Ich stolperte heute über diese Seite, was haltet ihr davon, wo kann ich Einsicht über einen offiziellen Gerichtsbeschluss einsehen.
http://dsu-online.de/20-08-2016-pressemitteilung-dsu-erzielt-hervorragenden-erfolg-vor-gericht (http://[url=http://dsu-online.de/20-08-2016-pressemitteilung-dsu-erzielt-hervorragenden-erfolg-vor-gericht)]Ich bin jetzt total verunsichert.[/url]
Gruß Colobus
Dein Link funktioniert nicht. Ich weiss aber worum es da geht.
Soweit mir bekannt, gibt es kein Urteil. Der Kläger hat die Klage auf "Einsichtnahme in die Denkmalliste" zurück
gezogen, nachdem der Richter die Aussicht auf Erfolg in Frage gestellt hat.
Mit den ""Erfolgs-Meldungen"" von der DSU solltest Du vorsichtig umgehen....
Kann man die Beiträge nicht mehr korigieren, ich sah eben dass der Link nicht funkt.
] http://dsu-online.de/20-08-2016-pressemitteilung-dsu-erzielt-hervorragenden-erfolg-vor-gericht] (http://dsu-online.de/20-08-2016-pressemitteilung-dsu-erzielt-hervorragenden-erfolg-vor-gericht)
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=InfFrG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true
Informationsfreiheitsgesetz BaWü
Die Klage wurde wohl vom Kläger zurückgezogen.
Daher wohl auch kein "richtiges" Urteil zu dem Fall des Klägers.
Und ohne gültiges Urteil ändert sich an der bisherigen Situation nichts.
Zitat von: Daniel in 04. September 2016, 23:10:54
Die Klage wurde wohl vom Kläger zurückgezogen.
Daher wohl auch kein "richtiges" Urteil zu dem Fall des Klägers.
Und ohne gültiges Urteil ändert sich an der bisherigen Situation nichts.
:cop: Es gibt kein Gewohnheitsrecht für von Behörden falsch dargestellte Tatsachen.
Zitat von: DOC.ATX in 05. September 2016, 21:41:33
:cop: Es gibt kein Gewohnheitsrecht für von Behörden falsch dargestellte Tatsachen.
Mag ja sein aber ohne gültiges Urteil zu dem Fall bleibt erst einmal alles beim Alten.
Und da hilft auch kein "Schutzbrief".
Zitat von: Daniel in 06. September 2016, 06:29:56
Mag ja sein aber ohne gültiges Urteil zu dem Fall bleibt erst einmal alles beim Alten.
Und da hilft auch kein "Schutzbrief".
Also die Behörde wird weiterhin die Rechtslage falsch darstellen?
Zitat von: DOC.ATX in 08. September 2016, 14:38:44
Also die Behörde wird weiterhin die Rechtslage falsch darstellen?
Wie wäre es, wenn Du in Esslingen selbst nachfrägst? :-D
Zitat von: Daniel in 06. September 2016, 06:29:56
Mag ja sein aber ohne gültiges Urteil zu dem Fall bleibt erst einmal alles beim Alten.
Und da hilft auch kein "Schutzbrief".
Der Witz an der Sache ist doch, das die Klage selber verloren gewesen wäre und das Gericht wegen einer Minderung der Kosten dem Kläger einen Ausgang aus dem Verfahren angeboten hatte. Zumindest ist das anhand der wenigen Informationen seitens der DSU meine Vermutung. Die Begründung ist für mich selber auch keine Überraschung. Ein "Protokoll" wird die DSU vermutlich zu diesem Fall nie veröffentlichen, da es ja zu keinem Verfahren gekommen ist. Es wäre schön gewesen, wenn der Kläger auf einen Spruch bestanden hätte, aber das wollte vermutlich die DSU nicht.
Die interessante Frage ist doch, was passiert eigentlich wenn der Ex-Kläger in einem Sondengängerforum Bodendenkmäler vorzeigt (darunter auch Ältere) und diese bis Heute nicht gemeldet hatte? Ignorantia legis non excusat?
Und was ändert sich eigentlich für die anderen Sondengänger? Ignorantia legis non excusat?
Zwischen einem Sondengänger und einem Angler unterscheidet eigentlich nichts, von daher ... :zwinker:
Hilsen / Grüße
Jøran-Njål
Auch schon etwas älter aber hier noch was vom Regierungspräsidium Stuttgart zu dem Thema.
http://www.dnk.de/_uploads/media/2033_2016-09-30%20PM%20Landesdenkmalpfelege%20Sondengehen%20ist%20kein%20Kavaliersdelikt.pdf