannt. Wenn Ihr Euch darüber austauschen wollt, müsst Ihr erstmal festlegen, worüber Ihr sprecht. Die Grenze eines Kulturdenkmals ist auch abhängig von der Art und Weise des Denkmals.

Wenn das Umfeld eines Grabhügels untersucht und evt. sogar ergraben wurde, dann reichen wahrscheinlich 1 cm Abstand zum Hügel (was immer man dann dort noch zu finden erhofft). Wenn wir aber z. B. über Siedlungsstrukturen, Schlachtfelder oder sonst etwas in dieser Richtung sprechen, sieht die Sache schon viel komplizierter aus. Nicht umsonst gibt es Grabungsschutzgebiete, in denen sich zahlreiche einzelne BDs befinden. Egal wo Du innerhalb dieser Schutzgebietes erwischt wirst, kannst Du da mächtig in Erklärungsnotstand geraten.

Bevor ein verantwortungsvoller Sondengänger losläuft, sollte er sein Tun mit seinem zuständigen Archäologen besprechen. Dort kann man gemeinsam in die Karten schauen, an die man sonst nicht rankommt und in aller Ruhe festlegen, wo man suchen kann und wo man die Finger von lassen sollte (und wie weit davon weg  :zwinker:).

Alles andere ist im Dunkeln ohne Licht über die Autobahn fahren.......

Gruß
Michael
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mc.leahcim

+1  :super:

Danke

von
Michael

an Michael
Gum biodh ràth le do thurus. = Möge deine Suche erfolgreich sein (Keltisch/Gälisch)
Die soziale Kälte hilft nicht die globale Erwärmung aufzuhalten!!

Pfälzer

Prima

Alle Extreme sind zu lesen.

Vielleicht hilft es einfach den gesunden Menschenverstand einzuschalten.

ZitatKlasse diese Archäologin, sie kennt nicht nur das Denkmalschutzgesetz, sondern auch die Kommentierung dazu.

Dein 1 Meter Abstand ist genauso ein Quatsch, wie die 20 Meter. :besorgt:

Ein Kommentar hat keinerlei gesetzliche Bindungswirkung. Weder nach außen(Sondler z.B.) oder nach innen (Archäologe).

Diejenigen die mit ihren Ämtern sprechen: Fragt einfach nach !!!!

Und die anderen: Bleibt einfach weit genug entfernt. Schaltet auch mal euer Hirn ein und nicht nur die Sonde. El Grabius hat es auf den Punkt gebracht.

ZitatDeshalb haltet bitte  einen sehr großen Abstand um euch vor Schwierigkeiten zu bewahren (Ihr könnt ja nun nicht mehr sagen: "Davon hab ich nichts gewußt"). Und am Denkmal haben wir halt einfach nichts zu suchen. Die beste Lösung, wenn ihr Funde meldet sprecht es mit eurem Amt ab.

Und dem ist nichts mehr hinzuzufügen.





Jürgen

Caveman

Die 20 Meter stehen sogar in meiner Grabungsgenehmigung  :frech: !!! Siehe Bild:

Pfälzer

Zitat von: Caveman in 22. März 2008, 22:49:41
Die 20 Meter stehen sogar in meiner Grabungsgenehmigung  :frech: !!! Siehe Bild:
Gratulation. Es ist trotzdem keine gesetzliche Grundlage.  :frech:

Aber eine Auflage von deinem Amt. Ob die gerichtliche Bestandskraft hätte, steht auf einem anderen Blatt.  :belehr:

Aber immerhin hast du, auch nach meiner Laienmeinung, eine vernünftige Vorgabe. Und ich glaube, damit kann man sehr gut leben.  :-D
Jürgen

Loenne

@Caveman
Das ist ja keine pauschale Aussage, sondern genau das, was ich gesagt habe. Es geht um die BDs, die in dem beiligendem Plan eingezeichnet sind und nichts anderes. Sucht man also an anderer Stelle, gilt das nicht mehr! Immer ein Sache der Absprache und anders geht das eben nicht.

Gruß
Michael
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Caveman

@ Loenne,
mag sein das es bei anderen Bd`s anders ist. Müssten ja andere hier beantworten können die ebenfalls eine Genehmigung haben, denn da müsste es ja auch erwähnt sein oder nicht?!

@ Pfälzer,
was geht mich das Gericht an. Aber es stimmt, damit habe ich eine vernümpftige Vorgabe und 20 m sind ok für mich  :zwinker: .

Gruß Caveman  :-)

Pfälzer

Zitat von: Caveman in 23. März 2008, 09:50:52
@ Loenne,
mag sein das es bei anderen Bd`s anders ist. Müssten ja andere hier beantworten können die ebenfalls eine Genehmigung haben, denn da müsste es ja auch erwähnt sein oder nicht?!
Ist leider in vielen Genehmigungen nicht erwähnt.
@ Pfälzer,
was geht mich das Gericht an. Aber es stimmt, damit habe ich eine vernümpftige Vorgabe und 20 m sind ok für mich  :zwinker: .
Oh, wenn dich irgendein ungehaltener Zeitgenosse anzeigt und behauptet du wärst auf einem Denkmal rumgerannt, kann auch sowas mal erörtert werden.
Ich wollte nur aufzuzeigen, daß dafür eine gesetzliche Grundlage fehlt. Nicht mehr und nicht weniger

Gruß Caveman  :-)

Frohe Ostern
Jürgen

Loenne

Zitat von: Caveman in 23. März 2008, 09:50:52
@ Loenne,
mag sein das es bei anderen Bd`s anders ist. Müssten ja andere hier beantworten können die ebenfalls eine Genehmigung haben, denn da müsste es ja auch erwähnt sein oder nicht?!

Also in unseren Genehmigungen steht da gar nichts von. In unseren Karten sind nur die Waldgebiete ausgenommen und die BDs, wo wir nicht rauf sollen (Burgen usw.). In meinem Suchbereich gibt es mehrere überpflügte Grabhügel und auch dort darf ich suchen. Ein Mindestabstand ist nicht vorgegeben und darüber wurde auch noch nie gesprochen (zumindest kann ich mich nicht erinnern).

Gruß
Michael
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