Baden-Würtemberg neues zur suche mit Metalltedektor.

Begonnen von Colobus, 04. September 2016, 20:42:28

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Colobus

Ich stolperte heute über diese Seite, was haltet ihr davon, wo kann ich Einsicht über einen offiziellen Gerichtsbeschluss einsehen.
http://dsu-online.de/20-08-2016-pressemitteilung-dsu-erzielt-hervorragenden-erfolg-vor-gericht]Ich bin jetzt total verunsichert.[/url]

Gruß Colobus

Caddy

Dein Link funktioniert nicht. Ich weiss aber worum es da geht.

Soweit mir bekannt, gibt es kein Urteil. Der Kläger hat die Klage auf "Einsichtnahme in die Denkmalliste" zurück
gezogen, nachdem der Richter die Aussicht auf Erfolg in Frage gestellt hat.

Mit den ""Erfolgs-Meldungen"" von der DSU solltest Du vorsichtig umgehen....

Colobus


stratocaster

Das Sucherforum dankt all denen,
die zum Thema nichts beitragen konnten
und dennoch geschwiegen haben !

Daniel

#4
Die Klage wurde wohl vom Kläger zurückgezogen.
Daher wohl auch kein "richtiges" Urteil zu dem Fall des Klägers.
Und ohne gültiges Urteil ändert sich an der bisherigen Situation nichts.
Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.

DOC.ATX

Zitat von: Daniel in 04. September 2016, 23:10:54
Die Klage wurde wohl vom Kläger zurückgezogen.
Daher wohl auch kein "richtiges" Urteil zu dem Fall des Klägers.
Und ohne gültiges Urteil ändert sich an der bisherigen Situation nichts.


:cop: Es gibt kein Gewohnheitsrecht für von Behörden falsch dargestellte Tatsachen.
Wer suchet der findet!

Daniel

Zitat von: DOC.ATX in 05. September 2016, 21:41:33
:cop: Es gibt kein Gewohnheitsrecht für von Behörden falsch dargestellte Tatsachen.

Mag ja sein aber ohne gültiges Urteil zu dem Fall bleibt erst einmal alles beim Alten.
Und da hilft auch kein "Schutzbrief".
Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.

DOC.ATX

Zitat von: Daniel in 06. September 2016, 06:29:56
Mag ja sein aber ohne gültiges Urteil zu dem Fall bleibt erst einmal alles beim Alten.
Und da hilft auch kein "Schutzbrief".

Also die Behörde wird weiterhin die Rechtslage falsch darstellen?
Wer suchet der findet!

Daniel

Zitat von: DOC.ATX in 08. September 2016, 14:38:44
Also die Behörde wird weiterhin die Rechtslage falsch darstellen?
Wie wäre es, wenn Du in Esslingen selbst nachfrägst?  :-D
Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.

Jøran-Njål

Zitat von: Daniel in 06. September 2016, 06:29:56
Mag ja sein aber ohne gültiges Urteil zu dem Fall bleibt erst einmal alles beim Alten.
Und da hilft auch kein "Schutzbrief".

Der Witz an der Sache ist doch, das die Klage selber verloren gewesen wäre und das Gericht wegen einer Minderung der Kosten dem Kläger einen Ausgang aus dem Verfahren angeboten hatte. Zumindest ist das anhand der wenigen Informationen seitens der DSU meine Vermutung. Die Begründung ist für mich selber auch keine Überraschung. Ein "Protokoll" wird die DSU vermutlich zu diesem Fall nie veröffentlichen, da es ja zu keinem Verfahren gekommen ist. Es wäre schön gewesen, wenn der Kläger auf einen Spruch bestanden hätte, aber das wollte vermutlich die DSU nicht.

Die interessante Frage ist doch, was passiert eigentlich wenn der Ex-Kläger in einem Sondengängerforum Bodendenkmäler vorzeigt (darunter auch Ältere) und diese bis Heute nicht gemeldet hatte? Ignorantia legis non excusat?

Und was ändert sich eigentlich für die anderen Sondengänger? Ignorantia legis non excusat?

Zwischen einem Sondengänger und einem Angler unterscheidet eigentlich nichts, von daher ...  :zwinker:

Hilsen / Grüße

Jøran-Njål

Der Raubgräberterminator meint: Freiheit für legalle Sondengänger und Archäologen. Nieder mit der Deutschen Sondengänger Union! Vertraut ihnen nicht!

Daniel

Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.